Auf dem Gebiet des Bilanzsteuerrechts kommt dem Thema „Bilanzberichtigung“ und „Bilanzänderung“ große Bedeutung zu, insbesondere nach einer steuerlichen Außenprüfung.
Nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) ist jeder Kaufmann, der ein Handelsgewerbe betreibt, verpflichtet für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen. Dieser Abschluss wird als Handelsbilanz (HB) bezeichnet.
Unter der Berücksichtigung der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (StB) müssen Gewerbetreibende gemäß § 4 Absatz (Abs.) 1 in Verbindung mit (i.V.m.) § 5 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) das Betriebsvermögen ansetzen, welches nach den handelsrechtlichen Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisen ist, sofern kein steuerliches Wahlrecht in Anspruch genommen wurde. Demzufolge ist die Steuerbilanz im Sinne des § 60 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung die nach zwingenden steuerrechtlichen Vorschriften oder Wahlrechten modifizierte Handelsbilanz.
Auf Grundlage der vom Steuerpflichtigen eingereichten Steuerbilanz, an die der Steuerpflichtige gebunden ist, wird anschließend ein Steuerbescheid von der Finanzbehörde erlassen, welcher der steuerlichen Gewinnermittlung und somit der Festsetzung der Steuerschuld dient.
Eine Abänderung der bereits eingereichten Steuerbilanz kann nur unter den Vorschriften des
§ 4 Abs. 2 EStG erfolgen. Gründe hierfür könnten zum einem in der nachträgliche Inanspruchnahme von handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Wahlrechten liegen, welche dem Steuerpflichtigen erst nach Einreichung beim Finanzamt eingeräumt werden, oder zum anderen Fehler in der Bilanz, die gegen die GoB oder zwingende Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen.
Nach herrschender Meinung im steuerrechtlichen Sprachgebrauch bezieht sich die Formulierung „Änderung“ im Sinne des Satz 1 des § 4 Abs. 2 EStG auf die „Bilanzberichtigung“ und im Sinne des Satz 2 auf die „Bilanzänderung“.
Während sich der Begriff „Bilanzberichtigung“ auf die Beseitigung von unrichtigen Ansätzen bezieht, die entweder durch den Steuerpflichtigen oder einen Außenprüfer der Finanzbehörde aufgedeckt worden sind, ist für eine „Bilanzänderung“ keine zwingende Voraussetzung erforderlich. [...]
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Einführung in die Bilanzberichtigung und Bilanzänderung
- Problemstellung und Aufbau der Arbeit
- Unterschied zwischen Bilanzänderung und Bilanzberichtigung
- Bilanzberichtigung
- Bilanzänderung
- Allgemeine Voraussetzungen
- Wann kann eine Bilanz berichtigt werden
- Wann kann eine Bilanz geändert werden
- Enger zeitlicher Zusammenhang
- Enger sachlicher Zusammenhang
- Bestandskraft eines Steuerbescheids
- Bestandskraft im Allgemeinen
- Änderungsvorschriften der Abgabenordnung
- Bilanzberichtigung
- Handlungsbevollmächtigte Personen
- Zeitpunkt einer Bilanzberichtigung
- Bilanzberichtigung im Jahr der Fehlerquelle
- Bilanzberichtigung erfolgt nicht im Jahr der Fehlerquelle
- Auswirkungen einer Bilanzberichtigung
- Erfolgswirksame Bilanzberichtigung
- Erfolgsneutrale Bilanzberichtigung
- Nachholung von Abschreibung
- Anpassung der laufenden Buchführung
- Durchbrechung des Bilanzzusammenhangs
- Bilanzänderung
- Überblick
- Wahlrechtsausübung
- Bedeutung
- Handelsrechtliche Wahlrechtsausübungen
- Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
- Außerplanmäßige Abschreibung bei Finanzanlagen des Anlagevermögens bei nicht dauernder Wertminderung
- Steuerrechtliche Wahlrechtsausübungen
- Rücklage für Veräußerungsgewinne gemäß § 6b EStG
- Ansparrücklage und Sonderabschreibung nach § 7g EStG
- Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz
- Mehr- und Wenigerrechnung
- Methoden der Mehr- und Wenigerrechnung
- Bilanzpostenmethode
- GuV-Methode
- Unterschiedsbetrachtung der GuV-Methode und der Bilanzpostenmethode
- Technik der Mehr- und Wenigerrechnung
- Methoden der Mehr- und Wenigerrechnung
- Zusammenfassung und Würdigung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der Bilanzberichtigung und Bilanzänderung im Kontext des deutschen Steuerrechts. Ziel ist es, die Unterschiede zwischen diesen beiden Begriffen zu erläutern und die rechtlichen Voraussetzungen für ihre Anwendung zu analysieren. Die Arbeit beleuchtet insbesondere die Auswirkungen der Bilanzberichtigung und Bilanzänderung auf die Steuerbilanz und den Bilanzzusammenhang.
- Abgrenzung von Bilanzberichtigung und Bilanzänderung
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
- Auswirkungen auf die Steuerbilanz
- Methoden der Mehr- und Wenigerrechnung
- Zusammenhang zwischen Handels- und Steuerbilanz
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung gibt einen Überblick über das Thema Bilanzberichtigung und Bilanzänderung im Steuerrecht und stellt die Problemstellung sowie den Aufbau der Arbeit dar. Das zweite Kapitel erläutert den Unterschied zwischen Bilanzberichtigung und Bilanzänderung. Das dritte Kapitel behandelt die allgemeinen Voraussetzungen für eine Bilanzberichtigung und eine Bilanzänderung, einschließlich der Bestandskraft eines Steuerbescheids. Im vierten Kapitel wird die Bilanzberichtigung im Detail betrachtet, wobei die Handlungsbevollmächtigten Personen, der Zeitpunkt der Berichtigung und die Auswirkungen auf die Bilanz im Fokus stehen. Das fünfte Kapitel beschäftigt sich mit der Bilanzänderung, insbesondere mit der Wahlrechtsausübung in Handels- und Steuerrecht.
Schlüsselwörter
Bilanzberichtigung, Bilanzänderung, Steuerrecht, Handelsrecht, Handelsbilanz, Steuerbilanz, Bilanzzusammenhang, Mehr- und Wenigerrechnung, Wahlrechtsausübung, Bestandskraft, Abgabenordnung, Einkommensteuergesetz, Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Bilanzberichtigung und Bilanzänderung?
Die Bilanzberichtigung dient der Beseitigung fehlerhafter Ansätze, die gegen die GoB oder zwingendes Recht verstoßen. Eine Bilanzänderung hingegen ist die nachträgliche Ersetzung eines zulässigen Ansatzes durch einen anderen zulässigen Ansatz, oft aufgrund von Wahlrechten.
Wann ist eine Bilanzberichtigung zulässig?
Eine Berichtigung ist zulässig und oft geboten, wenn die Bilanz objektiv unrichtig ist. Dies kann durch den Steuerpflichtigen selbst oder im Rahmen einer Außenprüfung geschehen.
Welche Rolle spielt die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz?
Gemäß § 5 Abs. 1 EStG ist die Handelsbilanz maßgeblich für die Steuerbilanz, sofern keine spezifischen steuerrechtlichen Vorschriften oder Wahlrechte eine Abweichung erfordern oder erlauben.
Was sind die Voraussetzungen für eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 EStG?
Eine Änderung ist nur in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung zulässig und setzt voraus, dass die Gewinnwirkung der Berichtigung kompensiert werden soll.
Was versteht man unter der Mehr- und Wenigerrechnung?
Dies ist eine Technik zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns, wenn die Ergebnisse der Handelsbilanz aufgrund steuerlicher Vorschriften korrigiert werden müssen. Man unterscheidet dabei die Bilanzpostenmethode und die GuV-Methode.
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- Joseph Schmid (Author), 2011, Bilanzberichtigung und Bilanzänderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183907