Laut ukrainischem Recht werden Verschmelzungen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions) als Zusammenschluss betrachtet, im Falle der Überschreitung von Finanzschwellenwerten seitens der Zusammenschlussbeteiligten erfordert dies eine Genehmigung des Antimonopolkomitees der Ukraine (nachfolgend auch „Kartellamt“ genannt). Die erwähnten Verschmelzungen und Übernahmen sind bis zum Zeitpunkt der Entschlussfassung durch das Kartellamt untersagt. Während dieser Zeit sind die an einer Verschmelzung bzw. Übernahme Beteiligten verpflichtet, sich der jeweiligen Tätigkeiten, die zu einer Wettbewerbsbeschränkung führen, zu enthalten.
Es ist zu beachten, dass das ukrainische Wettbewerbsrecht Anwendung auf alle Verschmelzungen und Übernahmen findet, welche die wettbewerbsrechtliche Umgebung der Ukraine beeinflussen können, sogar auf solche Transaktionen, die im Ausland getätigt werden. Demgemäß müssen die Verschmelzungen und Übernahmen unter Mitwirkung von ausländischen Gesellschaften auch allen in der Ukraine festgelegten Bestimmungen entsprechen.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Zusammenschluss
- Als Zusammenschluss gilt nicht
- Anmeldungspflichtige Zusammenschlüsse
- Aktiva/Umsatz der beteiligten Unternehmen
- Marktanteil
- Anwendbarkeit und Verstöße
- Wer gilt als am Zusammenschluss beteiligtes Unternehmen
- Anmeldungsverfahren
- Zuständiges Amt
- Anmeldungsantrag
- Anmeldungsverfahren und Fristen
- Vorprüfung der eingereichten Unterlagen
- Prüfung des Zusammenschlusses
- Hauptprüfverfahren
- Anmeldungsgebühren
- Vorläufiges Gutachten des Kartellamtes
- Verbot des Zusammenschlusses und Ministererlaubnis
- Verbot des Zusammenschlusses
- Ministererlaubnis
- Sanktionen für die Verletzung des Wettbewerbsgesetzes
- anfallende Bußgelder
- Bußgeldverfahren
- Entschädigung des entstandenen Schadens
- Zwangsteilung
- Ermittlung
- Verjährung
- Anfechtung der Entscheidung des Kartellamtes
- Übersicht von Unterlagen bzw. Informationen
- Unsere Leistungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text beleuchtet kartellrechtliche Aspekte von Mergers & Acquisitions (M&A) in der Ukraine. Ziel ist es, ein umfassendes Verständnis des ukrainischen Wettbewerbsrechts im Zusammenhang mit Zusammenschlüssen von Unternehmen zu vermitteln. Dabei werden wichtige Aspekte wie die Anmeldungspflicht, das Anmeldungsverfahren, mögliche Verstöße und Sanktionen sowie die Verjährung von Verfahren behandelt.
- Wettbewerbsrechtliche Regulierung von M&A in der Ukraine
- Anmeldepflichtige Zusammenschlüsse und Schwellenwerte
- Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts auf Transaktionen im Ausland
- Anmeldungsverfahren und -fristen
- Sanktionen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einführung stellt das ukrainische Wettbewerbsrecht im Zusammenhang mit M&A vor und erläutert die Anwendbarkeit der Bestimmungen auf Transaktionen mit internationaler Beteiligung. Der Text beschreibt die Anforderungen an die Anmeldung von Zusammenschlüssen und definiert die Schwellenwerte, die eine Genehmigung des Kartellamtes notwendig machen. Das Anmeldungsverfahren wird im Detail dargestellt, inklusive der Fristen, der Zuständigkeiten und der anfallenden Gebühren. Der Text beleuchtet außerdem die Möglichkeit eines Verbots des Zusammenschlusses sowie die Voraussetzungen für eine Ministererlaubnis. Abschließend werden verschiedene Sanktionen für die Verletzung des Wettbewerbsgesetzes und die Verjährungsfristen behandelt.
Schlüsselwörter
Die zentralen Schlüsselwörter sind M&A, Zusammenschluss, Wettbewerbsrecht, Kartellamt, Ukraine, Anmeldungsverfahren, Sanktionen, Verjährung, Unternehmenskonzentration, Verschmelzung, Übernahme.
- Arbeit zitieren
- bnt und Partner Kiew (Autor:in), 2011, Kartellrechtliche Aspekte in der Ukraine, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/181039