Das International Valuation Standards Council


Seminararbeit, 2011

23 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das International Valuation Standards Council
2.1 Entwicklungsgeschichte und Ziele
2.2 Organisatorischer Aufbau

3 Die International Valuation Standards 2007
3.1 Struktur
3.2 Verlautbarungen zur Bewertung von Unternehmen
3.2.1 Allgemeine Regelungen
3.2.2 Methoden der Unternehmensbewertung
3.2.2.1 Vorbemerkung
3.2.2.2 Marktorientierte Bewertungsverfahren
3.2.2.3 Kapitalwertorientierte Bewertungsverfahren
3.2.2.4 Substanzwertorientierte Bewertungsverfahren
3.2.2.5 Gewichtung der Teilergebnisse

4 Staff Draft der neuen International Valuation Standards
4.1 Vorbemerkung
4.2 Wesentliche Änderungen
4.2.1 Allgemein
4.2.2 Unternehmensbewertung

5 Vergleich mit den Verlautbarungen des IDW S 1
5.1 Vorbemerkung
5.2 Allgemein
5.3 Bewertungsmethoden

6 Kritische Würdigung

7 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Im Zuge der Globalisierung hat die Anzahl grenzüberschreitender Unternehmens- transaktionen in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen.1 Daraus entsteht die Notwendigkeit einer internationalen Angleichung der Vorschriften zur Bewertung von Unternehmen. Während auf dem Gebiet der externen Rechnungslegung bereits weitreichende Harmonisierungsbestrebungen unternommen wurden, ist der Standar- disierungsgrad im Bereich der Unternehmensbewertung allerdings noch gering.

Vor diesem Hintergrund spielen internationale Organisationen wie das International Valuation Standards Council (IVSC) eine bedeutende Rolle. Das IVSC, ursprünglich aus einer Kooperation zwischen nationalen Bewertungsverbänden hervorgegangen, bemüht sich aktiv um eine Vereinheitlichung internationaler Bewertungsstandards. Um dieses Ziel zu erreichen, entwickelt und veröffentlicht das IVSC eigene Verlautbarungen, die sogenannten International Valuation Standards (IVS).

In den folgenden Ausführungen sollen das IVSC sowie dessen Bewertungsstandards im Kontext der Unternehmensbewertung kritisch erörtert werden. Im zweiten Kapital werden zunächst die Ziele und der Aufbau der Organisation dargestellt, während in Kapitel drei die IVS in ihrer aktuellen Fassung erläutert werden. Das vierte Kapitel behandelt anschließend den neuen Entwurf der Bewertungsstandards, der voraussichtlich Anfang 2012 in Kraft treten wird. Kapitel fünf enthält einen Vergleich mit den Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), bevor die IVS im sechsten Kapitel einer kritischen Würdigung unterzogen werden. Abschließend werden die wichtigsten Ergebnisse nochmals zusammengefasst.

2 Das International Valuation Standards Council

2.1 Entwicklungsgeschichte und Ziele

Die Anfänge des IVSC liegen im Jahr 1981, als infolge einer Kooperation zwischen britischen und amerikanischen Berufsverbänden aus der Bewertungsbranche das (The) International Assets Valuation Standards Committee (TIAVSC) gegründet wurde. Ziel der Organisation war die Harmonisierung nationaler Vorschriften zur Immobilienbewertung durch Bekanntmachung bestehender Unterschiede. Darüber hinaus sollten Bewertungsstandards formuliert und deren weltweite Akzeptanz gefördert werden. Die erste Ausgabe dieser als International Valuation Standards (IVS) bezeichneten Leitlinien wurde 1985 veröffentlicht.2

In den folgenden Jahren wurde der Anwendungsbereich der IVS kontinuierlich um weitere Vermögensklassen erweitert. So finden sich in der aktuell gültigen achten Ausgabe der IVS, welche 2007 erschienen ist, unter anderem Regelungen zur Bewer- tung von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten sowie zur Un- ternehmensbewertung. Mit dieser Neuausrichtung einher ging die Umbenennung des TIAVSC in International Valuation Standards Committee (IVSC) im Jahr 1994.3

Um dem Anspruch als internationaler Standardsetter auch außerhalb der Immobi- lienbewertung gerecht zu werden, trat 2008 eine grundlegende Restrukturierung der Organisation in Kraft. Neben einer Reform der Gremien führte dies zu einer erneuten Namensänderung in International Valuation Standards Council unter Beibehaltung der bisherigen Abkürzung.4 Die Zielsetzung der Organisation wurde erweitert und in der neuen Satzung festgeschrieben. Demnach stellt das IVSC einen transparenten und unabhängigen Prozess zur Entwicklung internationaler Bewertungsvorschriften sicher. Die veröffentlichten Standards und Richtlinien sollen leicht verständlich sein und dem Schutz desöffentlichen Interesses dienen. Weichen nationale Regelungen von den IVS ab, so werden Bemühungen um eine Harmonisierung unternommen. Schließlich soll die Organisation als internationale Stimme der Bewertungsgutachter agieren und in diesem Zusammenhang Best Practices des Berufsstands fördern.5

2.2 Organisatorischer Aufbau

Das IVSC ist eine Non-Profit-Organisation mit operativem Sitz in London. In 2010 gehörten ihr insgesamt 67 Mitglieder aus 50 Ländern an.6 Eine Mitgliedschaft steht nationalen Bewertungsverbänden und -instituten, Unternehmen aus der Bewertungsbranche sowie akademischen Einrichtungen offen.7

In 2007 beschlossen die Mitglieder eine umfassende Reform, welche im darauffolgenden Jahr umgesetzt wurde. Vorausgegangen war eine von der IVSC Governance Group durchgeführte Analyse der Organisation. Im abschließenden Bericht wurde unter anderem festgestellt, dass die bisherige Struktur noch immer die frühere Fokussierung auf die Immobilienbewertung widerspiegelte.8

Im Zuge der Reform wurde der organisatorische Aufbau des IVSC grundlegend überarbeitet. Die neue Struktur ist organisatorisch und terminologisch eng an jene des International Accounting Standards Board (IASB) angelehnt9 und setzt sich aus insgesamt drei Organen zusammen: Dem durch die Mitglieder des IVSC gewählten Board of Trustees unterliegt die strategische Führung der Organisation sowie die Sicherstellung der Finanzierung. Zudem ernennen und überwachen die Trustees die Vertreter der beiden anderen Gremien.10 Während das International Valuation Pro- fessional Board für Fragen der Qualifizierung von Bewertungsgutachtern zuständig ist11, befassen sich die Experten des International Valuation Standards Board (IVSB) mit der Weiterentwicklung der IVS.12 Die drei Organe arbeiten eng zusam- men und berichten ihre Ergebnisse regelmäßig an die Mitglieder des IVSC.13

3 Die International Valuation Standards 2007

3.1 Struktur

Die aktuelle achte Ausgabe der IVS wurde 2007 - noch vor der Neugliederung des IVSC - veröffentlicht. Die Struktur der Verlautbarungen ist hierarchisch angelegt und kann in vier grundlegende Abschnitte gegliedert werden.14

In einem ersten einleitenden Teil werden durch die sogenannten Generally Accepted Valuation Principles (GAVP) allgemeine Grundsätze, Konzepte und Begrifflichkei- ten beschrieben, welche bei jeder Bewertung zu berücksichtigen sind.15 Der darauf folgende Code of Conduct umfasst die wesentlichen ethischen und fachlichen Anforderungen, die an den Sachverständigen gestellt werden. Abschließend werden unterschiedliche Eigentumsarten und deren besondere Charakteristika erläutert.

Der zweite Teil besteht aus insgesamt drei Bewertungsstandards, die für alle Eigentumsarten Gültigkeit besitzen. IVS 1 beinhaltet eine detaillierte Marktwertdefinition, während in IVS 2 weitere Wertbegriffe erörtert werden. IVS 3 beschreibt schließlich Anforderungen, die Wertermittlungsgutachten erfüllen müssen.

Der anschließende Abschnitt enthält mehrere Anwendungshinweise, welche als International Valuation Applications (IVA) bezeichnet werden und nur für jeweils bestimmte Bewertungszwecke anzuwenden sind.

Den vierten und inhaltlich umfangreichsten Teil der IVS stellen die insgesamt 15 Guidance Notes (GN) dar. Sie formulieren Richtlinien zur ordnungsgemäßen Bewertung verschiedener Vermögensarten. Darüber hinaus werden Bewertungsmethoden konkretisiert und Spezialfragen der Bewertung dargestellt.

Neben den Verlautbarungen i.e.S. beinhalten die IVS abschließend ein ausführliches Glossar, welches über ein Viertel des Gesamtumfangs von 462 Seiten ausmacht.16

3.2 Verlautbarungen zur Bewertung von Unternehmen

3.2.1 Allgemeine Regelungen

Die IVS enthalten Regelungen für die Bewertung einer Vielzahl unterschiedlicher Vermögenskategorien. Die zentrale Norm zur Bewertung von Unternehmen stellt GN 6 (Business Valuations) dar. Aufgrund der oben erläuterten hierarchischen Struk- tur sind die dort aufgeführten Leitlinien nur unter Beachtung der vorgelagerten Be- wertungsstandards sowie der in den GAVP genannten Prinzipien anzuwenden.

Als mögliche Bewertungsanlässe sind in GN 6, § 5.1 beispielhaft der Anteilserwerb, der Zusammenschluss von Unternehmen sowie die Bewertung von Beteiligungen genannt. Unabhängig vom Anlass der Bewertung ist in einem ersten Schritt die Vollständigkeit des Bewertungsauftrags zu prüfen. Dieser muss Angaben zum Bewertungsobjekt, dem Bewertungsstichtag und den Eigentümern der Unternehmensanteile enthalten. Darüber hinaus sind der Bewertungszweck sowie der daraus resultierende Wertbegriff zu benennen (GN 6, § 5.9).

Gem. GN 6, § 1.2 liegt der Unternehmensbewertung üblicherweise das Konzept des Market Value zugrunde. Erfordert der Bewertungszweck einen abweichenden Wert- begriff, so hat der Sachverständige diesen explizit abzugrenzen. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn die Annahme der Unternehmensfortführung (going concern) nicht mehr erfüllt ist.17 Eine ausführliche Marktwertdefinition ist in IVS 1, § 3.1 verankert: „ Market Value is the estimated amount for which a property should exchange on the date of valuation between a willing buyer and a willing seller in an arm’s-length transaction (...).“ Der Market Value soll demnach die Wertvorstellungen der Teil- nehmer eines offenen Marktes objektiv widerspiegeln. Das IVSC betont, dass diese Definition im Allgemeinen der Wertkonzeption des „Fair Value“ nach den Inter- national Financial Reporting Standards (IFRS)18 entspricht (GAVP, § 8.1).19

Elementarer Bestandteil des Market Value ist der Grundsatz des Highest and Best Use. Dieser besagt, dass für die Bewertung die bestmögliche Nutzung des Objekts maßgeblich ist, sofern die Art der Nutzung physisch, rechtlich und finanziell möglich ist (IVS 1, § 1.2 i.V.m. GAVP, § 6.3 f.).

Die eigentliche Bestimmung des Marktwerts erfolgt nach IVS 1, § 1.3 schließlich durch Anwendung einer oder mehrerer geeigneter Bewertungsmethoden. Der dabei ermittelte Unternehmenswert wird in dem vom Sachverständigen anzufertigenden Bewertungsgutachten festgehalten. Gem. IVS 1, § 5.1.5 soll das Gutachten Angaben zu Bewertungszweck, Bewertungsstichtag und Eigentumsrechten enthalten. Außer- dem sind der Umfang der Tätigkeit und die verwendeten Bewertungsmethoden zu beschreiben und sämtliche Annahmen offenzulegen. An das Ende des Bewertungs- gutachtens ist ein unterschriebenes Compliance Statement anzufügen, mit welchem der Sachverständige versichert, dass den Berufspflichten entsprochen wurde.20

3.2.2 Methoden der Unternehmensbewertung

3.2.2.1 Vorbemerkung

Gem. GN 6, § 5.14 kommen bei der Bewertung von Unternehmen grundsätzlich drei Bewertungsansätze in Betracht. Im Folgenden werden die Bewertungsverfahren nä- her dargestellt. Dabei soll insbesondere der Frage nachgegangen werden, welche Ermessensspielräume dem Gutachter bei deren Anwendung eingeräumt werden.

3.2.2.2 Marktorientierte Bewertungsverfahren

Bei marktorientierten Bewertungsverfahren, kurz Market Approach (GN 6, § 5.14.1) genannt, wird der Unternehmenswert aus beobachtbaren Marktpreisen abgeleitet. Dabei können entweder Preise für Anteile des zu bewertenden Unternehmens oder Marktpreise ähnlicher Unternehmen herangezogen werden (GN 6, § 5.14.1.2).

In ersterem Fall ist der Preis aus einer früheren Transaktion des Bewertungsobjekts angemessen zu korrigieren. Gem. GN 6, § 5.14.1.5 muss dabei den in der Zwischenzeit eingetretenen Entwicklungen ausreichend Rechnung getragen werden.

Im zweiten Fall sind zunächst mehrere dem Bewertungsobjekt ähnliche Unterneh- men zu bestimmen, für welche aktuelle Marktpreise verfügbar sind. Die Vergleichs- unternehmen sollen dem gleichen Wirtschaftszweig wie das zu bewertende Unter- nehmen angehören oder einer Branche entstammen, die durch die gleichenökonomi- schen Variablen beeinflusst wird (GN 6, § 5.14.1.3). Darüber hinaus sind weitere qualitative und quantitative Vergleichskriterien heranzuziehen. Auf eine ausreichen- de Nachprüfbarkeit der erforderlichen Daten ist zu achten (GN 6, § 5.14.1.3.1 f.).

Aus den vorliegenden Informationen wird anschließend eine Bewertungskennzahl bestimmt, die das Verhältnis zwischen dem Marktpreis für Unternehmensanteile und einer Ergebnis- oder Vermögensgröße widerspiegelt (GN 6, § 5.14.1.4). Dieser Quo- tient stellt den sogenannten Multiplikator dar, weshalb dieses Verfahren auch als Multiplikatormethode bezeichnet wird.21 Im Zähler können sowohl Börsenkurse als auch Transaktionspreise als Vergleichsmaßstäbe herangezogen werden. Die Wahl der Bezugsgröße im Nenner liegt im Ermessen des Sachverständigen.22

[...]


1 Vgl. Coeurdacier, N./De Santis, R.A./Aviat, A., Economic Policy 1/2009, S. 57 f.

2 Vgl. IVSC (Hrsg.), About IVSC. Zur Entwicklungsgeschichte und den Zielen des IVSC vgl. auch Bollmann, F., BewP 3/2010, S. 16-18; Essler, W., BewP 1/2007, S. 13; Hayn, M./Laas, Interna- tionale Unternehmensbewertung, 2009, S. 151 f.; Lorente, C. A., The IVSC; Vella, J., Property World 2/2010, S. 10 f.; Vella, J./Anghel, I., The Valuation Journal 1/2006, S. 5-7.

3 Vgl. IVSC (Hrsg.), About IVSC.

4 Vgl. IVSC (Hrsg.), About IVSC.

5 Vgl. IVSC (Hrsg.), Bylaws, Article I, Section 3.

6 Vgl. IVSC (Hrsg.), Annual Report, S. 7.

7 Vgl. IVSC (Hrsg.), Bylaws, Article I, Section 4.

8 Vgl. IVSC (Hrsg.), Restructuring, S. 6 f.

9 Vgl. Kälberer, W., Immobilien & Finanzierung 2009, S. 328. Ausführlich zum organisatorischen Aufbau des IASB vgl. Bieg, H./Hossfeld, C./Kußmaul, H. u.a., Rechnungslegung, 2009, S. 32-40.

10 Vgl. IVSC (Hrsg.), Bylaws, Article II, Section 16.

11 Vgl. IVSC (Hrsg.), Bylaws, Article VI, Section 61.

12 Vgl. IVSC (Hrsg.), Bylaws, Article V, Section 45.

13 Vgl. IVSC (Hrsg.), Annual Report, S. 12.

14 Vgl. IVSC (Hrsg.), IVS 2007.

15 Die GAVP können insofern auch als Rahmenkonzept der IVSC bezeichnet werden, vgl. Zülch, H., Investment Properties, 2003, S. 144.

16 Vgl. IVSC (Hrsg.), Staff Draft, S. 5.

17 In diesem Fall ist der Liquidationswert des Unternehmens maßgeblich. Vgl. dazu bspw. Sieben, G./ Maltry, H., Substanzwert, 2009, S. 543.

18 Vgl. bspw. IAS 16.6, IAS 36.6, IAS 40.5. Zu den Ausprägungen des Fair Value in den IFRS vgl. auch Kußmaul, H./Weiler, D., KoR 2009, S. 167-171.

19 Dieser Auffassung wird in der Literatur überwiegend zugestimmt. Vgl. bspw. Ernstberger, J./ Kraus, C., KoR 2008, S. 389; Körner, E., Plant and Equipment, 2010, S. 435.

20 Die Berufspflichten bzw. ethischen Anforderungen werden im Code of Conduct, § 4 fixiert. Für eine zusammenfassende Darstellung vgl. bspw. Barthel, C.W., DStR 2010, S. 2004 f.

21 Vgl. bspw. Koller, T./Goedhart, M./Wessels, D. u.a., Valuation, 2010, S. 313-333.

22 In der Praxis sind Zähler- und Nennergröße konsistent zu wählen. Für eine Übersicht gebräuchli- cher Multiplikatoren vgl. Löhnert, P.G./Böckmann, U.J., Multiplikatorverfahren, 2009, S. 577.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Das International Valuation Standards Council
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Veranstaltung
Unternehmensbewertung
Note
1,3
Jahr
2011
Seiten
23
Katalognummer
V178741
ISBN (eBook)
9783656009382
ISBN (Buch)
9783656010791
Dateigröße
584 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
international, valuation, standards, council
Arbeit zitieren
Anonym, 2011, Das International Valuation Standards Council, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/178741

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