"Geld hat man zu haben", § 275 Abs. 1 BGB – dieses Motto scheint nicht für Staaten zu gelten. Der einst glanzvolle „Celtic Tiger“ Irland geriet in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten, indem er seine bankrotten Banken vor der Insolvenz rettete. Doch als erster Staat, der den Euro-Rettungsschirm in Anspruch nahm, wurde Irland scheinbar mühelos über seine Finanzprobleme hinweg getragen. Ursprünglich hält der Vertrag von Lissabon jedoch nur Instrumente zur Krisenprävention bereit, nicht aber zum Krisenmanagement.
Ob die „Rettung“ Irlands mit dem geltenden Europarecht vereinbar ist, wird in dieser Arbeit untersucht. Dabei werden die unterschiedlichen Komponenten des Euro-Rettungsschirms genau betrachtet: Der Internationale Währungsfonds IWF, die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität EFSF und der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus EFSM. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt hierbei auf den Art. 122 II AEUV und Art. 125 AEUV. Außerdem wird auf das Durchführungsabkommen zur Irlandhilfe und die in den Memoranden of Understandings enthaltenen Verpflichtungen Irlands zu konkreten eigenen Maßnahmen eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Das Entstehen der Krise in Irland
- C. Die „Rettung“ Irlands
- I. Irland schlüpft unter den Rettungsschirm
- II. Irlands Rettungspaket
- a. Umfang
- b. Bisherige Umsetzung
- c. Vergleich zu Griechenland
- III. Die einzelnen Komponenten
- 1. Irland selbst
- 2. Der IWF
- 3. Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
- a. Zuständigkeit der Mitgliedstaaten
- b. Art. 125 AEUV: Haftungsausschluss
- 1) Tatbestand
- 2) Ergebnis
- c. Art. 122 Abs. 2 AEUV?
- d. Intergouvernementale Vereinbarungen des Völkerrechts
- e. Gesamtergebnis
- 4. Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)
- a. Art. 122 Abs. 2 AEUV
- 1) Tatbestand
- a) Von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten bedroht
- b) Außergewöhnliches Ereignis, das sich der Kontrolle Irlands entzieht
- c) Ergebnis
- 2) Rechtsfolge
- a) Ausgestaltung
- b) Auflagen
- c) Begrenzungen
- d) Finanzierung der Darlehen durch Anleihen
- e) Ergebnis
- 1) Tatbestand
- b. Alternative Rechtsgrundlagen
- 1) Art. 122 Abs. 1 AEUV
- 2) Art. 143 AEUV
- 3) Art. 352 AEUV
- 4) Art. 310 Abs. 1 UAbs. 3 i. V. m. Art. 352 AEUV
- c. Gesamtergebnis
- a. Art. 122 Abs. 2 AEUV
- 5. Großbritannien, Schweden und Dänemark
- 6. EZB
- a. Art. 123 AEUV
- b. Art. 124 AEUV
- c. Ergebnis
- IV. Gesamtergebnis
- D. Ausblick
- E. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Ausarbeitung untersucht die „Rettung“ Irlands im Kontext der europäischen Währungspolitik. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen und die einzelnen Komponenten des Rettungspaketes und bewertet deren europarechtliche Vereinbarkeit.
- Die Entstehung der irischen Finanzkrise
- Die Struktur und der Umfang des Rettungspaketes für Irland
- Die europarechtlichen Grundlagen der Rettungsaktion
- Vergleich mit anderen Rettungsaktionen (z.B. Griechenland)
- Ausblick auf zukünftige Herausforderungen der europäischen Währungspolitik
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in die Thematik der irischen Finanzkrise und deren Bedeutung für die europäische Währungsunion. B. Das Entstehen der Krise in Irland: Analyse der Ursachen der irischen Finanzkrise. C. Die „Rettung“ Irlands: Detaillierte Beschreibung des Rettungsprogramms, einschließlich der beteiligten Akteure (IWF, EFSF, EFSM) und der rechtlichen Grundlagen. Die Kapitel I und II befassen sich mit dem Rettungsschirm und dem Rettungspaket im Allgemeinen. Kapitel III analysiert detailliert die einzelnen Komponenten des Pakets, wobei der Fokus auf der rechtlichen Grundlage und Zuständigkeiten liegt.
Schlüsselwörter
Irland, Eurokrise, Rettungspaket, Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), Europarecht, Art. 122 AEUV, Art. 125 AEUV, IWF, Haftungsausschluss, EU-Recht, Völkerrecht.
- Arbeit zitieren
- Nicole Krug (Autor:in), 2011, Die "Rettung" Irlands aus europarechtlicher Sicht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183328