Das Leitmotiv der europäischen Einigung war von Anfang an der Frieden, hatte man doch genug Elend und Leid im 2. Weltkrieg erlebt. Im Laufe der Zeit sind nun mit der Mitgliedschaft zur EU auch ein wirtschaftliche Vorteile und ggf. eine Gemeinschaftswährung verbunden. Im Wege der Osterweiterung können nun noch mehr Staaten von den Vorteilen der Union profitieren. Aber das soll keine einseitige Verpflichtung darstellen, auch die Europäische Union soll davon profitieren. Doch der Beitritt eines Landes, gerade wie der von dem stark landwirtschaftlich geprägten Land Polen, stellt einen solchen Akt vor große Probleme. Es stellt sich z.B. die Frage, ob das Land der starken Konkurrenz im Binnenmarkt gewachsen ist. Diese und weitere Fragen sollen in dieser Seminararbeit, immer mit Blick auf den Beitritt Polens zur EU, näher durchleuchtet werden.
Inhalt
Darstellungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Einleitender Teil
I. Begriffsabgrenzung
II. Problemstellung
B. Die Europäische Union und ihre Erweiterung
I. Die Europäische Union
1. Die Geschichtliche Entwicklung im Überblick
2. Der Binnenmarkt als wirtschaftliches Fundament Europas
II. Die Erweiterung der EU
C. Der Beitrittskandidat Polen
I. Das Land Polen
II. Verhandlungen
III. Unterstützung durch die EU
IV. Die Beitrittskriterien
1. Politische Kriterien
2. Wirtschaftliche Kriterien
3. Übernahme des Besitzstandes der Union ("aquis communautaire") sowie der politischen Ziele
V. Vorteile eines EU-Beitritts
VI. Bürgerwahl am 8. Juni 2003
VII. Die weitere Zukunft Polens nach dem EU-Beitritt
D. Schlussbemerkung
Literatur- und Quellenverzeichnis
Darstellungsverzeichnis
Abbildung 1: Karte zur Osterweiterung der EU
Abbildung 2: Karte Polens
Abbildung 3: Wichtige Wirtschaftstrends
Abbildung 4: Abstimmungsprognose der Beitrittsländer
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
A. Einleitender Teil
I. Begriffsabgrenzung
Europa ist der viertgrößte Kontinent unserer Erde. Unter einer Union versteht man eine Vereinigung oder auch einen Zusammenschluss. Die Europäische Union ist der wirtschaftliche und politische Zusammenschluss, durch den am 01.11.1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht, der Europäischen Gemeinschaften.
Die EU ist ein Verbund von Staaten, in dem sowohl die EG als auch die Mitgliedsstaaten (2002: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien) ihre eigene Rechtspersönlichkeit bewahren.[1]
Polen ist ein Land im östlichen Mitteleuropa mit einer Fläche von insgesamt 312.685 km2. Die Hauptstadt ist Warschau und als Amtssprache gilt Polnisch. Polen hat mit Deutschland eine Grenze zur Europäischen Union.
II. Problemstellung
Das Leitmotiv der europäischen Einigung war von Anfang an der Frieden, hatte man doch genug Elend und Leid im 2. Weltkrieg erlebt.[2] Im Wege der Osterweiterung können nun noch mehr Staaten von den Vorteilen der Union profitieren. Aber das soll keine einseitige Verpflichtung darstellen, auch die Union soll davon profitieren. Doch der Beitritt eines Landes, gerade wie der von dem stark landwirtschaftlich geprägten Land Polen, stellt einen solchen Akt vor große Probleme. Es stellt sich z.B. die Frage, ob das Land der starken Konkurrenz im Binnenmarkt gewachsen ist. Diese und weitere Fragen sollen in dieser Seminararbeit, immer mit Blick auf den bevorstehenden Beitritt Polens zur EU, näher durchleuchtet werden.
B. Die Europäische Union und ihre Erweiterung
I. Die Europäische Union
1. Die Geschichtliche Entwicklung im Überblick
Die Geburtsstunde der Europäischen Union liegt in den 50er Jahren. Am 9. Mai 1950 wurde vom französischen Außenminister in Paris verkündet, dass man vorhabe Europa friedlich zu einigen.
- 1951 haben sechs Staaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet.
- 1957 wurde dann die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet.
- 1973 wurde die Gemeinschaft erstmalig erweitert. Es traten die Staaten Dänemark, Großbritannien und Irland bei.
- 1981 begann mit dem Beitritt Griechenlands die Süderweiterung der Gemeinschaft.
- 1986 folgten noch die Länder Spanien und Portugal.
- 1992 wurde der Maastrichter Vertrag abgeschlossen.
- 1995 erreichte die EU die heutige Größe von 15 Mitgliedsstaaten durch den Beitritt von Finnland, Österreich und Schweden.
- 1999 begann die Europäische Währungsunion.
- 2001 wurde der Vertrag von Nizza unterzeichnet.
- 2002 führte man den Euro als gemeinsame Währung auch als Bargeld ein.[3]
- 2004 Erweiterung der EU auf 25 Mitgliedsstaaten ?
2. Der Binnenmarkt als wirtschaftliches Fundament Europas
Alle Mitglieder der Europäischen Union sind Teil des Binnenmarktes. Der Binnenmarkt wird als Raum der Freiheiten interpretiert. Folgende vier Grundfreiheiten werden per Gesetz garantiert:
- Freizügigkeit für Personen
- Freier Warenverkehr
- Freier Dienstleistungsverkehr
- Freier Kapitalverkehr[4]
Ein Einschränken dieser Freiheiten wird als Diskriminierung angesehen und ist nicht erlaubt.
Da jedes Land seine Grenzen für die anderen Mitgliedsstaaten öffnet, kann transaktionskostenarm gehandelt werden. Es entstehen wirtschaftliche Vorteile für den Handel innerhalb des Binnenmarktes.
Zölle und Handelshemmnisse gibt es also nur noch mit Wirkung nach Außen. Diese Außenwirkung betrifft alle Nicht-EU-Staaten.[5]
Beispiele von Märkten die nun geöffnet wurden oder werden sind die Telekommunikation, die Briefpost und die Stromversorgung.
Die Schattenseite dieser Freiheiten ist, dass sich immer wieder Kriminelle finden, die dieses ausnutzen. Um Verbrechen zu bekämpfen arbeiten schon heute die Polizei und die Zollämter europaweit zusammen. Wenn der europäische Rechtsraum erst angeglichen ist, so werden sich auch viel weniger Lücken finden, die zu Missbrauchsfällen führen können.
II. Die Erweiterung der EU
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten Abbildung 1: Karte zur Osterweiterung der EU[6]
Schon öfter hat die EU sich vergrößert. Doch nun ist der Fall etwas anders gelagert.
Die neuen Beitrittskandidaten sind Staaten, die auf der anderen Seite des ehemaligen Eisernen Vorhangs standen. Länder, die keine demokratisch gewählte Regierung hatten. Auch heute ist in diesen Ländern die Korruption noch weit verbreitet. Macht spiegelt sich in Geld und Beziehungen wieder. Außerdem sind diese Länder wirtschaftlich nicht so stark wie die Länder der jetzigen EU. Die Erweiterung ist ein politisches und wirtschaftliches Schwergewicht, an dem die Zukunftsfähigkeit Europas getestet wird. Die Europäische Union soll von 15 auf 25 Mitgliedsländer erweitert werden. Eine Erweiterung, um alle Länder des ehemaligen Ostblocks, ließe die Zahl sogar auf 35 Staaten ansteigen.[7]
Damit der Beitritt eines Landes nicht zu Problemen führt, hat man bestimmte Beitrittskriterien festgelegt. Diese werden am Beispiel Polens später noch näher erläutert.
Grundsätzlich geht es dabei darum, das der Beitrittskandidat von einer stabilen Demokratie geführt wird, das der Staat Binnenmarkt-Reife hat und das er Integrationsbereitschaft zeigt. Denn „es genügt nicht, auf die wirtschaftlichen Vorteile eines EU-Beitritts abzuzielen, die Beitrittskandidaten müssen auch zum Verzicht auf nationale Souveränität und zur Förderung der politischen Einheit Europas bereit sein“.[8]
C. Der Beitrittskandidat Polen
I. Das Land Polen
Der frühe Einzug des Christentums in Polen hat die Kultur nachhaltig beeinflusst. Im Jahre 1386 entsteht der zu dieser Zeit größte europäische Staat, der allerdings durch Kriege und Auseinandersetzungen mit Russland, Preußen und Österreich mehrmals geteilt wird und sogar seine Eigenstaatlichkeit verliert. Erst 1918 wird Polen als souveräner Staat neu gegründet. 1939 wird Polen erneut besetzt. Dieses Mal von Deutschland und der Sowjetunion. Die kommunistische Herrschaft, die nach dem Krieg etabliert wurde ging 1989 zuende und es wurden pluralistisch-demokratische Institutionen gegründet. Das Land ist immer noch stark christlich geprägt, der Anteil der römisch-katholischen Bevölkerung beträgt etwa 90%. Die Bevölkerung von 38,6 Millionen Polen lebt auf der Fläche von 312.685 km2. In der Hauptstadt Warschau (Warszawa) leben ca. 1,8 Millionen Einwohner. Amts-sprache ist Polnisch, in einzelnen Landesteilen haben sich auch Dialekte gebildet, wie z.B. Schlesisch, das nicht von jedem Polen verstanden wird. Der Zloty als Landeswährung wurde wegen der starken Kursschwankungen in der Vergangenheit nicht von der Bevölkerung akzeptiert. So werden bei vielen größeren Anschaffungen, wie z.B. der PKW-Kauf, die Preise in Auslandswährungen wie Dollar und neuerdings auch in Euro angegeben. Es ist normal, das man auf Währungskonten spart. Die parlamentarische Demokratie wird vom Staatsoberhaupt Präsident Aleksander Kwasniewski geführt. Regierungschef ist Leszek Miller. Beide sind in der Partei SLD.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Karte Polens
Polen ist unter anderem Mitglied in folgenden Organisationen: UNO, OECD, OSZE, Europarat, CEFTA, NATO.[9]
II. Verhandlungen
Die EU begann bereits im Jahre 1988 diplomatische Verhandlungen mit Polen zu führen. Im folgenden Jahr wurde ein Handels- und Wirtschaftsabkommen unterzeichnet und das PHARE-Programm, mit dem die wirtschaftliche Umwandlung unterstützt werden soll, in Gang gesetzt. 1994 bewarb sich Polen um den Beitritt in die EU, worauf nun seit März 1998 Beitrittsverhandlungen geführt werden.[10]
Es ist nicht mehr so leicht, wie in der Gründungsphase, der EU beizutreten. Nur wenn die Beitrittskriterien erfüllt sind, ist dieses möglich. Die Kriterien gelten zum Schutze des Beitrittskandidaten, aber auch zum Schutze der EU selbst. Sie kann nur funktionieren, wenn alle Mitgliedstaaten in die gleiche Richtung ziehen und diese auch der Kraft der anderen Staaten gewachsen sind.
[...]
[1] Vgl. WWW.BROCKHAUS.DE, 09.05.2003
[2] Vgl. Borchardt, Klaus-Dieter: Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union, S. 20
[3] Vgl. Löffler, Klaus u.a.: Europa 2002, S. 102-103
[4] Vgl. Weidenfeld, Werner / Wessels, Wolfgang: Europa von A-Z, S. 90
[5] Vgl. Herdegen, Matthias: Europarecht, S. 298-299
[6] Europa 2002, S. 18
[7] Vgl. Kraft, Daniel: Zur Zukunft der EU angesichts der bevorstehenden Erweiterung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 15/2001, S. 6
[8] Europa 2002, S. 4
[9] Vgl. O.V.: Deutschlandfunk-Sendungen: 10 Plus – Polen, http://www.dradio.de/dlf/sendungen/10plus/polen.html, 03.05.2003
[10] Vgl. Menn, Andreas: Polen und Europa, http://www.europa-digital.de/laender/pol/eu_pol/, 03.05.2003
- Arbeit zitieren
- Dipl.-Kfm. (FH) Mike Höltker (Autor:in), 2003, Der EU-Beitritt Polens, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17799
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