Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufman/ zur Industrie-kauffrau vom 23. Juli 2002 beinhaltet im § 4, Absatz 1 unter dem Gliederungspunkt 1.3 das Thema „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“. Kenntnisse zu diesem Thema sind Gegenstand der Berufsausbildung und es ist die Pflicht des Ausbildungsbetriebes diese zu vermitteln.
Gemäß dem Ausbildungsrahmenplan gehört der Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Gliederungspunkt Nr. 1: „Der Ausbildungsbetrieb“. Die Fertigkeiten und Kenntnisse die den Gliederungspunkt Nr. 1 betreffen, sind laut Ausbildungsordnung (AO) während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln.
Da jedoch der Rahmenlehrplan für die Berufsschule vorschlägt das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz im ersten Ausbildungsjahr im Lernfeld 1 („In Ausbildung und Beruf orientieren“) zu unterrichten, ist es sinnvoll die praktische Ausbildung im Unternehmen parallel im ersten Lehrjahr durchzuführen.
Der Ausbilder hat die Aufgabe den Bereich „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ zeitlich und sachlich in den Ausbildungsplan der Auszubildenden zu integrieren.
Inhaltsverzeichnis
- Thema der Unterweisung
- Zusammenhang des Themas mit der Ausbildungsordnung
- Dauer der Unterweisung
- Lernziele
- Die Bedeutung des Leitlernzieles
- Richtlernziel
- Groblernziel
- Feinlernziel
- Ausgangssituation
- Betriebliche Ausgangssituation
- Persönliche Ausbildungssituation des Auszubildenden
- Grundkenntnisse
- Vorhandene Grundkenntnisse
- Zu vermittelnde Grundkenntnisse
- Fachwissen
- Vorhandenes Fachwissen
- Zu vermittelndes Fachwissen
- Ausbildungsmittel
- Unterweisungsmethode
- Schlüsselqualifikationen
- Arbeitsgliederung
- Lernzielkontrolle
- Anhang
- Quellenverzeichnis
- Übungsaufgaben/ Quiz
- Handout
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Unterweisungsentwurf dient der praktischen Ausbilder-Eignungsprüfung (AdA-Prüfung) gemäß S 4 AEVO. Das Thema „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit gemäß der Ausbildungsordnung (1) S 4" wird im Kontext der Ausbildung zur Industriekauffrau beleuchtet. Der Entwurf zeigt auf, wie eine Unterweisung zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz für eine Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr gestaltet werden kann.
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes
- Allgemeine Verhaltensregeln im Produktionsbereich
- Verhalten im Brandfall
- Verhalten bei Unfällen
- Erste Hilfe und Notruf
Zusammenfassung der Kapitel
Der Entwurf beginnt mit der Definition des Themas und der Einordnung in den Ausbildungsrahmenplan. Es werden die Lernziele der Unterweisung in verschiedene Ebenen (Leitlernziel, Richtlernziel, Groblernziel, Feinlernziel) unterteilt und operationalisiert. Die Ausgangssituation beschreibt sowohl den Betrieb (THIMM - THE HIGHPACK GROUP) als auch die persönliche Situation der Auszubildenden. Die vorhandenen und zu vermittelnden Grundkenntnisse und Fachkenntnisse werden erläutert. Der Entwurf stellt die verwendeten Ausbildungsmittel und die Unterweisungsmethode (modifizierte Vier-Stufen-Methode) vor. Die Bedeutung von Schlüsselqualifikationen im Kontext der Unterweisung wird hervorgehoben. Die Arbeitsgliederung zeigt die zeitliche und inhaltliche Struktur der Unterweisung auf. Die Lernzielkontrolle umfasst die kognitiven, psychomotorischen und affektiven Lernbereiche. Schließlich wird der Anhang mit dem Quellenverzeichnis, Übungsaufgaben und Handout vorgestellt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Ausbildungsordnung, Industriekauffrau, Unterweisung, Lernziele, Betriebliche Ausgangssituation, Persönliche Ausbildungssituation, Grundkenntnisse, Fachwissen, Ausbildungsmittel, Unterweisungsmethode, Schlüsselqualifikationen, Arbeitsgliederung, Lernzielkontrolle, Brandschutz, Unfallverhütung, Erste Hilfe, Notruf.
- Arbeit zitieren
- Sabine Pleissinger (Autor:in), 2011, Sicherheit und Gesundheitsschutz (Unterweisung Industriekaufmann, -frau), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/178846