Elternarbeit und Jugendhilfe

Elternbildung als gesetzlicher und (sozial-) pädagogischer Auftrag im Rahmen der Erwachsenenbildung


Diplomarbeit, 2010

106 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Der Begriff der Eltern- beziehungsweise Familienbildung
2.1 Definition und Begriffsklärung
2.2 Elternbildung im Spannungsfeld zwischen Erwachsenenbildung und Jugendhilfe
2.2.1 Jugendhilfe
2.2.2 Erwachsenenbildung
2.2.3 Zusammenfassung der Ergebnisse

3. Historie der Elternbildung

4. Familie heute

5. Elternbildung
5.1 Ziele und Aufgaben
5.2 Leitlinien der Ausgestaltung
5.3 Formen der Elternbildung
5.4 Institutionen

6. Sozialpädagogische Familienhilfe als exemplarischer Ort der Elternbildung
6.1 Allgemeines
6.2 Historische Entwicklung
6.3 Phasen
6.4 Adressaten
6.5 Aufgaben

7. Erziehungskompetenz
7.1 Erziehungsziele
7.2 Was Kinder brauchen
7.3 Erziehungskompetenz als Kernziel elternbildnerischer Arbeit
7.4 Äußere Bedingungen die auf die elterliche Erziehungskompetenz einwirken

8. Empirie
8.1 Einführung in die empirische Untersuchung
8.2 Qualitative Berichte
8.2.1 Fall1: Familie Ammer
8.2.2 Fall 2: Familie Brecht
8.2.3 Fall 3: Familie Carsten
8.2.4 Fall 4: Familie Dell

9. Analyse des Datenmaterials
9.1 Verdichtete Darstellung der Aufgaben der SPFH
9.2 Gemeinsamkeiten und Übereinstimmungen
9.3 Zur Erziehungskompetenz
9.3.1 Kann durch den Einsatz der sozialpädagogischen Familienhilfe die Erziehungskompetenz der betroffenen Eltern verbessert werden?

10. Abschlussbetrachtung

11. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Rahmen der vorliegenden Diplomarbeit wird das Thema der Elternarbeit als erwachsenenbildnerischer Auftrag der Jugendhilfe bearbeitet.

Mit Eltern zu arbeiten, so dass diese ihrem Erziehungsauftrag besser nachkommen können ist ein Gedanke mit langer Tradition. In allen Zeiten gab es Ideen dazu, wie man Eltern besser auf ihre Rolle als Erzieher der eigenen Kinder vorbereiten kann und sie im komplexen Prozess der Kindererziehung besser begleiten kann. Zwar standen zu unterschiedlichen Zeiten abhängig von den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und Ereignisse unterschiedliche Schwerpunkte im Vordergrund: mal ging es mehr um Fürsorge gegenüber des Kindes, mal mehr um die Persönlichkeitsbildung des Erziehers. Immer sollte durch die Bildung der Eltern zu einer gelingenden Sozialisation und verantwortungsvollen Versorgung des Kindes beigetragen werden.

Zu Beginn dieser Arbeit sollen die Begrifflichkeiten der Familienbildung beziehungsweise der Elternbildung näher beleuchtet werden. Weiter wird das Spannungsfeld, das aus der Zugehörigkeit der Elternbildung sowohl zu Erwachsenenbildung als auch Jugendhilfe resultiert, näher beschrieben. Hieraus ergeben sich sowohl gesetzliche als auch inhaltliche Schwierigkeiten bei der Durchführung von Maßnahmen, die dieses Kapitel aufarbeitet.

Im dritten Kapitel sollen die Begriffe in ihrer historischen Entwicklung seit dem 19.Jahrhundert dargestellt werden. Der Entwicklungsprozess ausgehend von der Begründung der Mütterschule hin zum heutigen Angebot der Elternbildung soll aufgezeigt werden.

Wie sich die Situation für Familien heutet darstellt wird in Kapitel vier ausgeführt. Die sinkende Geburtenrate, erhöhte Scheidungszahlen, steigendes Heiratsalter und immer weniger „Normalfamilien“ sind die Folge von den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Auslösend hierfür ist der soziale Wandel, der rasche wirtschaftliche und technologische Fortschritt und

die Möglichkeit unterschiedlichste Formen der Lebensführung zu wählen. Die Zunahme an Gestaltungsmöglichkeiten und der Abbau traditioneller Weltsicht, sei es in Religion oder den Rollenbildern tragen zu einer erhöhten Orientierungslosigkeit bei. All das führt zu einer erschwerten Situation für Familien und einem erhöhten Bedarf an Unterstützung und Hilfe.

Im fünften Teil der Arbeit werden die Ziele und Aufgaben, die Leitlinien der Ausgestaltung, die Formen und Institutionen von Elternbildung vorgestellt. Hierbei wird zuerst näher darauf eingegangen, welchen Stellenwert der §16 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes mit seiner präventiven Ausrichtung für die Elternbildung hat. Weiter wird beschrieben, welchen Anforderungen die Ausgestaltung eines Angebotes unterliegt. Zuletzt werden die unterschiedlichen Formen von Elternbildung beschrieben und aufgezeigt, welche Institutionen überhaupt Angebote zum Thema machen.

Die sozialpädagogische Familienhilfe wird in Kapitel sechs als exemplarischer Ort der Elternbildung eingeführt. Zunächst wird eine allgemeine Beschreibung gegeben und die unterschiedlichen Wege zu einer Maßnahme aufgezeigt. Weiter wird die historische Entwicklung der SPFH gezeigt und der Ablauf einer Hilfsmaßnahmen, welcher sich in Phasen ordnen lässt, dargestellt. Zuletzt steht eine Beschreibung der potentiellen Adressaten einer sozialpädagogischen Familienhilfe und die Ziele und Aufgaben der genannten Hilfeform.

Erziehungskompetenz ist der nächste Punkt. Hier wird geklärt, was Kinder eigentlich brauchen und was Eltern können müssen um ihren Kinder gerecht zu werden. Hier scheint die Erziehungskompetenz als das wichtigste Stichwort. Was unter dem Begriff überhaupt zu verstehen ist, was es braucht, dass sich diese erhöht, beziehungsweise was die Einflussfaktoren sind, die sich negativ auswirken wird näher erläutert.

Im empirischen Teil dieser Arbeit werden die Ergebnisse der Untersuchung von vier Fällen der Sozialpädagogischen Familienhilfe qualitativ in Form von Berichten dargestellte. Der empirischen Untersuchung liegen zwei Fragen zugrunde, welche in dieser Arbeit geklärt werden sollen. Erstens geht es um das Verhältnis zwischen Theorie und Praxis der sozialpädagogischen Familienhilfe. Die Frage lautet: „Was genau passiert im Rahmen einer sozialpädagogischen Familienhilfe?“ Es gilt zu klären, ob sich die theoretischen Überlegungen zu den Arbeitsbereichen der SPFH damit decken, was sich den Familienhelfern in der Praxis als Arbeitsfeld zeigt. Die zweite zu bearbeitende Frage ist: „Ist es mögliche im Rahmen einer sozialpädagogischen Familienhilfe die Erziehungskompetenz der Eltern zu erhöhen?“ Hier soll geklärt werden, ob die Kompetenzen der Eltern in den einzelnen Bereichen, welche in der Theorie beschrieben sind tatsächlich durch den Einsatz einer sozialpädagogischen Familienhilfe erhöht werden können.

Das konkrete Vorgehen ist folgendes: nach den vier qualitativen Fallberichten steht eine verdichtete Darstellung der einzelnen Aufgaben der Familienhelfer in den vier Fällen. folgt. Diese folgt der Theorie der vier Aufgabenfelder beziehungsweise den vier Arbeitsansätzen der sozialpädagogischen Familienhilfe.

In einem Zwischenschritt sollen danach die Gemeinsamkeiten und Überschneidungen in den vier Fällen beschrieben werden.

In wie fern es den Eltern in den Praxisbeispielen an Erziehungskompetenz mangelt, was ihnen fehlt, um ihre Kinder adäquat erziehen zu können und was die eigentlich bräuchten wird im folgenden Abschnitt dargestellt.

Im vorletzten Teil soll verdichtet dargestellt werden, an welchen Stellen sich eine Erhöhung der elterlichen Fähigkeiten einstellt und in welcher Form sich diese zeigt. Auch wird darauf eingegangen, woran es den Familien noch fehlt, wo sich der weitere Förderungsbedarf zeigt.

Zum Schluss soll näher beleuchtet werden, was im Verlauf der sozialpädagogischen Arbeit erreicht werden konnte, sprich an welchen Stellen sich die elterliche Erziehungskompetenz schon erhöht hat, beziehungsweise wo noch weiterer Förderbedarf besteht.

2. Der Begriff der Eltern- beziehungsweise Familienbildung

2.1 Definition und Begriffsklärung

An erster Stelle muss der Begriff der Eltern- beziehungsweise der Familienbildung definiert werden. Manche Autoren unterscheiden in Familien- und Elternbildung. In diesem Fall meint Familienbildung ein Angebot, was an die Familie als Ganzes gemacht wird. Hier Elternbildung als eine Unterform der Familienbildung zu verstehen, da sie sich hauptsächlich an Eltern als die Erzieher ihrer Kinder richtet. Entsprechend dieses Verständnisses zielt das Konzept der Elternbildung ganz klar auf die Arbeit mit den Eltern, deren Rolle als Erzieher und der Erhöhung deren Erziehungsfähigkeit ab, Vgl. Textor 1996 zit. In S. 15 {Mengel 2007 #1} wohingegen Familienbildung Vgl. S. 13 {Pettinger 2007 #7} ein Angebot ist, welches Familien sowohl bei Aufgaben zum Thema Kinder, aber auch in ganz praktischen Bereichen der täglichen Lebensführung unterstützen soll. Hierzu gehören natürlich die Erziehung und die Sorge für die Kinder. Allerdings sind auch Themen wie die Vereinbarung von Beruf und Familie, die Pflege und Betreuung Angehöriger, das Leben von Partnerschaft und selbstverantwortetes Haushalten potentielle Lernfelder. Eltern und Familienmitglieder sollen systematisch und möglichst frühzeitig die notwendigen Kompetenzen erlernen und immer wieder dazu angeleitet werden, das Gelernte anzuwenden und zu üben. Vgl. S. 13/ 14 {Pettinger 2007 #7}

In anderen Quellen wird nicht zwischen Familienbildung und Elternbildung unterscheiden, sondern nur ein Begriff für die unterschiedlichen Aufgaben verwendet beziehungsweise die Begriffe synonym verwenden.

Ein Argument dafür, zwischen den Begriffen zu unterscheiden und den Begriff der Familienbildung zu bevorzugen ist, dass die Wahl des Begriffes Familienbildung verhindert, den Fokus ausschließlich auf die Eltern und die Erziehenden zu richten, sondern die Familie als Ganzes in den Mittelpunkt zu stellen, selbst wenn sich das inhaltliche Angebot tatsächlich meist eher auf den Erziehenden, das Elternteil und dessen Kompetenzen im Umgang mit den Kindern richtet. Vgl. S. 15 {Mengel 2007 #1}

Der Begriff der Elternbildung wird allerdings auch in Abgrenzung zu den sogenannten klassischen Familienbildungsangeboten, welche sich an die Familie als Ganzes wenden (zum Beispiel Familienerholung etc.) gebraucht. Elternbildung hingegen wendet sich an die Eltern und deren Fähigkeit, zu erziehen.

Heute existiert eine Vielzahl unterschiedlichster Konzepte, welche einen teilweise kommerzialisierten und unübersichtlichen Markt an Angeboten bilden. (zum Beispiel Triple P, STEP, „Starke Eltern – Starke Kinder“ etc.) Diese Angebote sind jüngeren Datums und tragen der steigenden Unsicherheit im Elternberuf Rechnung. Vgl. S. 9 {Tschöpe-Scheffler 2005 #5}

Weiter ist darauf hingewiesen, dass unabhängig von wissenschaftlicher Definition die Begriffe in der Praxis gar völlig ungeordnet verwendet werden, so dass sich unter der gleichen Überschrift ganz unterschiedliche Konzepte verbergen. S. 12 {Tschöpe-Scheffler 2005 #5}

Ungeachtet des „Etiketts“ steht in den meisten Publikationen die elterliche Erziehungskompetenz im Zentrum der Maßnahme. Das ausgesprochene Ziel der Bildungsmaßnahme ist hiernach das elterliche Erziehungsverhalten zu optimieren. S.865 {Minsel 2009 #3} und umfasst „alle Maßnahmen zur pädagogischen Qualifizierung von Laien, die Kinder erziehen, (…).“ S. 160 {Stimmer 2000 #6} Hierzu sind alle Angebote in Form von Elternschulen und Elternbildungskursen zu zählen, welche eher der Tradition der Erwachsenenbildung zuzuordnen sind. Eltern- oder Familienbildungsangebote sind aber auch in Form der gesetzlichen Verankerung im Kinder- und Jugendhilfegesetz legitimiert. Somit sind auch die Angebote der Jugendhilfe, welche sich auf Eltern beziehen zum Feld der Familien- beziehungsweise Elternbildung hinzuzurechnen.

Im weiteren Verlauf dieser Arbeit soll es um die Angebote der Elternbildung gehen, welche von Jugendhilfeträgern angeboten werden. Außerdem wird weiter der Begriff der Elternbildung verwendet, zum einen weil der Fokus darauf liegt, zu erörtern was Eltern brauchen um die elterliche Erziehung so zu gestalten, dass ihre Kinder gesund und glückliche aufwachsen und für das Leben als Erwachsene gut vorbereitet werden. Außerdem wird im Praxisfeld der empirischen Untersuchung auch der Begriff der Elternbildung verwendet. Trotzdem sei hier darauf verwiesen, dass es auch im vorgestellten Praxisfeld natürlich immer auch um die Familie als Ganzes geht und nicht die Adressaten der Elternbildung, die Erziehenden also, isoliert von den Erziehungsobjekten, den Kinder und Jugendlichen also, betrachtet werden können.

2.2 Elternbildung im Spannungsfeld zwischen Erwachsenenbildung und Jugendhilfe

Bevor über Ziele und Aufgaben von Elternbildung gesprochen werden kann, muss der Konflikt angesprochen werden, den das Thema aufwirft: „Durch die Verankerung im Achten Sozialgesetzbuch wird Familienbildung offizieller Bestandteil der Jugendhilfe, daneben ist und bleibt sie traditioneller Bereich der Erwachsenenbildung. Diese doppelte Zuständigkeit bringt inhaltliche wie strukturelle Besonderheiten mit sich.“ S. 25 {Mengel 2007 #1} Hier wird die spannungsgeladene Ambivalenz angesprochen, die im Hinblick auf Aufgaben und Ziele von Elternbildung existiert. Außerdem entstehen aufgrund der Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Ministerien (Kinder- und Jugendhilfe: Bundesministerium für Soziales; Erwachsenenbildung – Weiterbildungsgesetz: Kultusministerium) unterschiedliche formale Zuständigkeiten und somit Unklarheiten bezüglich der Finanzierung der Maßnahmen. S. 25{Mengel 2007 #1

2.2.1 Jugendhilfe

Zwar ist in der bundesdeutschen Gesetzgebung das Recht der Eltern auf Erziehung garantiert, was die individuelle Ausgestaltung der Kindererziehung von Seiten der Eltern sichert. Allerdings hat der Staat aufgrund seiner Fürsorgepflicht ein Wächteramt inne, das heißt dass er über das Gelingen der elterlichen Erziehung, also über die Erfüllung der Pflicht zur Erziehung wacht.

Im SGB VIII sind unterschiedliche Aufgaben des Staates gegenüber Eltern und Kindern formuliert. Diese sollen von den Jugendämtern und Jugendhilfeträgern ausgeführt werden. Diese Aufgaben werden in Leistungen und andere Aufgaben unterschieden. Zu den Leistungen gehören Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und der erzieherische Kinder-und Jugendschutz. (§§11-15) Weiter gibt es Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie: hier findet sich auch §16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. (§§16-21) Auch gehören die Angebote zur Förderung Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen/ Tagespflege (§§22-26) und der große Bereich der Hilfen zur Erziehung in Fällen, in denen das Wohl des Kindes nicht mehr gewährleistet werden kann zu den Leistungen. (§§27-35) Zuletzt ist die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§§35a-40) und die Hilfe für junge Volljährige Teil dieses Leistungspaktes. (§41)

Andere Aufgaben der Jugendhilfe sind die Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, die Mitwirkung beim Familien- und Vormundschaftsgericht, die Jugendgerichtshilfe (§§50-52), die Inobhutnahme (§42) bei Kindeswohlgefährdung und die Unterbringung in Heimeinrichtungen (§§43-49). Weiter sind die Übernahme von Beistandschaft, Vormund- und Pflegschaften für Minderjährige (§§52a-58a) Aufgaben der Jugendhilfe. Zuletzt ist hier die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen zu den „anderen“ Aufgaben der Jugendhilfe zu rechnen. (§§59/60)

Die Bildung von Eltern ist zwar auch ein Teil der Arbeit im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, ist aber explizit im §16 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes geregelt. Dieser lautet folgendermaßen:

„Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können“ §16 Abs. 1 SGB VIII

Dieser Paragraph wurde erst 1991 ins Gesetz aufgenommen. Dieser soll allen Erziehungspersonen Leistungen anbieten, die sie befähigen, ihrer Erziehungsverantwortung besser gerecht zu werden.

Zwar besteht für die elternbildenden Angebote im Sinne des § 16 eine Gewährleistungspflicht, das heißt die Jugendämter wären eigentlich verpflichtet, elternbildende Angebote zu machen, allerdings scheint die Realität etwas anders auszusehen: zwar darf heute nicht mehr zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben der Jugendhilfe unterschieden werden, doch angesichts schwieriger Finanzlagen werden die allgemeinen Angebote zur Förderung, wie sie im § 16 angedacht sind anderen Hilfen wie zum Beispiel den Hilfen zur Erziehung eher nachrangig beschlossen. Vgl. S. 32 {Mengel 2007 #1}

2.2.2 Erwachsenenbildung

Doch Familien- und Elternbildung ist nicht nur ein Bereich der Jugendhilfe, sondern traditionell ein Bereich der Erwachsenenbildung. Somit unterliegen elternbildnerische Angebote den Weiterbildungs- oder Bildungsurlaubsgesetzen der Länder und somit deren Förderung. Hieraus ergibt sich, aufgrund fehlender Bundesgesetze, eine nicht einheitliche Ausgestaltung der Weiterbildungslandschaft. Eltern- und Familienbildung wird nur in drei Bundesländern explizit im Gesetz erwähnt: diese Bundesländer sind Hessen, Nordrhein- Westfalen und Thüringen. {Familienbildung #21}

Exemplarisch wird hier ein Auszug aus dem Gesetztestext von Nordrhein-Westfalen eingefügt. Es heißt:

„Das Bildungsangebot der Einrichtungen der Weiterbildung umfasst Inhalte, die die Entfaltung der Persönlichkeit fördern, die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens stärken und die Anforderungen der Arbeitswelt bewältigen helfen. Es umfasst die Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung und schließt den Erwerb von Schulabschlüssen und Eltern- und Familienbildung ein.“ {Bildung Köln #8}

In allen anderen Ländern ist die Art und Ausgestaltung familien- und elternbildnerischer Aufgaben nicht Teil der Gesetzgebung.

2.2.3 Zusammenfassung der Ergebnisse

Aufgrund der Zuordnung zu unterschiedlichen Gesetzes- und Arbeitsbereichen ergeben sich folgende Probleme: Elternbildung im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes unterliegt der Bundesgesetzgebung, was eine „gewisse Rechtssicherheit“ {Pettinger 2007 #7} S. 8 verspricht. Die konkrete Ausgestaltung der Angebote obliegt allerdings den einzelnen Bundesländern und muss von den kommunalen Jugendämtern getragen werden. Das bedeutet, dass jährlich Etatverhandlungen stattfinden, welche langfristige Planungssicherheit verhindern. Vgl. S. 31/32 {Mengel 2007 #1}

Elternbildung im Sinne der Weiterbildungsgesetze wiederrum ist in den Ländergesetzen verankert und ist somit auch von jährlichen Haushaltsbeschlüssen abhängig. Doch die Förderung der Länder gilt eher als sicherer als die der Kommunen. Vgl. S. 32 {Mengel 2007 #1}

Grundsätzlich entsteht daraus die Problematik, dass elternbildende Angebote nicht gleichzeitig von der Jugendhilfe und der Weiterbildung gefördert werden können, da sich die Gesetze gegenseitig ausschließen. Vgl. S. 32 {Mengel 2007 #1}

Auch hinsichtlich der Durchführung von Maßnahmen ergeben sich Schwierigkeiten. Denn erwachsenenbildnerische Angebote im Sinn des Weiterbildungsgesetzes orientieren sich an klassischen Kriterien der Fort- und Weiterbildung. Das bedeutet, dass zum Beispiel Kursgrößen und Formen der Durchführung so gestaltet sind, dass sie familien- und kindbezogene Maßnahmen nicht einbeziehen. Das ist für Themen der Elternbildung oft nicht passend, da diese inhaltlich eher in kleinen Gruppen stattfinden sollten. Vgl. S. 32 {Mengel 2007 #1} und Vgl. S. 9 {Pettinger 2007 #7}

Weiter gibt es hinsichtlich der Zielorientierung ganz klare Diskrepanzen zwischen Angeboten der Elternbildung: sind sie der Erwachsenenbildung zuzuordnen, geht es um das Bildungsinteresse des Teilnehmers, wo häufig die Persönlichkeitsbildung und das soziale Lernen mit dem Ziel der gesteigerten Reflexionsfähigkeit und der Identitätsbildung im Mittelpunkt steht. Ein solches Angebot würde freiwillig in Anspruch genommen werden, wohingegen der fürsorgerische Auftrag einer elternbildenden Maßnahme im Sinne der Jugendhilfe eher die Sicherung des Kindeswohls fokussiert. Ein solches Angebot verfolgt gesellschaftliche Interessen und unterliegt einer staatlichen Legitimation des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Hier ist der Kontrollauftrag, den der Staat gegenüber dem Wohl des Kindes inne hat, spürbar. Das alte Jugendwohlfahrtsgesetz war noch völlig auf staatliche Kontrolle ausgelegt. Das hat sich heute im Zuge des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz sehr verändert. Dieses ist weniger auf Nothilfe und staatlichen Eingriff ausgelegt, sondern rückt eher den präventiven Gedanken in den Vordergrund: „vom Eingriff zur Leistung“ heißt es. Trotzdem steht Jugendhilfe noch immer im Zwiespalt zwischen Förderung und Kontrolle, wobei heute mit klarem Schwergewicht auf der Förderung. Daraus ergibt sich ein weiterer spannungsgeladener Aspekt zum Thema Elternbildung: die Macht. So berichten Mitarbeiter des Jugendamtes, welche als Anbieter elternbildnerischer Angebote auftreten, immer wieder davon, dass Eltern Angst haben, es könne ihnen das Kind/ die Kinder weg genommen werden. Objektiv betrachtet ist das Machtgefälle zwischen Mitarbeitern und Teilnehmenden elternbildnerischer Maßnahmen durchaus gegeben, denn die Mitarbeiter eines Jugendamtes haben tatsächlich noch immer eine Rolle inne, die einen Spagat leisten muss zwischen Dienstleistung und staatlichem Wächteramt. Vgl. S. 29 {Mengel 2007 #1}

Auflösen lassen sich diese Konflikte nicht, da Elternbildung diese unterschiedlichen Aspekte beinhaltet. Trotzdem muss dieses Thema in Theorie und Praxis bearbeitet werden, schon allein um den Anbietern eine erhöhte Sensibilität für die Thematik zu vermitteln. Vgl. S. 30 {Mengel 2007 #1}

3. Historie der Elternbildung

Nachdem Elternbildung definiert wurde und die gesetzlichen Rahmenbedingung sowie die daraus resultierenden Schwierigkeiten beschrieben wurden, soll nun die historische Entwicklung der Elternbildung seit Begründung der Mütterschulen, also ab dem 19. Jahrhundert dargestellt werden.

Die Ursachen sozialer und psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen wird heute vor allem in der Erziehung in der Herkunftsfamilie gesehen. Generell wird bemängelt, dass die Menschen nicht auf den Erziehungsauftrag und das Familienleben vorbereitet werden. Eltern gelten in der zeitgenössischen Literatur tatsächlich als die wichtigsten Einflussfaktoren für die Entwicklung von Kinder und Jugendlichen. Gemeinhin gilt, dass sich Kinder und Jugendlichen „in einer funktionierenden Familie (…) besser als in einer gestörten Familie oder bei Eltern denen die Erziehungskompetenz fehlt“ S. 865 {Minsel 2009 #3} entwickeln.

Eltern bei der Erziehung mittels Bildung zu unterstützen ist allerdings kein Phänomen unserer Gegenwart, sondern verfügt über eine historisch weitreichende Geschichte. Schon aus dem Mittelalter existieren Schriften, die belegen, dass es Gedanken dazu gab, wie Eltern ihre Kinder erziehen sollen und wie sich Familie gestalten soll. Im 17. Jahrhundert ist die Überforderung und Hilflosigkeit der Eltern hinsichtlich ihrer Erziehungsaufgaben ein Thema. Vgl. S. 10/11 {Tschöpe-Scheffler 2005 #5} S. 16 {Mengel 2007 #1}. Klassiker der Pädagogik wie Comenius, Rousseau und andere bedeutende Personen der pädagogischen Tradition beschäftigten sich mit dem Wie einer gelungenen Erziehung. Vgl. S. 11 {Tschöpe-Scheffler 2005 #5}

Im 19. Jahrhundert war zunächst die sogenannte Mütterschule populär. Zuerst ging es darum, die Mütter für ihrer wichtige gesellschaftliche Verantwortung zu sensibilisieren, die sie in Form der Kindererziehung inne hatten. Diese sollten sich Fähigkeiten und Wissen im Bereich Schwangerschaft, Geburt, Pflege und Erziehung von Säuglingen und Kindern aneignen. Ausschlag gebend für diese Entwicklung waren die hohe Rate der Kindersterblichkeit und die Verwahrlosungstendenzen der Kinder der arbeitenden Bevölkerung. Das Angebot war stark funktionalistisch orientiert, denn vor allem Mütter niederer Schichten sollten sich in ihre gesellschaftlich vorgesehene Frauen- und Mutterrolle einfügen. Die Gründerin der ersten Mütterschule in Stuttgart, Luise Lampert verweist immer wieder deutlich darauf, dass die Mütterschule keine fürsorgerische Funktion gegenüber den Frauen habe, sondern die Bildung der Frau im Vordergrund stehe. Vgl.S.11 {Schymroch 1989 #20} und Vgl. S. 17 {Mengel 2007 #1} In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts fand eine zunehmende Institutionalisierung der Mütterbildung statt, ausgelöst war diese von der zunehmenden Professionalisierung der Berufe rund um Erziehung und Bildung. Lernen sollten Frauen, was in dieser Zeit ihrer Rolle zugeschrieben wurde: hierzu gehörten vor allem die richtige Haushaltsführung und die Pflege von kranken Kindern und Angehörigen. Diese Entwicklung wurde als ein Teil staatsbürgerlicher Bildung begriffen. Vgl. S. 18 {Mengel 2007 #1}

Während der Weimarer Republik bildet sich zwar kein neues Bild der Rolle der Frau heraus, allerdings steigt die Frauenerwerbstätigkeit weiter an. Dies wurzelt nicht in emanzipatorischen Ideen, sondern eher darin, dass die Frauen die im Krieg gefallenen Männer ersetzen mussten um den Lebensunterhalt für die Familie zu verdienen. Das Ziel der Mütterbildung in dieser Zeit ist die „Wiederherstellung der `natürlichen Mütterlichkeit der Frau als Dienst am Volke`“. S. 23 {Schymroch 1989 #20} Das meint, dass die Frau für ihre verantwortungsvolle Rolle gegenüber ihrem Volk und ihrer Gemeinschaft sensibilisiert werden muss. Die Frau sollte in ihrer Doppelrolle als Mutter und Arbeitnehmerin sollte gestärkt werden.

Während des Naziregimes hatten die Mütterschulen eine bedeutsame Funktion: Frauen wurden stark auf ihre Gebärfähigkeit reduziert, was sich in der Verleihung des sogenannten Mütterordens für besonders kinderreiche Mütter zeigt. Allerdings gilt die Erziehung der Kinder als staatliche Aufgabe, so wird die Mutterschaft auf ein rein biologisches Faktum reduziert. Vgl. S. 46 {Schymroch 1989 #20}

Im Zuge der Entnazifizierung wurden nach dem zweiten Weltkrieg alle Mütterschulen zunächst geschlossen, da diese wie beschrieben stark ideologisch belastet waren. Doch schnell setzt die sogenannte „Zweite Mütterschulbewegung“ ein. Die rasche Wiedereröffnung der ehemaligen Mütterschulen und die Eröffnung neuer Einrichtungen waren davon ausgelöst, dass die Mütter, die nach dem Krieg oft die alleinige Verantwortung für ihre Familien trugen, sich häufig finanziell und sozial in Not befanden. Die inhaltlichen Ausrichtungen der jeweiligen Einrichtung waren unterschiedlich: während mancherorts der Grundgedanke eher ein erwachsenenbildnerischer, also persönlichkeitsbildender ist, gibt es auch eine fürsorgerisch orientierte Strömung, welche mehr auf die Förderung der Kindesentwicklung ausgerichtet ist. S. 57 {Schymroch 1989 #20}

In den 50er und 60er Jahren wurde der Zerfall der Institution Familie befürchtet, so dass diesen Auflösungserscheinungen entgegengearbeitet wurde: schon in den 60er Jahren aber auch später bestand die Angst, Familien könnten aufgrund der allgemeinen Individualisierung und der Pluralisierung der Lebensentwürfe verfallen. Eine zunehmende Enttraditionalisierung, der Wandel in den Zeitstrukturen der Menschen, eine Arbeitswelt, die immer häufiger diskontinuierliche Erwerbsverläufe hervorbringt und vom einzelnen immer mehr Flexibilität und Mobilität fordert führt dazu, dass die Menschen nicht mehr die Sicherheit haben, die sie brauchen um Familien zu gründen. Dem wird Rechnung getragen, indem die Mütterbildung erneut als erwachsenenbildnerischer Auftrag mit dem Ziel der Stärkung der Familie verstanden und weiter ausgebaut wird. Vgl. S. 19/20 {Mengel 2007 #1} Hier stand die Ausbildung der „mütterlichen Persönlichkeit“ S. 62 {Schymroch 1989 #20}, welche das Leben einer Hausfrau, Mutter und Ehefrau als die Aufgabe der Frau betrachtet, im Zentrum um den gesellschaftlichen Veränderungen entgegenzutreten.

Eine wesentliche Veränderung vollzog sich nach und nach im Verständnis der Geschlechterrollen: Zunehmens wurden auch Väter Zielgruppe von Bildungsmaßnahmen, da auch sie Aufgaben im Familienleben und der Kindererziehung übernehmen sollen. So wandelt sich die Mütterbildung hin zur Elternbildung. Da dazu immer häufiger Angebote für Kinder und die gesamte Familie entwickelt wurden, verändert sich das Wesen der ehemaligen Mütterschulen. Viele werden nun zur Familienbildungsstätte. Außerdem wurden im weiteren Verlauf immer mehr sogenannte Randgruppen zur Zielgruppe von Elternbildung. Die Angebote für Alleinerziehende, Arbeitslose und Bewohner sozialer Brennpunkte zeigen deutlich die politische Zielrichtung der Elternbildung in den 70er Jahren. Vgl. S. 19 {Mengel 2007 #1}

Nach und nach bildete sich eine weitere Bewegung, die der Selbsthilfegruppen aus. Nachdem diese zuerst in Konkurrenz zu den Familienbildungsstätten standen entstanden mit der Zeit neue Kooperationsformen, welche zur Ausdifferenzierung neuer, offener Angebote führte. Mit der Zeit entstanden immer mehr Beratungsangebote, Gruppen für Eltern und ihre Kinder beziehungsweise für Kinder alleine. Vgl. S. 19 {Mengel 2007 #1}

Auch außerhalb von Mütterschule und Familienbildungsstätten bildet sich die Landschaft der Familienbildung weiter aus. Unterschiedliche Gruppierungen machen Angebote zum Thema Kinder und Erziehung. Schon hier zeigt sich die Ambivalenz zwischen den unterschiedlichen Angeboten: einerseits stehen Bildungsangebote an Eltern mit ihrem persönlichkeitsbildenden Anliegen im Zentrum, welche eindeutig erwachsenenbildnerische Züge beinhalten. Andererseits geht es um den traditionellen fürsorgerischen Auftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen. Vgl. S. 19 {Mengel 2007 #1}

4. Familie heute

Elternbildung ist heute offizieller und im §16 ausgesprochener Bestandteil im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Diese gesetzliche Legitimation der Elternbildung als Auftrag der Jugendhilfe folgt der Notwendigkeit, Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Dieser Gedanke ist, wie eben dargelegt, ein sehr traditionsreicher. Doch die besondere Situation von Familie wird heute immer wieder pessimistisch als „Familie in der Krise“ oder als „Familie als Auslaufmodell“ diagnostiziert. S. 12 {Tschöpe-Scheffler 2005 #5} und Vgl. S. 19 {Pettinger 2007 #7} Fakt ist, dass sich sowohl sozialer Wandel als auch wirtschaftliche und technologische Fortschritte nicht erst heute vollziehen, sondern in allen Zeiten. Außerdem hat dies immer schon zu gesellschaftlichen Veränderungen geführt. Was daran heute besonders ist, ist das beschleunigte Tempo mit dem Veränderung von statten geht. So verändern sich heute Dinge innerhalb einer Generation so schnell wie früher noch über mehrere Generationen hinweg. Vgl. S. 19 {Pettinger 2007 #7}

Folge der Veränderung in den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind die steigende Kinderlosigkeit, eine steigende Scheidungsrate und immer mehr nicht-eheliche Lebensgemeinschaften. Weiter ist ein Anstieg im Heiratsalter, immer mehr Ein-Personen-Haushalte und Ledige und eine Zunahme von Ein-Eltern-, Stief- und Patchworkfamilien (Pluralisierungsthese) zu verzeichnen. Vgl. S. 20 {Pettinger 2007 #7} Aber auch die weitere Veränderung familiärer Werte, Leitbilder (Individualisierungsthese) und Rollenbilder in Erziehung und Partnerschaft sind wichtige Punkte sind sowohl Folge der Veränderungen. Vgl. S. 20 {Pettinger 2007 #7}

Im 20. Jahrhundert ist es nicht mehr selbstverständlich, dass Paar Kinder bekommen. Das liegt laut Beck-Gernsheim an den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die bedingen, dass Kinder nicht mehr, wie früher von Nöten sind, um die wirtschaftliche Situation der Eltern zu sichern. In früheren Zeiten waren Kinder für die Alterssicherung der Eltern und aufgrund ihrer Arbeitskraft unerlässlich. Doch die wirtschaftlichen Veränderungen der Industrialisierung haben dazu geführt, dass mit Kindern keine ökonomischen Vorteile für die Eltern mit einher gehen, sondern Kinder eher zu einer finanziellen Belastung für ihre Eltern werden. Somit verändern sich die Motive, die für die Elternschaft verantwortlich sind: Wenn Menschen Eltern werden, dann nicht mehr aus dem materiellen Gründen, sondern aufgrund des emotionalen Gewinnes, der von der Elternschaft erwartet wird. Dass Eltern jetzt die Wahl haben, Kinder zu bekommen oder nicht führt dazu, dass sich manche bewusst dagegen entscheiden, wieder andere aufgrund der gestiegenen Erwartungen an Eltern hinsichtlich einer optimalen Förderung des Kindes Elternschaft ablehnen. S. 135-183 {Beck 2003 #16} Es scheint, dass Menschen immer weniger dazu bereit sind, sich überhaupt auf das Unternehmen Familie einzulassen beziehungsweise die Familien immer kleiner werden: Zwar gibt ein großer Teil der Bevölkerung an, dass zum persönlichen Glück eine Familie von großer Bedeutung ist, doch die Realität zeigt, dass immer weniger Menschen diesen Weg für sich wählen, um dieses Glück zu verwirklichen. Vgl. S. 12 {Tschöpe-Scheffler 2005 #5} Das deckt sich mit der Realität: die Geburtenrate in Deutschland ist seit den 60er Jahren stark eingebrochen, seit den 80ern variiert die ‚Zahl von Jahr zu Jahr allerdings auf sehr niedrigem Niveau. {Statistisches Bundesamt #22}

Aktuell wird von deutlichen „strukturellen Veränderungen“ in unserer Gesellschaft gesprochen. S. 22 {Mengel 2007 #1} Dass immer weniger Menschen in Familien leben, verursacht, dass gesamtgesellschaftlich immer weniger Menschen Erfahrung mit Kindern und deren Aufwachsen machen. Das führt dazu, dass gesamtgesellschaftlich immer „weniger alltäglich, lebensweltlich vermittelte Kenntnisse in der Versorgung und Betreuung verfügbar sind.“ S. 22 {Mengel 2007 #1} Doch selbst wenn im Familienleben mit den eigenen Eltern Erfahrungen gemacht worden sind, dienen diese häufig nicht als ausreichende Orientierung für die eigene Lebensführung: die soziale Situation der eigenen Eltern ist mit der eigenen aktuellen nicht mehr zu vergleichen, da sich aufgrund der intensiven und schnellen Wandlungsprozesse (Technik, Medien, Kommunikationstechniken, Fortschritte in Forschung etc.) die Anforderungen an Familie und Erziehung tiefgreifend verändert haben. Vgl. S. 11/ 12 {Pettinger 2007 #7}

Eine weitere Veränderung wird ist auch unter dem Namen der Pluralisierungsthese beschrieben worden: es gibt immer weniger sogenannte „Normalfamilien“ und eine immer größer werdende Vielfalt von unterschiedlichen Lebensformen: zwar wachsen noch immer die meisten Kinder in Zwei- Eltern- Familien auf, doch divergierende Lebensformen, wie Ein-Eltern- Familien oder nicht- eheliche Partnerschaften mit Kindern werden immer häufiger. Das Risiko von Trennung und Scheidung steigt an, was im eintretenden Fall ganz weitreichende Konsequenzen hat: abgesehen von der psychischen Belastung geraten viele Eltern in Gefahr, in Armut zu fallen. Weiter gibt es eine immer größere Zahl von Familien, welche ganz unterschiedliche kulturelle oder ethnische Hintergründe haben. Vgl. S. 22 {Mengel 2007 #1} und S. 23 {Pettinger 2007 #7}

Der Wandel von Geschlechts- und Elternrollen verursacht weitreichende Veränderungen im Bereich Familie und Erziehung. Dieser sogenannte „Liberalisierungsschub“ in der Familie und die Veränderung der traditionellen Rollen von Mann und Frau S. 175 {Schneewind 2008 #19} führt dazu, dass Eltern und Kinder zunehmend Partner im Erziehungsprozess werden. Dies ist grundsätzlich als positive Entwicklung zu verzeichnen: Alte Hierarchien werden immer häufiger abgeschafft, Kinder werden in ihren Bedürfnissen und Eigenheiten individuell wahrgenommen. Allerdings sorgen diese Neuerungen sowohl für Eltern als auch Kinder für ein verändertes Selbstverständnis und eine neue Wahrnehmung des jeweils anderen. Das kann vor allem bei den Eltern für Verunsicherung und Hilflosigkeit führen, vor allem in Situationen in denen die Kinder Regeln übertreten und Eltern gehalten sind, Grenzen zu setzen. Je nach Ausgestaltung kann das auch die Kinder überfordern. Vgl. S. 23 {Mengel 2007 #1}

Der eben beschriebene Wandel der Geschlechtsrollen bringt auch mit sich, dass Eltern nicht nur in der Rolle als Erzieher neue Wege beschreiten, sondern sich auch in ihrer Rolle als Mann und Frau verändern. Im Zusammenleben der Geschlechter, auch in der Partnerschaft, zeigt sich eine steigende egalitäre Tendenz: die anstehenden Aufgaben werden gleichberechtigt verteilt und auch im Bereich Bildung und Erwerbstätigkeit sind die Geschlechter gleich. Das ist grundsätzlich sicher positiv zu bewerten, weil es Chancen für alle Beteiligten birgt. Allerdings wird es häufig dann schwierig wenn Paare Kinder bekommen. Entweder zeigt sich ein Wiederaufnahme der traditionelle Rolle: die Frau setzt im Beruf aus, wenn Kinder geboren werden und übernehmen gleichzeitig den Großteil im Bereich der Haushaltsarbeit während die Männer weiter in ihren Berufen verbleiben. Vgl. S. 23 {Mengel 2007 #1} Oder die Frau verbleibt auch in ihrer Erwerbstätigkeit, was aber nicht gleichzeitig zu ihrer Entlastung im häuslichen Bereich führt. Leider übernehmen Männer im Fall der Berufstätigkeit der Frau und somit einer Dreifachbelastung von Job, Kind und Hausarbeit trotzdem nicht mehr Verantwortung im häuslichen Bereich, was der klassischen Rollenverteilung entspricht. Das deutet darauf hin, dass sich die Rolle der Frau im Zuge emanzipatorischer Strömungen offensichtlich stärker gewandelt hat als die des Mannes, die sich mancherorts noch stark traditionell zeigt. Vgl. S. 11, 26/ 27 {Pettinger 2007 #7}

Unter dem Stichwort der Enttraditionalisierung wird die schwindende Geltung religiöser und traditioneller Werte thematisiert. Vor allem Kirchen hatten früher einen großen Einfluss auf Werte und Orientierung bezüglich der Lebensführung. Dieses ist heute nicht mehr der Fall, was weiter zu Orientierungs- und Hilflosigkeit bei den Menschen führt. Vgl. S. 11 {Pettinger 2007 #7}

Doch nicht nur im religiösen Bereich sind Auflösungserscheinungen hinsichtlich der tradierten Werte festzustellen, sondern gesamtgesellschaftlich. Dies wird auch unter dem Stichwort der Individualisierungsthese zusammengefasst: der einzelne verfügt über alle denkbaren Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten, denn traditionelle Wertevorstellungen und Leitbilder verlieren an gesellschaftlicher Selbstverständlichkeit, gemäß dem Motto „Alles ist möglich“. Trotz der Chancen, die das für die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen birgt, steckt hierin auch das Risiko. Vor allem wenn es gilt, wichtigen Entscheidungen zu treffen kommt es Verunsicherung und Überforderung, da aufgrund der starken Individualisierung oft Halt und Orientierung fehlt. Vgl. S. 20/21 {Pettinger 2007 #7}

Weiter ist von „strukturellen Rücksichtslosigkeit“ gegenüber Familien S. 12 Kaufmann in {Pettinger 2007 #7} die Rede. So zeigt sich, dass Eltern und Familien mit weitreichenden Benachteiligungen in unterschiedlichsten Bereichen konfrontiert sind: im Bereich der Wohnungssuche, der Arbeitsplatzfindung und im Einkommen schneiden Eltern im Gegensatz zu Kinderlosen wesentlich schlechter ab. Doch nicht nur im materiellen Bereich, sondern auch in der gesellschaftlichen Wahrnehmung sehen sich Familien Benachteiligungen gegenüber. Leider sind auch die gesetzlichen Entlastungen zur Stärkung und zum Ausgleich wirtschaftlicher Benachteiligung von Familie bisher noch nicht zufriedenstellend umgesetzt. Vgl. S. 12 {Pettinger 2007 #7}

So ist es nicht verwunderlich, dass der Bedarf an Orientierungshilfen, Angeboten zur Gestaltung des Familienlebens und Hilfe bei Erziehungsfragen hoch ist. Vgl. S. 24 {Mengel 2007 #1} Offenbar haben sich die Rahmenbedingungen für Familien so grundlegend geändert, dass die Erziehung der Kinder für Eltern immer schwieriger wird und sich Eltern verunsichert und überfordert fühlen. Vgl. S. 9 {Fuhrer 2007 #4} Kindererziehung stellt so manches Mal einen nicht zu bewältigenden Anspruch dar. Das spiegelt sich auch darin, dass die Ausgaben für Erziehungsratgeber steigen und Fernsehsendungen wie zum Beispiel „Die Supernanny“ hohe Einschaltquoten aufweisen. Vgl. S. 24 {Mengel 2007 #1} und Vgl. S. 9/10 {Fuhrer 2007 #4} Eltern sind oft mit der Kindererziehung überfordert und verunsichert. Auch die Ergebnisse der PISA Studie sprechen eine deutliche Sprache: es ist von einem umfassenden „Betreuungs-/ Bildungs-/ Erziehungsdefizit“ die Rede. Vgl. S. 12 {Tschöpe-Scheffler 2005 #5} Nicht zuletzt aufgrund der Unsicherheit vieler Eltern bezüglich des Wie der Kindererziehung scheint die Notwendigkeit geboten, Eltern bei ihrer Erziehungstätigkeit und in ihrer Verantwortung zu unterstützen, die Eltern im „Dazulernen im Elternberuf“ S. 135 {Beck 2003 #16}zu begleiten.

5. Elternbildung

5.1 Ziele und Aufgaben

Die Ziele und Aufgaben von Elternbildung haben sich im Laufe der Zeit immer den aktuellen Gegebenheiten und zeitlichen Anforderungen angepasst. So war Elternbildung mal stärker auf die Entwicklung der elterlichen Persönlichkeit, mal stärker auf die Fürsorgeaufgaben im Sinne der Jugendhilfe ausgerichtet.

Wie im letzten Kapitel dargestellt, hat die Entwicklung dazu geführt, dass es für Eltern gefühlt immer schwieriger wurde, sich auf Familie einzulassen und ihrer Erziehungsverantwortung adäquat gerecht zu werden. Daraus ergab sich 1991 eine weitreichende gesetzliche Konsequenz : Neben den Aufgaben der Jugendhilfe, zum Beispiel den Hilfen zur Erziehung, ist nun gesetzlich festgestellt, dass alle Eltern, unabhängig von aktuell schwierigen Lebenslagen die Möglichkeit zur Förderung ihrer Erziehungskompetenz haben.

Im §16 der Kinder- und Jugendhilfegesetz des Sozialgesetzbuch VIII wird ein „allgemeiner Anspruch auf Förderung der Erziehungstätigkeit“ festgeschrieben, welcher der Notwendigkeit, Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen, Rechnung trägt. Hier manifestiert sich die Idee, dass adäquate Erziehungsleistung nicht nur von Fähigkeiten der Eltern abhängen, sondern die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen durchaus Einfluss nehmen und deswegen so gestaltet werden müssen, dass sie sich positiv und unterstützend auf die elterliche Erziehung auswirken. Das ist ausgesprochene Aufgabe der Jugendhilfe. Vgl. S. 6 {Pettinger 2007 #7} Im Jahr 2000 wird dieses Gesetz um einen Zusatz ergänzt: es ist von nun an das Recht des Kindes, eine gewaltfreie Erziehung zu genießen, Züchtigungen in der Kindererziehung sind nicht mehr zulässig. Daraus folgt der Auftrag an die Jugendhilfeträger, Eltern Wege aufzuzeigen, wie sie mit ihren Kindern gewaltfrei umgehen können. Vgl. S. 12 {Tschöpe-Scheffler 2005 #5} und Vgl. S. 7 {Pettinger 2007 #7}

Zwar steht den Eltern von Gesetzeswegen das Recht auf Erziehung zu, aus welchem allerdings eine zu erfüllende Pflicht erwächst, über deren Ausführung der Staat wacht. Neben den konkreten Hilfen, welche in einem Fall der Kindeswohlgefährdung eingesetzt werde sollen, steht im §16 der Präventionsgedanke im Vordergrund: hier geht es darum, Eltern Unterstützung in unterschiedlichsten Formen während oder im Vorfeld von Entwicklungsphasen anzubieten, die unter Umständen. schwierig werden könnten und nicht erst einzugreifen wenn es akut große Probleme in der Familie gibt. Vgl. S. 25 {Mengel 2007 #1}

Ziel dieses präventiven Ansatzes, im Gegensatz zu den schon länger existierenden Angeboten in akuten Problemlagen, ist es, „positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§1 Abs. 3 Nr. 4 KJHG) Daraus folgt, dass die elterliche Erziehungskompetenz gestärkt werden soll und die Stärken und Fähigkeiten der Eltern auf- und ausgebaut werden sollen. Es sollen Ressourcen und Strategien für die Lebensführung, positive und aktive Gefühle der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gegenüber entwickelt werden. Aufgrund des vorbeugenden Charakters müssen diese Angebote frühzeitig einsetzen. Vgl. S. 6 {Pettinger 2007 #7} Das ist im Gegensatz zum alten Jugendwohlfahrtsgesetz ein deutlicher Perspektivwechsel: hier stand die Behebung von Defiziten und die Korrektur der Erziehung in der Familie im Vordergrund, welche in der akuten Krisensituation einsetzten. Vgl. S. 6 {Pettinger 2007 #7} So soll die Jugendhilfe generell eher weg von einer Einzelfallhilfe in akuten Krisen, hin zu Angeboten, welche unabhängig von Problemsituationen sind und somit gemeinschaftlich zwischen Vertretern der Jugendhilfe und Adressaten ausgehandelt und abgestimmt werden. Diesem soll auch die Veränderung des gesellschaftlichen Bildes der Jugendhilfe folgen als einer Institution die im Vorfeld Unterstützung anbietet und nicht nur im Fall der Eskalation die Kinder aus der Familie nimmt, was ein Vorurteil gegenüber dem Jugendamt ist. Vgl. S. 7 {Pettinger 2007 #7}

[...]

Ende der Leseprobe aus 106 Seiten

Details

Titel
Elternarbeit und Jugendhilfe
Untertitel
Elternbildung als gesetzlicher und (sozial-) pädagogischer Auftrag im Rahmen der Erwachsenenbildung
Hochschule
Universität Hamburg
Note
1
Autor
Jahr
2010
Seiten
106
Katalognummer
V178861
ISBN (eBook)
9783656009566
ISBN (Buch)
9783656010111
Dateigröße
916 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Elternbildung Familienbildung Jugendhilfe, Sozialpädagogische Familienhilfe
Arbeit zitieren
Diplom Pädagogin Manuela Schulz (Autor:in), 2010, Elternarbeit und Jugendhilfe , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/178861

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