Eine unübersichtliche Quellenlage und unkontinuierliche und langsame Entwicklungen bestimmen den Weg der Ausformung des Urheberrechts.
Wichtige Zäsuren stellen die Erfindung des Buchdrucks durch Johannes
Gutenberg und die Reformation dar. Die wirtschaftlichen Faktoren und Inhalte der Bücher veränderten sich nach und nach erheblich. Eine kapitalintensivere Vorausproduktion,anfänglich ohne Kalkulationsüberblick, brachte viele Druckerverleger in finanzielle Notlagen. Zudem entwickelte sich eine große Nachdruckproblematik. Überlegungen zum Vorgehen gegen den Nachdruck, der bei den Originalverlegern erhebliche wirtschaftliche Einbußen verursachte, brachten das Privilegienwesen hervor.
Mit der Zeit gab es jedoch ein gesteigertes Bedürfnis an schutzfähigen Titeln und nach Schutz nichtprivilegierter Werke von Seiten der Druckerverleger und Verlegersortimenter. Bis zu dieser Zeit war der Autor eines Werkes nur bedingt Teil der Diskussion. Das spätere urheberrechtlich geschützte Eigentum war zunächst nur Sacheigentum. Es entwickelte sich die Verlagseigentumslehre: „Ziel der Verlagseigentumslehre war ein genereller Schutz der Originalverleger vor Nachdruck, im Gegensatz zum bisherigen Einzelfall-Schutz.“
Eine Lehre vom geistigen Eigentum wurde Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts angestrebt. Eine Überdenkung der Rechtslage wurde gefordert als sich die Schriftsteller nach und nach als solche identifizierten und ein ideelles Interesse an ihrem geistigen Besitz haben wollten, dies wurde z.B. durch die breit diskutierte Plagiatsproblematik notwendig. Daran angeknüpft war auch ein ökonomisches Interesse, da die Schriftsteller (und wie schon davor die Verleger) ein ausschließliches Recht an einem (Druck-)Werk beanspruchen wollten. Dazu sollte ein Privileg nicht mehr nötig sein, wenn die Rechtslage eindeutig den Besitzer des geistigen Eigentums als den Schriftsteller definierte, dann wäre folglich der Nachdruck generell ein Rechtsverstoß.
Eine Ausdifferenzierung von Urheberrecht und Verlagsrecht bahnte sich beim Übergang der Verlagseigentumslehre zur Lehre vom geistigen Eigentum an. Generell wurden primär die Interessen des Verlegers berücksichtigt und erst nach und nach bildete sich ein Gefühl für ein Urheberrechtsbewusstsein heraus. Heute füllt das Urheber- und Verlagsrecht über 500 Seiten.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Geschichtlicher Abriss
- Handschriftenzeitalter (Antike/Mittelalter)
- Frühdruckzeit (15./16. Jahrhundert)
- Die Entwicklung des Urheberrechts im Untersuchungszeitraum 17. und frühes 18. Jahrhundert
- Grundsätzliche Entwicklungen
- Lehre vom Verlagseigentum
- Lehre vom geistigen Eigentum
- Parallele Entwicklungen im englischsprachigen Raum
- Weitere Entwicklungen ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Entwicklung des Urheber- und Verlagsrechts in Deutschland im 17. und frühen 18. Jahrhundert. Sie beleuchtet die Entstehung des Urheberrechtsgedankens im Kontext der Zeit und beleuchtet dabei die wichtigsten Entwicklungen, die zur Entstehung des Urheberrechts führten.
- Entwicklung des Urheberrechts im 17. und frühen 18. Jahrhundert
- Einfluss von Buchdruck und Verlagswesen auf die Entstehung des Urheberrechts
- Die Rolle der Aufklärung und des Persönlichkeitsrechts
- Die Entwicklung der Lehre vom Verlagseigentum und vom geistigen Eigentum
- Vergleichende Betrachtung der Entwicklungen im englischsprachigen Raum
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung stellt die Bedeutung des Urheberrechts und dessen Entstehung dar, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung im Untersuchungszeitraum liegt.
Geschichtlicher Abriss
Handschriftenzeitalter (Antike/Mittelalter)
Dieses Kapitel beleuchtet die Buchproduktion in der Antike und im Mittelalter, wobei die Rolle der Handschriftenproduktion und die fehlende Entwicklung eines Urheberrechtsgedankens thematisiert wird.
Frühdruckzeit (15./16. Jahrhundert)
Dieses Kapitel befasst sich mit der Erfindung des Buchdrucks und dessen Auswirkungen auf die Buchproduktion und den Verlagsmarkt. Die Rolle der Reformation und die zunehmende Bedeutung zeitgenössischer Werke werden ebenfalls beleuchtet.
Die Entwicklung des Urheberrechts im Untersuchungszeitraum 17. und frühes 18. Jahrhundert
Grundsätzliche Entwicklungen
Dieses Kapitel beleuchtet die grundlegenden Entwicklungen im Urheberrechtsgedanken im 17. und frühen 18. Jahrhundert.
Lehre vom Verlagseigentum
Dieses Kapitel behandelt die Lehre vom Verlagseigentum, die im 17. und frühen 18. Jahrhundert eine wichtige Rolle spielte.
Lehre vom geistigen Eigentum
Dieses Kapitel beleuchtet die Entwicklung der Lehre vom geistigen Eigentum in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts.
Parallele Entwicklungen im englischsprachigen Raum
Dieses Kapitel zeigt die parallelen Entwicklungen des Urheberrechts im englischsprachigen Raum im 17. und frühen 18. Jahrhundert auf.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter dieser Arbeit sind: Urheberrecht, Verlagsrecht, 17. Jahrhundert, 18. Jahrhundert, Frühdruckzeit, Handschrift, geistiges Eigentum, Verlagseigentum, Aufklärung, Persönlichkeitsrecht.
- Arbeit zitieren
- Cornelia Reinhardt (Autor:in), 2010, Die Grundlagen des Urheber- und Verlagsrechts in Deutschland im 17. und frühen 18. Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/181533