Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, welches am 23. Mai 1949 in Kraft trat, erscheint in der heutigen Betrachtung als ein organischer Rechtstext. Dies lässt jedoch außer Acht, dass seine Entstehungsgeschichte von vielen Konflikten zwischen verschiedenen Interessengruppen, namentlich den westdeutschen Parteiführern und Regierungschefs sowie den alliierten Militärgouverneuren geprägt war (Sörgel 1969: 18). Die Kernfragen der Verfassungsberatungen waren zum einen die Rolle von Volksabstimmungen bei der Konstitution einer verfassungsgebenden Versammlung und der Ratifizierung einer neuen Bundesverfassung, zum anderen die Frage nach der Ausgestaltung von direktdemokratischen Elementen in der neuen Bundesverfassung. Obwohl mit der Weimarer Reichsverfassung eine Tradition von direktdemokratischen Entscheidungsverfahren auf Reichsebene existierte, wurde im Parlamentarischen Rat die Entscheidung getroffen, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene, außer bei einer Neugliederung des Bundesgebietes nach Art. 29 GG, keine direktdemokratischen Elemente enthalten soll.
Diese Arbeit soll klären, inwieweit in der Argumentation des Parlamentarischen Rates gegen direktdemokratische Elemente generelle systematische Argumente gegen Direkte Demokratie wiederzufinden sind und in welchen Punkten die Ablehnung aufgrund kontextgebundener, d.h. spezifisch deutscher Interessen erfolgte. Dazu sollen zunächst allgemeine Gegenargumente zur Direkten Demokratie dargelegt werden, um diese dann in Bezug zu der Argumentation des Parlamentarischen Rates zu setzen und dabei vergleichend Gemeinsamkeiten in der Argumentation zwischen diesen zu finden. Dabei werden vor allem die auf die verfassungsgebenden Instanzen einwirkenden historischen Zusammenhänge betrachtet werden, die aus der nationalsozialistischen Vergangenheit und der damaligen gegenwärtigen „Gefahr des Kommunismus“ resultierten. Untersuchungsgegenstände werden die Gründe sein, die gegen eine nachträgliche Volksabstimmung über das Grundgesetz sowie gegen die allgemeinen Mitwirkungsrechte des Volkes auf Bundesebene gesprochen haben. Was löste also, wie Otmar Jung schreibt, „die Angst der Regierenden vor dem Volk“ aus?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Direkte Demokratie
3. Vorgeschichte direktdemokratischer Elemente in Deutschland
4. Direkte Demokratie und das Grundgesetz
4.1 Die Frage nach einer Verfassungsgebenden Versammlung
4.2 Die Frage nach einer Volksabstimmung über das Grundgesetz
4.3 Die Frage nach direktdemokratischen Elementen im Grundgesetz
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Motive des Parlamentarischen Rates während der Verfassungsberatungen von 1948/49, direktdemokratische Elemente im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland weitgehend auszuschließen. Dabei wird analysiert, inwieweit systematische Argumente gegen die direkte Demokratie oder kontextgebundene Interessen – insbesondere die Sorge vor kommunistischer Beeinflussung und die Belastungen der Nachkriegszeit – die Entscheidungen maßgeblich beeinflussten.
- Historische Kontinuitäten und Brüche im Verständnis direkter Demokratie
- Argumentationsmuster der politischen Eliten im Parlamentarischen Rat
- Einfluss der Besatzungspolitik und der Geopolitik des Kalten Krieges
- Debatte über Verfassungsgebende Versammlungen und Volksabstimmungen
- Vergleich zwischen ideologischen Vorbehalten und pragmatischen Machtinteressen
Auszug aus dem Buch
4.2 Die Frage nach einer Volksabstimmung über das Grundgesetz
Der im April 1947 tagende Verfassungsausschuss der CDU plädierte dafür, dass die deutsche Verfassung nicht durch eine mittels Volkswahl zusammengesetzte Nationalversammlung bestimmt werden sollte. Stattdessen schlug die CDU ein Gremium bestehend aus den Ministerpräsidenten der Länder und Abgeordneten der Landtage vor. Deren Gesetzesvorschlag sollte anschließend durch einen Volksentscheid gebilligt werden. Später distanzierte sich die CDU von diesem Vorschlag und setzte sich für einen Volksentscheid ein, wenn dieser über die Gültigkeit einer Verfassung für Gesamtdeutschland entscheide. Desweiteren setzte sich die CDU anfänglich für eine Parlamentsauflösung durch Volksbegehren und Volksentscheid ein. Dieser Vorschlag wurde von den CDU-Abgeordneten während der Beratungen im Parlamentarischen Rat jedoch nicht mehr aufgegriffen. Der Grundgedanke war, dass für die Übergangsphase mit dem Bund der drei Westzonen keine direktdemokratischen Elemente gelten sollten (Jung 1994: 160f).
Die SPD positionierte sich zu Beginn der Diskussion gegen indirekte Wahlen und für eine verfassungsgebende Nationalversammlung durch die Länder. Ersichtlicher Grund dieser Haltung war der, dass die SPD in den Landesparlamenten schwach vertreten war und sie sich durch neue Wahlen einen Machtzuwachs versprach. Doch die Angst vor radikalen Erscheinungen, insbesondere dem Kommunismus und die aufkommende Frage, ob das Volk sich überhaupt schon selbst eine Verfassung geben könne, ließ die SPD einlenken. Sie stimmte nun dem indirekten Vorgehen zu. Hauptgrund war, dass die SPD bei neuen Wahlen Stimmenverluste an die KPD befürchtete (Jung 1994: 204ff).
Das Argument der demagogischen Beeinflussung findet sich in der Befürchtung wieder, dass sich die Sowjetunion in einen Volksentscheid massiv eingeschaltet hätte, um ein positives Votum zu verhindern (Niclauß 1982: 75). Das demagogische Mittel war es, den Westen mit seiner Weststaatenlösung für den Verursacher eines geteilten Deutschland darzustellen, die Sowjetunion hingegen als den Befürworter der Einheit Deutschlands (Jung 1994: 335) und die SED als deutsch-national zu propagieren (Jung 1994: 173).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Hier wird der Untersuchungsrahmen abgesteckt, der die Entstehung des Grundgesetzes und die bewusste Entscheidung gegen direktdemokratische Elemente auf Bundesebene beleuchtet.
2. Direkte Demokratie: Dieses Kapitel definiert verschiedene Verfahrenstypen wie Referenden und Volksinitiativen und stellt die gängigen theoretischen Kritikpunkte der Politikwissenschaft vor.
3. Vorgeschichte direktdemokratischer Elemente in Deutschland: Es wird die historische Entwicklung von den Forderungen der Paulskirche bis hin zur Weimarer Reichsverfassung skizziert, um Kontinuitäten und Brüche aufzuzeigen.
4. Direkte Demokratie und das Grundgesetz: Der Hauptteil analysiert die konkreten Debatten im Parlamentarischen Rat bezüglich der verfassungsgebenden Versammlung, der Ratifizierung durch das Volk und der Implementierung direkter Mitwirkungsrechte.
5. Fazit: Die Arbeit resümiert, dass systematische Vorbehalte durch situationsbedingte Ängste vor Manipulation und politischer Instabilität während der Nachkriegszeit verstärkt wurden.
Schlüsselwörter
Grundgesetz, Parlamentarischer Rat, Direkte Demokratie, Volksentscheid, Volksabstimmung, Verfassungsberatung, Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Demagogie, Repräsentative Demokratie, Weimarer Republik, Politische Stabilität, Besatzungspolitik, Souveränität, Legitimation
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die historische Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes von 1949 unter dem speziellen Fokus, warum sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes gegen die Einführung von Instrumenten der direkten Demokratie entschieden haben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen sind das Verhältnis von repräsentativer und direkter Demokratie, die historische Erfahrung mit der Weimarer Verfassung sowie der Einfluss der damaligen prekären geopolitischen Lage, insbesondere der Einfluss der Besatzungsmächte und die Angst vor kommunistischer Unterwanderung.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das Ziel ist es zu klären, ob die Ablehnung direktdemokratischer Elemente eher auf fachwissenschaftliche Argumente gegen direkte Demokratie zurückzuführen ist oder auf spezifische, zeitbedingte Interessen der damaligen politischen Akteure.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche und historische Analyse, die auf einer Auswertung von Fachliteratur und dem Studium der Argumentationsmuster politischer Eliten während der Beratungsphase des Parlamentarischen Rates basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in drei zentrale Aspekte: die Debatte über die verfassungsgebende Versammlung, die Diskussion über eine Volksabstimmung zur Ratifizierung des Grundgesetzes und die Frage nach der dauerhaften Verankerung direktdemokratischer Elemente.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Grundgesetz, Parlamentarischer Rat, direkte Demokratie, Volksentscheid, Verfassungsberatung und politische Instabilität charakterisieren.
Welche Rolle spielten die "Weimarer Erfahrungen" tatsächlich?
Der Autor stellt fest, dass die Berufung auf Weimar oft als offizielles Argument diente, jedoch weniger ausschlaggebend war als aktuelle machtpolitische Erwägungen und die Sorge vor einer Destabilisierung durch demagogische Manipulation.
Warum lehnte die SPD die direkte Wahl der verfassungsgebenden Versammlung ab?
Die SPD fürchtete, bei einer direkten Wahl durch das Volk Stimmen an die KPD zu verlieren, und entschied sich daher für ein indirektes Verfahren über die Landtage.
- Quote paper
- Bachelor of Arts Christopher Reichow (Author), 2007, Welche Rolle spielten systematische Argumente gegen direktdemokratische Elemente während der Verfassungsberatungen von 1948-49?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/179630