In der Hausarbeit wird erörtert inwiefern das freue Mandat im Bundestag wirklich ausgeführt werden kann, wo doch die Möglichkeit von Fraktionsdisziplin stets geboten ist.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Rechtliche Grundlagen
- Das freie Mandat
- Fraktionsdisziplin
- Fraktionslose Abgeordnete
- Spannungsfeld zwischen Fraktionsdisziplin und freiem Mandat
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit der Diskrepanz zwischen dem im Grundgesetz verankerten freien Mandat von Bundestagsabgeordneten und der Fraktionsdisziplin, die innerhalb der Fraktionen praktiziert wird. Die Arbeit untersucht, inwieweit die Fraktionsdisziplin das freie Mandat der Abgeordneten einschränkt und welche rechtlichen Grundlagen diese beiden Prinzipien haben.
- Das freie Mandat als Grundlage der Stellung und Arbeit von Bundestagsabgeordneten
- Die Fraktionsdisziplin als Mittel zur Steuerung der Parlamentsarbeit
- Der Spannungsbereich zwischen freiem Mandat und Fraktionsdisziplin
- Die Rechtsposition fraktionsloser Abgeordneter
- Die Rolle des Gewissens in der parlamentarischen Entscheidungsfindung
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung stellt den aktuellen Stand der Debatte über das freie Mandat und die Fraktionsdisziplin im Bundestag vor, wobei die Fälle von Dagmar Metzger und Wolfgang Clement als Beispiele für die Problematik dienen. Es wird die Frage aufgeworfen, in welchem Rahmen Fraktionsdisziplin zulässig ist und ob sie das freie Mandat der Abgeordneten einschränkt.
Rechtliche Grundlagen
Das freie Mandat
Das freie Mandat, verankert in Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 GG, besagt, dass Bundestagsabgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Sie sind nicht an bestimmte Gruppen, Konfessionen oder Parteien gebunden, sondern repräsentieren das gesamte Volk. Das freie Mandat beinhaltet auch die Freiheit, die Arbeit ohne rechtliche Verpflichtungen gegenüber Parteien oder dem Staat auszuüben. Jegliche schriftliche Vereinbarung, die einen Abgeordneten zur Niederlegung seines Mandats unter bestimmten Umständen verpflichtet, ist ungültig, da sie gegen das Prinzip des freien Mandats verstößt.
Fraktionsdisziplin
Fraktionsdisziplin bezeichnet das geschlossene Auftreten einer Fraktion, eine einheitliche öffentliche Meinung. Fraktionen versuchen, Einfluss auf ihre Abgeordneten zu nehmen, um diese Geschlossenheit zu erreichen. Die Rechtfertigung für diesen Druck liegt darin, dass der Zusammenschluss zu einer Fraktion freiwillig ist und somit nicht als Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 gewertet werden kann. Ein gängiges Mittel zur Disziplinierung ist die Androhung, einen Abgeordneten bei der nächsten Wahl nicht mehr aufzustellen.
Spannungsfeld zwischen Fraktionsdisziplin und freiem Mandat
Dieser Abschnitt untersucht, wie die Möglichkeit der Fraktionsdisziplin das freie Mandat der Abgeordneten einschränkt. Es wird diskutiert, ob die Fraktionsdisziplin im Widerspruch zum Prinzip des freien Mandats steht und welche Möglichkeiten Abgeordnete haben, ihre Meinung auch gegen den Willen ihrer Fraktion zu vertreten.
Schlüsselwörter
Die zentralen Begriffe dieser Hausarbeit sind das freie Mandat, die Fraktionsdisziplin, das Gewissen, die Bundestagsabgeordneten, das Grundgesetz (GG), die Fraktionen, die Verhaltensregeln der Geschäftsordnung des Bundestags (GOBT) und der Abgeordnetengesetz (AbgeordnetenG). Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern die Fraktionsdisziplin die freie Mandatsausübung der Abgeordneten einschränkt und welche rechtlichen Grundlagen diese beiden Prinzipien haben.
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- Luisa Friederici (Author), 2008, Zwang ist verboten - Disziplin nicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/180123