Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht

'Gun Jumping' im österreichischen und europäischen Kartellrecht

Frühstart beim Unternehmenserwerb?

Titel: 'Gun Jumping' im österreichischen und europäischen Kartellrecht

Diplomarbeit , 2011 , 137 Seiten

Autor:in: Stefan Krenn (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

In der vorliegenden Diplomarbeit wird das Thema der Vollzugshandlungen und dem Zeitpunkt der Durchführung eines Zusammenschlusses beschäftigt.
Sowohl die österreichische Fusionskontrolle – § 17 KartG – als auch die europäischen Fusionskontrolle – Art 7 Fusionskontrollverordnung – normieren ein Vollzugsverbot, welches die Durchführung von Vollzugshandlungen/Durchführungshandlungen vor Genehmigung des Zusammenschlussvorhabens durch die jeweilige Wettbewerbskontrollbehörde – die Bundeswettbewerbsbehörde oder die europäische Kommission – verbietet. Aber weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene werden solche Vollzugshandlungen als solche näher definiert.
Ziel dieser Diplomarbeit war es, Vollzugshandlungen als solche zu qualifizieren und den Zeitpunkt, in dem ein Unternehmenszusammenschluss oder eine Unternehmensübernahme als durchgeführt/vollzogen zu betrachten ist, festzumachen.
Dazu wird die Rechtspraxis der amerikanischen Wettbewerbsbehörden zum Thema betrachtet und ein Überblick über die Vollzugspraxis auf europäischer Ebene und mitgliedsstaatlicher Ebene gegeben. Danach werden § 17 KartG und Art 7 Fusionskontrollverordnung genauer betrachtet.
Im Hauptteil wird die bisher ergangene Rechtsprechung des OLG Wien als Kartellgericht sowie der europäischen Kommission analysiert und die jeweiligen Vollzugshandlungen herausgearbeitet. Danach kommt ein umfassender Überblick über die Lehr- und Literaturmeinungen sowohl zu § 17 KartG als auch Art 7 Fusionskontrollverordnung. Dann in weiterer Folge kommt es zu einem Vergleich der Vollzugshandlungen wie sie sich aus der Rechtsprechung und der Lehrmeinungen ergaben.
Am Ende kam es dann zu einer eigenen Stellungnahme, in der die erlangten Erkenntnisse bewertet wurden und ein Katalog mit Vollzugshandlungen sowie eine Meinung zu den conduct of business-Klauseln eines Unternehmenskaufvertrags artikuliert.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zum Begriff Gun Jumping

2.1. Entwicklung des Begriffes Gun Jumping

2.2. Gun Jumping in den USA

2.2.1. Allgemeines zur US-Rechtslage

2.2.2. Der Hart-Scott-Rodino-Act und die einschlägige Rechtsprechung der amerikanischen Wettbewerbsbehörden

2.2.2.1. Allgemeines zum Hart-Scott-Rodino-Act

2.2.2.2. Umsatzschwellen ab denen eine Anmeldepflicht nach dem Hart-Scott-Rodino-Act besteht

2.2.2.3. Transfer of beneficial ownership und einschlägige Rechtsprechung zum Übergang

2.2.2.4. Transfer of operational control

2.2.3. Der Sherman Act

2.2.4. Dos and Dont‘s aus der amerikanischen Praxis

2.3. Gun Jumping im europäischen Kartellrecht

2.4. Gun Jumping auf der Ebene der Mitgliedsstaaten

3. Das Vollzugsverbot im österreichischen und europäischen Kartellrecht

3.1. Die Fusionskontrolle im Überblick

3.2. Das Durchführungsverbot des § 17 KartG

3.2.1. Anwendungsbereich der österreichischen Fusionskontrolle

3.2.1.1. Räumlicher Anwendungsbereich der österreichischen Fusionskontrolle

3.2.1.2. Die Zusammenschlussbegriffe des § 7 KartG

3.2.1.3. Die Umsatzschwellen des § 9 KartG

3.2.2. Das Durchführungsverbot des § 17 KartG und seine Ausnahmen

3.2.3. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot nach § 17 KartG

3.3. Das Vollzugsverbot des Art 7 FKVO

3.3.1. Anwendungsbereich der Fusionskontrollverordnung

3.3.1.1. Der räumliche Anwendungsbereich der Fusionskontrollverordnung

3.3.1.2. Der Zusammenschlussbegriff des Art 3 Fusionskontrollverordnung

3.3.1.3. Die Eröffnung des sachlichen Anwendungsbereich durch eine „unionsweite Bedeutung“

3.3.2. Das Vollzugsverbot des Art 7 Fusionskontrollverordnung und seine Ausnahmen

3.3.3. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Vollzugsverbot

4. Zeitpunkt der Durchführung eines Zusammenschlusses und Vollzugshandlungen in Lehre und Rechtsprechung

4.1. Vollzugshandlungen aus Sicht der Rechtsprechung

4.1.1. Rechtsprechung des OLG Wien als Kartellgericht

4.1.1.1. Beschluss des Kartellgerichts 25 Kt 257, 367/99

4.1.1.2. Beschluss des Kartellgerichts 27 Kt 245/04

4.1.1.3. Beschluss des Kartellgerichts 25 Kt 1/10-9

4.1.2. Rechtsprechung der Europäischen Kommission

4.1.2.1. Entscheidung der Kommission Samsung/AST

4.1.2.2. Entscheidung der Kommission A.P. Møller

4.1.2.3. Entscheidung der Kommission Bertelsmann/Kirch/Premiere

4.1.2.4. Entscheidung der Kommission Electrabel/Compagnie Nationale du Rhône

4.2. Vollzugshandlungen aus Sicht der Lehre

4.2.1. Lehrmeinungen zu § 17 KartG

4.2.1.1. Allgemeines zum gegenwärtigen Literaturdiskurs in Österreich

4.2.1.2. Der Unternehmenserwerb nach § 7 Abs 1 Z 1 KartG

4.2.1.3. Die Betriebsüberlassung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 KartG

4.2.1.4. Der Anteilserwerb nach § 7 Abs 1 Z 3 KartG

4.2.1.5. Die Personengleichheit gemäß § 7 Abs 1 Z 4 KartG

4.2.1.6. Die sonstige Verbindung nach § 7 Abs 1 Z 5 KartG

4.2.2. Lehrmeinungen zu Art 7 Fusionskontrollverordnung

4.2.2.1. Allgemeines zur Art 7 Fusionskontrollverordnung betreffenden Literatur

4.2.2.2. Die Vollzugshandlungen aus Sicht der einzelnen Autoren

4.2.2.3. Nicht verbotene Vorbereitungshandlungen aus Sicht der Autoren

4.2.2.4. Der Vollzug der Fusion im Sinne von Art 3 Abs 1 lit a) Fusionskontrollverordnung

4.2.2.5. Der Vollzug des Kontrollerwerbs gemäß Art 3 Abs 1 lit b) Fusionskontrollverordnung

4.3. Vergleich der Judikatur, Literatur und eigene Stellungnahme

4.3.1. Vergleich der Rechtsprechung der europäischen Kommission und des Kartellgerichts

4.3.2. Vergleich der Literatur zu § 17 KartG und Art 7 Fusionskontrollverordnung

4.3.3. Eigene Stellungnahme

5. Resümee

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der komplexen Thematik des "Gun Jumping" im Kontext der Fusionskontrolle, also dem Problem des verfrühten Vollzugs eines Zusammenschlusses vor dessen behördlicher Freigabe. Ziel der Arbeit ist es, zu definieren, welche Handlungen als unzulässige Durchführungs- oder Vollzugshandlungen im Zusammenschlussprozess zu bewerten sind, wobei der Fokus auf dem Vergleich zwischen den Rechtslagen in Österreich, Europa und den USA sowie den Lehrmeinungen liegt.

  • Rechtsgrundlagen des Vollzugsverbots im österreichischen und europäischen Kartellrecht.
  • Analyse von Fallbeispielen und Rechtsprechung zu Vollzugshandlungen (u.a. Samsung/AST, Bertelsmann/Kirch/Premiere, Electrabel).
  • Gegenüberstellung von Literaturmeinungen zur Definition von Durchführungshandlungen.
  • Entwicklung eines Kriterienkatalogs zur Vermeidung von "Gun Jumping" in der Phase vor dem Closing.

Auszug aus dem Buch

2.2.4. Dos and Dont‘s aus der amerikanischen Praxis

Aus all dem oben genannten haben sich im Laufe der Jahre zwei Gruppen von Verhaltensweisen während einer M&A-Transaktion gebildet, die sich in Amerika als herrschende Ansicht durchgesetzt haben. Die Dos, also Aktivitäten die im Vorfeld des Closing ohne allzu großes Risiko durchgeführt werden können, und die sog Dont’s, also Handlungen die ein hohes bis sicheres Risiko eines Kartellverstoßes entweder nach dem HSR-Act, dem Sherman Act oder beiden Rechtsgrundlagen – siehe United States vs Computer Associates Inc – in sich bergen.

Als Dos können lt Literatur folgende Aktionen und Informationsflüsse angesehen werden:

• Die Durchführung einer due diligence und ein Informationsaustausch, der dem Deal angemessen ist. Dies unter Einhaltung von strengen Geheimhaltungsvereinbarungen und der Erstellung von sog deal teams/clean teams.

• Gemeinsame Informationsveranstaltungen für Kunden des Targets wo allgemeine Informationen über die Transaktion an die Kunden übermittelt werden.

• Die Beteiligten an den Transaktionsverhandlungen können Pläne für die post-merger-integrationphase schmieden.

• Das Abschließen und die Einhaltung der oben beschriebenen conduct of business Vereinbarungen.

• Das Sammeln von wettbewerbssensiblen Daten für die post-merger-integrationphase durch das deal team/clean team wie zB Daten über die Arbeitnehmer der Unternehmen oder die Ausstattung von Firmengebäuden sowie das Buchhaltungssystem zur Planung für eine sofortige Umsetzung der geplanten Maßnahmen in der post-merger-Phase. Dies allerdings alles unter der kritischen Betrachtung der Angemessenheit der Information im Vergleich zur Transaktion; dies kann sich von Deal zu Deal mit den verschiedenen betroffenen Geschäftsfeldern der beteiligten Unternehmen ändern.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des verfrühten Vollzugs (Gun Jumping) bei M&A-Transaktionen ein und legt das Ziel fest, Durchführungs- und Vollzugshandlungen zu identifizieren.

2. Zum Begriff Gun Jumping: Dieses Kapitel definiert den Begriff "Gun Jumping" und untersucht dessen Behandlung sowie die damit verbundenen Rechtsgrundlagen und Praxisbeispiele im US-amerikanischen und europäischen Kontext.

3. Das Vollzugsverbot im österreichischen und europäischen Kartellrecht: Hier werden die formalen Rechtsgrundlagen der Fusionskontrolle, insbesondere das Durchführungsverbot nach § 17 KartG und das Vollzugsverbot gemäß Art 7 FKVO, detailliert erörtert.

4. Zeitpunkt der Durchführung eines Zusammenschlusses und Vollzugshandlungen in Lehre und Rechtsprechung: Dieser Hauptteil analysiert die Rechtsprechung und Literaturmeinungen, um zu bestimmen, welche Handlungen als verfrühte Vollzugsvorgänge anzusehen sind.

5. Resümee: Das letzte Kapitel fasst die gewonnenen Erkenntnisse zusammen und bietet abschließende Handlungsempfehlungen für die Praxis.

Schlüsselwörter

Gun Jumping, Fusionskontrolle, Vollzugsverbot, Durchführungsverbot, Kartellrecht, M&A-Transaktion, due diligence, Wettbewerbsbehörden, Kontrollerwerb, Zusammenschluss, operational control, beneficial ownership, Kartellgericht, Europäische Kommission, Wettbewerbswidrigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Diplomarbeit untersucht die rechtlichen Probleme, die entstehen, wenn ein Unternehmenszusammenschluss verfrüht vollzogen wird, bevor die zuständigen Kartellbehörden die Transaktion freigegeben haben.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Schwerpunkte liegen auf dem "Gun Jumping" im österreichischen und europäischen Kartellrecht, dem Vergleich zur amerikanischen Rechtspraxis sowie der Analyse von Rechtsprechung und Lehrmeinungen zur Definition von Vollzugshandlungen.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, zu klären, ab welchem Zeitpunkt ein Zusammenschluss als "vollzogen" gilt und welche konkreten Handlungen (z.B. Integration, Informationsaustausch) als verbotene Vollzugshandlungen einzustufen sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einem Rechtsvergleich zwischen verschiedenen Rechtsordnungen (Österreich, EU, USA) sowie einer systematischen Auswertung von Lehrmeinungen und der Analyse einschlägiger Rechtsprechung der Wettbewerbsbehörden.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Analyse von Rechtsprechung und Literatur, um konkrete Kataloge für zulässige Vorbereitungshandlungen und unzulässige Vollzugshandlungen zu erarbeiten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?

Die wichtigsten Schlagworte sind Gun Jumping, Fusionskontrolle, Vollzugsverbot, Durchführungsverbot, Kartellrecht und M&A-Transaktionen.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Vorbereitungshandlung und Vollzugshandlung so wichtig?

Die Unterscheidung ist essentiell, da Vorbereitungshandlungen (wie eine angemessene due diligence) zulässig sind, während Vollzugshandlungen vor der behördlichen Freigabe zu empfindlichen Geldbußen führen können.

Welche Rolle spielt die amerikanische Praxis bei dieser Untersuchung?

Da das Thema "Gun Jumping" in den USA eine längere Tradition hat, dient die dortige Rechtsprechung oft als Orientierungshilfe für die Auslegung der europäischen und österreichischen Vorschriften, auch wenn die behördlichen Verfahren unterschiedlich sind.

Warum können auch "Nicht-Vollfunktions-GUs" problematisch sein?

Wie ein österreichischer Gerichtsfall zeigt, kann die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen, auch wenn sie noch keine Vollfunktion haben, als Verstoß gewertet werden, wenn sie bereits als Vorstufe für eine spätere Marktteilnahme unter dem Einfluss der Mutterunternehmen dienen.

Was ist die Kernbotschaft für Praktiker im M&A-Bereich?

Die Arbeit empfiehlt, zwischen "Signing" und "Closing" strikt als unabhängige Wettbewerber aufzutreten, "clean teams" für den Informationsaustausch zu nutzen und risikoreiche Integrationsschritte sowie marktbeeinflussendes Verhalten bis zur Freigabe zwingend zu unterlassen.

Ende der Leseprobe aus 137 Seiten  - nach oben

Details

Titel
'Gun Jumping' im österreichischen und europäischen Kartellrecht
Untertitel
Frühstart beim Unternehmenserwerb?
Hochschule
Karl-Franzens-Universität Graz
Autor
Stefan Krenn (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
137
Katalognummer
V183245
ISBN (eBook)
9783656077008
ISBN (Buch)
9783656076773
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Fusionskontrolle Gun Jumping Vollzugsverbot
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Stefan Krenn (Autor:in), 2011, 'Gun Jumping' im österreichischen und europäischen Kartellrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183245
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  137  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum