Bilanzierung von ABS-Transaktionen nach IFRS


Masterarbeit, 2010

105 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Anhangsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Vorgehensweise

2 Grundlagen zu ABS-Transaktionen
2.1 Begriffliche Bestimmungen
2.2 Gestaltungsvarianten von ABS-Transaktionen
2.2.1 Klassifizierung nach der Art des Risikotransfers
2.2.1.1 True-Sale-Verbriefung
2.2.1.2 Synthetische Verbriefung
2.2.2 Klassifizierung nach der Art der Assets
2.3 Einsatz der SPE im Rahmen von ABS - Transaktionen
2.3.1 Besonderheiten und Ziele der Gründung von SPE
2.3.2 Strukturen der Zweckgesellschaften: Single- vs. Multi-Seller
2.4 Verbriefungsmotive
2.4.1 Eigenkapitalentlastung
2.4.2 Liquiditätszugang
2.4.3 Optimierung der Bilanzstruktur
2.4.4 Risikodiversifikation
2.4.5 Weitere Motive
2.5 Verbriefungsrisiken und deren Absicherung durch Credit Enhancement
2.5.1 Interne Credit Enhancements
2.5.2 Externe Credit Enhancements
2.6 Bewertung des Forderungspools durch Kreditrating

3 Bilanzielle Behandlung von ABS - Transaktionen beim Originator nach IAS 39
3.1 Pflicht zur Konsolidierung
3.1.1 Ausgestaltung des Control-Konzepts nach IAS 27
3.1.2 Konkretisierung des Control-Konzepts nach SIC-12
3.1.2.1 Wirtschaftliche Ansicht und Hinweise für das Vorliegen von SPEs
3.1.2.2 Ergänzende Tatbestände für die Konsolidierung von SPEs
3.1.2.2.1 Geschäftstätigkeit
3.1.2.2.2 Entscheidungsmacht
3.1.2.2.3 Mehrheit des Nutzens
3.1.2.2.4 Mehrheit der Risiken
3.1.2.3 Kritische Würdigung von SIC-12
3.1.3 Risks and Rewards Approach
3.1.4 Konzeptionelle Probleme bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises .44
3.1.4.1 Auswahl der richtigen Abgrenzungskonzeption
3.1.4.2 Multi-Seller-Transaktionen und Silo-Accounting
3.2 Vollständiger oder teilweiser Abgang der Vermögenswerte beim Originator
3.3 Auslaufen, Erlöschen oder Übertragen der Vermögenswerte
3.4 Konkretisierung der Übertragung
3.4.1 Übertragung der Rechte
3.4.2 Pass-Through Arrangement
3.5 Risks and Rewards Approach bei der Forderungsübertragung
3.5.1 Konzeption
3.5.2 Anwendungsbeispiele
3.5.3 Probleme bei der Beurteilung und der Aggregation verschiedener Risiken ..54
3.6 Control Approach
3.6.1 Konzeption und Anwendung
3.6.2 Konzeptionelle Würdigung
3.7 Continuing Involvement
3.7.1 Konzeption und Anwendung
3.7.2 Konzeptionelle Würdigung
3.8 Bilanzielle Abbildung der Ausbuchung
3.9 Die vom IASB geplanten Änderungen
3.9.1 Consolidation Projekt
3.9.2 Ausbuchung von Finanzinstrumenten
3.9.2 Finanzinstrumente - Umfassendes Projekt

4 Aktuelle Entwicklungen: Subprime-Krise in den USA 2007/2008
4.1 Krisenentstehung
4.2 Auswirkungen auf die internationalen Finanzmärkte
4.3 Praxisbeispiel: die Krise der IKB Deutsche Industriebank AG
4.3.1 Portfolioinvestitionen und Finanzierung der Zweckgesellschaften
4.3.2 Analyse der Hinweise für die Konsolidierung der SPEs
4.3.3 Bilanzielle Folgen der Konsolidierung der SPEs bei IKB

5 Thesenförmige Zusammenfassung

Anhang

Literaturverzeichnis

Rechtsprechungsverzeichnis

Internetquellen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Instrumente des Kreditrisikotransfers

Abbildung 2: Verbriefungsvolumen und Anzahl der Transaktionen in Europa seit 2000

Abbildung 3: Grundstruktur einer True-Sale-Verbriefung

Abbildung 4: Grundstruktur einer synthetischen „partially funded“ ABS-Struktur

Abbildung 5: Gestaltungsvarianten von ABS nach Forderungsart

Abbildung 6: Anteile der Verbriefungen nach Asset-Klassen in Europa seit 2000

Abbildung 7: Bilanzwirkung einer True-Sale-Verbriefung

Abbildung 8: Strukturierung eines Forderungspools

Abbildung 9: Wasserfalleffekt

Abbildung 10: Kontrollindikatoren

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Vergleich einer Single-Seller- und einer Multi-Seller-Struktur

Tabelle 2: Assetstruktur der RFCC-Portfolioinvestments 2006/2007 (in Mrd. EUR)

Tabelle 3: Provisionsüberschüsse (in Mio. EUR)

Tabelle 4: Kreditzusagen der IKB an Zweckgesellschaften (in Mrd. EUR)

Anhangsverzeichnis

Anhang I: Prüfungsschema zur Ausbuchung von Vermögenswerten

Anhang II: Konsolidierungskonzept nach IFRS

Anhang III: Auswirkungen der Änderungen nach IAS 8 auf die Konzernbilanz der IKB Bank AG zum 31.3.2006

Anhang IV: Auswirkungen der Änderungen nach IAS 8 auf die Konzernbilanz der IKB Bank AG zum 31.3.2007

Anhang V: Auswirkungen der Änderungen nach IAS 8 auf die Konzern-GuV der IKB Bank AG vom 1. April 2005 bis zum 31. März

Anhang VI: Auswirkungen der Änderungen nach IAS 8 auf die Konzern-GuV der IKB Bank AG vom 1. April 2006 bis zum 31. März 2007

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Für potenzielle Eigenkapitalgeber sowie Gläubiger stellt der Jahresabschluss regelmäßig eine wichtige Informationsquelle für die Einschätzung des Ertragspotenzials eines Unternehmens und der damit verbundenen Risiken dar. Notwendige Informationen über den künftig erwarteten Nutzenzufluss oder Nutzenabfluss lassen sich vor allem den in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden entnehmen. Manchmal führen die Rechnungslegungsvorschriften jedoch dazu, dass bisher bilanzierte Vermögenswerte und Schulden durch entsprechende Transaktionen aus der Bilanz ausgelagert werden oder dass sich bestimmte Transaktionen gar nicht erst in der Art bilanzierter Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz niederschlagen, obwohl das Unternehmen zukünftig einen Nutzenzufluss bzw. Nutzenabfluss daraus zu erwarten hat. In solchen Fällen werden die Ertragspotenziale und die damit zusammenhängenden Risiken aus der Bilanz nicht erkennbar.

Insbesondere problematisch sind in diesem Zusammenhang die Sachverhalte, die die Übertragung finanzieller Vermögenswerte ermöglichen. Hierzu gehören unter anderem solche Finanzierungsinstrumente wie ABS-Transaktionen. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie über eine vom Originator gegründete Zweckgesellschaft bzw. Special Purpose Entity (SPE) abgewickelt werden, mit derer Hilfe der Off-Balance-Sheet-Effekt erreicht werden kann. Welche Folgen sich aber aus diesen Off-Balance-Sheet-Transaktionen unabhängig von der Form der gar nicht erst bilanzierten bzw. ausgelagerten Ertragspotenziale und Risiken ergeben können, wurde durch die vieldiskutierten Bilanzskandale der letzten Jahren offensichtlich.

Diesbezüglich kann der Bilanzskandal des Enron-Konzerns im Jahr 2001 erwähnt werden. Um den Jahresabschluss möglichst attraktiv zu präsentieren, wurden beim Enron-Konzern Verbindlichkeiten auf nicht konsolidierungspflichtige SPEs übertragen.1 Die Spuren der in 2007 am US-Hypothekenmarkt ausgelöste Subprime-Krise, die zu einem kurzfristigen Zusammenbruch des globalen Finanzsystems und die damit zusammenhängende Illiquidität der Finanzmärkte führte, sind auch heute deutlich zu erkennen. Zur weltweiten Verbreitung der Subprime-Krise kam es vor allem durch den breiten Einsatz von ABS-Transaktionen. Eine beachtliche Anzahl der Banken und anderer Finanzinstitute weltweit musste aufgrund der Refinanzierungsschwierigkeiten der von ihnen initiierten Zweckgesellschaften Milliardenverluste hinnehmen.2 Grundsätzlich gemeinsam ist diesen Skandalen, dass die Beinaheinsolvenz dadurch zustande kam, dass diese Zweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis nicht einbezogen wurden und die aus den außerbilanziellen Geschäften resultierenden Erfolgspotenziale und Risiken in der Bilanz nicht ausgewiesen wurden. In der Öffentlichkeit und in der Literatur wird die Meinung vertreten, dass bilanzpolitische Spielräume bewusst von den Unternehmen ausgenutzt werden, um die Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss zu vermeiden.

Die Problematik der bilanziellen Behandlung von ABS-Transaktionen hängt mit der Frage nach der Ausbuchung von übertragenen Vermögenswerten aus der Bilanz des Originators zusammen, was in IAS 39 in Form eines Stufenmodells geregelt wird. Wenn der Übertragende keine weiteren Verhältnisse zum Erwerber oder zum veräußerten Vermögenswert unterhält (endgültige Veräußerung bzw. Ausbuchung) oder die Vermögenswertübertragung nur der Absicherung des aufgenommenen Kredites dient (keine Ausbuchung), lässt sich die Ausbuchungsfrage dann relativ einfach beantworten. Dies ist aber bei den ABS-Transaktionen nicht immer der Fall. Neben der Vermögenswertübertragung werden häufig Zusatzvereinbarungen getroffen. Diese können zu einer Rückübertragung des veräußerten Vermögenswertes und somit zu einer anteiligen Zurückzahlung der erhaltenen Gegenleistung an den Erwerber führen. Möglich ist auch, dass der Übertragende weiterhin anteilig an den zukünftigen Erträgen partizipiert sowie auch anteilig die damit verbundenen Risiken aus dem veräußerten Vermögenswert tragen kann. Gerade diese Tatsachen bereiten große Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage der bilanziellen Zuordnung des transferierten Vermögenswertes, da in diesen Fällen beide Parteien anteilig die Eigenschaften des typischen wirtschaftlichen Eigentümers haben. Diese Zurechnungsprobleme entstehen besonders aufgrund der Komplexität der ABS-Transaktionen und des Einsatzes unterschiedlicher Konzepte in IAS 39: Control und Risks and Rewards Approach.

Die Ausbuchungs- bzw. Zurechnungsproblematik ist sehr eng mit der Frage nach der Einbeziehung der SPEs in den Konzernabschluss verknüpft. Abhängig davon, ob die Kontrollvermutungen in IAS 27 oder die veröffentliche Interpretation der in IAS 27 enthaltenen Regelungen (SIC-12) Anwendung finden, können unterschiedliche Schlüsse bezüglich der Konsolidierungspflicht eines Unternehmens gezogen werden. Ein Unternehmen kann somit nach den Regelegungen in IAS 27 konsolidierungspflichtig sein. Bei der Anwendung der Regelegungen in SIC-12 kann die Konsolidierungspflicht dagegen nicht begründet werden und umgekehrt, obwohl SIC-12 auf dem gleichen Beherrschungskonzept basieren sollte. Der Übertragende ist in den meisten Fällen in einem erheblichen Ausmaß den Chancen und Risiken aus den Vermögenswerten bzw. aus der Tätigkeit der Zweckgesellschaft ausgesetzt, sodass es bei einer wirtschaftlichen Betrachtung unerlässlich erscheint, die SPE bei dem Übertragenden zu konsolidieren und die übertragenden Vermögenswerte inklusive der entsprechenden Verbindlichkeiten nach wie vor in dessen Bilanz auszuweisen.

1.2 Zielsetzung

Die zahlreichen Problembereiche, die mit der Komplexität der ABS-Transaktionen sowie deren Bilanzierung in den Einzel- und Konzernabschlüssen zusammenhängen, stellen große Herausforderungen sowohl für den Bilanzierenden als auch für Bilanzanalytiker dar. Die Bedeutung der ABS-Transaktionen als eine vorteilhafte Refinanzierungsmöglichkeit einerseits und die aktuellen Entwicklungen auf den Finanzmärkten andererseits sind Anlass, um diese Instrumente detaillierter zu untersuchen. Deswegen setzt sich die vorliegende Arbeit zum Hauptziel, die Grundstruktur und Funktionsweise der ABS-Transaktionen sowie den Einsatz und die Besonderheiten des Transaktionsvehikels SPE zu untersuchen. Die folgende Analyse konzentriert sich darauf, die Geeignetheit der aktuellen Bilanzierungsregelungen für ABS-Transaktionen zu prüfen und potenzielle Änderungsalternativen zu präsentieren. Die Darstellung der derzeitigen Vorschriften sowie der Vorschläge für die Entwicklung konsistenter und nachhaltig wirksamer Regelungen soll gewährleisten, dass möglichst viele Aspekte zur Lösung der Ausbuchungs- und Konsolidierungsproblematik und damit auch die Betrachtungsweise der Standardsetter IASB einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Informationsfunktion der Jahresabschlüsse werden die aktuellen Entwicklungen auf den Finanzmärkten, insbesondere die Subprime-Krise und deren Folgen auf finanzielle Stabilität der SPEs und deren Initiatoren, analysiert. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls die beinahe Insolvenz der IKB Bank AG betrachtet.

1.3 Vorgehensweise

Für die hier angestrebte komplette Betrachtung der Problematik der bilanziellen Behandlung der ABS-Transaktionen im Einzelabschluss und im Konzernabschluss unter Einbeziehung der Zweckgesellschaften ist die vorliegende Arbeit in fünf Kapitel eingeteilt. Kapitel 2 der Arbeit stellt die grundlegenden Informationen zu den ABS- Transaktionen dar. Es soll im Folgenden einen Überblick über die Gestaltungsvarianten, die einzelnen Strukturkomponenten sowie die beteiligten Parteien vermitteln. Gesondert wird auf die Spezifik von SPEs als zentrales Vehikel der Transaktion eingegangen. Behandelt werden auch die Motive für den Einsatz der ABS-Transaktionen, die damit verbunden Risiken sowie die zur Verbesserung der Wertpapierbonität notwendigen Besicherungsmaßnahmen. Kapitel 3 bietet einen ausführlichen Überblick über die wichtigsten IFRS-Vorschriften, die im Hinsicht auf ABS-Transaktionen und SPEs von Relevanz sind. Behandelt werden sowohl die Regelungen für eine eventuelle Konsolidierung der initiierten Zweckgesellschaften (IAS 27, SIC-12) als auch die Bilanzierungsregelungen zur Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten bei tatsächlichen Übertragungen (IAS 39). In diesem Abschnitt wird der Kernbereich der Ausbuchungs- und Konsolidierungsproblematik aufgezeigt, indem die unterschiedlichen Konzeptionen dargestellt und gewürdigt. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Probleme bzw. Unsicherheiten bei der Anwendung dieser Konzeptionen bzw. Vorschriften in der Praxis eingegangen. Des Weiteren werden auch die vom IASB veröffentlichten Standards, wie bspw. IFRS 9, und Standardentwürfe zur Überbearbeitung der bestehenden Vorschriften betrachtet. Kapitel 4 widmet sich der Darstellung der aktuellen Entwicklungen auf den Finanzmärkten, vor allem der Ursachen und des Ablaufs der Subprime-Krise sowie derer Auswirkungen auf das globale Finanzsystem. Einen weiteren Schwerpunkt des vierten Kapitels bildet die Untersuchung der Konzernabschlüsse der IKB Deutsche Industrie Bank AG. Dadurch werden vor allem die Anwendung der Vorschriften SIC-12 in der Praxis und die damit verbundene Bewertung der Chancen- und Risikoverhältnisse verdeutlicht. Es werden die möglichen Probleme bzw. Fehler in der Konsolidierungs- und Bilanzierungspraxis aufgezeigt. Kapitel 5 fasst die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit zusammen.

2 Grundlagen zu ABS-Transaktionen

2.1 Begriffliche Bestimmungen

Bei der Kreditvergabe geht der Gläubiger immer ein Risiko ein, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Deshalb wurden in der Vergangenheit vielfältige und zum Teil hochkomplexe Absicherungsinstrumente, unter anderem auch ABS-Transaktionen, entwickelt, mit deren Hilfe der Gläubiger die Ausfallrisiken reduzieren und auf einen Dritten transferieren kann.3 Wie der folgenden Abbildung zu entnehmen ist, lassen sich die Instrumente des Kreditrisikotransfers in zwei Hauptarten einteilen.

Abbildung 1: Instrumente des Kreditrisikotransfers

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung in Ahnlehnung an Struffert, R. (2007), S.478.

Die Verbriefung von Forderungen hatte ihren Anfang bereits in den siebziger Jahren in den USA als Folge einer Hypothekenkrise. Um die Verkäufe der Forderungen zu fördern, wurde damals die Government National Mortgage Association (GNMA) gegründet, die die Hypothekendarlehensforderungen von Kreditinstituten aufkaufte und die ersten ABS/MBS4 emittierte.5 Fast 10 Jahren später fand die erste Verbriefung von Leasing-, Kreditkartenforderungen sowie sonstiger Finanzaktiva statt. Im Jahr 1985 kam es dann zur ersten europäischen Transaktion in Großbritannien.6

Anhand der Abbildung 2 werden die aktuellen Entwicklungen auf dem europäischen Verbriefungsmarkt dargestellt. Im ersten Halbjahr 2009 war in Europa ein Verbriefungsvolumen i.H.v. rd. 171 Mrd. EUR nach 740 Mrd. EUR im Jahr 2008 zu verzeichnen. Ein sehr geringer Anteil der Transaktionen wurde öffentlich bei Investoren platziert. Derzeit wird die Verbriefungstechnik von den Originatoren nur verwendet, um die Liquidität bei der EZB oder der Bank of England kurzfristig zu beschaffen. Wichtige Marktteilnehmer wie SPE sind weggefallen.7

Abbildung 2: Verbriefungsvolumen und Anzahl der Transaktionen in Europa seit 2000

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung in Ahnlehnung an KfW (2009), o.S.

Das Ziel der Verbriefung besteht darin, einen Teil der wenig liquiden Finanzaktiva8 eines Unternehmens zu verselbständigen und somit getrennt vom ursprünglichen Eigentümer handelbar zu machen.9 Dies wird erreicht, indem ein Unternehmen i. d. R. über eine zwischengeschaltete Bank einen aus Finanzaktiva zusammengefassten Forderungspool an eine ausschließlich für diesen Zweck gegründete Zweckgesellschaft verkauft. Die Zweckgesellschaften werden auch als Special Purpose Entities (SPE) oder Special Purpose Vehicles (SPV) genannt.10 Als Ergebnis werden liquide Wertpapiere emittiert, deren Zins- und Tilgungszahlungen direkt aus dem Cashflow-Strom des übertragenen Forderungspools beglichen werden.11 Diese Wertpapiere werden auf Basis ihrer Deckung mit Aktiva als Asset-Backed-Securities (ABS) bezeichnet.12 Die oben geschilderte Begriffsbestimmung beinhaltet aber nur den tatsächlichen Forderungsverkauf, die sog. True-Sale-Verbriefung, dabei kann diese Transaktion als Off-Balance-Sheet-Finanzierung qualifiziert werden. Im Rahmen der Verbriefung ist auch allein die Übertragung der Ausfallrisiken des Forderungsportfolios an Dritte möglich, sodass die Forderungen selbst in der Bilanz des Originators verbleiben (synthetische Verbriefung).13 Die ABS-Transaktionen können somit nach der Art des Risikotransfers differenziert werden.14 Im Folgenden werden diese Gestaltungsvarianten näher erläutert, sowie deren Grundstrukturen aufgezeigt.

2.2 Gestaltungsvarianten von ABS-Transaktionen

2.2.1 Klassifizierung nach der Art des Risikotransfers

2.2.1.1 True-Sale-Verbriefung

Der Verbriefungsprozess verläuft i. d. R. in drei Schritten. Im ersten Schritt soll ein diversifizierter Pool relativ gleichartiger, homogener Forderungen geschaffen werden.15 Im zweiten Schritt gehen die Forderungen im Rahmen einer echten Verbriefung auf eine SPE rechtswirksam über. Dabei findet hier auch der Risikotransfer auf den Erwerber statt.16 Nachdem die Forderungen aus der Bilanz ausgebucht werden, verliert der Originator bzw. der Forderungsverkäufer das wirtschaftliche und rechtliche Eigentum an den übertragenen Vermögenswerten. Zugleich erhält der Forderungskäufer das Recht einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einflussnahme auf diese Vermögenswerte.17 Zur Finanzierung des Kaufpreises emittiert die SPE im dritten Schritt die ABS mit unterschiedlicher Seniorität, die privat oder öffentlich meist über ein Bankenkonsortium am Kapitalmarkt platziert werden, und führt die erzielten Emissionserlöse an den Originator ab.18 Mit der Wertpapierausgabe ist die SPE zur Zahlung von Zins- und Tilgungsleistungen, die direkt oder indirekt von den durch die Forderungen generierten Cashflows abhängen, an den Investor verpflichtet.19

In der Abbildung 4 werden die wesentlichen Strukturelemente sowie der Ablauf einer True-Sale-Verbriefung vereinfachend dargestellt.

Abbildung 3: Grundstruktur einer True-Sale-Verbriefung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung in Ahnlehnung an Achleitner, A.-K. (2002), S. 425.

Die Kernelemente jeder ABS-Struktur stellen Originator, Zweckgesellschaft und Investor dar.20 Beim Originator handelt es sich i. d. R. um ein Unternehmen oder ein Kreditinstitut, gegenüber dem die von ihm ausgegebenen Kredite bzw. Forderungen anfänglich geschuldet wurden, bevor diese Forderungen auf eine Zweckgesellschaft übertragen wurden. Eventuell kann der Originator als Sponsor auftreten, d.h. als eine dritte Person, die einen Forderungspool in Verbriefungsabsicht erwirbt.21 Ein weiteres Mietglied ist eine Zweckgesellschaft22, die explizit für den Forderungsankauf bzw. Risikoübernahme gegründet wird. Ihr fließen die Zins- und Tilgungszahlungen der Schuldner zu. Die vorzugsweise in steuerlich günstigeren Regionen angesiedelte und mit minimalem Eigenkapital ausgestattete Zweckgesellschaft muss wirtschaftlich unabhängig sein, damit eine Einbeziehung in den Konzernabschluss für den Originator nicht vorgenommen wird.23 Als Investoren können private oder institutionelle Anleger wie Versicherungen und Hedgefonds auftreten,24 die Wertpapiere am Kapitalmarkt ankaufen und dafür das Recht auf Zins- und Kapitalrückzahlung erhalten. Als Sicherheiten gelten die Cashflows, die aus den zugrunde liegenden Vermögenswerten generiert werden.25

An den ABS-Transaktionen sind neben den direkten Teilnehmer auch andere Parteien bzw. Servicedienstleister beteiligt, um einen Verbriefungsprozess zu erleichtern.26 Der Service-Agent ist für die Kundenverwaltung und die Abwicklung der Zahlungsströme nach dem Forderungsverkauf an die SPE zuständig. Sowohl eine dritte Partei als auch der Originator selbst können die Servicing-Funktion übernehmen.27 Der Treuhänder bzw. Trustee überwacht die Einhaltung der Rechte der Investoren hinsichtlich der Cashflow-Verteilung28 sowie die vertragskonforme Durchführung der gesamten Transaktion.29 Die Strukturierung einer ABS-Finanzierung sowie die Beratung und Unterstützung des Originators übernimmt der Arrangeur, meist eine Bank.30 Die ABS- Transaktionen werden i. d. R. mit zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Wertpapierqualität (Credit- und Liquidity Enhancements) durchgeführt, um die Plazierbarkeit der emittierten Wertpapiere am Kapitalmarkt sicherzustellen und die Investoren vor potenziellen Ausfällen zu schützen.31 In diesem Zusammenhang stellt der Liquiditätsgeber, z.B. Bank, der Zweckgesellschaft eine Liquiditätslinie zur Verfügung, um unregelmäßige Zahlungseingänge an die Investoren zu überbrücken. Der Sicherungsgeber ist für die Kreditqualität zugrunde liegender Vermögenswerte und indirekt für die Ratingerhöhung verantwortlich.32 Da die Bonität einer ABS-Emission für Investoren wegen der Komplexität der Transaktion i. d. R. nicht einschätzbar ist, ist es möglich, durch diese kreditverbessernde Maßnahmen sowie sorgfältige Strukturierung eine erstklassige Bewertung der ausgegebenen Wertpapiere durch die externen Rating-Agenturen zu erhalten.33 Generell prüfen die Rating-Agenturen die Wertpapierunterlegung im Hinblick auf die Qualität des Forderungspools, seine Rückzahlungsfähigkeit und erwartete Ausfälle, die Cashflow-Verteilung sowie rechtliche Ausgestaltung zur Ratingerhöhung der Wertpapiere.34

Die oben dargestellte Grundstruktur kann jedoch recht komplexer sein, wenn andere Anforderungen bspw. in Bezug auf die zugrunde liegenden Aktiva beachtet werden müssen.35 Je nach Situation werden auch in den Prozess Anwälte, Steuerberater, Asset Manager und weitere Personen eingebunden, die für die möglichst korrekte und vorteilhafte Durchführung der Transaktion verantwortlich sind.36

2.2.1.2 Synthetische Verbriefung

Die synthetische Verbriefung unterscheidet sich von einer True-Sale-Verbriefung dadurch, dass nur die Ausfallrisiken eines Forderungspools, jedoch keine Forderungen, durch derivative Finanzinstrumente an eine Zweckgesellschaft oder eine andere Partei (Swap Vertragspartner, Investoren) übertragen werden. Somit bleibt das tatsächliche Eigentum am Forderungspool beim Originator.37 Diese Transaktionen stellen für den Originator keine Finanzierungsquelle dar, werden aber mit dem Ziel durchgeführt, sich gegen Ausfallrisiken abzusichern und die regulatorische Eigenkapitalbefreiung zu erreichen.38 Die synthetische Absicherung wird häufig über Credit Default Swaps (CDS) und Credit Linked Notes (CLN) erfolgt. Abhängig von dem eingesetzten Sicherungsinstrument sind „fully funded“-, „partially funded“- und „unfunded“- Strukturen im Rahmen synthetischer Transaktionen zu unterscheiden. Als „fully funded“ wird die Struktur bezeichnet, bei der eine Absicherung vollständig über CLN erfolgt. Werden dagegen die Ausfallrisiken synthetisch über CDS an Dritte übertragen, handelt es sich um eine „unfunded“- Struktur, da es zu keinem Kapitalfluss kommt. In der Praxis wird häufig eine Kombination aus beiden Strukturen verwendet („partially funded“- Struktur).39 Im Folgenden wird eine synthetische „partially funded“ ABS- Struktur mit Einschaltung einer SPE aufgezeigt.

Abbildung 4: Grundstruktur einer synthetischen „partially funded“ ABS-Struktur

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung in Ahnlehnung an PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 9; Münkel, H. (2006), S. 61.

Um die mit dem Referenzportfolio verbundenen Kreditrisiken zu transferieren, wird im Rahmen einer synthetischen „partially funded“ ABS-Struktur zuerst ein CDS zwischen dem Originator und der SPE abgeschlossen.40 Der Originator verpflichtet sich gegenüber der SPE zur Zahlung einer CDS-Prämie und erhält somit das Recht auf einen Verlustausgleich, der erst bei Eintritt eines vertraglich festgelegten Kreditereignisses von der SPE zu erfüllen ist.41 Bei einem Kreditereignis handelt es sich i. d. R. um die Zahlungsverzögerung oder eine durch den Schuldner abgelehnte Zahlung und die Insolvenz des Schuldners.42 Die Ausfallrisiken verbleiben nicht bei der SPE. Sie werden dagegen strukturiert, tranchiert und an den Kapitalmarkt übertragen.43 Dies wird durch die Emission und die Veräußerung von Anleihen (CLN) erreicht. Bei CLN handelt es sich um eine Kombination aus einem CDS und einer Anleihe. Der Sicherungsgeber bzw. Anleihekäufer bezahlt dem Sicherungsnehmer bereits beim Kauf den Ausgabepreis und erwirbt am Laufzeitende die Zins- und Tilgungsleistungen aus der Anleihe, wenn kein Kreditereignis eingetreten ist. CLN weisen damit einen geringen Anteil („funded“ Bereich) des gesamten Betrages des Ausfallrisikos im Referenzportfolio auf.44 Der größte Anteil („unfunded“ Bereich) wird synthetisch über einen „Super Senior Swap“ abgesichert.45

Die Besonderheit dieser Struktur besteht darin, dass die SPE die Emissionserlöse aus den begebenen Anleihen an den Originator nicht abführt, da kein echter Forderungskauf stattfindet.46 Es kommt also zu keiner Bilanzentlastung und keinem Liquiditätszufluss beim Originator wie bei einer True-Sale-Verbriefung. Stattdessen werden die Emissionserlöse i. d. R. in Wertpapiere höchster Qualität (Collateral Pool), wie Staatsanleihen oder Pfandbriefe, angelegt. Hierbei wird das Ziel verfolgt, die Rückzahlungen an den CLN-Investoren sowie eventuelle Ausfallzahlungen an den Sicherungsnehmer sicherzustellen. Die Zinszahlungen fließen den Investoren nicht aus den Zinszahlungen der Schuldner, sondern aus der CDS-Prämie und den Zinserträgen aus dem Collateral Pool.47 Die Tilgung der CLN wird bei Fälligkeit aus dem Verkauf von Sicherheiten bzw. Collaterals begleicht. Deswegen muss der Investor bei dem Anleihekauf ebenfalls die Bonität des Originators sowie die Besonderheit und Werthaltigkeit der vom SPE erworbenen Sicherheiten beachten.48

2.2.2 Klassifizierung nach der Art der Assets

Das Risiko, das im Wege einer True-Sale oder synthetischen Verbriefung auf den Kapitalmarkt transferiert wird, ist grundsätzlich mit der Art und Struktur der zu verbriefenden Aktiva verbunden.49 Einer Verbriefung können Finanzaktiva bzw. Forderungen unterschiedlicher Natur, die ein entscheidendes Kriterium bei der Kategorisierung der ABS-Transaktionen darstellen, zugrunde liegen.50 Theoretisch kann jedes Asset verbrieft werden, welches den Zahlungsstrom künftig generieren kann.51 Bezüglich der zugrunde liegenden Aktiva lassen sich die ABS-Transaktionen in den folgenden Asset-Klassen einteilen: Mortgage Backed Securities (MBS), Collateralised Debt Obligations (CDO) und Asset Backed Securities im engeren Sinne.52 Die folgende Abbildung vermittelt eine Übersicht über die Vielzahl von ABS-Arten.

Abbildung 5: Gestaltungsvarianten von ABS nach Forderungsart

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung in Ahnlehnung an Münkel, H. (2006), S. 17.

Der Oberbegriff der ABS im weiteren Sinne wird für alle Asset-Klassen verwendet. Im engeren Sinne beinhalten ABS sowohl die konsumentenspezifischen Asset-Klassen, bei denen bspw. die Forderungen aus Automobilfinanzierungen oder Konsumentenkredite verbrieft werden,53 als auch nicht konsumentenspezifische, z.B. Projektfinanzierungen, Whole Business54 und staatliche Finanzierungen.55 Eine weitere große ABS-Gruppe stellen MBS dar, bei derer auf einen Pool mit Hypothekendarlehen zurückgegriffen werden.56 Diese untergliedert sich in Residential MBS (private Wohnungsbaukredite) und Commercial MBS (gewerbliche Immobilienkredite).57 Die sog. Collateralised Debt Obligations (CDOs) sind eine weitere ABS-Art, wobei ein Collateral Pool entweder aus Anleihen (CBOs), aus Krediten (CLOs) oder anderen Derivaten besteht.58

Mit der Finanzmarktkrise ist die Anzahl der verbrieften Assets gesunken. Die in Europa dominierenden Asset-Klassen stellen sich im Folgenden dar. Der größte Anteil des Verbriefungsvolumens entfiel, ebenso wie in den Vorjahren, auf RMBS (53%), gefolgt von CDOs/CLOs (22%) und ABS im engeren Sinne (16%). Hervorzuheben gegenüber dem Vorjahr ist die deutliche Verringerung des RMBS-Anteils im ersten Halbjahr 2009, welcher in 2008 noch mehr als vier fünftel des Verbriefungsvolumens betrug.59

Abbildung 6: Anteile der Verbriefungen nach Asset-Klassen in Europa seit 2000

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung in Ahnlehnung an KfW (2009), o.S.

2.3 Einsatz der SPE im Rahmen von ABS - Transaktionen

2.3.1 Besonderheiten und Ziele der Gründung von SPE

Im Rahmen einer ABS-Transaktion kommt der SPE eine zentrale Rolle zu. Mit deren Gründung wird primär das bilanzpolitische Ziel verfolgt, eine bilanzneutrale bzw. Off- Balance-Sheet-Finanzierung zu erreichen.60 Dies wird durch die Übertragung von Vermögenswerten und Schulden auf eine andere rechtliche Einheit als beim Gründer der Zweckgesellschaft erreicht. Der Gründer verfügt dabei über alle oder die Mehrheit der Kapitalanteile und der Investor hält den größten Teil der Stimmrechte.61 Die strikte Trennung der übertragenen Aktiva vom Originator ermöglicht eine unabhängige Bonitätsbeurteilung dieser Aktiva.62 Aus diesem Grund wird auf SPE nicht nur im Fall der ABS-Transaktionen, sondern auch häufig bei Leasinggeschäften oder der Bildung von Spezialfonds zurückgegriffen. Daneben können SPE gegründet werden, um Projektfinanzierungen, Venture Capital- und Private Equity, Restrukturierungen sowie Mergers & Acquisitions durchzuführen.63

Bei der SPE handelt es sich um eine klar von den anderen Gesellschaften abgegrenzte Einheit, die über eigene Kontrollstruktur sowie eigene Ressourcen verfügt.64 Die SPE ist durch die Insolvenzferne gekennzeichnet. Ihre Solvenz wird dadurch gewährleistet, dass sie einerseits nur zum exakt und eng definierten Zweck gegründet und betrieben wird und der Initiator andererseits dafür sorgt, dass die SPE im Konkursfall mit einer hinreichenden finanziellen Unterstützung bleibt.65 Die Kriterien für die Ausgestaltung der SPE sind primär die rechtliche Eigenständigkeit und sekundär die mit der Einrichtung und Nutzung der SPE zusammenhängenden Kosten. Die Auswahl der Rechtsform hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Refinanzierungsmöglichkeiten, die Art des Cashflow-Managements, den Umfang der Strukturierungsaufgaben sowie die Vorteilhaftigkeit der Transaktion aus steuerlicher Sicht.66 Die SPE kann in Form einer Kapital- oder Personengesellschaft, eines Treuhandfonds, etc.67 meist in den Niedrigsteuerländern gegründet werden. Um die Kosten relativ niedrig zu halten, kann die SPE ihre Aufgaben an Dritte delegieren. Deswegen verfügt die SPE i. d. R. über eine minimale Eigenkapitaldecke sowie über wenige oder gar keine Mitarbeiter.68

Die aus der Tätigkeit der SPE resultierenden Ergebnisse fließen dem Originator vollständig zu. Daher ist meist der Originator der alleinige Träger aller Chancen und Risiken der SPE trotz der Verteilung der Stimmrechte, da der Originator nur über 5% der Stimmrechte verfügt, während der Investor den Rest hat.69 In Verbindung mit der rechtlichen Selbständigkeit und mit der gezielten Vermeidung einer Einbeziehung der SPE in den Konzernabschluss des Originators ist zur Abwicklung eines Geschäftes über SPE eine entsprechende Vertragsgestaltung erforderlich.70 Der Originator erhält somit häufig die vertraglich vereinbarte Entscheidungsbefugnis, die Geschäfts- und Finanzpolitik der SPE zu ändern. Dadurch wird die Entscheidungsmacht des Managements oder der Treuhänder stark beschränkt,71 indem alle zu treffenden Entscheidungen bzw. Rechten, Pflichten in Gesellschaftsvertrag/Satzung größtenteils bereits im Gründungszeitpunkt bestimmt werden können („Autopilot-Mechanismus“).72

2.3.2 Strukturen der Zweckgesellschaften: Single- vs. Multi-Seller

Die ABS-Struktur kann nur einen Originator vorsehen, der das notwendige Mindestvolumen der in das Portfolio einzubringenden Forderungen sowie die mit der Wertpapieremission verbundenen Kosten selbständig aufbringen muss. In diesem Fall handelt es sich um eine sog. Single-Seller-Struktur.73 Da die emittierten Wertpapiere ein eigenes Rating erhalten, können negative Auswirkungen sonstiger Kreditportfolios mit schlechter Qualität auf die individuelle Refinanzierung vermieden werden.74 Verfügt der Originator über einen geringen Forderungsbestand bzw. Transaktionsbedarf, kann er mit den anderen Originatoren eine gemeinsame Portfolio zusammensetzen und eine sog. Multi-Seller-Transaktion durchführen.75 In dem zugrunde liegenden Portfolio sind dann die Forderungen verschiedener Kreditinstitute enthalten, indem die Gerichtsordnungen, Währungen sowie Laufzeiten der Forderungen nicht zusammenstimmen müssen. Dadurch entsteht innerhalb einer Multi-Seller-Struktur eine relativ breit gestreute Referenzportfolio,76 deren Forderungen aber große Qualitätsunterschiede aufweisen können. Außerdem wird eine Verteilung der Portfoliorisiken auf alle Originatoren und damit eine bessere Risikodiversifizierung erreicht.77 Die Originatoren bleiben anonym, was eine unerwünschte Außenwirkung ausschließt. Allerdings verursacht eine Multi- Seller-Transaktion höhere Gründungs- und Unterhaltungskosten im Vergleich zu einer Single-Seller-Transaktion.78 Die wesentlichen Unterschiede einer Single-Seller- von einer Multi-Seller-Struktur werden in der nachfolgenden Tabelle zusammenfassend präsentiert.

Tabelle 1: Vergleich einer Single-Seller- und einer Multi-Seller-Struktur

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung in Ahnlehnung an Bund, S. (2000), S. 52.

2.4 Verbriefungsmotive

Nach der Darstellung der ABS- und SPE-Strukturen erfolgt in diesem Abschnitt die Erläuterung von wesentlichen Verbriefungsmotiven. Der Betrachtungsfokus liegt vor allem auf dem Originator, da er letztlich die Entscheidung trifft, ob die ABS- Transaktion durchgeführt wird. Das Ausmaß und die Qualität der Vorteile aus Sicht des Originators sind direkt von der Verwendung der durch den Forderungsverkauf zusätzlich gewonnenen Liquidität und von dem Verbleib eines Restrisikos abhängig.79 Als Hauptgründe für den Einsatz der ABS-Transaktion können Eigenkapitalentlastung, Liquiditätszugang, Optimierung der Bilanzstruktur sowie Risikodiversifikation genannt werden. Als weitere Gründe treten bessere Kreditkonditionen für Darlehensnehmer, attraktive Anlagemöglichkeiten für Investoren und ein alternatives Produktangebot für Kunden durch die Verbriefung bilanzfremder Finanzaktiva auf.80 Im Folgenden werden diese Verbriefungsmotive detaillierter vorgestellt.

2.4.1 Eigenkapitalentlastung

Bei der Kreditvergabe hat der Originator Ausfall- und Liquiditätsrisiken mit dem regulatorischen Eigenkapital abzusichern. Gleichzeitig werden von den Banken auch ökonomische Eigenkapitalanforderungen zur internen Steuerung verwendet. Bei dem mangelnden Eigenkapital besteht die Gefahr der Begrenzung der Geschäftstätigkeit der Bank sowie der Missachtung des regulatorischen Mindestbetrags an Eigenkapital.81 Im Wege einer True-Sale oder synthetischen Verbriefung kann der Originator die Risiken aus dem zugrunde liegenden Forderungspool an Dritte transferieren, was zu einer Eigenkapitalentlastung führt.82 Dadurch stehen die bisher zur Absicherung notwendigen Eigenmittel frei für die Gewährung neuer Kredite.83 Wenn die Verbriefung aus dem Grund der Eigenkapitalbefreiung durchgeführt wird, müssen die Forderungsarten möglichst eine hohe Kapitalbindung ausweisen. Das sind insbesondere unbesicherte Kredite und Unternehmenskredite, die eine Kapitalunterlegung von 8% voraussetzen.84 Allerdings ist der Verbriefungsanreiz mit der Einführung von neuen Eigenkapitalvorschriften (Basel II), die eine risikoabhängige Eigenkapitalunterlegung für Verbriefungen enthalten, zurückgegangen.85

2.4.2 Liquiditätszugang

Neben der Aufnahme von eigenen Mitteln ist für die Banken eine Reihe von lang-, mittel- und kurzfristigen Refinanzierungsquellen am Kapitalmarkt vorhanden, z.B. Anleihen, Medium-Term-Notes oder Commercial-Paper-Programme. In diesem Fall hängen die Refinanzierungskosten vor allem von der Bankbonität ab und unterliegen den Veränderungen im Zeitablauf infolge Kursbewegungen am Kapitalmarkt.86 Bei den ABS-Transaktionen hat die Bank zusätzlich den Vorteil, liquide Mittel in Höhe des Verkaufserlöses des Kreditpools zu beschaffen. Der Verkauf des Kreditpools stellt somit für den Originator ein alternatives Refinanzierungsinstrument dar.87 Die Begrenzung des Liquiditätszuflusses sowie eine Zunahme der Refinanzierungskosten sind häufig mit der Verschlechterung des Ratings verbunden. Deshalb ist die Verbriefung vor allem für Banken mit schlechter Bonität attraktiv,88 da das Rating der ausgegebenen Wertpapiere von der Bonität des Originators unabhängig ist. Durch die Strukturierung kann der größte Teil der Wertpapiere aus Kreditportfolios mit relativ schlechter Qualität ein erstklassiges Rating erhalten.89 So kann sich ein Unternehmen, das bspw. ein BBB-Rating hat, zu AAA-Bedingungen refinanzieren, wenn es die von den Rating-Agenturen als ausgezeichnet beurteilten Forderungen von Kunden besitzt.90

2.4.3 Optimierung der Bilanzstruktur

Die ABS-Transaktionen können bei der Optimierung der Aktivseite der Bilanz des Originators eingesetzt werden. Dieser Vorteil stellt ein grundsätzlicher Unterschied einer True-Sale- von einer synthetischen Verbriefung dar.91 Aus bilanzieller Sicht bedeutet der Abgang der Forderungen zunächst einen Aktivtausch. Die Bilanzsumme bleibt konstant, nur die Struktur der Vermögensseite verändert sich. Die Verringerung der Bilanzposition „Forderungen“ geht mit einer Erhöhung der Kasseposition einher. Wenn eine Bilanzverkürzung angestrebt wird, wird die neu erlangte Liquidität i. d. R. zur Tilgung von Fremdkapital (Aktiv-Passiv-Tausch) verwendet. Durch die Verminderung der Bilanzpositionen „Kasse“ und „Verbindlichkeiten“ in gleicher Höhe sinkt das Bilanzvolumen, wodurch der Verschuldungsgrad abnimmt.92 Die Abbildung 8 zeigt einen Effekt der Bilanzverkürzung durch Forderungsverkauf und Rückführung der Verbindlichkeiten.

Abbildung 7: Bilanzwirkung einer True-Sale-Verbriefung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung in Ahnlehnung an Bühler, M. (2008), S. 85.

Die Bilanzverkürzung spiegelt sich in besseren Bilanzkennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens wider. Das sind vor allem Liquiditätsgrad, Rentabilitätskennzahlen, etc.93, die den Unternehmenswert bzw. -rating positiv beeinflussen können.94

2.4.4 Risikodiversifikation

Bei der Kreditvergabe können hohe Bonitätsrisiken entstehen, wenn das Referenz- portfolio nicht rationell diversifiziert ist und Klumpenrisiken beinhaltet.95 Durch die Forderungsverbriefung kann die Entstehung von Klumpenrisiken, die infolge mangelnder branchenspezifischer oder geographischer Diversifikation entstehen, in Portfolios durch Reinvestition in andere Branchen, Regionen oder Kundengruppen verhindert werden.96 Parallel streben sich die Banken danach, ihre zu tragenden Kreditrisiken unter Renditeerzielungsaspekt aktiv zu managen. Die ABS-Transaktionen können auch für die Risikodiversifikation solcher Forderungen eingesetzt werden, die bezüglich des eingegangenen Risikos keine hinreichende Rendite erzielen, zugleich aber Finanzierungsmittel und Eigenkapital binden. Der Risikotransfer liegt sowohl bei True- Sale als auch synthetischen Verbriefungen vor, sodass beide Formen für die Risikodiversifikation geeignet sind. Wird die Verbriefung für das Bereinigen der Bilanz des Originators von unwirtschaftlichen Krediten durchgeführt, hat eine True-Sale- Struktur den Vorteil, dass ebenfalls das Servicing sowie andere Verpflichtungen des Originators für diese Vermögenswerte übertragen werden können, soweit die Vorschriften zu Datenschutz bzw. Bankgeheimnis dies zulassen. Der Risikoübergang aus riskanten Forderungen gegenüber Kreditnehmern mit relativ schlechter Bonität ist für Banken aufgrund der damit zusammenhängenden Verluste oft nicht vernünftig. Bei einer erhöhten Verbriefung der weniger riskanten Forderungen besteht aber die Gefahr, dass vor allem riskante Forderungen bei den Banken bleiben. Deswegen sollen Verbriefungen die ganze Bonitätsbandbreite von Bankforderungen beinhalten.97

2.4.5 Weitere Motive

Im Rahmen der ABS-Finanzierung können die Investoren nicht in die Bonität eines Unternehmens, sondern in die Bonität eines Forderungspools investieren. Das bedeutet, dass sie einen Zugang zu neuen Anlageklassen erhalten und somit ihre eigenen Portfolios in bestmöglicher Weise diversifizieren können.98 Als Motivation für die Anlage in ABS ist auch attraktive und meist im Vergleich zu anderen gleichwertigen Instrumenten höhere Rendite zu sehen.99 Zudem hat die ABS ein relativ geringes Risiko aufgrund einer hohen Forderungsqualität, der Diversifizierung sowie der Übersicherung und Bonitätsverstärkung.100 Die ABS-Transaktionen bieten somit einen größeren Schutz durch Sicherheiten bzw. Garantien von Unternehmen mit hoher und stabiler Bonität sowie eine hohe Liquidität auf Sekundärmärkten, die die Veräußerung der Wertpapiere gewährleisten.101 Da die ABS-Transaktionen durch ein hohes Maß an Flexibilität hinsichtlich Investitionshöhe, Währung und Laufzeit gekennzeichnet sind,102 können die Zahlungsströme sowie Risikoprofile so strukturiert werden, da sie die individuellen Ansprüche der Investoren berücksichtigen.103 Neben dem attraktiven Rendite- Risikoprofil ist auch der Informationsaufwand relativ gering, da ein vorgeschriebenes Informations- Memorandum sowie die Stellungnahmen der Rating-Agenturen zur Verfügung stehen.104 Für die nicht börsennotierte Gesellschaften eröffnet sich die Möglichkeit, sich nicht durch die Aufnahme von Fremdkapital, was zur Erhöhung des Verschuldungsgrades und somit zur vermeintlich geringen Bonität führt, sondern durch ABS auf kostengünstigerer Kapitalmärkte zu refinanzieren.105

[...]


1 Vgl. Markham, J. W. (2005), S. 39.

2 Vgl. Sachverständigenrat (2007), S. 89.

3 Vgl. Struffert, R. (2006), S. 9.

4 „durch einen Pool von Finanzaktiva/Hypothekenforderungen gedeckte Wertpapiere“.

5 Vgl. Achleitner, A.-K. (2002), S. 422.

6 Vgl. Burger, S./Unterberger, F.J. (2004), S. 1.

7 Vgl. KfW (2009), o.S.

8 z.B. Teile des Umlaufvermögens - i. d. R. Forderungen, die als Sicherheit für die emittierten Wertpapiere dienen.

9 Vgl. Bär, H. P. (2000), S. 28.

10 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (1992), S. 2.

11 Vgl. Emse, C. (2005), S. 7.

12 Vgl. Rudolph, B. (2007), S. 40f.

13 Vgl. Emse, C. (2005), S. 8.

14 Vgl. Deloitte & Touche (Hrsg.) (2008), S. 7.

15 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (1992), S. 2.

16 Vgl. BCG GmbH (Hrsg.) (2004), S. 11.

17 Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 8.

18 Vgl. Bär, H. P. (2000), S. 90.

19 Vgl. Rudolph, B. (2007), S. 42.

20 Vgl. Achleitner, A.-K. (2002), S. 424.

21 Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 11.

22 Die Bilanz der SPE besteht i. d. R. aus 2 Positionen: den übertragenen Forderungspool auf der Aktivseite und den Erträgen aus der Veräußerung der Wertpapiere auf der Passivseite.

23 Vgl. Achleitner, A.-K. (2002), S. 424.

24 Vgl. Rudolph, B. (2007), S. 41.

25 Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 11.

26 Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 11.

27 Vgl. Wolf, B. u. a. (2003), S. 173.

28 Vgl. Rudolph, B. (2007), S. 43.

29 Vgl. Achleitner, A.-K. (2002), S. 425.

30 Vgl. Wolf, B. u. a. (2003), S. 174.

31 Vgl. Bär, H. P. (2000), S. 90.

32 Vgl. Achleitner, A.-K. (2002), S. 425.

33 Vgl. Bär, H. P. (2000), S. 90.

34 Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 12.

35 Vgl. Achleitner, A.-K. (2002), S. 426.

36 Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 12f.

37 Vgl. Deloitte & Touche (Hrsg.) (2008), S. 7.

38 Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 8.

39 Vgl. Deloitte & Touche (Hrsg.) (2008), S. 7.

40 Vgl. Deloitte & Touche (Hrsg.) (2008), S. 8.

41 Vgl. Burger, S./Unterberger, F.J. (2004), S. 8.

42 Vgl. Wolf, B. u. a. (2003), S. 179.

43 Vgl. Deloitte & Touche (Hrsg.) (2008), S. 8.

44 Vgl. Burger, S./Unterberger, F.J. (2004), S. 9.

45 Vgl. Burger, S./Unterberger, F.J. (2004), S. 9.

46 Vgl. Münkel, H. (2006), S. 61.

47 Vgl. Burger, S./Unterberger, F.J. (2004), S. 8f.

48 Vgl. Bayern LB (Hrsg.) (o.J.), S. 9.

49 Vgl. Deloitte & Touche (Hrsg.) (2008), S. 13.

50 Vgl. Achleitner, A.-K. (2002), S. 421.

51 Vgl. Struffert, R. (2006), S. 13.

52 Vgl. Schmittat, J.E. (2007), S. 16f.

53 Vgl. App, J./Klein, J. (2006), S. 488.

54 z.B. Verbriefung von Betriebsvermögen, zukünftigen Einnahmen oder Forderungen.

55 Vgl. Münkel, H. (2006), S. 17.

56 Vgl. Achleitner, A.-K. (2002), S. 421.

57 Vgl. Deloitte & Touche (Hrsg.) (2008), S. 14.

58 Vgl. Schmittat, J.E. (2007), S. 17.

59 Vgl. KfW (2009), o.S.

60 Vgl. Schuler, C. (2007), S. 7.

61 Vgl. Holzgethan, M. (2009), S. 35.

62 Vgl. Bär, H. P. (2000), S. 101.

63 Vgl. Kustner, C. (2004), S. 308.

64 Vgl. Kustner, C. (2004), S. 308.

65 Vgl. Rudolph, B. (2007), S. 44.

66 Vgl. Bär, H. P. (2000), S. 104.

67 Vg. SIC-12.1.

68 Vgl. Bär, H. P. (2000), S. 105.

69 Vgl. Schmiedbauer, R. (2002), S. 1013.

70 Vgl. Brakensiek, S./Küting, K. (2002), S. 209.

71 Vgl. Schmiedbauer, R. (2002), S. 1013.

72 Vgl. Schruff, W./Rothenburger, M. (2002), S. 756.

73 Vgl. Bund, S. (2000), S. 48f.

74 Vgl. Röchling, A. (2002), S. 19.

75 Vgl. Rudolph, B. (2007), S. 47.

76 Vgl. Emse, C. (2005), S. 18.

77 Vgl. Rudolph, B. (2007), S. 47.

78 Vgl. Emse, C. (2005), S. 18.

79 Vgl. Bär, H. P. (2000), S. 291.

80 Vgl. BCG GmbH (Hrsg.) (2004), S. 18.

81 Vgl. BCG GmbH (Hrsg.) (2004), S. 18.

82 Vgl. Heidorn, T./König, L. (2003), S. 10.

83 Vgl. Schmittat, J.E. (2007), S. 76f.

84 Vgl. BCG GmbH (Hrsg.) (2004), S. 18.

85 Vgl. Deloitte & Touche (Hrsg.) (2008), S. 6.

86 Vgl. BCG GmbH (Hrsg.) (2004), S. 19.

87 Vgl. Brenken, A./Papenfuß, H. (2007), S. 33.

88 Vgl. BCG GmbH (Hrsg.) (2004), S. 20.

89 Vgl. Brakensiek, S. (2001), S. 44.

90 Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 9.

91 Vgl. Achleitner, A.-K. (2002), S. 421.

92 Vgl. Bühler, M. (2008), S. 85.

93 Vgl. Bär, H. P. (2000), S. 32.

94 Vgl. Schuler, C. (2007), S. 16.

95 Vgl. BCG GmbH (Hrsg.) (2004), S. 21.

96 Vgl. Burger, S./Unterberger, F.J. (2004), S. 1.

97 Vgl. BCG GmbH (Hrsg.) (2004), S. 21.

98 Vgl. Wolf, B. u. a. (2003), S. 196.

99 Vgl. Achleitner, A.-K. (2002), S. 420.

100 Vgl. Wolf, B. u. a. (2003), S. 196.

101 Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 10.

102 Vgl. Wolf, B. u. a. (2003), S. 196.

103 Vgl. PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) (2007), S. 10.

104 Vgl. Wolf, B. u. a. (2003), S. 196.

105 Vgl. Bär, H. P. (2000), S. 301.

Ende der Leseprobe aus 105 Seiten

Details

Titel
Bilanzierung von ABS-Transaktionen nach IFRS
Hochschule
Bergische Universität Wuppertal
Note
1,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
105
Katalognummer
V183673
ISBN (eBook)
9783656080916
ISBN (Buch)
9783656081258
Dateigröße
3113 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung
Schlagworte
bilanzierung, abs-transaktionen, ifrs
Arbeit zitieren
Irina Markova (Autor:in), 2010, Bilanzierung von ABS-Transaktionen nach IFRS, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183673

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