„Wissen ist Macht“. Das wusste schon Francis Bacon Mitte des 16. Jahrhunderts. Mit dieser kurzen und einfachen Formel ließe sich die Begründung für die Einfüh-rung der Ad-hoc-Publizität erklären. Derjenige der Zugang zu Informationen und damit Wissen hat, hat Macht. Dass Macht nicht nur Verantwortung bedeutet, son-dern auch immer wieder schamlos zu eigenen Zwecken ausgenutzt wird, rief den Gesetzgeber auf den Plan. Sein Ziel: Die Verteilung von Wissen auf alle.
Die Ad-hoc-Publizität beschreibt genau diesen Vorgang und ist der Grundstein in einem ganzen Netz von Informationspflichten. Mit ihr sollen Informationen aus der Hand der Insider genommen werden und denjenigen zur Verfügung gestellt werden, die sie am ökonomischsten umsetzen können. Die Rede ist von den Anle-gern oder auch Aktionären.
Sie legen ihr Geld in Unternehmen an, denen sie vertrauen und von denen sie eine Rückzahlung in Form von Dividenden oder Kursgewinnen erwarten. Würden sie nun auf ein Unternehmen treffen, bei dem sie genau wissen, dass sie eigentlich gar nichts wissen, üben sie sich in Sachen Kapitalanlage in Zurückhaltung, weil sie kein Vertrauen aufbauen können. Sollten sie sich trotzdem für eine Anlage entscheiden, die sich jedoch aufgrund mangelhafter oder gänzlich fehlender In-formationen als Negativgeschäft herausstellt, lässt dies, das Vertrauen der Anleger schwinden. Was für eine so kleine Beziehung gilt, gilt auch für den gesamten Markt an dem die Rechte an ebendiesen Unternehmen gehandelt werden.
Spätestens mit dem glorreichen und für viele Anleger schmerzhaften Untergang des Neuen Marktes wurde das Vertrauen der Aktionäre in die Kapitalmärkte mächtig erschüttert. Diesen Vertrauensbruch jedoch wieder zu heilen, ist der Plan des Gesetzgebers. Dabei denkt er zuweilen längst nicht mehr national, sondern vielmehr europäisch, wenn nicht sogar zum Teil schon international.
National wird er nur wieder, wenn es um die gesetzliche Form der Unternehmen geht. Porsche AG, Daimler AG, Volkswagen AG und Audi AG. Das alles sind zwar weit über die Grenzen Deutschlands agierende und bekannte Automobilhersteller, wobei ihnen aber nicht nur die Leidenschaft zu Automobilen gemein ist, sondern auch ihre Gesellschaftsform: Die Aktiengesellschaft.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- B. Definition
- C. Gesetzliche Ausgangslage
- I. Börsenzulassungsgesetz
- II. Zweites Finanzmarktförderungsgesetz
- III. Viertes Finanzmarktförderungsgesetz
- IV. Anlegerschutzverbesserungsgesetz
- V. Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgestz
- D. Verpflichtete der Ad-hoc-Publizität
- I. Herkunftsstaat
- II. Zulassung zu einem organisierten Markt
- III. Freiverkehr
- E. Einbettung in die sonstigen Publizitätspflichten und Abgrenzung
- I. Gesellschaftsrechtliche Publizität
- 1. Gründungspublizität
- 2. Rechnungslegungspublizität
- II. Kapitalmarktrechtliche Publizität
- III. Einbettung und Abgrenzung
- 1. Anlegerschutz
- 2. Schutz gegen Insiderhandel
- 3. Zusammenfassung
- I. Gesellschaftsrechtliche Publizität
- F. Reichweite und Pflichtenstellung
- I. Reichweite
- 1. Insiderinformation
- II. Unmittelbare Betroffenheit
- II. Pflichtenstellung
- 1. Vorabmitteilung
- 2. Die eigentliche Veröffentlichung der Ad-hoc-Meldung
- a) Inhalt
- b) Sprache
- c) Unverzüglichkeit
- 3. Mitteilung der Veröffentlichung
- 4. Übermittlung an das Unternehmensregister
- I. Reichweite
- G. Sorgfaltsanforderungen
- I. Richtigkeitsverpflichtung
- 1. Veröffentlichungsverbot
- 2. Pflicht zur Berichtigung
- II. Selbstbefreiung
- 1. Berechtigte Interessen
- a) Gang laufender Verhandlungen
- b) Mehrstufige Entscheidungsprozesse
- aa) Einzelne Zwischenschritte oder Wahrscheinlichkeit des Endergebnisses
- bb) Hinreichende Wahrscheinlichkeit
- cc) Bewusste Entscheidung oder objektives Vorliegen der Befreiung
- 2. Keine Irreführung der Öffentlichkeit
- 3. Gewährleistung der Vertraulichkeit
- 1. Berechtigte Interessen
- I. Richtigkeitsverpflichtung
- H. Folgen der Verletzung
- I. Verbot der Marktmanipulation
- II. Ordnungswidrigkeiten
- III. Zivilrechtlicher Schadensersatz
- I. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Ad-hoc-Publizität im deutschen Kapitalmarktrecht. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ad-hoc-Publizität darzustellen und ihre Bedeutung für den Anlegerschutz sowie die Vermeidung von Insiderhandel zu analysieren.
- Die rechtlichen Grundlagen der Ad-hoc-Publizität im deutschen Kapitalmarktrecht
- Die Pflichten der Emittenten zur Ad-hoc-Publizität
- Die Reichweite und der Inhalt von Ad-hoc-Mitteilungen
- Die Folgen der Verletzung von Ad-hoc-Publizitätspflichten
- Die Einbettung der Ad-hoc-Publizität in das gesamte System der Publizitätspflichten
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Thematik der Ad-hoc-Publizität. Es wird zunächst die Definition des Begriffs erläutert und ein Überblick über die historische Entwicklung gegeben. Anschließend werden die gesetzlichen Grundlagen der Ad-hoc-Publizität im deutschen Kapitalmarktrecht dargestellt, wobei die relevanten Gesetze und Verordnungen vorgestellt und analysiert werden.
Im weiteren Verlauf wird die Frage geklärt, welche Unternehmen zur Ad-hoc-Publizität verpflichtet sind. Dazu werden die verschiedenen Kategorien von Unternehmen mit entsprechenden Pflichten untersucht. Anschließend wird die Einbettung der Ad-hoc-Publizität in das gesamte System der Publizitätspflichten betrachtet, wobei die Abgrenzung zur gesellschaftsrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Publizität im Vordergrund steht.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Reichweite und Pflichtenstellung der Ad-hoc-Publizität. Es werden die verschiedenen Arten von Insiderinformationen und die Kriterien für die Verpflichtung zur Ad-hoc-Mitteilung erläutert. Außerdem werden die Anforderungen an den Inhalt, die Sprache und die zeitnahe Veröffentlichung von Ad-hoc-Meldungen beleuchtet.
Im letzten Teil der Arbeit werden die Sorgfaltsanforderungen im Zusammenhang mit der Ad-hoc-Publizität behandelt. Es wird die Richtigkeitsverpflichtung der Unternehmen sowie die Möglichkeiten der Selbstbefreiung von der Ad-hoc-Publizitätspflicht analysiert. Abschließend werden die Folgen der Verletzung von Ad-hoc-Publizitätspflichten betrachtet, insbesondere die möglichen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Themenkomplex Ad-hoc-Publizität im deutschen Kapitalmarktrecht. Im Fokus stehen dabei die rechtlichen Grundlagen, die Pflichten der Emittenten, die Reichweite der Ad-hoc-Publizität sowie die Folgen der Verletzung dieser Pflichten. Wichtige Schlüsselbegriffe sind: Insiderinformation, Anlegerschutz, Insiderhandel, Transparenz, Marktmanipulation, Börsenrecht, Wertpapierhandelsgesetz.
- Arbeit zitieren
- Sören Gussner (Autor:in), 2011, Die Ad-hoc-Publizität der AG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/184063