Nicht zuletzt durch die jetzige Wirtschaftskrise hat sich gezeigt, dass das Aktien- und Kapitalmarktrecht stets anpassungs-, wandelungs- und reformbedürftig ist.(1)
Doch gibt es Bereiche des Aktien- und Kapitalmarktrechts in denen über Reformen nicht erst seit kurzer Zeit, sondern bereits seit Jahrzehnten diskutiert und gestritten wird. Zu nennen ist hier insbesondere die Vorschrift des § 23 Abs.5 AktG(2), in der das Prinzip der „aktienrechtlichen Satzungs - strenge“ verkörpert ist.
So regelt § 23 Abs.5, dass die „Satzung (scil: einer AG) von den
Vorschriften des Gesetzes (scil: Aktiengesetz) nur abweichen kann, wenn dies ausdrücklich zugelassen ist. Ergänzende Bestimmungen der Satzung sind zulässig, es sei denn, dass das Gesetz (scil: Aktiengesetz) eine abschließende Regelung enthält.“
Da solche Ausnahmeregelungen im Aktiengesetz jedoch kaum vorhanden
sind,(3) wird schnell deutlich, dass § 23 Abs.5(4) zu einer erheblichen Einschränkung der Gestaltungsfreiheit bei Aktiengesellschaften führt.
Diese werden nahezu dem gesamten kodifizierten Aktienrecht unterworfen. Auch war die Regelung des § 23 Abs.5 mit ihrer einschneidenden Wirkung zuletzt erst Thema des 67. Deutschen Juristentags(5), welcher sich mit der Frage beschäftigt hat, ob „sich nicht besondere Regeln für börsennotierte und geschlossene Gesellschaften empfehlen?“.
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1 Wirtschaftskrise ab 2007: Banken- und Finanzkrise, die im Frühsommer 2007 mit der USImmobilienkrise (auch Subprimekrise) begann. In Deutschland (2008): Versuch zur Stabilisierung des Finanzsektors durch das Finanzmarkt- stabilisierungsgesetz und die Finanzmarktstabilisierungfonds- Verordnung.
2 §§ ohne Gesetzesangabe sind solche des AktG.
3 Hey, Frei Gestaltung in Gesellschaftsverträgen und ihre Schranken, S.167.
4 In Verbindung mit der hohen Regelungsdichte der übrigen Normen des Aktiengesetzes.
5 67.Deutscher Juristentag der vom 23. bis 26. September 2008 in Erfurt stattfand.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Gestaltungsfreiheit als allgemeines gesellschaftsrechtliches Prinzip
I. Weitgehende Satzungsautonomie bei Personengesellschaften und der GmbH
II. Satzungsstrenge nach § 23 Abs.5 AktG bei der AG
C. Einschränkung der Privatautonomie und Legitimation des § 23 Abs. 5 AktG
I. Historische Erklärung der „aktienrechtlichen Satzungsstrenge“- Entwicklungsstufen des modernen Aktienrechts
1. Das Octroi- System (17. und 18. Jahrhunderts)
2. Konzessionssystem (Anfang bis Mitte des 19. Jhd.)
3. „System der Normativbedingungen“ (um 1870)
4.Die Aktienrechtsreform von 1884 und 1937
5. Die Aktienrechtsreform von 1965
a) Umfang der Gestaltungsfreiheit im Aktienrecht vor der Aktienrechtsreform von 1965
aa) Rechtsprechung des Reichsgerichts
bb) Auffassungen des damaligen Schrifttums
b) Normierung des heutigen § 23 Abs.5 AktG
II. (Aktuelle) Begründungsansätze für die „aktienrechtliche Satzungsstrenge“
1. Anlegerschutz
a) Begriff des Anlegerschutzes
aa) Individueller Anlegerschutz (Anlegerinteressen/Anlegerrisiken)
bb) Institutioneller Anlegerschutz
b) Voraussetzungen für einen vernünftigen Anlegerschutz
c) Verwirklichung „vernünftigen“ Anlegerschutzes bei der AG durch zwingendes Aktienrecht
aa) § 23 Abs.5 AktG als Mittel der Einsparung von Transaktionskosten und Sicherung der Anlegerinformation
bb) Kritik an der „aktienrechtlichen Satzungsstrenge“
d) Verwirklichung des Anlegerschutzes durch den Kapitalmarkt oder Bestehen von Informationsasymmetrie im Falle der Satzungsfreiheit
aa) Fehlende Fähigkeit des Kapitalmarktes zur Bewertung von verschiedenen Satzungsgestaltungen (ex-ante-Anlegerschutz)
bb) Verlässlichkeit der durch den Kapitalmarkt „bereitgestellten“ Information („credible commitment“)
cc) Risiken für den Anleger nach getätigter Anlage (ex-post-Anlegerschutz)
e) Grundlegende (empirische) Einwände gegen die Bewertungsfähigkeit von Satzungen durch den Kapitalmarkt
aa) Fehlende Informationseffizienz der Kapitalmärkte
aaa) „Noise Trading“
bbb) „Underpricing“
bb) Fehlende Reaktion der Kapitalmärkte auf verschiedene rechtliche Gestaltungen
f) Ergebnis
2. Weitere Aufgaben und Funktionen des § 23 Abs.5 AktG
a) Gläubigerschutz
b) Arbeitnehmerschutz
c) Sozialpolitische und volkswirtschaftliche Aufgaben
d) Rechtssicherheit und Rechtsklarheit
E. Endergebnis und Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Aufgaben und die Legitimation der „aktienrechtlichen Satzungsstrenge“ gemäß § 23 Abs. 5 AktG für börsennotierte Unternehmen. Ziel ist es, zu untersuchen, inwieweit diese Einschränkung der Privatautonomie durch den Schutz von Anlegern, Gläubigern und Arbeitnehmern gerechtfertigt ist und ob alternative Marktmechanismen eine Deregulierung erlauben würden.
- Prinzip der Satzungsstrenge im deutschen Aktienrecht
- Historische Entwicklung und Begründungsansätze des § 23 Abs. 5 AktG
- Anlegerschutz als Leitmaxime im Kontext von Informationsasymmetrien
- Empirische Bewertungsfähigkeit von Satzungen durch den Kapitalmarkt
- Gläubiger- und Arbeitnehmerschutz als Funktionen des zwingenden Rechts
Auszug aus dem Buch
C. Einschränkung der Privatautonomie und Legitimation des § 23 Abs. 5 AktG
Vor diesem Hintergrund stellt sich nunmehr unweigerlich die Frage, was die Gründe für eine solch erhebliche Beschränkung der Gestaltungsfreiheit sind. Dabei ist zu beachten, dass, selbst wenn man dem Postulat der Privat- bzw. Satzungsautonomie eine überragende Stellung im Gesellschaftsrecht einräumt, dem Gesetzgeber in bestimmten Fällen dennoch der Auftrag zukommt, einem Missbrauch dieser Freiheit durch gesetzliche Reglementierungen entgegenzuwirken. Eine umfassende Vertrags- und Gestaltungsfreiheit, welche die Verantwortung für das Funktionieren der Gesellschaft weitgehend in die Hände der Gesellschafter legt bringt nämlich auch Risiken mit sich, die sich im Gesellschaftsrecht vornehmlich zulasten der Anleger, Gläubiger, Arbeitnehmer und anderer Minderheit auswirken können. Zum Schutz dieser „Interessengruppen“ können zwingende Regelungen daher (unter Umständen) erforderlich sein.
Die Legitimation zwingender Vorschriften kann sich aber auch dann ergeben, wenn mit einer bestimmten Rechtsform wirtschafts- oder sozialpolitische Ziele und Bedürfnisse realisiert werden sollen. Ob auch § 23 Abs.5 vergleichbare (Schutz-) Aufgaben zukommen und ob diese seine „Existenz“ und die die damit verbundene einschneidende Regelungswirkung rechtfertigen, bleibt nun zu klären.
Hierzu sind zunächst im Rahmen der historischen Auslegung die geschichtliche Entwicklung der Satzung und der Satzungsstrenge, sowie die gesetzgeberische Begründung zu § 23 Abs.5 aufzuzeigen und zu untersuchen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die langjährige Diskussion um die Reformbedürftigkeit des Aktien- und Kapitalmarktrechts mit Fokus auf die Satzungsstrenge nach § 23 Abs. 5 AktG.
B. Gestaltungsfreiheit als allgemeines gesellschaftsrechtliches Prinzip: Dieses Kapitel erläutert den Grundsatz der Privatautonomie im Gesellschaftsrecht und stellt den Gegensatz zwischen der Satzungsautonomie bei Personengesellschaften und der Satzungsstrenge bei der AG dar.
C. Einschränkung der Privatautonomie und Legitimation des § 23 Abs. 5 AktG: Dieser Hauptteil analysiert die historischen Entwicklungsstufen, die heutigen Begründungsansätze wie Anlegerschutz sowie die weiteren Funktionen des § 23 Abs. 5 AktG im Hinblick auf Gläubiger- und Arbeitnehmerschutz.
E. Endergebnis und Schlussbemerkung: Das Fazit fasst zusammen, dass § 23 Abs. 5 zwar schützenswerte Interessen wahrt, aber in Zeiten der Globalisierung eine Lockerung in Teilbereichen zur Steigerung der Konkurrenzfähigkeit wünschenswert erscheint.
Schlüsselwörter
Satzungsstrenge, § 23 Abs. 5 AktG, Aktienrecht, Gestaltungsfreiheit, Privatautonomie, Anlegerschutz, Kapitalmarkt, Informationsasymmetrie, Transaktionskosten, Gläubigerschutz, Arbeitnehmerschutz, Rechtssicherheit, Satzungsautonomie, Wirtschaftsrecht, Reformdiskussion
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die rechtliche Bedeutung und die Legitimation des § 23 Abs. 5 AktG, der die Satzungsfreiheit von Aktiengesellschaften zugunsten zwingenden Rechts stark einschränkt.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die zentralen Felder sind die Gestaltungsfreiheit im Gesellschaftsrecht, der Anlegerschutz, der Gläubigerschutz, der Arbeitnehmerschutz sowie die Rolle und Effizienz von Kapitalmarktmechanismen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es zu klären, ob die „Fessel“ der Satzungsstrenge für börsennotierte Unternehmen noch zeitgemäß ist oder ob eine Deregulierung zugunsten höherer Flexibilität möglich wäre.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor nutzt vorrangig die historische Auslegung sowie eine rechtsvergleichende und ökonomische Analyse des gesellschaftsrechtlichen Regelungsrahmens.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Historie des Aktienrechts, der detaillierten Analyse von Anlegerschutz-Konzepten, der Rolle von Kapitalmärkten bei der Bewertung von Satzungen sowie den Schutzfunktionen gegenüber Gläubigern und Arbeitnehmern.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die wesentlichen Begriffe umfassen Satzungsstrenge, Privatautonomie, Anlegerschutz, Informationsasymmetrie und Transaktionskosten.
Inwiefern beeinflusst § 23 Abs. 5 AktG die Struktur der AG?
Die Norm wirkt als „eiserne Klammer“, die jede AG an zwingende gesetzliche Vorgaben bindet, unabhängig von der Größe oder dem Aktionärskreis, was zu einer hohen Standardisierung führt.
Gibt es Alternativen zur zwingenden gesetzlichen Satzungsstrenge?
Der Autor diskutiert, ob Marktmechanismen oder privatrechtliche Zertifizierungen (ähnlich den Standards der New York Stock Exchange) einen gleichwertigen Schutz bieten könnten, warnt jedoch vor den hohen Transaktionskosten und der fehlenden Informationseffizienz.
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- Artur Swierczok (Author), 2009, Aufgabe der Satzungsstrenge nach Maßgabe von § 23 Abs. 5 AktG bei börsennotierten Unternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/178827