Nach dem Gesetz kommt ein Arbeitsvertrag ganz selbstverständlich durch zwei Übereinstimmende Willenserklärungen laut §§ 145 ff BGB zustande. § 611 Abs. 1 BGB definiert das Arbeitsverhältnis als ein gegenseitiges Schuldverhältnis. Der Arbeitnehmer ist zur Leistung (Arbeit mittlerer Güte) der im Arbeitsvertrag geregelten Dienste, der Arbeitgeber zur Zahlung des im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohns verpflichtet.
Mit diesen Rechtsnormen ist es jedoch nicht getan. Was passiert vor der Einstellung eines Arbeitnehmers? Gibt es rechtliche Vorschriften, die schon vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages gelten?
In dieser Ausarbeitung sollen die rechtlichen Grundlagen dargestellt werden, die sich mit Personalentscheidungen befassen. Welche rechtlichen Vorschriften gelten bei Bewerbungsverfahren? Welche rechtlichen Vorschriften gelten bei Einstellungsverfahren? Welche Rolle spielt die Gleichstellungsbeauftragte bei Personalentscheidungen? Welche Besonderheiten sind bei dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages zu beachten?
Personalentscheidungen beziehen sich weiter nicht nur auf die Einstellung zukünftiger Arbeitnehmer, sondern auch auf weiterführende Personalentscheidungen, wie die Versetzung, die Freistellung sowie die Beurteilung von Arbeitnehmern. Welche rechtlichen Normen gelten in diesen arbeitsrechtlichen Bereichen?
Auch dieses soll im Folgenden ausgeführt und dargelegt werden.
Das Hauptaugenmerk dieser Ausarbeitung liegt also darauf, welche rechtlichen Grundlagen und Verpflichtungen bei Personalentscheidungen gelten.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Rechtliche Normen bei Bewerbungsverfahren
- Rechtliche Normen bei Einstellungsverfahren
- Welche Rolle spielt eine Gleichstellungsbeauftragte bei Personalentscheidungen bzw. Einstellungsverfahren?
- Besonderheiten bei Ausbildungsverhältnissen
- Weitere rechtliche Normen
- Versetzung von Arbeitnehmern
- Freistellung von Arbeitnehmern
- Beurteilung von Arbeitnehmern
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Ausarbeitung beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und Verpflichtungen im Kontext von Personalentscheidungen. Sie untersucht die rechtlichen Vorschriften, die sowohl vor als auch nach dem Abschluss eines Arbeitsvertrages gelten.
- Rechtliche Normen bei Bewerbungsverfahren
- Rechtliche Normen bei Einstellungsverfahren
- Die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten
- Besonderheiten bei Ausbildungsverhältnissen
- Rechtliche Aspekte der Versetzung, Freistellung und Beurteilung von Arbeitnehmern
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der rechtlichen Grundlagen von Personalentscheidungen ein und skizziert die zu behandelnden Aspekte. Sie betont die Bedeutung rechtlicher Vorschriften nicht nur im Kontext des Arbeitsvertrages selbst, sondern auch in dessen Vorfeld.
Rechtliche Normen bei Bewerbungsverfahren: Dieses Kapitel beschreibt die rechtlichen Vorgaben, die bereits bei der Stellenausschreibung zu beachten sind, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von Diskriminierung gemäß AGG und Art. 3 GG. Es werden Beispiele für zulässige Ausnahmen genannt.
Rechtliche Normen bei Einstellungsverfahren: Der Fokus liegt auf den rechtlichen Anforderungen während des Einstellungsverfahrens. Die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten wird angesprochen. Fragen zur Schwangerschaft und zu Vorstrafen werden als Beispiele für zulässige und unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch behandelt. Die Bedeutung des Betriebsrates bei der Einhaltung der Regularien wird hervorgehoben.
Schlüsselwörter
Arbeitsrecht, Personalentscheidungen, Bewerbungsverfahren, Einstellungsverfahren, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Art. 3 Grundgesetz (GG), Diskriminierung, Gleichstellungsbeauftragte, Ausbildungsverhältnis, Versetzung, Freistellung, Beurteilung von Arbeitnehmern, Betriebsrat.
- Arbeit zitieren
- Christine Zabel (Autor:in), 2010, Rechtliche Grundlagen und Verpflichtungen bei Personalentscheidungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/181648