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Die Pflichten des Arbeitgebers zugunsten Schwerbehinderter gemäß §81 I SGB IX

Titel: Die Pflichten des Arbeitgebers zugunsten Schwerbehinderter gemäß §81 I SGB IX

Seminararbeit , 2011 , 24 Seiten , Note: 13

Autor:in: Hubertus Reinbach (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In Deutschland leben zur Zeit ca. drei Millionen erwerbsfähige Schwerbehinderte, von denen aber nur ein Drittel in den Arbeitsmarkt integriert ist. Die restlichen zwei Drittel sind häufig Langzeitarbeitslose, deren Chance auf eine Beschäftigung sehr gering ist. (...)Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben daher erhöhte Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzsuche. Um diesem Wettbewerbsnachteil“ entgegen zu wirken, legt §81 I SGB IX dem Arbeitgeber bestimmte Prüf- und Beteiligungspflichten bei der Neubesetzung eines Arbeitsplatzes auf. Der Arbeitgeber soll sich bei jeder Neueinstellung ernsthaft mit der Besetzung des Arbeitsplatzes durch Schwerbehinderten auseinandersetzten und sich eine solche Anstellung vor Augen halten. (...)
Aus diesen Gründen ist ein gutes Verständnis der Norm und ihrer möglichen Konsequenzen für die Praxis und insbesondere die Personalabteilungen unabdingbar. Das Ziel dieser Seminararbeit ist es daher, die Prüf- und Beteiligungspflichten und die Folgen eines Verstoßes näher darzustellen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Die Pflichten des Arbeitgebers zugunsten Schwerbehinderter gemäß §81 I SGB IX

A. Einleitung

B. Die Arbeitgeberpflichten gemäß §81 I SGB IX

I. Überblick

II. Die rechtliche Funktion des §81 I SGB IX

III. Die Prüfpflicht (§81 I S.1-3 SGB IX)

1.Der Umfang der Prüfpflicht

a) Prüfungsschritte

b) Einzelfragen

aa) Telefonanruf bei der Agentur für Arbeit

bb) Zeitraum

2.Wann besteht die Prüfpflicht?

a) Arbeitgeber

b) Besetzung eines Arbeitsplatzes mit externer Ausschreibung

c) Versetzungen nach einer ausschließlich internen Ausschreibung

d) Leiharbeit

e) Auszubildende

f) Teilzeitarbeitsplätze/befristete Arbeitsplätze

g) Vorliegen alter Bewerbungen

IV. Die Beteiligungspflichten (§81 I S.4-9 SGB IX)

1.Die Unterrichtung über Bewerbungen gemäß Satz 4

2.Die Beteiligung am Prüfverfahren gemäß Satz 6

3.Die Beteiligung am Prüfverfahren gemäß Satz 7 - 9

C. Der Verstoß gegen die Arbeitgeberpflichten gemäß §81 I SGB IX

I. Der Verstoß gegen die Prüfpflicht und seine Folgen

1.Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrat

2.Entschädigungsanspruch nach dem AGG

II. Der Verstoß gegen die Beteiligungspflichten und seine Folgen

1.Zustimmungsverweigerungsrecht

2.Entschädigungsanspruch nach dem AGG

3.Ordnungswidrigkeit gemäß §156 SGB IX

4.Die 1-Wochen Frist gemäß 99 III BetrVG

D. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Anforderungen an Arbeitgeber bei der Neubesetzung von Arbeitsplätzen im Hinblick auf ihre Prüf- und Beteiligungspflichten gegenüber schwerbehinderten Menschen nach § 81 I SGB IX und analysiert die arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen.

  • Rechtliche Funktion und Umfang der Prüfpflicht
  • Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats
  • Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Prüf- und Beteiligungspflichten
  • Anwendbarkeit auf verschiedene Beschäftigungsformen (Leiharbeit, Ausbildung, Teilzeit)
  • Rolle der Agentur für Arbeit im Einstellungsverfahren

Auszug aus dem Buch

a) Prüfungsschritte

Der Arbeitgeber prüft unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und unter Anhörung des Betriebsrats gemäß §§81 I S.1 i.V.m. 81 I S.6 SGB IX zuerst, ob der zu besetzende freie Arbeitsplatz überhaupt für einen Schwerbehinderten geeignet ist oder ob sich dies im Einzelfall verbietet. Diese Prüfung muss sich konkret auf den bestimmten Arbeitsplatz beziehen. Das bedeutet, dass die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes ins Verhältnis zu den verschiedenen Arten von Schwerbehinderungen gesetzt werden müssen. Dabei soll sogar zu berücksichtigen sein, ob die Möglichkeit besteht, den Arbeitsplatz behindertengerecht umzugestalten. Die Prüfung darf an dieser Stelle daher nicht zu schnell durch die abstrakte Feststellung, dass der Arbeitsplatz in der Regel nicht für Schwerbehinderte geeignet erscheint, beendet werden. Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass kein Arbeitsplatz „per se“ für schwerbehinderte Arbeitnehmer ungeeignet ist. Ein Indiz dafür, dass der Arbeitsplatz nicht für Schwerbehinderte geeignet ist, kann der Umstand sein, dass die Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber keine geeigneten Schwerbehinderten für die Stelle vorschlagen kann. Zwar mag formal die Einschaltung der Agentur für Arbeit erst als nächster Schritt folgen, doch können die Prüfungsschritte hier ineinander übergehen. Dem Arbeitgeber ist daher zu empfehlen, nicht zu frühzeitig und eigenständig von einer Nichteignung des Arbeitsplatzes für Schwerbehinderte auszugehen, sondern schon hier die Agentur für Arbeit einzuschalten.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Arbeitsmarktsituation für Schwerbehinderte und den Zweck des § 81 I SGB IX als Korrektiv zu bestehenden Wettbewerbsnachteilen.

B. Die Arbeitgeberpflichten gemäß §81 I SGB IX: Dieses Kapitel erläutert die Prüf- und Beteiligungspflichten, die Rolle der Arbeitsagentur sowie die Anwendung der Norm auf unterschiedliche Konstellationen wie Leiharbeit und Ausbildung.

C. Der Verstoß gegen die Arbeitgeberpflichten gemäß §81 I SGB IX: Das Kapitel analysiert die arbeitsrechtlichen Sanktionen, insbesondere das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats und Schadensersatzansprüche nach dem AGG bei Pflichtverstößen.

D. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung betont die Bedeutung der Norm für die betriebliche Praxis und unterstreicht, dass es sich um eine prozessuale Verfahrensvorschrift mit erheblichen Mitbestimmungsrechten handelt.

Schlüsselwörter

Schwerbehindertenrecht, SGB IX, Arbeitgeberpflichten, Prüfpflicht, Beteiligungspflicht, Arbeitsplatzbesetzung, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat, Leiharbeit, Arbeitsagentur, Diskriminierungsschutz, AGG, Einstellungsverfahren, Rechtsprechung, Mitbestimmungsrecht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die gesetzlichen Verpflichtungen, denen ein Arbeitgeber bei der Neubesetzung von Stellen unterliegt, um schwerbehinderten Menschen faire Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die Prüfpflichten gegenüber der Arbeitsagentur, die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats sowie die Rechtsfolgen, wenn diese Schritte unterlassen werden.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, die in der Praxis oft unterschätzten oder missverstandenen Pflichten aus § 81 I SGB IX für Personalabteilungen transparent zu machen und die Risiken bei Nichteinhaltung darzustellen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Gesetzestexte, aktueller Kommentarliteratur und der relevanten Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts.

Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?

Der Hauptteil analysiert konkret die einzelnen Prüfungsschritte, die Einbindung der Arbeitsagentur, die Beteiligung interner Gremien sowie spezifische Einzelfragen zu Leiharbeit, Versetzungen und Auszubildenden.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den Kernbegriffen zählen Schwerbehindertenrecht, § 81 SGB IX, Prüfpflicht, Beteiligungsrechte, Mitbestimmung und Entschädigungsansprüche nach dem AGG.

Warum ist ein bloßer Telefonanruf bei der Arbeitsagentur oft nicht ausreichend?

Die Rechtsprechung (u.a. LAG Mainz) fordert eine hinreichend bestimmte Stellenbeschreibung, damit die Arbeitsagentur eine fundierte Prüfung vornehmen kann; ein bloßer Anruf genügt diesen Anforderungen meist nicht.

Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Prüfpflicht für den Betriebsrat?

Der Betriebsrat kann bei einem Verstoß gegen die Prüfpflicht seine Zustimmung zur geplanten Einstellung verweigern, da der Zweck des § 81 SGB IX bei der Einstellung nicht erreicht wurde.

Können auch befristete Arbeitsplätze oder Ausbildungsstellen von der Prüfpflicht betroffen sein?

Ja, die Arbeit argumentiert, dass auch diese Stellen als Arbeitsplätze im Sinne des Gesetzes gelten und der Arbeitgeber zur Prüfung verpflichtet ist, sofern sie nicht unter die Ausnahme der Geringfügigkeit (weniger als acht Wochen) fallen.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die Pflichten des Arbeitgebers zugunsten Schwerbehinderter gemäß §81 I SGB IX
Hochschule
Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg  (Arbeitsrecht)
Veranstaltung
Sozialrecht
Note
13
Autor
Hubertus Reinbach (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
24
Katalognummer
V184691
ISBN (eBook)
9783656096313
ISBN (Buch)
9783656096146
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sozialrecht § 81 SGB IX Schwerbehindertenrecht Arbeitgeber Arbeitgeberpflichten
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Hubertus Reinbach (Autor:in), 2011, Die Pflichten des Arbeitgebers zugunsten Schwerbehinderter gemäß §81 I SGB IX, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/184691
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Leseprobe aus  24  Seiten
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