Zahnarztleistungen sind gemäß § 4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzungen sind Heilbehandlungen sowie der Nachweis einer entsprechenden Befähigung. Dabei gibt es jedoch zahlreiche Besonderheiten und, gerade in der letzten Zeit, umsatzsteuerliche Fallstricke zu berücksichtigen, die in dem Artikel dargestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Mitwirkungspflicht
- Grundsatz: Arztleistungen sind umsatzsteuerfrei
- Umsatzsteuerfreie und -pflichtige Zahnarztleistungen
- Umsatzsteuer und Gold
- Vorsteuerabzug
- Internationale Leistungen
- Einheitlichkeit der Unternehmerschaft im Umsatzsteuerrecht
- Sachleistungs- und Dienstleistungsprinzip
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Artikel befasst sich mit den umsatzsteuerlichen Besonderheiten und Fallstricken, die für Zahnärzte und Kieferorthopäden relevant sind. Er beleuchtet die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen, die Unterscheidung zwischen umsatzsteuerfreien und -pflichtigen Leistungen, die Vorsteuerabzugsmöglichkeiten sowie die Anwendung des Sachleistungs- und Dienstleistungsprinzips im Kontext der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen
- Abgrenzung umsatzsteuerfreier und -pflichtiger Leistungen
- Vorsteuerabzugsmöglichkeiten
- Sachleistungs- und Dienstleistungsprinzip
- Einheitlichkeit der Unternehmerschaft im Umsatzsteuerrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Mitwirkungspflicht
Der Artikel betont die Mitwirkungspflicht von Zahnärzten bei der Umsatzsteuererklärung. Sie müssen ihre Ausgaben eindeutig den zahnärztlichen Leistungen zuordnen und die ärztlichen Leistungen als Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung nachweisen. Die fehlende Bereitschaft zur Dokumentation kann zur Umsatzsteuerpflicht führen.
Grundsatz: Arztleistungen sind umsatzsteuerfrei
Grundsätzlich sind Arztleistungen gemäß § 4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung ist eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin und der Nachweis einer entsprechenden Befähigung. Der Artikel erläutert, welche Leistungen als Heilbehandlungen gelten und welche nicht, z.B. schriftstellerische Tätigkeiten, Vortrags- / Lehrtätigkeiten, Lieferungen von Hilfsmitteln und nicht medizinisch indizierte Maßnahmen.
Umsatzsteuerfreie und -pflichtige Zahnarztleistungen
Der Artikel beschreibt die Unterscheidung zwischen umsatzsteuerfreien und -pflichtigen Leistungen im Bereich der Zahnmedizin. Prophylaxe, konservative Heilkunde, Parontologie, zahnärztliche Chirurgie und kieferorthopädische Behandlungen sind umsatzsteuerfrei. Die Herstellung von prothetischen Hilfsmitteln im eigenen Labor ist hingegen umsatzsteuerpflichtig. Die Lieferung von Prothetik durch ein Fremdlabor ist umsatzsteuerfrei.
Umsatzsteuer und Gold
Der Artikel beleuchtet die Anwendung der Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Goldlieferungen. Seit dem 01.01.2011 sind Zahnärzte bei Goldkäufen mit einem Feingehalt von mindestens 325 Tausendstel zur Abfuhr der Umsatzsteuer verpflichtet. Die Regelungen gelten auch für Kleinunternehmer.
Vorsteuerabzug
Der Artikel erklärt die Vorsteuerabzugsmöglichkeiten für umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Die Vorsteuer ist zu 100% abzugsfähig, soweit sie auf Ausgaben entfällt, die ausschließlich den eigenen umsatzsteuerpflichtigen Leistungen zuzuordnen sind. Die Vorsteuer aus der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Geräten für die zahnärztliche Heilbehandlung ist jedoch generell nicht abzugsfähig. Der Artikel beleuchtet auch die abweichende Auffassung zum Vorsteuerabzug bei CEREC-Geräten.
Internationale Leistungen
Der Artikel erwähnt kurz die umsatzsteuerlichen Besonderheiten bei internationalen Leistungen, z.B. dem innergemeinschaftlichen Erwerb oder der Einfuhr von Materialien, der Ausfuhr oder innergemeinschaftlichen Lieferung von Prothetik.
Sachleistungs- und Dienstleistungsprinzip
Der Artikel erläutert das Sachleistungs- und Dienstleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Zahnärzte erbringen Leistungen nicht direkt an den Patienten, sondern an die Krankenkasse. Die Honorarrechnungen für Hilfsmittel oder Medikamente sind an die Krankenkasse zu adressieren. Der Artikel weist auf die Problematik des unberechtigten Steuerausweises in Zuzahlungsabrechnungen hin.
Einheitlichkeit der Unternehmerschaft im Umsatzsteuerrecht
Der Artikel betont, dass im Umsatzsteuerrecht sämtliche Umsätze eines Unternehmers zusammengefasst werden. Zahnärzte können neben umsatzsteuerfreien zahnärztlichen Leistungen auch weitere umsatzsteuerpflichtige Umsätze erwirtschaften, wodurch die Grenze zur Kleinunternehmerschaft schnell überschritten werden kann.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Umsatzsteuerbefreiung von Zahnarztleistungen, die Abgrenzung umsatzsteuerfreier und -pflichtiger Leistungen, den Vorsteuerabzug, das Sachleistungs- und Dienstleistungsprinzip sowie die Einheitlichkeit der Unternehmerschaft im Umsatzsteuerrecht. Der Artikel beleuchtet die umsatzsteuerlichen Besonderheiten und Fallstricke, die für Zahnärzte und Kieferorthopäden relevant sind, und bietet praktische Hinweise zur korrekten Anwendung des Umsatzsteuerrechts.
- Arbeit zitieren
- Andreas Laux (Autor:in), 2011, Fallstricke der Umsatzsteuer bei Zahnärzten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/182340