In der Juristerei können wenige Buchstaben viel verändern. Genau um elf Buchstaben
wurde jahrelang mitunter sehr leidenschaftlich gestritten, bis am 17.05.2002 der Bundestag
mit einer überwältigten Mehrheit beschloss das Grundgesetz, genauer den Art. 20a GG, um
die drei Worte „und die Tiere“ zu ergänzen. Wenig später stimmte auch der Bundesrat diesem
zu.
Diese Arbeit beschäftigt sich nach einem kurzen historischen Abriss des Weges bis hin zur
Ergänzung des Grundgesetzes und einem Überblick über die vorherigen Diskussionen, ob
der Tierschutz nicht schon Verfassungsrang hatte, vor allem mit den Auswirkungen, welche
diese elf neuen Buchstaben in Artikel 20a GG, genau bringen werden. Dabei werden
vor allem die Auswirkungen der Grundgesetzänderung auf die unbeschränkt gewährleisteten
Grundrechte der Kunstfreiheit, der Lehr- und Forschungsfreiheit, sowie der Religionsfreiheit
im Vordergrund stehen. In diesen Bereichen gab es in der Vergangenheit
zahlreiche Urteile, bei welchen die Gerichte unter den neuen Voraussetzungen bei der Beurteilung
des Falles unter Umständen zu einem anderen Ergebnis kommen könnten.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Der Weg zur Grundgesetzänderung
I. Erste Formen des Tierschutzes in Deutschland
II. Diskussionen anlässlich der deutschen Einheit
III. Erste Fortschritte auf Länderebene
IV. Gesetzesinitiativen nach der Bundestagswahl 1998
V. Die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz 2002
C. Streit über den Verfassungsrang von Tierschutz vor der Grundgesetzänderung
I. Herleitung aus der Präambel
II. Herleitung aus der Menschenwürdegarantie des Art. 1 I GG
III. Herleitung aus Art. 2 GG
IV. Herleitung aus dem Umweltschutz (Art. 20a GG a.F.)
V. Herleitung aus der Gesetzgebungskompetenz (Art. 74 Nr. 20 GG)
VI. Ergebnis zum Streit über den Verfassungsrang des Tierschutzes
D. Die künftige Bedeutung des Staatsziels Tierschutzes
I. Zur Rechtsnatur von Staatszielbestimmungen
II. Auswirkungen für die Legislative
III. Auswirkungen für die Exekutive
IV. Auswirkungen für die Judikative
1. Tierschutz und die Forschungsfreiheit
a) Schutzbereich der Forschungsfreiheit
b) Eingriff
c) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
aa) Staatsziel Tierschutz ein Rechtswert mit Verfassungsrang?
(1) Vergleich mit dem Sozialstaatsprinzip
(2) Vergleich mit dem Umweltschutzprinzip
bb) Folgerungen aus dem Verfassungsrang des Tierschutzes
2. Tierschutz und die Lehrfreiheit
a) Kontrollfunktion der Behörden
b) Konflikte mit Gewissensfreiheit von Studierenden
Exkurs: Zur Bindungswirksamkeit von Gerichtsentscheidungen
3. Tierschutz und die Kunstfreiheit
4. Tierschutz und die Religionsfreiheit
a) Die Regeln des Schächtens
aa) Islam
bb) Judentum
b) Entscheidungen der Rechtssprechung zum Schächten
aa) Entscheidung des BVerwG vom 15.06.1995
bb) Entscheidung des BVerwG vom 23.11.2000
cc) Entscheidung des BVerfG vom 15.02.2002
dd) Kritik an den Entscheidungen
c) Die neue Rechtslage durch den Verfassungsrang des Tierschutzes
5. Tierschutz und Grundrechte mit Gesetzesvorbehalt
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Bedeutung der Ergänzung des Artikels 20a GG um den Tierschutz im Jahr 2002. Ziel ist es, zu analysieren, wie dieser neue Verfassungsrang die Kollisionen zwischen Tierschutzvorschriften und vorbehaltlos gewährten Grundrechten, wie der Forschungs-, Lehr-, Kunst- und Religionsfreiheit, beeinflusst und ob sich dadurch die Rechtsprechung zu diesen Spannungsfeldern wandelt.
- Historische Entwicklung der Tierschutzgesetzgebung in Deutschland
- Verfassungsrechtlicher Streit um den Tierschutz vor der Grundgesetzänderung
- Auswirkungen des Staatsziels Tierschutz auf die Legislative, Exekutive und Judikative
- Tierschutz im Konflikt mit Forschungs-, Lehr-, Kunst- und Religionsfreiheit
Auszug aus dem Buch
3. Tierschutz und die Kunstfreiheit
Ein weiteres Spannungsgeld zwischen vorbehaltlosem Grundrecht und Tiernutzung ergibt sich für den Bereicht der Kunstfreiheit. Gem. § 3 Nr. 6 TierSchG ist es verboten ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlicher Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt nach § 18 I Nr. 4 TierSchG eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch in diesem Bereich beschäftigten schon zahlreiche Fälle die deutschen Gerichte. Auffällig ist dabei, dass selten behördliche Beanstandungen von Zirkussen und Tierschauen Anlass boten über die Kollision zwischen Kunstfreiheit und Tierschutz nachzudenken. Dies mag auch daran liegen, dass es in höchstem Maße streitig ist, ob und wann Vorführungen von Tieren im Zoo überhaupt unter die Kunstfreiheit fallen.
Für Aufsehen sorgten aber ganz andere Fälle: In einer Performance ging es der Künstlerin Siglinde Kallnbach anlässlich des 40jährigen Jubiläums der Bundesrepublik Deutschland darum, vor den Gefahren des Neofaschismus zu warnen und auf die Not misshandelter Frauen, Kinder und Andersdenkender hinzuweisen. Unter den Klängen der deutschen Nationalhymne illustrierte sie ihre Absicht, in dem sie stellvertretend für leidende Menschen einen Wellensittich in ein Glas gefüllt mit einer klebrigen Masse aus zerschlagenen Eiern und zerstückelten Würsten steckte, so dass die Federn verklebt wurden und das Tier vorübergehend flugunfähig machten. Als daraufhin Strafanzeige wegen Tierquälerei erstattet wurde, hat das Amtsgericht Kassel den Tatbestand zwar bestätigt, aber festgestellt, solange der Tierschutz nicht in einer Norm mit Verfassungscharakter geregelt sei, würden die Vorschriften des Tierschutzgesetzes durch die vorbehaltlose Verfassungsnorm des Artikel 5 Abs. 3 GG "ausgehebelt". Das Verhalten von Frau Kallnbach war Kunst.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Arbeit befasst sich mit den Auswirkungen der Ergänzung des Artikels 20a GG um den Tierschutz auf unbeschränkte Grundrechte.
B. Der Weg zur Grundgesetzänderung: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung der Tierschutzgesetzgebung von den Anfängen im 19. Jahrhundert bis zur Verfassungsänderung im Jahr 2002 nach.
C. Streit über den Verfassungsrang von Tierschutz vor der Grundgesetzänderung: Hier werden die verschiedenen Ansätze analysiert, die vor 2002 versuchten, den Tierschutz aus bestehenden Verfassungsnormen herzuleiten.
D. Die künftige Bedeutung des Staatsziels Tierschutzes: Dieser Hauptteil beleuchtet die Auswirkungen des Staatsziels auf Staatstätigkeit und Judikative, insbesondere bei Konflikten mit Grundrechten wie Forschungs-, Lehr-, Kunst- und Religionsfreiheit.
E. Fazit: Die Arbeit resümiert, dass der neue Verfassungsrang des Tierschutzes eine stärkere Berücksichtigung des Tierwohls in der Abwägung mit Grundrechten ermöglicht und fordert schärfere gesetzliche Regelungen bei tierschutzrelevanten Eingriffen.
Schlüsselwörter
Tierschutz, Grundgesetz, Art. 20a GG, Staatszielbestimmung, Verfassungsrang, Forschungsfreiheit, Lehrfreiheit, Kunstfreiheit, Religionsfreiheit, Schächten, Tierversuche, Tierschutzgesetz, Grundrechte, Abwägung, praktische Konkordanz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtlichen Auswirkungen der Ergänzung des Grundgesetzes um den Tierschutz (Art. 20a GG) und untersucht, wie sich dieser neue Staatszielstatus bei Konflikten mit Grundrechten auswirkt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die historische Entwicklung des Tierschutzes, den vormaligen Streit um den Verfassungsrang sowie die Auswirkungen auf verschiedene Freiheitsrechte, wie Forschungs-, Kunst- und Religionsfreiheit.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist zu klären, wie die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz die juristische Abwägung zwischen dem Schutz der Tiere und der Ausübung vorbehaltlos gewährter Grundrechte verändert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, basierend auf der Auswertung von Literatur, Gesetzesmaterialien und der Rechtsprechung (insbesondere des Bundesverfassungsgerichts und Bundesverwaltungsgerichts).
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert, wie das Staatsziel Tierschutz als verfassungsrechtlicher Rechtswert mit anderen Grundrechten kollidiert und wie Legislative, Exekutive und Judikative diesen neuen Auftrag im Einzelfall umsetzen müssen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind Tierschutz, Grundgesetz, Staatszielbestimmung, Verfassungsrang, Abwägung, Grundrechte und praktische Konkordanz.
Wie verändert der Verfassungsrang des Tierschutzes die Rechtsprechung zu Tierversuchen?
Gerichte können sich nun nicht mehr nur auf eine bloße Plausibilitätskontrolle verlassen. Sie müssen im Einzelfall genauer prüfen, ob der Nutzen eines Tierversuchs das Leiden des Tieres rechtfertigt, da der Tierschutz nun ein Gewicht mit Verfassungsrang in die Abwägung einbringt.
Welche Rolle spielt der Tierschutz bei der religiös motivierten Schlachtung (Schächten)?
Der Verfassungsrang erlaubt nun eine stärkere Berücksichtigung des Tierschutzes, was jedoch nicht zu einem pauschalen Verbot führen darf. Die Abwägung zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz muss im Einzelfall erfolgen, wobei die Vorbereitung des Schlachtens verstärkt im Fokus stehen sollte.
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- Björn Becher (Author), 2003, Art. 20a GG 'und die Tiere': Reichweite des Tierschutzes im GG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18068