Superwahljahr 1994
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahre 1959 als erstes europäisches Land die staatliche Parteienfinanzierung eingeführt und damit eine sehr wechselvolle Geschichte eingeleitet. Diese ist geprägt von der "Auseinandersetzung" zwischen dem Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Nahezu jede Änderung im Bereich der Parteienfinanzierung wurde einer Überprüfung durch das BVerfG unterzogen.
Zu dieser wechselvollen Geschichte beigetragen haben insbes. die Parteien und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Letztere haben über die staatlichen Finanzquellen, die den Parteien zugute kommen, durch Gesetz (oder Haushaltsbeschluss) zu beschließen. Die Abgeordneten gehören bekanntermaßen (nahezu) alle einer Partei an. Diese entsendet wiederum "ihre" Abgeordneten (über die Landesliste) in das Parlament. Hieraus ergibt sich die unglückliche Konsequenz, dass das Parlament und die in ihm vertretenen Parteien, letztlich in eigener Sache entscheiden. Die günstigste Ausgangsposition hat hierbei natürlich die Parlamentsmehrheit. Der Minderheit bleibt häufig nur noch (sofern sie durch etwaige Regelungen benachteiligt wird) der Gang zum BVerfG nach Karlsruhe. In der Vergangenheit war dies nicht selten der Fall. So auch vor der Änderung des Parteienfinanzierungsrechts, die in der Novellierung des Parteiengesetzes und der entsprechenden steuerrechtlichen Regelungen vom Frühjahr 1994 ihren Abschluss fand. Die Ausgestaltung des Parteienfinanzierungsrechts soll erörtert werden. Zum tieferen Verständnis soll auch die bisherige Entwicklung des Parteienfinanzierungsrechts nachgezeichnet werden.
Verfassungsrechtlicher Ausgangspunkt zur Finanzierung der Parteien ist Art. 21 GG. Die Väter des Grundgesetzes gingen davon aus, dass die Parteien sich, um die Aufgabe „Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes“ zu erfüllen, allein aus eigenen privaten Quellen finanzierten. Daher nahm der Parlamentarische Rat nur die allgemeine Bestimmung auf, dass die Parteien Rechenschaft über die Herkunft ihrer Mittel abzulegen haben, um die Bürger und damit die Wähler über die Geldgeber der Parteien zu informieren. Das Nähere sollte durch Gesetz geregelt werden. Diese einfache Bestimmung zu den Parteien lässt erahnen, dass der Parlamentarische Rat die Parteienfinanzierung kaum problematisiert hatte. Dies erklärt auch, weshalb der Gesetzgeber zunächst keinen Anlass sah, der Forderung des Grundgesetzes nach einer gesetzlichen Regelung nachzukommen.
Inhaltsverzeichnis
II Einleitung
1. Allgemeines
2. Begriff und Arten der Parteienfinanzierung
III Staatliche Mittel
1. Finanzielle Förderung bis 1958
2. Finanzielle Förderung von 1959 - 1966
2.1 Urteil des BVerfG vom 19.07.66
3. Parteiengesetz vom 24.7.1967
3.1 Wahlkampfkostenerstattung bei Bundestagswahlen
4. Neuordnung der Parteienfinanzierung 1983
4.1 Einführung des Chancenausgleichs
5. Neuordnung der Parteienfinanzierung 1988
5.1 Modifizierung des Chancenausgleichs
5.2 Einführung des Sockelbetrages
6. Urteil des BVerfG vom 09.04.92
7. Derzeitige Fassung des Parteiengesetzes
7.1 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Neufassung des Parteiengesetzes
7.1.1 Überschreitung der absoluten Obergrenze
7.1.1.1 Chancenausgleichszahlungen
7.1.1.2 Zuschüsse an Jugendorganisationen
7.1.2 Zahlung von 1,30 DM für die ersten fünf Millionen Wählerstimmen
7.1.3 Zu geringe Berücksichtigung des Wählerwillens
7.1.4 Fehlende Transparenz
8. Fazit
IV Parteispenden und Mitgliedsbeiträge
1. Mitgliedsbeiträge
1.1 Aufnahmegebühren, Sonderumlagen und Mandatsträgerbeiträge
2. Parteispenden
3. Steuerlicher Anreiz für Spenden und Mitgliedsbeiträge
3.1 Rechtslage bis 1958
3.2 Urteil des BVerfG vom 24.6.58
3.3 Neuordnung der Parteienfinanzierung 1983
3.4 Verfassungswidrigkeit der prozentualen Abzugsfähigkeit
3.5 Urteil des BVerfG vom 9.4.92
4. Derzeitige Rechtslage
4.1 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Sonderausgabenabzug
5. Fazit
V Kredite
VI Sonstige Einnahmen
1. Einnahmen aus Vermögen
2. Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit
3. Sonstige Einnahmen
VII Indirekte Finanzierung der Parteien
1. Fraktionsfinanzierung
1.1 auf Bundes- und Landesebene
1.2 auf kommunaler Ebene
2. Stiftungsfinanzierung
3. Mandatsträgerabgaben
3.1 Begriff und Rechtsgrundlagen
3.2 Zulässigkeit
3.3 Höhe der Beiträge
4. Zuschüsse für die persönlichen Mitarbeiter der Abgeordneten
5. Fazit
VIII Schlussbetrachtung
IX Zahlenmaterial
X Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die historische und aktuelle Entwicklung der Parteienfinanzierung in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit staatlicher Zuwendungen und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts. Das zentrale Ziel besteht darin, die heutigen Finanzierungsstrukturen in den Gesamtzusammenhang der Parteienfinanzierung zu stellen und verfassungsrechtliche Bedenken gegen die aktuelle Gesetzeslage zu erörtern.
- Entwicklung der direkten und indirekten staatlichen Parteienfinanzierung
- Verfassungsrechtliche Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht
- Analyse von Parteispenden, Mitgliedsbeiträgen und steuerlichen Anreizen
- Problematiken der Fraktions- und Stiftungsfinanzierung
- Kritik an der "Selbstbedienungsmentalität" und Forderung nach Transparenz
Auszug aus dem Buch
3.2 Urteil des BVerfG vom 24.06.1958
Mit Urteil vom 24. Juni 1958 gab das BVerfG dem Antrag statt und erklärte die angefochtenen Vorschriften für nichtig. Es begründete die Entscheidung damit, dass das Grundrecht der politischen Parteien auf Chancengleichheit verletzt sei. Denn die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden gebe - aufgrund des mit dem Einkommen steigenden Steuersatzes - in erster Linie den Beziehern hoher Einkommen einen Anreiz zum Spenden. Dies hatte zur Folge, dass die Parteien begünstigt wurden, deren Programme und Tätigkeit kapitalkräftige Kreise ansprachen. Außerdem war das Grundrecht des Bürgers auf Gleichheit verletzt, denn finanziell leistungsfähige Bürger wurden durch die o.g. Bestimmungen privilegiert, sie ersparten einen absolut und relativ höheren Betrag an Steuern. Als Folge des Urteils wurde die Steuerbegünstigung von Parteispenden zunächst nicht mehr zugelassen. Erst mit dem PartG vom 24.7.1967 wurde sie für Parteispenden und Mitgliedsbeiträge wiedereingeführt und dieses mal auf einen Höchstbetrag von 600 DM - 1.200 DM bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten - begrenzt.
Nachdem das BVerfG Ende der 70er Jahre schließlich zu erkennen gab, dass auch gegen eine begrenzte Erhöhung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Parteispenden und Mitgliedsbeiträgen nichts einzuwenden sei, erhöhte der Gesetzgeber die Beträge auf 1800/3600 DM. In der Praxis wurden diese Regelungen allerdings vielfach umgangen. Dies führte aber nicht dazu, dass versucht wurde die Umgehungsmethoden zukünftig wirksam zu unterbinden. Vielmehr wurde das Recht nach Vorschlägen der Parteienfinanzierungskommission 1982 - durch Ausweitung der Steuerbegünstigung - der illegalen Praxis angepasst.
Zusammenfassung der Kapitel
II Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die wechselvolle Geschichte der staatlichen Parteienfinanzierung in Deutschland und das angespannte Verhältnis zwischen Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht.
III Staatliche Mittel: Dieses Kapitel zeichnet die Entwicklung der direkten staatlichen Förderung nach, von der Finanzierung bis 1958 bis hin zur aktuellen Fassung des Parteiengesetzes unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Bedenken.
IV Parteispenden und Mitgliedsbeiträge: Hier werden die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden sowie deren steuerliche Behandlung und die rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert.
V Kredite: Dieser Abschnitt beschreibt die Rolle von Krediten als Einnahmequelle und die Verschuldungssituation der politischen Parteien.
VI Sonstige Einnahmen: Dieses Kapitel behandelt untergeordnete Einnahmequellen wie Vermögenserträge und unternehmerische Tätigkeiten der Parteien.
VII Indirekte Finanzierung der Parteien: Hier werden die indirekten Finanzierungsströme wie die Fraktions- und Stiftungsfinanzierung sowie Abgaben von Mandatsträgern untersucht.
VIII Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung fasst die Kritik an der aktuellen Praxis zusammen und betont die Notwendigkeit größerer Transparenz und verfassungsgemäßer Regelungen.
IX Zahlenmaterial: Dieses Kapitel enthält eine Zusammenstellung der Einnahmeentwicklungen in Form von Schaubildern.
X Literaturverzeichnis: Hier sind die für die Arbeit herangezogenen Quellen, Kommentare und Berichte aufgelistet.
Schlüsselwörter
Parteienfinanzierung, Bundesverfassungsgericht, Parteienrecht, Staatsfinanzierung, Wahlkampfkostenerstattung, Chancenausgleich, Parteispenden, Mitgliedsbeiträge, Fraktionsfinanzierung, Stiftungsfinanzierung, Mandatsträgerabgaben, Transparenz, Verfassungswidrigkeit, Politische Parteien, Parteisteuern
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung und dem aktuellen Stand der Parteienfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Einordnung durch das Bundesverfassungsgericht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind die direkte staatliche Parteienfinanzierung, die Rolle von Spenden und Mitgliedsbeiträgen, sowie indirekte Finanzierungswege wie Fraktionszuschüsse und Mittel für parteinahe Stiftungen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es, den Gesamtzusammenhang der Parteienfinanzierung aufzuzeigen und zu prüfen, inwieweit die aktuelle Praxis mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Einklang steht.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit stützt sich auf eine detaillierte Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, gesetzlicher Regelungen sowie die Auswertung von Rechenschaftsberichten und Statistiken der Parteien.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in Analysen zu staatlichen Mitteln, Einnahmen durch Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kredite sowie eine tiefgreifende Untersuchung der indirekten Finanzierung durch Fraktionen und Stiftungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Schlüsselbegriffe sind unter anderem Parteienfinanzierung, Staatsfreiheit, Chancengleichheit, Transparenz und die verfassungsrechtliche Kontrolle des Gesetzgebers.
Warum wird die "Sockelbetragsregelung" kritisch gesehen?
Die Regelung wird kritisiert, da sie nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts den Parteien Mittel zuweist, ohne den Wahlerfolg oder die gesellschaftliche Verwurzelung zu berücksichtigen, was dem Grundsatz der Staatsfreiheit widerspricht.
Welche Bedeutung haben die Zuschüsse für persönliche Mitarbeiter der Abgeordneten?
Diese Zuschüsse haben sich zu einem Bereich entwickelt, der nach Expertenmeinung in großem Umfang für allgemeine Wahlkampf- und Parteizwecke genutzt wird, was eine Form der verdeckten Parteienfinanzierung darstellt.
- Quote paper
- Thomas Eilers (Author), 1994, Parteienfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17832