Das Internet hat in den letzten Jahren durch einen fortwährenden Siegeszug auf sich
aufmerksam gemacht und durch die vielfältigen Möglichkeiten eine ständig
wachsende Zahl von Nutzern generiert. Neben der Möglichkeit der
Informationsbeschaffung nehmen viele Menschen auch mehr und mehr die
Möglichkeit im Internet einzukaufen wahr, nicht zuletzt weil damit eine erhebliche
Zeit- und meistens auch Kostenersparnis einhergehen. Der stetige Zuwachs im
Bereich des E-Commerce erstreckt sich nicht nur auf den Business to Consumer
Bereich (kurz: B2C) sondern auch auf den Handel der Unternehmen untereinander,
dem Business to Business Sektor (kurz : B2B), wo über verschiedene Internet Portale
unter anderem Rohstoffe und Vorprodukte gehandelt werden.
Mit der stetig wachsenden Zahl der elektronischen Rechts- und Geschäftsvorfälle,
die nicht nur auf das Internet begrenzt sind, stellte sich immer häufiger die Frage
nach der Sicherheit elektronischer Vertragsabschlüsse auf der einen und der
Rechtsgültigkeit dieser Verträge auf der anderen Seite. Problematisch war
hauptsächlich, dass sich die bisher zu Vertragsabschlüssen übliche Unterschrift nicht
im neuen Medium Internet anwenden lässt. Die eigenhändige Unterschrift gilt als
weitgehend fälschungssicher, sie lässt sich jedoch nicht in den neuen Medien
einsetzen, da hier der Schutz vor Missbrauch nicht gewährleistet wäre. Eine einmal
eingescannte Unterschrift könnte z.B. elektronisch beliebig oft vervielfältigt werden,
ohne dass der Empfänger der Urkunde dies erkennen könnte.
Aus den beschriebenen Rechtsunsicherheiten ergab sich ein zunehmender
Handlungsbedarf, der, in mehreren Etappen, zum Gesetz über Rahmenbedingungen
für elektronische Signaturen1 (Signaturgesetz - SigG) in seiner heutigen Form führte.
In diesem Gesetz sind allerdings nur die technischen Vorraussetzungen für
elektronische Signaturen definiert, die den Geschäftsschluss über das Internet, bzw.
generell auf elektronischen Wege einfacher und vor allem sicherer gestalten und
somit die Entwicklung im Bereich des E-Commerce beschleunigen sollen.
1 BGBl I 2001, 876.
Inhaltsverzeichnis
1. Elektronische Signatur im Privatrecht – Neuer Auftrieb für den elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr?
2. Elektronische Signatur aus technischer Sicht
2.1 Arten von elektronischen Signaturen
2.1.1 Elektronische Signaturen
2.1.2 Fortgeschrittene elektronische Signaturen
2.1.3 Qualifizierte elektronische Signaturen
2.2 Sicherheitsvoraussetzungen der qualifizierten elektronischen Signatur
2.3 Signaturprozess
2.3.1 Prinzip der elektronischen Signatur
2.3.2 Signaturbildung
2.3.3 Signaturprüfung
2.4 Entwicklung der Signaturgesetzgebung
3. Anwendung der elektronischen Signatur im Privatrecht
3.1 Vertragsschluss über das Internet
3.1.1 Elektronische Willenserklärung
3.1.2 Angebot und Annahme der elektronischen Willenserklärung
3.1.3 Zugang und Anfechtung der elektronischen Willenserklärung
3.2 Formvorschriften im Privatrecht
3.2.1 Vergleich elektronische Signatur mit handschriftlicher Unterschrift
3.2.2 Neuordnung der gesetzlichen Formtatbestände
3.2.2.1 Schriftform
3.2.2.2 Öffentliche Beglaubigung gem. § 129 BGB und notarielle Beglaubigung gem. § 128 BGB
3.2.2.3 Elektronische Form
3.2.2.4 Textform
3.3 Elektronische Form als Äquivalent zur Schriftform
3.3.1 Anwendungsbereich
3.3.2 Einschränkungen
3.3.2.1 Ausschluss der elektronischen Form
3.3.2.2 Einverständnis der anderen Partei
3.4 Beweiswert der elektronischen Signatur
4. Die elektronische Signatur in der Praxis
4.1 Praktische Anwendung, Grenzen
4.2 Unterschiedliche Standards im Rechts- und Geschäftsverkehr
4.3 Kosten
5. Elektronische Signatur im Privatrecht – Resumé und Ausblick
Zielsetzung und Themenfelder
Die Arbeit untersucht die Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Signatur im Privatrecht unter Berücksichtigung der technischen Infrastruktur und der rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Ziel ist es zu analysieren, warum trotz der geschaffenen Voraussetzungen der Durchbruch im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr bisher ausblieb und welche Faktoren die Akzeptanz beeinflussen.
- Technische Grundlagen und Sicherheitsniveaus elektronischer Signaturen
- Rechtliche Einordnung und Formvorschriften im BGB
- Beweiswert elektronischer Dokumente im Zivilprozessrecht
- Hemmnisse bei der praktischen Implementierung in der Privatwirtschaft
- Kostenstrukturen und Standardisierungsproblematik
Auszug aus dem Buch
2.3.1 Prinzip der elektronischen Signatur
Grundlage einer jeden elektronischen Signatur ist ein für jede Person generiertes, einmaliges Schlüsselpaar. Dieses Schlüsselpaar wird mit Hilfe eines asymmetrischen Verfahrens hergestellt, d.h. dass bei der Signaturgenerierung und der Signaturüberprüfung zwei verschiedene Schlüssel zum Einsatz kommen. Es gibt einen geheimen, privaten Schlüssel (private key) und einen öffentlichen Schlüssel (public key). Der private Schlüssel wird auf einer Chipkarte gespeichert und bleibt beim Besitzer. Die Chipkarte ist i.d.R. äußerlich mit einer Bank- oder Telefonkarte vergleichbar, beinhaltet allerdings eine komplette Recheneinheit. Der öffentliche Schlüssel hingegen ist frei zugänglich und wird in einem Verzeichnis zum ständigen Abruf bereit gehalten. Die Anwenderidentifikation für die Chipkarte kann entweder durch eine mindestens 6- stellige PIN oder durch den Abgleich biometrischer Daten erfolgen. Der Besitzer des privaten Schlüssels kann somit eine elektronische Signatur erzeugen, während der Besitzer des öffentlichen Schlüssels die Möglichkeit hat, die elektronische Signatur des Senders zu überprüfen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Elektronische Signatur im Privatrecht – Neuer Auftrieb für den elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr?: Einleitung in die Problematik der Sicherheit und Rechtsgültigkeit digitaler Vertragsabschlüsse im E-Commerce.
2. Elektronische Signatur aus technischer Sicht: Erläuterung der verschiedenen Signaturformen, Sicherheitsvoraussetzungen und des technischen Signaturprozesses.
3. Anwendung der elektronischen Signatur im Privatrecht: Untersuchung der zivilrechtlichen Akzeptanz, der geänderten Formvorschriften und des Beweiswerts elektronischer Signaturen.
4. Die elektronische Signatur in der Praxis: Analyse der tatsächlichen Verbreitung, der bestehenden Standards und der Kostenfaktoren.
5. Elektronische Signatur im Privatrecht – Resumé und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der erreichten Fortschritte und Diskussion von Ansätzen zur Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz.
Schlüsselwörter
Elektronische Signatur, Signaturgesetz, SigG, Privatrecht, E-Commerce, Schriftform, Willenserklärung, Beweiswert, Zivilprozessrecht, Zertifizierungsdienstanbieter, Trust Center, BGB, Rechtsverkehr, Sicherheit, Formvorschriften.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Seminararbeit befasst sich mit der Integration der elektronischen Signatur in den privatrechtlichen Geschäftsverkehr und der Frage, ob diese das Potenzial hat, die handschriftliche Unterschrift wirksam zu ersetzen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die technischen Anforderungen an Signaturverfahren, die Anpassung der zivilrechtlichen Formvorschriften durch den Gesetzgeber sowie die praktischen Hürden, die einer breiten Nutzung im Alltag entgegenstehen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Kernfrage ist, ob die elektronische Signatur tatsächlich für einen neuen Auftrieb im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr sorgt und welche Faktoren den erwarteten Durchbruch bislang behindern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische und technische Analyse, die auf der Auswertung aktueller Gesetzgebung (Signaturgesetz), einschlägiger Literatur und Studien zur praktischen Implementierung basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine technische Erläuterung der Signaturprozesse, eine juristische Prüfung der Anwendbarkeit (z. B. elektronische Willenserklärungen) und eine praktische Analyse der Marktsituation und der Kosten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Signaturgesetz, Rechtsgültigkeit, Beweiswert, Schriftform, E-Commerce und Sicherheitsinfrastruktur charakterisiert.
Warum ist die elektronische Signatur bei bestimmten Geschäften wie der Bürgschaft ausgeschlossen?
Hier greift der Gesetzgeber ein, da die elektronische Signatur die wichtige "Warnfunktion" der handschriftlichen Unterschrift nicht in gleicher Weise erfüllen kann, um den Unterzeichner vor übereilten, folgenschweren Entscheidungen zu schützen.
Welchen Einfluss hat der Anscheinbeweis nach § 292a ZPO auf die Akzeptanz?
Der Anscheinbeweis soll den Signaturempfänger rechtlich absichern. In der Praxis führt er jedoch zu Zweifeln, da der Anschein nur bei Vorliegen einer qualifizierten elektronischen Signatur greift, was die Anwendung für Nutzer verkompliziert.
- Quote paper
- Fred Pendelin (Author), 2003, Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Signatur im Privatrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18254