Angesichts des teilweise aufsehenerregenden Fehlverhaltens einiger Führungsorgane und der dadurch entstandener Finanzkrise, ist das Thema Managerhaftung wieder mehr in den Vordergrund gerückt. Dabei sind jedoch nicht nur Bankmanager, sondern allgemein Führungsorgane in Unternehmen betroffen. Den Kritikern zufolge sind die Manager für
sehr hohe Verluste und sogar für Pleiten der Unternehmen und somit für die Finanzkrise verantwortlich. Die Manager verdienen unglaublich viel Geld, machen schwerwiegende Fehler, werden nur selten für ihr Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen und bekommen
bei ihrem Rücktritt, den ihr Missmanagement von ihnen abverlangt, auch noch hohe Abfindungen. Aus diesem Grund werden erneut Forderungen erhoben, die verlangen, dass die Verursacher der Krise persönlich in Haftung genommen werden und die Managerhaftung allgemein verschärft wird. „Es ist originäre Aufgabe des
Gesetzgebers, durch zivil- und strafrechtliche Haftungstatbestände die gebotenen Grenzen zu markieren“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU – Bundesfraktion, Norbert Röttgen (CDU), der Financial Times Deutschland. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußerte sich in ihrer Regierungserklärung zu dieser
Problematik: Ihrer Meinung nach sollen die Vorstände und Geschäftsführer in Zukunft stärker für die Folgen ihres Missmanagements zur Verantwortung gezogen werden. Zwar gibt es bereits gesetzliche Grundlagen in Deutschland um Konzernchefs in Haftung zu nehmen, doch man stellt immer wieder fest, dass diese Gesetze so gut wie nie genutzt werden, so die Kanzlerin. Und somit fordert auch Frau Merkel schärfere Maßnahmen für die Managerhaftung.
Allerdings ist es sehr schwer abzuwägen wann ein Fehlverhalten vorliegt und wann eine falsche Unternehmensentscheidung getroffen wurde. Denn es ist allgemein bekannt, dass die Managementtätigkeit auch ein großes Risiko mit sich bringt. Ein Manager ist eine
leitende Person, die eigenverantwortlich handeln muss, große Verfügungsgewalt besitzt und somit bei jeder unternehmerischen Entscheidung ein erhebliches Risiko eingeht. Der Erfolg einer solchen Entscheidung ist nicht vorhersehbar. Tritt ein schwerwiegender Fehler seitens der Unternehmensführung auf, so müssen die Manager selber beweisen, dass sie weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt haben.[...]
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Kapitel 1: Haftungssystem für Organe von Kapitalgesellschaften
1.1 GmbH-Geschäftsführer
1.1.1 Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft
1.1.2 Außenhaftung gegenüber Gesellschaftern und gesellschaftsfremden Dritten
1.2 Vorstand der Aktiengesellschaft
1.2.1 Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft
1.2.2 Außenhaftung gegenüber Aktionären und gesellschaftsfremden Dritten
Kapitel 2: Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung
2.1 Informationsorganisation im Unternehmen
2.2 Delegation von Pflichten und Aufgaben
2.3 Gesellschafterweisung
2.4 Entlastung
2.5 Generalbereinigung
2.6 Vereinbarung über Haftungsbefreiung oder Haftungsmilderung
2.6.1 Summenmäßige Haftungsbegrenzung
2.6.2 Verkürzung der Verjährungsfrist
2.6.3 Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit
2.7 D&O Versicherung
Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die haftungsrechtlichen Risiken von Führungsorganen in Kapitalgesellschaften und analysiert praxisorientierte Lösungswege, um diese Haftungsrisiken zu minimieren oder präventiv zu vermeiden. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich dabei mit der Frage, wie Vorstände und Geschäftsführer trotz hoher unternehmerischer Verantwortung ihre persönliche Haftung durch legale Gestaltungen absichern können.
- Systematik der Innen- und Außenhaftung bei GmbH und AG
- Die Rolle der Informationsorganisation und Delegation als Haftungsprävention
- Strategische Bedeutung von Entlastung und Generalbereinigung
- Gestaltungsmöglichkeiten durch vertragliche Haftungsmilderungen
- Funktionsweise und Relevanz der D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance)
Auszug aus dem Buch
1.1.1 Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft
Sobald eine Bestellung zum Geschäftsführer erfolgt und die Organtätigkeit von ihm übernommen wird, entsteht die Gefahr einer möglichen Innenhaftung. Dabei ist es nicht wichtig, ob eine wirksam erlangte Organstellung vorliegt. Dem BGH zufolge ist auch der faktische Geschäftsführer, der mit dem Einverständnis der Gesellschafter dauerhaft für die Geschäfte der Gesellschaft zuständig ist, zur Innenhaftung heranzuziehen.
Wie zuvor erwähnt bildet § 43 Abs.2 GmbHG die Rechtsgrundlage für die Haftung des Geschäftsführers für Pflichtverletzungen in der Unternehmenstätigkeit. Dieser besagt: „Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden“. Darunter ist beispielweise die schuldhafte Verletzung gesetzlicher Pflichten, die der Gesellschaft finanzielle Nachteile einräumen, Verstoß gegen die Anordnungen der Gesellschafter, Nichtbeachtung der Grenzen der Vertretungsmacht gegenüber der GmbH, strafbares Verhalten, das die GmbH schädigt und die schuldhafte Verletzung der Pflicht, bei Geschäftstätigkeiten keine übermäßigen Risiken einzugehen, gemeint. Wobei aber riskante Geschäfte bei vergleichbar hohen Erfolgschancen gestattet sind.
Alle Pflichten und deren Inhalt gehen aus dem Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Anstellungsvertrag, Geschäftsordnung und Einzelanweisung hervor. Dabei steht die ordnungsgemäße Unternehmensführung weit im Vordergrund. Eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung zieht stets die Interessen der Gesellschaft vor. Dem Geschäftsführer ist es ausdrücklich verboten gegen die Interessen der Gesellschaft für seinen eigenen Zweck seine Position auszunutzen. Diese Stellung berechtigt ihn außerdem dazu, fremdes Vermögen zu verwalten. Aus diesem Grund ist der Geschäftsführer zu einer besonderen Treue gegenüber der Gesellschaft verpflichtet. Seine Aufgabe besteht darin, den Zweck der Gesellschaft stets zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang ist der Geschäftsführer auch der Verschwiegenheit bezüglich Geschäftsgeheimnisse und vertraulicher Informationen unterworfen. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf die Zeit nach der Beendigung der Geschäftsführertätigkeit. Ferner ist der Geschäftsführer nicht berechtigt die Ressourcen der Gesellschaft, wie z.B. der Einsatz von Mitarbeitern bei privaten Arbeiten oder Annahme von Schmiergeldern, für seinen eigenen Zweck zu nutzen.
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1: Haftungssystem für Organe von Kapitalgesellschaften: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Grundlagen und Haftungsrisiken (Innen- und Außenhaftung) für GmbH-Geschäftsführer sowie Vorstände von Aktiengesellschaften.
Kapitel 2: Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung: Das Kapitel stellt verschiedene Präventionsstrategien vor, darunter organisatorische Maßnahmen, vertragliche Haftungsbeschränkungen und den Einsatz von Versicherungen wie der D&O-Police.
Schlüsselwörter
Managerhaftung, GmbH-Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Innenhaftung, Außenhaftung, Unternehmensführung, Sorgfaltspflicht, Haftungsvermeidung, Delegation, Entlastung, Generalbereinigung, D&O Versicherung, Kapitalgesellschaft, Pflichtverletzung, Haftungsmilderung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Haftungsszenarien von Geschäftsführern und Vorständen in deutschen Kapitalgesellschaften und zeigt Wege auf, wie diese Führungspersonen ihr persönliches Vermögen vor Schadensersatzansprüchen schützen können.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf den gesetzlichen Grundlagen der Organhaftung, den organisatorischen Haftungsvermeidungsstrategien, vertraglichen Absicherungsmöglichkeiten und der Bedeutung der D&O-Versicherung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, Führungskräften aufzuzeigen, wie sie unternehmerische Risiken managen und durch rechtssichere Organisation sowie vertragliche Gestaltungen Haftungsfallen vermeiden können.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse einschlägiger Gesetze, Kommentare und Fachbeiträge zur Managerhaftung, ergänzt durch die Auswertung aktueller Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil wird zunächst das Haftungssystem für GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstände differenziert betrachtet. Anschließend folgen konkrete Instrumente zur Haftungsprävention, wie die Informationsorganisation, Delegation, Entlastung und die D&O-Versicherung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Managerhaftung, Innenhaftung, Außenhaftung, Sorgfaltspflicht, Delegation, Entlastung und D&O Versicherung.
Welche Rolle spielt die "Generalbereinigung" in der Haftungsvermeidung?
Die Generalbereinigung ist ein vertragliches Instrument, mit dem die Gesellschaft auf bekannte und unbekannte Schadensersatzansprüche gegen den ausscheidenden Geschäftsführer verzichtet, was eine wichtige Absicherung für den Manager darstellt.
Warum ist die D&O-Versicherung für das Management so bedeutend?
Sie fungiert als Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die das Management im Schadensfall vor der persönlichen Inanspruchnahme durch die Gesellschaft oder durch Dritte schützt.
- Arbeit zitieren
- Xenia Rohn (Autor:in), 2010, Managerhaftung und Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/181423