Im Jahre 1972 produzierte das ZDF ein Dokumentarspiel mit dem Namen „Der Soldatenmord von Lebach“. In diesem bedeutenden Kriminalfall aus dem Jahre 1969 hatten zwei Männer bei einem Überfall auf ein Waffen- und Munitionsdepot der Bundeswehr drei Soldaten im Schlaf ermordet und einen vierten schwer verletzt. Der Fall erregte die Öffentlichkeit in hohem Maße, da die Diskussionen um das Bestehen einer Armee in Deutschland noch nicht verstummt waren. Aufgrund des hohen Publikumsinteresses beauftragte der ZDF Programmdirektor Joseph Viehöver Jürgen Neven-du Mont mit der Produktion eines Dokumentarspiels. Im Frühjahr 1972 wurde der Film fertiggestellt und sollte im Juni des selben Jahres ausgestrahlt werden. Der Täter hatte eine Unterlassungsklage beim Landgericht Mainz eingereicht. Er begründete die Klage mit einer Erschwerung seiner Resozialisierung, da er bald entlassen werden sollte. Im Juni lehnte das Landgericht Mainz die Klage mit der Begründung ab. Der Kläger ging jedoch in Revision vor das Oberlandesgericht, welches die Klage ebenfalls ablehnte. Die Ausstrahlung wurde dennoch verschoben, da auch seitens der Politik und Medien Kritik am Format der Sendung geübt wurde. Der Kläger begründete seine anschließende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Argument, dass falls es zu einer Ausstrahlung komme, dies eine erhebliche Verletzung seiner Privatsphäre bedeuten würde. Am 5. Juni 1973 untersagte das Bundesverfassungsgericht dem Sender die Ausstrahlung. In seinem Urteil stellte es fest, dass die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte Rundfunkfreiheit eingeschränkt werden kann, wenn diese in Konflikt mit anderen Rechtsgütern gerät. Unter Androhung einer Geldbuße untersagte das Gericht dem ZDF den Kläger namentlich zu erwähnen oder darzustellen. In der Folgezeit entbrannte ein Rechtsstreit, der wiederum bis vor das Verfassungsgericht getragen wurde. Für den Abend des 4. Dezembers 1996 hatte der Fernsehsender Sat1 den Pilotfilm „Der Fall Lebach“ angekündigt. Am 2. Dezember hatte einer der damaligen Haupttäter beim Landgericht Mainz eine einstweilige Verfügung erwirkt. Von August 1997 an betrieb Sat1 das Widerspruchsverfahren vor dem LG. Mainz. Neben den Urteilen im Falle Lebach gibt die Arbeit einen Überblick über die aktuellen Richtlinien für die Zusammenarbeit von Justiz und Medien und über Gründung und Arbeit des Deutschen Presserates.
Inhaltsverzeichnis
1.1 Das erste Urteil von 1973
1.2 Das Sendeverbot von 1996
2. Richtlinien für die Zusammenarbeit von Justiz und Medien
2.1 Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren
2.2 Richtlinien der Bundesländer
3 Der Deutsche Presserat
3.1 Geschichte des Presserates
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsschutz von Straftätern, insbesondere im Kontext von Berichterstattungen über vergangene Kriminalfälle. Dabei wird analysiert, wie sich das Recht auf Information gegenüber dem Resozialisierungsinteresse und dem Schutz vor Stigmatisierung durch gewichtige Gerichtsurteile, wie etwa das „Lebach-Urteil“, positioniert hat.
- Die juristische Aufarbeitung der „Lebach-Urteile“ von 1973 und 1996.
- Die Abwägung zwischen Rundfunkfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
- Richtlinien für die Zusammenarbeit von Justiz und Medien bei der Fahndung und Berichterstattung.
- Die Rolle des Deutschen Presserates und die Entwicklung des Pressekodex.
- Der Schutz des Resozialisierungsprozesses von Straftätern in den Medien.
Auszug aus dem Buch
1.1 Das erste Urteil von 1973
Im Jahre 1972 produzierte das ZDF ein Dokumentarspiel mit dem Namen „Der Soldatenmord von Lebach“. In diesem bedeutenden Kriminalfall aus dem Jahre 1969 hatten zwei Männer bei einem Überfall auf ein Waffen- und Munitionsdepot der Bundeswehr drei Soldaten im Schlaf ermordet und einen vierten schwer verletzt. Nach nur wenigen Monaten Ermittlungsarbeit stand fest, dass das Verbrechen von drei jungen Männern aus der Pfalz geplant und ausgeführt worden war.
Einer der drei Täter hatte die Tat zwar mit geplant, war aber bei der Durchführung nicht anwesend und erhielt daher keine lebenslängliche, sondern eine sechsjährige Haftstrafe. Das Motiv für die Tat war der Plan mit den geraubten Waffen Millionäre zu entführen und so hohe Geldsummen zu erpressen. Die Täter fühlten sich von ihrer Umwelt ausgegrenzt und wollten sich so ein Leben auf einem Schiff in der Südsee finanzieren.
Der Fall erregte die Öffentlichkeit in hohem Maße, da die Diskussionen um das Bestehen einer Armee in Deutschland noch nicht verstummt waren. Aufgrund des hohen Publikumsinteresses beauftragte der ZDF Programmdirektor Joseph Viehöver Jürgen Neven-du Mont mit der Produktion eines Dokumentarspiels. Im Frühjahr 1972 wurde der Film fertiggestellt und sollte im Juni des selben Jahres ausgestrahlt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1.1 Das erste Urteil von 1973: Dieses Kapitel analysiert das historische ZDF-Dokumentarspiel über den Soldatenmord von Lebach und das daraus resultierende Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Einschränkung der Rundfunkfreiheit zugunsten des Persönlichkeitsschutzes.
1.2 Das Sendeverbot von 1996: Hier wird der zweite juristische Konflikt um eine Sat1-Produktion zum selben Fall beleuchtet, bei dem das Gericht erneut die Gefahr einer Stigmatisierung des mittlerweile resozialisierten Täters betonte.
2. Richtlinien für die Zusammenarbeit von Justiz und Medien: Dieses Kapitel erläutert die normativen Rahmenbedingungen, die eine Kooperation zwischen Ermittlungsbehörden und Medien regeln.
2.1 Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren: Es werden die spezifischen Bestimmungen für die Inanspruchnahme von Publikationsorganen zur Fahndung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dargestellt.
2.2 Richtlinien der Bundesländer: Dieser Teil befasst sich mit den landesspezifischen Pressegesetzen und Verwaltungsvorschriften, die Auskunftsrechte und Geheimhaltungspflichten im Justizwesen definieren.
3 Der Deutsche Presserat: Das Kapitel widmet sich der organisatorischen Struktur und der historischen Entwicklung des Selbstkontrollorgans der deutschen Presse.
3.1 Geschichte des Presserates: Es wird die Entstehung des Pressekodex als ethische Leitlinie für Journalisten sowie die Etablierung des Rügenerteilungssystems nachgezeichnet.
Schlüsselwörter
Lebach-Urteil, Pressefreiheit, Persönlichkeitsrecht, Resozialisierung, Rundfunkfreiheit, Strafverfolgung, Dokumentarspiel, Stigmatisierung, Pressekodex, Deutsche Presserat, Justiz, Medienrecht, Identifizierung, Fahndung, Berichterstattung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen und ethischen Grenzen der Medienberichterstattung über schwere Straftaten und Kriminelle.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen das Persönlichkeitsrecht von Straftätern, die Pressefreiheit, die Resozialisierung sowie die Richtlinien der Zusammenarbeit zwischen Justiz und Medien.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Untersuchung, wie Gerichte bei der Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz von Straftätern vor einer erneuten sozialen Stigmatisierung entscheiden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich primär auf eine juristische und medienhistorische Analyse maßgeblicher Gerichtsurteile und berufsethischer Richtlinien.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die beiden Lebach-Urteile, die gesetzlichen Richtlinien für die Medienarbeit der Justiz sowie die Entstehung und Bedeutung des Pressekodex.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind vor allem Persönlichkeitsschutz, Pressefreiheit, Resozialisierung, Lebach-Urteil und die redaktionelle Sorgfaltspflicht.
Warum war das Lebach-Urteil von 1973 so wegweisend für die Medienwelt?
Es etablierte den Grundsatz, dass die Rundfunkfreiheit nicht unbegrenzt gilt, sondern bei einer drohenden Beeinträchtigung der Resozialisierung eines Straftäters zurücktreten muss.
Welche Rolle spielt der Schutz des Aufenthaltsortes bei der Berichterstattung?
Gemäß Richtlinie 8.2 genießen Orte der privaten Niederlassung, wie Wohnungen oder Rehabilitationsorte, besonderen Schutz vor einer öffentlichen Entblößung durch Medien.
- Arbeit zitieren
- MA Guido Maiwald (Autor:in), 2004, Das Lebach-Urteil und die Zusammenarbeit von Presse und Justiz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/178173