Ich möchte mich in dieser Hausarbeit mit dem Thema „Hilfe zur Erziehung - Vollzeitpflege“
beschäftigen (§§ 27 bzw. 33 KJHG).
Systematisch werde ich so vorgehen, daß ich zuerst einen Überblick über das Verhältnis
von Staat und Familie und die Jugendhilfe gebe. Das nächste Thema ist die Hilfe zur
Erziehung, die ich allgemein erklären will. Darauf folgt die Beschreibung der Vollzeitpflege
als Hilfe zur Erziehung. Den Abschluß dieser Arbeit bildet ein Resümee. In Artikel 6 GG wird die Beziehung des Staates zu Ehe und Familie festgelegt. Der
staatliche Schutz von Ehe und Familie wird in Abs. 1 ausdrücklich benannt. In Abs. 2
wird den Eltern zugesichert, daß die Erziehung ihrer Kinder ausschließlich ihnen zusteht.
Aber sie haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht dazu (siehe auch: §§
1626 Abs.1 und 1631 Abs. 1 BGB). MAAS (1992, S. 151) führt in diesem Zusammenhang
die Begriffe „Elternrecht“ und „Elternpflicht“ ein. Ob die Eltern ihr Recht nutzen
und ihrer Pflicht gerecht werden, überprüft die staatliche Gemeinschaft (Wächteramt).
Der Staat darf nur auf Grund eines Gesetzes in das Verhältnis Eltern - Kind eingreifen,
wenn die Eltern ihren Erziehungsauftrag nicht erfüllen und/oder das Kind zu verwahrlosen
droht (Abs. 3). Daraus folgt, daß im Mittelpunkt des Interesses das Wohl des Kindes
steht, dessen Verwirklichung grundsätzlich den Eltern zukommt.
Der Artikel 6 GG versucht, den privaten und intimem Lebensbereich der Familien unter
öffentlichen Schutz zu stellen. Dies ist kein leichtes Unterfangen, da Familien sehr unterschiedlich
sind und sich in einem dynamischen Prozeß befinden, d.h. einem ständigen
Wandel unterliegen.
Deshalb legt Artikel 6 auch keine Erziehungsziele fest, sondern er überläßt es den Familien,
welchen Weg sie gehen wollen. Aber er hält es sich offen, in Notlagen einzugreifen
und so das Kind zu schützen. Die Legitimation dazu läßt sich aus Artikel 1 GG ableiten.
Danach hat das Kind ein Recht auf Menschenwürde und somit auch ein Recht
auf eine dementsprechende Behandlung durch seine Eltern. [...]
Inhaltsverzeichnis
- EINLEITUNG
- RECHTLICHE GRUNDLAGEN DES VERHÄLTNISSES STAAT - ELTERN - KIND
- WAS IST JUGENDHILFE?
- DIE HILFE ZUR ERZIEHUNG (§ 27 KJHG)
- Der erzieherische Bedarf.
- Das Kindeswohl.
- Schritte zur Bewilligung der Hilfe zur Erziehung.
- Der Hilfeplan.
- Hilfebewilligung und Hilfeerbringung
- VOLLZEITPFLEGE (§ 33 KJHG)
- Definition
- Allgemeines.
- Anspruch
- Zuständigkeiten.
- Ersatz oder Ergänzung?
- Mitwirkung (§ 36 Abs. 1 KJHG).
- Aufklärung...
- Adoption, ja oder nein?
- Wusch- und Wahlrecht.
- Beteiligung.
- Der Hilfeplan bei Vollzeitpflege (§ 36 Abs. 2 KJHG)
- Arbeit mit der Herkunftsfamilie (§ 37 Abs. 1 KJHG)
- Arbeit mit den Pflegepersonen (§ 37 Abs. 2 u. 3 KJHG).
- Ausübung der Personensorge während der Vollzeitpflege (§ 38 KJHG).
- Unterhalt (§ 39 KJHG) ..
- Pflegeerlaubnis (§ 44 KJHG)...
- RESÜMEE
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit analysiert das Thema „Hilfe zur Erziehung - Vollzeitpflege“ im Kontext des deutschen Jugendhilferechts. Sie beleuchtet die rechtlichen Grundlagen des Verhältnisses von Staat und Familie sowie die Rolle der Jugendhilfe. Die Arbeit konzentriert sich auf die Hilfe zur Erziehung im Allgemeinen und die Vollzeitpflege als eine spezifische Form dieser Hilfe. Sie betrachtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Bewilligung, die Durchführung und die wichtigsten Aspekte der Vollzeitpflege.
- Die rechtlichen Grundlagen des Verhältnisses von Staat, Eltern und Kind im Kontext der Jugendhilfe.
- Die Funktionsweise der Hilfe zur Erziehung und die Bewilligungskriterien.
- Die Vollzeitpflege als Form der Hilfe zur Erziehung: Definition, Anspruch, Zuständigkeiten und Verfahren.
- Die Bedeutung des Kindeswohls und die Mitwirkungspflicht der Eltern.
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeit mit der Herkunftsfamilie und den Pflegepersonen.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung der Arbeit bietet eine kurze Einführung in das Thema und die Methodik. Kapitel 2 analysiert die rechtlichen Grundlagen des Verhältnisses von Staat, Eltern und Kind. Hierbei werden die relevanten Rechtsgrundlagen des Grundgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betrachtet. Kapitel 3 stellt die Jugendhilfe als Gesamtheit der staatlichen Angebote und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche vor. Im Fokus steht dabei die Förderung der Entwicklung, die Prävention von Benachteiligungen und die Unterstützung von Familien. Kapitel 4 beschäftigt sich mit der Hilfe zur Erziehung, die als eine Form der Jugendhilfe dient. Hier werden die Kriterien für die Bewilligung, das Kindeswohl und die wichtigsten Schritte im Verfahren erläutert. Kapitel 5 widmet sich der Vollzeitpflege als spezifische Form der Hilfe zur Erziehung. Es werden die Definition, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Zuständigkeiten und die Mitwirkungspflicht der Eltern sowie die Rolle der Pflegepersonen und der Herkunftsfamilie behandelt.
Schlüsselwörter
Jugendhilfe, Hilfe zur Erziehung, Vollzeitpflege, Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), Kindeswohl, Elternrecht, Elternpflicht, Staat, Familie, Mitwirkung, Pflegepersonen, Herkunftsfamilie, Bewilligung, Verfahren, Rechtliche Grundlagen, Erziehungsauftrag.
- Citation du texte
- Sören Funk (Auteur), 1999, Hilfe zur Erziehung - Vollzeitpflege (§§ 27, 33 SGB VIII), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18054