Alterssicherung im Vergleich BRD und Schweiz


Hausarbeit, 2008

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

0 Einleitung

1 Die deutsche Alterssicherung

2 Die Schweizer Alterssicherung

3 Fazit: Schweizer Alternative?

4 Bibliographie

0 Einleitung

Heutzutage sehen wir das soziale Sicherungssystem als selbstverständlich an. Jedoch muss man beachten, dass Deutschland eins der ersten Länder mit einem sozialen Sicherungssystem war und dies auch erst 1883 mit der Krankenversicherung seinen Anfang nahm. Ein Jahr darauf folgte die Unfallversicherung, 1889 die Alters- und Invalidenversicherung. Erst 1927 kam die Arbeitslosenversicherung hinzu. Deutschland wurde also erst zur Jahrhundertwende des 19. Jahrhunderts zu einem Sozialstaat. Die Gründe hierfür lagen in den Entwicklungen der Industriellen Revolution. Das einfache Leben der vorindustriellen Zeit hatte sich sozial und ökonomisch extrem verschärft. Die Unfallgefahr stieg, die Arbeitsbedingungen verschlechterten sich und die dadurch an Zulauf gewinnenden Sozialdemokraten stellten das deutsche Kaiserreich auf die Probe. Bismarck wollte durch die Zusicherung von sozialem Schutz den Sozialdemokraten den Wind aus den Segeln nehmen. Man kann also getrost sagen, dass unser soziales Sicherungssystem nicht aus Nächstenliebe sondern politischem Kalkül geboren wurde.1

Nichts desto trotz war es eine revolutionäre Idee, von der wir bis heute profitieren. In der Zwischenzeit hat es viele Änderungen im Sozialsystem gegeben. Grundlegende kann man jedoch sagen, dass die vier Grundpfeiler

Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung bestehen geblieben sind und nur durch die Pflegeversicherung 1995 erweitert wurden.

Anhaltende Diskussionen werden über die Zukunft der Alterssicherung geführt. Nahezu klar ist dabei, dass das heutige System im jetzigen Aufbau in Zukunft nicht funktionsfähig bleiben wird. Durch demographische Veränderungen, verschiedener Veränderungen in Erwerbsverhalten, Erwerbsarbeit und Ehebeständigkeit führen dazu, dass ein Umbau des Rentensystems stattfinden muss. Ansonsten würde in Zukunft entweder der Rentenbeitrag steigen bei gleicher Rentenhöhe, die Rente sinken bei gleicher Beitragshöhe oder das Rentenalter hochgesetzt werden.

In dieser Arbeit werde ich versuchen die Alterssicherung Deutschlands zu analysieren und es mit dem Schweizer Rentensystem vergleichen.

1. Die deutsche Alterssicherung

1.1 Struktur

1.1.1 Gesetzliche Altersvorsorge

In Deutschland haben wir nach der Definition Esping-Andersens den Prototyp eines „konservativen“2 Wohlfahrtsregimes. Es gestaltet sich als ein hoch kompliziertes System, was ich nun vereinfacht wiedergeben werde. Unsere Rentenversicherung gründet auf einem Beitragssystem, das sich nach dem Umlageverfahren finanziert. Das Grundprinzip ist der Generationenvertrag, der besagt, dass der erwerbstätige Teil der Bevölkerung in einen Kapitalstock einbezahlt aus dem die Rentner ihre Rente beziehen. Man erwirbt also sozusagen eine „Anwartschaft auf Rentenzahlung“3 und zahlt nicht speziell für sich selbst ein. Die arbeitende Generation bezahlt also die Rentnergeneration. Die Rente ist dazu gedacht, dass den Arbeitern in der Rente der Lebensstatus erhalten bleibt, den sie als Nicht-Rentner hatten. Die Rente wird deshalb auch immer wieder an die aktuellen Preis- und Lohn-Entwicklungen angepasst. Versichert sind Versicherungsplichtige, wie Arbeiter, Angestellte und Auszubildende als auch freiwillig Versicherte, wie Hausfrauen und Selbstständige. Die Beiträge werden vom Bund festgelegt. Dieser Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der letzte gültige Beitragssatz beträgt 19,5 % des Bruttogehalts.4

Die endgültige Höhe der Rente wird mit einer Rentenformel berechnet:

PEP Persönliche Entgeltpunkte

Versichertes Arbeitsentgelt (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) für jedes Kalenderjahr geteilt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten für dasselbe Kalenderjahr, aufsummiert für das gesamte Versicherungsleben und multipliziert mit dem Zugangsfaktor (ZF)

RAF Rentenartfaktor

Ein nach dem jeweiligen Sicherungsziel festgelegter Faktor

AR Aktueller Rentenwert

Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters entspricht, die sich aus Beiträgen aufgrund eines Durchschnittentgelts für ein Kalenderjahr ergibt (z.Zt. Ca. € 25 in Westdeutschland, ca. € 21 in Ostdeutschland).

Monatsrente = PEP * RAF * AR

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2006).5

1.1.2 Betriebliche Altersvorsorge

Neben der Gesetzlichen Rentenversicherung existiert unter anderem noch die betriebliche Altersvorsorge (BetrAV). Bei dieser handelt es sich um eine Übereinkunft des Arbeitnehmers und Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer durch den Verzicht von zukünftigem Gehalt eine betriebliche Altersversorgung erhält. Diesen Prozess nennt man Entgeltumwandlung. Für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet diese Variante steuerliche Vorteile und wird deswegen oft angewandt. Nach §1 des Betriebsrentengesetzes gibt es fünf verschiedene Durchführungsmöglichkeiten.6 Die Direktzusage, die Pensionskasse, den Pensionsfond, Unterstützungskassen oder Direktversicherungen.7

Ein näheres Eingehen auf die Betriebliche Altersvorsorge macht in dieser Arbeit nicht so viel Sinn, da eher die staatliche organisierte Alterssicherung im Mittelpunkt stehen soll. Des Weiteren ist die BetrAV entkoppelt von der Gesetzlichen Rentenversicherung, ist gebunden an bestimmte Unternehmen und spielt deshalb nicht für die gesamte Bevölkerung eine Rolle.

1.1.3 Private Altersvorsorge

Seit dem 26. Januar 2001 haben Bundesbürger die Möglichkeit eine so genannte „Riester-Rente“ abzuschließen. Es handelt sich dabei um „eine staatlich geförderte, kapitalgedeckte private Alterssicherung“8. Sie wurde ins Leben gerufen um späteren Rentnern bei einem sinkenden gesetzlichen Rentenniveau durch private geförderte Vorsorge ihren Lebensstandard zu halten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei der privaten Altersvorsorge gibt es verschiedene Arten, so zum Beispiel Banksparpläne, Fondssparpläne und private Rentenversicherungen. Die Hauptbedingung ist, dass die Auszahlungen aus der privaten Vorsorge erst im Rentenalter bezogen werden können.9

1.2 Probleme

Es gibt verschiedene Probleme, die eine Rentendiskussion nötig machen. Einerseits macht eine dauerhafte hohe Arbeitslosigkeit eine Rente im Sinne des Generationenvertrags schwierig. Durch die Arbeitslosen geht eine Frühausgliederung vieler Arbeitnehmer einher, was bedeutet, dass schon ab dem 62. Lebensjahr viele in die Rente gehen.10 Andererseits und auch ausschlaggebender ist der demographische Wandel, der in fast allen Ländern weltweit zu beobachten ist.

Heutzutage ist das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentner 3:1. Nach neuesten Berechnungen haben wir in 50 Jahren ein nahezu gleichgewichtiges Verhältnis. Dies liegt zum einen an den anhaltend sinkenden Geburtenraten und zum anderen an den steigenden Lebenserwartungen.11

Was wir beobachten können ist, dass ein Wandel „von einer Bevölkerungs<<pyramide>> noch vor einem Jahrhundert hin zu einer Art <<zersaustem Tannenbaum>>“12 stattfindet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Statistisches Bundesamt 2006, Altersaufbau der Bevölkerung Deuschlands 1910-205013

Ein weiteres Problem stellt eine Veränderung der Lebensformen dar. Dies wirkt sich unter anderem auf die Geburtenraten aus. Zudem ist das Durchschnittsalter der Mütter gestiegen und die Scheidungsraten auch.

[...]


1 Vgl. Müller, Helmut M., 2007, Schlaglichter der deutschen Geschichte. Berlin/Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 169ff.

2 Opielka, Michael, 2004, Sozialpolitik - Grundlagen und vergleichende Perspektiven. Reinbeck: Rowohlt Taschenbuch Verlag, S. 144.

3 Schubert, Klaus/Klein, Martina, 2007, Das Politiklexikon. Berlin/Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 119f.

4 Bundeszentrale für politische Bildung: http://www.bpb.de/wissen/MLVNUY,0,Ausgaben_und_Beitragss %E4tze_der_Gesetzlichen_Rentenversicherung.html (17.05.2008).

5 Bundesministerium für Arbeit und Soziales: http://www.bmas.de/coremedia/generator/10936/rentenberechnung.html (17.05.2008).

6 Vgl. Bundesministerium der Justiz: http://bundesrecht.juris.de/betravg/index.html (21.05.2008).

7 Lampert, Heinz/Althammer, Jörg, 2004, Lehrbuch der Sozialpolitik, Berlin: Springer Verlag, S.292f.

8 Heinz Lampert/Jörg Althammer, Lehrbuch der Sozialpolitik. Berlin: Springer Verlag, 2004, S.290.

9 Bundesministerium für Justiz: http://bundesrecht.juris.de (21.05.2008).

10 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: http://www.bpb.de/wissen/70LLXH,,0,Entwicklung_des_Renteneintrittsalters.html (17.05.2008).

11 Vgl. Birg, Herwig, 2001, Die demografische Zeitenwende. Der Bevölkerungsrückgang in Deutschland und Europa, München: Beck.

12 Opielka, Michael, 2004, Sozialpolitik - Grundlagen und vergleichende Perspektiven. Reinbeck: Rowohlt Taschenbuch Verlag, S.139.

13 Bevölkerung Deutschlands bis 2050 - 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Statistisches Bundesamt Deutschland. PDF: https://www- ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls? cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1020576 (17.05.2008).

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Alterssicherung im Vergleich BRD und Schweiz
Hochschule
Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena
Veranstaltung
Sozialpolitik
Note
1,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
21
Katalognummer
V182580
ISBN (eBook)
9783656066132
ISBN (Buch)
9783656067863
Dateigröße
1094 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
alterssicherung, vergleich, schweiz
Arbeit zitieren
Antje Kreher (Autor:in), 2008, Alterssicherung im Vergleich BRD und Schweiz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/182580

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