Rückstellungsbilanzierung nach HGB und IFRS - Ein Vergleich


Seminararbeit, 2011

14 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Rückstellungen nach HGB
2.1 Der Rückstellungsbegriff nach HGB
2.1.1 Definition
2.1.2 Der Begriff der Schuld
2.1.3 Rückstellungen nach Außen- und Innenverpflichtung
2.2 Arten von Rückstellungen nach BilMoG
2.2.1 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
2.2.2 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
2.2.3 Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden
2.2.4 Rückstellungen für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden
2.2.5 Rückstellungen für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden

3. Rückstellungen nach IFRS
3.1 Der Rückstellungsbegriff nach IFRS
3.1.1 Definition
3.1.2 Der Begriff der Schuld
3.1.3 Allgemeine Ansatzkriterien
3.2 Arten der Rückstellungen nach IFRS
3.2.1 IAS 37
3.2.2 Drohverlustrückstellungen
3.2.3 Restrukturierungsrückstellungen
3.2.4 Sonderregelungen

4. Zusammenfassung und Ergebnis

5. Abbildungsverzeichnis und Quellenangaben

1. Einleitung

„Eine zentrale Aufgabe jeder Rechnungslegung ist, die am Bilanzstichtag bestehenden Lasten und die damit verbundenen künftigen Ausgaben abzubilden.“ (Binger, 2009, S.1). Die Bilanzierung von Rückstellungen ist aufgrund der Unsicherheit der zugrunde liegenden Verpflichtungen zu einem oft diskutierten Thema geworden. Da das deutsche Bilanzrecht immer mehr durch zunehmende internationale Einflüsse (z.B. IFRS: International Financial Reporting Standards)geprägt ist, kann die Bilanzierung von Rückstellungen nicht nur auf die die Vorschriften des HGB begrenzt werden. Das gemeinsame Kennzeichen von Rückstellungen ist in allen Rechtskreisen, dass Ungewissheit bezüglich der am Bilanzstichtag bereits verursachten künftigen Belastung des Unternehmens besteht (vgl. Federmann,2010, S.376). Es bestehen jedoch beachtliche Unterschiede nach HGB und IFRS, auf welche im Laufe dieser Arbeit näher eingegangen werden soll.

Da nach einschlägiger Literatur zufolge,Kriterien für Rückstellungen grundsätzlich dem Ansatz nach geprägt sind, soll Innerhalb dieser Arbeit auf die in der Fachliteratur erwähnten Passivierungskriterien/Schlüsselkriterien im Zuge eines grundlegenden Vergleichs der Bilanzierung von Rückstellungen nach HGB (insbesondere nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz) und IFRS eingegangen werden. Dabei soll zunächst der Rückstellungsbegriff näher erläutert und anschließend auf die verschiedenen Arten von Rückstellungen eingegangen werden. Eine vergleichende Zusammenfassung soll den Abschluss der Arbeit bilden. Ziel der Arbeit soll es sein,Schlüsselkriterien, welche für die Passivierungsfähigkeit einer Rückstellung nach HGB und IFRS erfüllt sein müssen, vergleichend darzustellen,sowie konkrete Kriterien/Ausnahmen deren Anwendung anhand aufgeführter Rückstellungen überblicksartig aufzuführen. Da es inder Literatur unterschiedliche Meinungen bezüglich der Ansatz- und Bewertungskonzepte zur Passivierung von Rückstellungen gibt, soll sich hier auf Konzepte einiger ausgewählter Autoren beschränkt werden.

2. Rückstellungen nach HGB

2.1 Der Rückstellungsbegriff nach HGB

2.1.1 Definition

Der Begriff der Rückstellungen wird im Handelsgesetzbuch nicht konkret definiert. In § 249 wird nur erläutert, wofür Rückstellungen zu bilden sind:

„(1) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende

Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Ferner sind Rückstellungen zu bilden für

1. im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden,
2. Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.

(2) Für andere als die in Absatz 1 bezeichneten Zwecke dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden.“ (HGB, § 249)

"Bei Rückstellungen handelt es sich um Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach, der Höhe nach, und/oder dem Anfallszeitpunkt nach ungewiss sind" (Wehrheim/Schmitz, 2009, S.110). Sie sind Passivposten der Bilanz und unterscheiden sich von Verbindlichkeiten dadurch, dass Verbindlichkeiten Schulden sind, die dem Grund und der Höhe nach sicher feststehen. "Rückstellungen werden für Anwendungen des abgelaufenen Geschäftsjahres bzw. vergangener Jahre gebildet, die noch nicht zu einer Verpflichtung des bilanzierenden Unternehmens einem Dritten gegenüber geführt haben, sondern erst in zukünftigen Perioden Ausgaben auslösen werden".(Wehrheim/Schmitz, 2009, S.110). Nach §247 HGBgehören Rückstellungen zu den bilanzrechtlichen Schulden. Mit Ihnen werden bestimmte, künftige Aufwendungsüberschüsse oder Vermögensabgänge aufgegriffen (vgl. Haas, 2011, S.11) Nach Wehrheim/Schmitz erfüllt die Bilanzierung von ungewisser Verbindlichkeiten zwei Aufgaben: "Zum einen dient sie dem richtigen Schuldenausweis am Bilanzstichtag; zum anderen ist ihre Vornahme aber auch zur Erreichung einer periodengerechten Aufwandsverrechnung notwendig". (Wehrheim/Schmitz, 2009, S.110).Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit der Grund hierfür entfallen ist.

2.1.2 Der Begriff der Schuld

Wie bereits zuvor erwähnt, gehören Rückstellungen zu den bilanzrechtlichen Schulden. Im deutschen Recht existiert für den Begriff der Schuld keine Legaldefinition, was zur Folge hat, dass die Kriterien für das Vorliegen einer Schuld aus dem System der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu enthüllen sind (vgl. Binger, 2009, S.85.). Die folgende Abbildung gibt zunächst einen Überblick über die handelsrechtlichen Rückstellungskriterien, die für die Passivierungsfähigkeit einer Schuld kumulativ erfüllt sein müssen, bevor diese im Anschluss unter Punkt 2.2 näher erläutert werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Handelsrechtliche Kriterien für die abstrakte Passivierungsfähigkeit einer Schuldrespektive Rückstellung (Binger, 2009, S.86)

2.1.3 Rückstellungen nach Außen- und Innenverpflichtung

Nach Haas (2011, S.13) sind die nach § 249 Abs. 1 HGB zulässigen Rückstellungen in zwei Gruppen einzuteilen:

Abbildung 2:Einteilung von Rückstellungen (Haas, 2011, S.13)

1. Außenverpflichtung:

Die grundlegende Voraussetzung für die Passivierung einer Schuld,ist das Bestehen einer Verpflichtung des bilanzierenden Unternehmens gegenüber einem Dritten, sprich eine "Außenverpflichtung" (vgl. Haas, 2011, S.13). Laut Binger (2009, S.86) stellt sie als eine notwendige Passivierungsvoraussetzung "einen einfachen und damit groben Maßstabfür die Wahrscheinlichkeit, dass der Kaufmann der Verpflichtung auch nachkommen wird dar und wirkt damit als Objektivierungskriterium".Die Außenverpflichtung ist statischer Natur und durch das Prinzip der vollständigen Schuldenausweisung geboten (vgl. Federmann, 2010, S.377)

[...]

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Rückstellungsbilanzierung nach HGB und IFRS - Ein Vergleich
Hochschule
AKAD-Fachhochschule Leipzig
Veranstaltung
Bilanzpolitik
Note
1,7
Autor
Jahr
2011
Seiten
14
Katalognummer
V184591
ISBN (eBook)
9783656093831
ISBN (Buch)
9783656093978
Dateigröße
1138 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
IFRS, HGB, Rückstellungen, Bilanzierung
Arbeit zitieren
Steffen Plutz (Autor:in), 2011, Rückstellungsbilanzierung nach HGB und IFRS - Ein Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/184591

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