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Wertersatz beim Widerruf von Fernabsatzverträgen

Eine Darstellung des Falls Messner ./. Krüger Rechtssache C-489/07

Titel: Wertersatz beim Widerruf von Fernabsatzverträgen

Hausarbeit , 2011 , 14 Seiten

Autor:in: Patrick Prüfer (Autor:in)

Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Entscheidungsbedürftig im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens gem. Art. 246 AEUV war für das Amtsgericht Lahr, die Frage der Auslegung der Bestimmungen des Art. 6 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 97/7/EG dahingehend, ob diese einer nationalen gesetzlichen Regelung entgegensteht, die besagt, dass der Verkäufer im Falle des fristgerechten Widerrufs durch den Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des gelieferten Verbrauchsgutes verlangen kann. Fraglich ist hierzu insbesondere wie der Begriff der „Kosten“ im Kontext der Richtlinie auszulegen ist.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Sachverhaltsschilderung

II. Rechtliche Würdigung

a) Rechtliche Einordnung

b) Ziele der Richtlinie

c) Kostenbegriff im Sinne der Richtlinie

d) Entscheidung des EuGH

e) Zusammenfassung

III. Auswirkungen der Entscheidung

a) Widerrufsbelehrungen

b) Beweislast

c) Kosten

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die Rechtssache C-489/07 (Messner ./. Krüger) des Europäischen Gerichtshofs, um die europarechtliche Zulässigkeit von Wertersatzansprüchen bei Widerruf von Fernabsatzgeschäften zu untersuchen und deren Auswirkungen auf die Rechtspraxis darzulegen.

  • Grundlagen des Widerrufsrechts und Wertersatzpflichten im Fernabsatz
  • Teleologische Auslegung der Fernabsatzrichtlinie durch den EuGH
  • Problematiken bei der Beweislastumkehr für Händler
  • Implikationen für Widerrufsbelehrungen und AGB-Gestaltung
  • Konsequenzen für die unternehmerische Risikokalkulation

Auszug aus dem Buch

d) Entscheidung des EuGH

Zusammenfassend greift der EuGH bei der Auslegung des Unionsrechts auf die üblichen Auslegungsmethoden zurück, hat diese jedoch zu einem unionsspezifischen Interpretationskanon weiterentwickelt. Nach Auslegung vermittels der verschiedenen, traditionellen Auslegungsmethoden wählt der EuGH diejenige, welche die Verwirklichung der Vertragsziele am meisten fördert. Die grammatikalische Auslegung, welche auf den Wortlaut der Norm abstellt führt insoweit nicht zu einem Ergebnis, da aus der Norm klar hervorgeht, dass der streitgegenständliche Wertverlust nicht Kosten im Sinne des Kostenbegriffs der Richtlinie sind. So wären nach dem Wortlaut lediglich die Kosten vom dort verwendeten Kostenbegriff umfasst, welche mit der unmittelbaren Rücksendung in Verbindung stehen würden. Dies wären insbesondere Kosten, welche für den Rückversand der Waren entstehen, wie beispielsweise Portokosten. Im Vordringen muss der Zeck der Norm und die nützliche Wirkung „effet utile“ dieser erforscht werden, da diesem bei der Auslegung des Unionsrechts einer besonderen Bedeutung zukommt. Die teleologische Auslegung der Richtlinie ergibt sich aus den Zielen der Richtlinie, welche sich in den Erwägungsgründen dieser niederschlagen. Grundsätzlich misst der EuGH der Sicherstellung und Förderung des Binnenmarktes einen hohen Stellenwert zu.

So stellt der EuGH konsequent fest, dass ein genereller Wertersatz nicht unionsrechtskonform sei. Ein Wertersatz sei ferner nur dann zu leisten, wenn der Verbraucher die Waren entgegen der Grundsätze von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung nutze. In dem Ausgangsfall forderte der Beklagte von der Klägerin Wertersatz zur Höhe von 316,80 Euro, bei einem einstigen Kaufpreis der Ware von lediglich 278 Euro. Dass die Forderung des Beklagten außer Verhältnis steht, ist nicht zu leugnen. Es war somit nur folgerichtig vom EuGH, anzuerkennen, dass der zu leistende Wertersatz in einem vernünftigen Verhältnis zwischen dem Kaufpreis stehen müsse, andernfalls seien die Wirksamkeit und Effektivität des Widerrufs beeinträchtigt, da der Verbraucher nun einen höheren Wertersatz zu leisten habe, als er für die Ware selbst bezahlt habe.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Sachverhaltsschilderung: Stellt den Ausgangsfall zwischen Frau Messner und Herrn Krüger bezüglich eines Notebook-Kaufs und der anschließenden Streitigkeit über Wertersatz nach Widerruf dar.

II. Rechtliche Würdigung: Untersucht die europarechtlichen Grundlagen, die Ziele der Fernabsatzrichtlinie und die spezifische Entscheidung des EuGH zu Wertersatzansprüchen.

III. Auswirkungen der Entscheidung: Analysiert die praktischen Konsequenzen des Urteils für die Gestaltung von Widerrufsbelehrungen, die Beweislastverteilung und die wirtschaftlichen Risiken für Unternehmen.

Schlüsselwörter

Europarecht, Fernabsatz, Widerruf, Wertersatz, EuGH, Verbraucherschutz, Binnenmarkt, Richtlinie 97/7/EG, Beweislast, Treu und Glauben, Nutzungsersatz, Rechtssache C-489/07, Fernabsatzverträge, Abmahnung, Mischkalkulation.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Fallstudie grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die juristische Auseinandersetzung um die Frage, ob ein Verkäufer beim Widerruf eines im Internet gekauften Artikels Wertersatz für dessen Nutzung verlangen darf.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Schwerpunkte liegen auf der Auslegung der Fernabsatzrichtlinie, den Rechten und Pflichten von Verbrauchern bei Warenrückgaben sowie den daraus resultierenden rechtlichen und wirtschaftlichen Problemen für Händler.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Analyse der EuGH-Entscheidung C-489/07, um zu klären, wie der Begriff "Kosten" im Kontext der Richtlinie zu verstehen ist und welche Grenzen für Wertersatzforderungen bestehen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine juristische Analyse durchgeführt, die traditionelle Auslegungsmethoden sowie teleologische Ansätze des Europäischen Gerichtshofs zur Anwendung bringt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die rechtliche Einordnung des Sachverhalts, die Auslegung der einschlägigen EU-Richtlinie durch den EuGH sowie die kritische Beleuchtung der Auswirkungen auf Beweislast und Widerrufspraxis.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind neben dem Widerrufsrecht insbesondere die "effet utile"-Auslegung, der Wertersatz, das Binnenmarktziel und die Problematik der "Abmahnwellen".

Welche Rolle spielt das genannte Beispiel des "Weißen Sonntags"?

Es dient als plastisches Beispiel für die Beweislastproblematik, verdeutlicht jedoch auch die Schwierigkeit, allgemeingültige Erfahrungssätze für den Anscheinsbeweis bei unterschiedlichen Konsumentengewohnheiten zu finden.

Warum ist die Mischkalkulation im Buchhandel laut Autor schwierig anzuwenden?

Aufgrund der in Deutschland geltenden Buchpreisbindung können Händler die durch Retouren und Wertersatzprobleme entstehenden Mehrbelastungen nicht durch eine flexible Preisgestaltung kompensieren.

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Details

Titel
Wertersatz beim Widerruf von Fernabsatzverträgen
Untertitel
Eine Darstellung des Falls Messner ./. Krüger Rechtssache C-489/07
Hochschule
Hochschule Osnabrück  (WiSo)
Veranstaltung
Europarechtliche Fallstudien
Autor
Patrick Prüfer (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
14
Katalognummer
V183138
ISBN (eBook)
9783656072119
ISBN (Buch)
9783656072454
Sprache
Deutsch
Schlagworte
wertersatz widerruf fernabsatzverträgen eine darstellung falls messner krüger rechtssache c-489/07
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Patrick Prüfer (Autor:in), 2011, Wertersatz beim Widerruf von Fernabsatzverträgen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183138
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  14  Seiten
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