Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Problemstellung
2 Antworten auf Moral Hazard Probleme am Beispiel der Solarkraft
2.1 Begrenzung der Handlungsspielräume des Managements
2.1.1 Kreditbedingungen und Errichtungsphase
2.1.2 Kreditauflagen und Betriebsphase
2.2 Sicherheiten
2.3 Einpreisung in den geforderten Zins
2.4 Ausgliederung in eine Projektgesellschaft
2.5 Andere Instrumente
3 Wechselwirkungen zwischen Finanzierung und Versicherung
3.1 Versicherung des Sponsors
3.1.1 Reduzierung des Risikos für die Stakeholder
3.1.2 Einkauf von Expertise in Verlustbewertung und -vermeidung
3.1.3 Andere Vorteile durch Versicherung
3.2 Versicherung der Anlagenhersteller
4 Ausblick
Literaturverzeichnis
Anhang
Abb. A.1 Umsatz aus der Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland im Jahr 2008
Abb. A.2 Investitionen in EE-Formen nach Sektoren
Abb. A.3 Geschlossener Solarfonds
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1.1 Kurzprofil - Solarthermie und Photovoltaik
Abb. 2.1 Investitionen in erneuerbare Energien nach Regionen und ausgewählten Ländern
Abb. A.1 Umsatz aus der Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland im Jahr 2008
Abb. A.2 Investitionen in EE-Formen nach Sektoren
Abb. A.3 Geschlossener Solarfonds
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Problemstellung
Die großen Versicherungskonzerne lassen die Schatten ihrer Jahrhunderte alten Geschäfte hinter sich und wenden sich der Sonne zu, einem einträglichen wie ebenso wachstumsstarkem Geschäft. Das Wachstum der Solarkraft übertrifft nicht nur das anderer typischer Versicherungszweige, sondern auch das anderer Formen der erneuerbaren Energien.
So betrug im Jahr 2008 der Umsatz aus der Errichtung von Solarkraft-Anlagen in Deutschland 7.650 Mio. EUR, mehr als alle anderen erneuerbaren Energieträger zusammen genommen (s. Abb. A.1). Allerdings entwickelt sich die Solarkraft im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien auch von einem sehr geringen Level und wird in Deutschland, was die großen Anlagen betrifft, keine bedeutende Zukunft haben. Aber die Beteiligung der Münchner Rück am Projekt Desertec und eine Exportquote bei Solarmodulen von 35 Prozent lassen darauf hoffen, dass deutsche Unternehmen auch ohne starken heimischen Markt von der Entwicklung der Solarkraft profitieren können.
Versicherung ist nur eine Antwort von vielen auf Agency-Probleme bei der Finanzierung von erneuerbaren Energien. Der erste Teil der vorliegenden Arbeit konzentriert sich deshalb auf die Darstellung von anderen Lösungsansätzen, insbesondere auf das bei den Erneuerbaren dominierende Konzept der Projektfinanzierung; Unterschiede zu den herkömmlichen Energieträgern werden an entsprechender Stelle hervorgehoben.
Der zweite Teil der Arbeit beschreibt mit Blick auf die Agency-Problematik die Rolle und Zweckmäßigkeit von Versicherungen bei der Solarkraft.
Abb. 1.1 Kurzprofil - Solarthermie und Photovoltaik
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft (Mai 2009)
2 Antworten auf Moral Hazard Probleme am Beispiel der Solar- kraft
2.1 Begrenzung der Handlungsspielräume des Managements
Die am nächsten liegende Antwort auf Moral Hazard liegt in der Beschränkung der Spielräume des Managements. Mit den Handlungsspielräumen des Managements nimmt die Gefahr von Moral Hazard tendenziell zu. Eine vollständige Beschränkung dieser Hand- lungsspielräume - bsp. durch umfassende Genehmigungspflichten im Gesellschaftsvertrag oder durch Ausgliederung des Projekts in eine eigene Gesellschaft und Kontrolle dieser durch die Fremdkapitalgeber - ist allerdings auch nicht rückhaltlos im Sinne der Fremdka- pitalgeber, da dies zu direkten und indirekten Kontrollkosten führt: Direkte Kontrollkosten entstehen bsp. dadurch, dass das Management einen erhöhten administrativen Aufwand hat. Zudem ergeben sich indirekte Kontrollkosten in Form von Ertragsminderungen, da ein gebundenes Management richtige Entscheidungen nicht schnell genug oder gar nicht tref- fen kann. Es liegt also ein Zielkonflikt zwischen der Angemessenheit der Kontrollkosten und der Kontrolle der Moral Hazard Risiken vor.
Wichtig für die Begrenzung der Handlungsspielräume des Managements aus Sicht der Fremdkapitalgeber sind die Kreditbedingungen und die Kreditauflagen1. Erstere werden vor Auszahlung der Kreditsumme in der Errichtungsphase wirksam und beinhalten bsp. Vereinbarungen, die die Voraussetzung der Produktionsreife des Projekts oder die Verwendung der Mittel betreffen. Teilweise wirken sie in die Betriebsphase hinein, wie z.B. der Abschluss von Abnahmeverträgen. Die Kreditauflagen zielen auf die finanzielle und organisatorische Durchführung des Projekts. Kreditbedingungen und -auflagen (Convenants) entfalten ihre Wehrhaftigkeit durch Kündigungsklauseln und sollen in den nächsten beiden Abschnitten im Einzelnen untersucht werden.
2.1.1 Kreditbedingungen und Errichtungsphase Joint-Venture-Vertrag
Die Festschreibung des Abschlusses eines Joint-Venture-Vertrages soll präventiv eine Veränderung des Risikogehalts der Investition ex post (Risk-Shifting) verhindern. Diese Kreditbedingung stellt sicher, dass die Eigenkapitalfinanzierung der Ausgabe des Fremdkapitals vorangeht. Die abgesprochene Mittelverwendung kann durch direkte Zahlung der Fremdkapitalgeber an mit der Errichtung des Projekts befassten Unternehmen (z.B. Zulieferer oder Berater) gesichert werden.2
Ein Joint-Venture-Vertrag verringert nicht nur die Anreize zu Risk-Shifting sondern auch zu einem Abzug von Eigenkapitalmitteln. Eigenmittel werden in Projekten vor allem in der Planungsphase eingesetzt, in der Branche der erneuerbaren Energien z.B. für Machbar- keits- und Zweckmäßigkeitsstudien. Diese stellen Vermögensgüter von hoher Spezifität dar, können aus diesem Grund nicht wieder verwendet werden (sunken costs) und sind deshalb als Eigenkapitaleinlagen auch nur schwer aus dem Unternehmen abziehbar.3 Die- ses Argument besitzt einen zweischneidigen Charakter: Auf der einen Seite ist es sicherlich richtig, dass versunkene Kosten die Eigenkapitalgeber für den Erfolg des Projekts motivie- ren; auf der anderen Seite verschlimmern versunkene Kosten die Konsequenzen einer In- solvenz für die Fremdkapitalgeber.
Abnahmeverpflichtungen
Durch Abnahmeverpflichtungen der Kunden lässt sich deren Interesse an Mitsprache und Kontrolle im Unternehmen schon während der Errichtungsphase steigern. So werden diese bsp. die Gefahr von Betriebsunterbrechungen im Auge haben. Dieser Punkt ist besonders für die erneuerbaren Energien relevant: Anders als bei den fossilen Brennstoffen verpflich- tet der Gesetzgeber durch das EEG die Netzbetreiber zur vorrangigen Abnahme des Stroms aus erneuerbaren Energien. Zudem sind die Vergütungssätze für 20 Jahre festgeschrieben. Diese außerordentliche Absatzsicherheit ist ein wichtiger Grund für das hohe Engagement der Banken in den letzten Jahren.4 Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den herkömm- lichen Kraftwerken, deren Betriebskosten durch die hohe Volatilität der Rohstoffpreise und die Transitaufwendungen geprägt sind. Man kann hieraus schlussfolgern, dass die gesetzli- che Abnahmeverpflichtung verbunden mit dem Interesse an einer stabilen Netzeinspeisung durch die Betreiber von EE-Anlagen ein Eigenkapitalengagement der Kunden attraktiv macht.
Allerdings muss bemerkt werden, dass Abnahmeverpflichtungen vor allem ein europäi- sches Unterstützungsinstrument für die erneuerbaren Energien sind, das weltweite Wachs- tum aber in großen Teilen Ergebnis der Entwicklung in der VR China, Brasilien, Indien und anderen Schwellenländern ist (siehe Abbildung 2.1). In 2007 schrumpfte der Markt in den entwickelten Ländern um 1,7 Prozent, während er in den Schwellenländern trotz Fi- nanzkrise immer noch ein Plus von 27 Prozent verzeichnete. Ein interessantes Resultat ist, dass das Wachstum in Europa und Nordamerika relativ stärker eingebrochen ist als in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Aus diesem Grund ist besonders für die Solarunter- nehmen und ihre Kapitalgeber die Bedeutung des internationalen Marktes als Zugpferd und Stabilisator des Geschäfts nicht zu unterschätzen, denn gerade bei der Solarkraft ist der Exportanteil traditionell hoch und die Einspeisevergütung für große Freiflächenanlagen weist nach dem EEG eine besonders starke Degression auf5.
Abb. 2.1 Investitionen in erneuerbare Energien nach Regionen und ausgewählten Ländern
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Daten vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - GTAI (09/2009)
Weitere mögliche Kreditbedingungen
Externe Berater übernehmen eine Überwachungsfunktion und verringern damit den Spielraum der Kreditnehmer. Als Beispiel können hierbei Marine Warranty Surveyors, die bei Offshore Windprojekten technische Unterstützung leisten, genannt werden.
Fertigstellungsgarantien, die durch die Anlagenhersteller gegenüber den Kreditgebern ausgesprochen werden, beugen einer nicht zweckmäßigen Verwendung der Finanzmittel vor.6 Fertigstellungsgarantien aber auch Haftungszusagen der Anlagenhersteller sind bei Projektfinanzierungen Teil einer effizienten Risikoverteilung. Dieses Prinzip wird RiskSharing genannt und beschreibt die Risikozuordnung nach der Fähigkeit der Projektbeteiligten, bestimmte Projektrisiken beeinflussen und kontrollieren zu können.7
[...]
1 Vgl. Jürgens, W.: Projektfinanzierung, 1994, S. 115/116
2 Vgl. Jürgens, W.: Projektfinanzierung, 1994, S. 117 f.
3 Vgl. Jürgens, W.: Projektfinanzierung, 1994, S. 118 f.
4 Vgl. Finance-Studien (2008): Artikel Finanzierungsusancen, S. 10
5 Für eine Aufsplittung der weltweiten Investitionen nach EE-Formen siehe Abbildung im Anhang A.2.
6 Vgl. Jürgens, W.: Projektfinanzierung, 1994, S. 120 ff.
7 Vgl. Tytko, D.: Grundlagen der Projektfinanzierung, in: Projektfinanzierung, 2003, S. 17 f.