Junge Muslime im deutschen Strafvollzug

Besonderheiten im Verhalten von und im Umgang mit Insassen muslimischen Glaubens, aus muslimisch geprägten Familien oder muslimisch geprägten Herkunftsländern im deutschen Jugendstrafvollzug


Magisterarbeit, 2011

80 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung
1.1 Eingrenzung des Forschungsgegenstands
1.2 Forschungsrelevanz
1.3 Forschungsstand
1.4 Aufbau der Arbeit
1.5 Praktisches Vorgehen
1.5.1 Methodik/Vorgehen
1.5.2 Arbeitshypothesen und Fragestellungen

2. Migraten in Deutschland
2.1 Definition
2.2 Migration in der Statistik
2.3 Arbeitsmigration in Deutschland
2.4 Asyl
2.5 Ausländergesetzgebung
2.6 Integration
2.6.1 Kulturelle Integration
2.6.2 Strukturelle Integration
2.6.3 Soziale Integration
2.6.4 Identifikative Integration

3. Ausländerkriminalität
3.1 Ausländerkriminalität in der Statistik
3.2 Kritische Würdigung

4. Muslime in Deutschland

5. Strafvollzug
5.1 Geschichte des Strafvollzugs
5.2 Deutscher Strafvollzug heute
5.3 Jugendstrafvollzug
5.4 Die Jugendstrafanstalt Adelsheim

6. Integration
6.1 Persönliche Integration
6.2 Integration der Familie
6.3 Nationale Identität
6.4 Fazit Integration

7. Religion
7.1 Religiöses Selbstbild
7.2 Religiöse Praktik außerhalb des Strafvollzugs
7.3 Religiöse Praktik innerhalb des Strafvollzugs
7.4. Religion als identitätsstiftender Faktor im Strafvollzug
7.5 Fazit Religiosität

8. Ethnische Gruppen im Strafvollzug
8.1 Welche ethnischen Gruppen gibt es
8.2 Beziehungen zwischen den Gruppen
8.3 Nichtethnische Kategorien im Strafvollzug
8.4 Fazit zu den ethnischen Gruppen

9. Der Umgang mit dem Islam im Strafvollzug
9.1 Freiraum für die Religion
9.2 Kritik und Wünsche der Insassen
9.3 Potential für den Strafvollzug
9.4 Fazit Islam im Strafvollzug

10. Zusammenfassung

11. Schluss

12. Literatur

13. Anhang

1. Einleitung

Die vorliegende Studie ist eine Zulassungsarbeit zur Magisterprüfung an der Universität Freiburg. Die ursprüngliche Grundidee dieser Untersuchung war, ausgehend von einem von Professor Dr. Spittler an der Universität Bayreuth vorgestellten Projekt, der eine ÛEthnographieÈ eines Hotels geschrieben und die Beziehungen der dort anzutreffenden Personen analysiert hat, eine geschlossene Gesellschaft innerhalb unserer eigenen Gesellschaft als Objekt einer Untersuchung zu nehmen.

Um den Rahmen einer ethnologischen Untersuchung nicht zu weit zu dehnen, sollten in dem zu wählenden Umfeld tatsächlich Angehörige verschiedener Ethnien aufeinander treffen und ihre Beziehungen zueinander untersucht werden. Als geschlossenes System bot sich zu diesem Zweck der Strafvollzug geradezu an, auch wenn sich die Suche nach einer Einrichtung, die bereit war, sich für die Forschung zu öffnen, als vergleichsweise schwierig herausstellte. Da eine Beschreibung aller oder auch nur mehrerer auf Herkunft basierender Gruppen den Rahmen einer Arbeit dieser Art bei weitem gesprengt hätte, erfolgte schließlich die Konzentration auf eine Gruppe, wobei die Religion als Unterscheidungsmerkmal günstig erschien, weil sie einerseits die Teilnehmer deutlich von anderen ethnischen Gruppen in ihrem Umfeld unterscheidet, andererseits aber Personen unterschiedlicher regionaler Herkunft zulässt. Das, so die Grundannahme, sollte den Faktor Religion als verbindendes Merkmal und Ursache eventuell zu findender Charakteristika greifbar machen.

Die Feldforschung wurde in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim durchgeführt.

1.1 Eingrenzung des Forschungsgegenstandes

Die zu erforschende Gruppe besteht aus Insassen im deutschen Strafvollzug im Alter von 18 bis 21 Jahren, die selbst, deren Eltern oder Großeltern nach Deutschland eingewandert sind. Dabei ist die Staatsbürgerschaft für den überwiegenden Teil der Fragestellungen unerheblich. Entscheidend ist, dass

die Teilnehmer aus einem muslimisch geprägten Umfeld stammen; was bedeutet, dass sie entweder direkt aus einem Land mit überwiegend muslimischer Bevölkerung eingewandert sind oder dass sie selbst und/oder ihre Eltern bzw. Großeltern praktizierend einer muslimischen Glaubensgemeinschaft angehören.

1.2 Forschungsrelevanz und Ziel

Das Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlicher kultureller Prägung verläuft nicht immer harmonisch und selten ohne Missverständnisse. Die anhaltende Einwanderung und durch Konflikte in der ganzen Welt auftretenden Flüchtlingsbewegungen stellen die Gesellschaften in Europa vor neue Herausforderungen.

Bereits 1992/93 formulierte der US amerikanisch Politikwissenschafter Samuel Phillips Huntington die These vom ÛKampf der KulturenÈ und eine im Mai 2006 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichte Studie des Allensbach Instituts belegt, dass zu diesem Zeitpunkt mehr als die Hälfte der Deutschen der Überzeugung waren, dass sich die Gesellschaft auf eine Auseinandersetzung der Kulturen zubewegt.1

Die Abstimmung über ein generelles Bauverbot von Minaretten in der Schweiz zeigte vor wenigen Monaten die Angst vor dem ÛFremdenÈ in Abgrenzung zur selbst definierten Ûeigenen KulturÈ und in Deutschland halten die Thesen des ehemaligen Berliner Finanzsenators Thilo Sarrazin die Medien über Monate in Atem und rücken Stammtischweisheiten in die Mitte der Gesellschaft, wo sie mit tiefster Überzeugung und gleich einem Mantra ÛDas wird man doch noch sagen dürfenÈmit immer neuen ÛFaktenÈ über Ûdie AusländerÈ und aktuell vor allem Ûdie MoslemÈ und Ûden IslamÈ unterfüttert werden.

Tatsächlich sind die Misserfolge der Integrationsbemühungen bzw. deren Ausbleiben in den letzten 50 Jahren kaum zu übersehen. Die Probleme in der Integration von Migranten und deren Nachkommen werden auch in dieser Arbeit thematisiert.

Die Schuld aber zum einen ausschließlich bei den Einwanderern zu suchen , zum anderen jedoch vorhandene Fortschritte nicht sehen zu wollen, erschwert ein Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft oder macht es vielfach unmöglich.

Während im Alltag für beide Seiten Möglichkeiten des Ausweichens und des Rückzugs bestehen, treffen im Strafvollzug Angehörige unterschiedlichster sozialer sowie geographischer und kultureller Herkunft aufeinander, die sich aufgrund der räumlichen Gegebenheiten schwerlich aus dem Weg gehen können.

So konkurrieren Menschen verschiedenster Prägung in einer Umgebung mit sehr begrenzten Ressourcen, legalen sowie illegalen Gütern und/oder Substanzen, aber auch betreffend der Kontrolle über das eigene Leben, Freiräumen und die Durchsetzung eigener Interessen im Umgang miteinander.

Hinzu kommt, dass Insassen mit Migrationshintergrund mit Vollzugspersonal, Therapeuten und Lehrern zurecht kommen müssen, die überwiegend aus anderen kulturellen Umfeldern stammen.

Ziel dieser Arbeit ist es, herauszufinden, ob und in welchem Umfang Insassen moslemischer Abstammung eine in sich geschlossene und als solche erkennbare Gruppe bilden, die für sich charakteristische Eigenschaften aufweist.

Wenn sich diese Gruppe definieren lässt, sollen die vorgefundenen Charakteristika Aufschluß darüber geben, wie sich diese auf das Leben und die Abläufe im Vollzug und das Vollzugsziel auf der einen, sowie auf die Vorbereitung auf das weitere Leben nach Verbüßung der Freiheitsstrafe auf der anderen Seite auswirken.

Zudem sollen Ansätze gefunden werden, ob und wie sich spezielle Eigenschaften für eine Verbesserung der Abläufe in den Justizvollzugsanstalten sowie für das Vollzugsziel einsetzen lassen bzw. wie das Einwirken hinderlicher Charakteristika umgangen werden könnte.

1.3 Forschungsstand

Die Frage von Ausländern bzw. Menschen mit Migrationshintergrund im deutschen Strafvollzug wurde bisher hauptsächlich unter dem Aspekt statistischer Überpräsenz untersucht. Oft mit dem politisch motivierten Versuch von Rückschlüssen auf Ursachen dieser überdurchschnittlichen Auffälligkeit innerhalb der kulturellen Prägung der Insassen, geht es darin also nicht um die Vorgänge innerhalb der Vollzugseinrichtungen, sondern um das Geschehen im Vorfeld der Inhaftierung.

Ein weiterer, gelegentlich vorzufindender Ansatz ist die Fragestellung, welchen Einfluss das Strafrecht und die daraus resultierenden Verurteilungen auf das Ausländer- bzw. Aufenthaltsrecht hat und umgekehrt, wie sich das Ausländer- bzw. Aufenthaltsrecht, etwa durch eine drohende Abschiebung nach Haftende, auf das Verhalten in der Haft und das Erreichen bzw. die

Relevanz der Vollzugsziele hat. Diesem Ansatz folgt etwa Stefanie Boese in ihrer an ihre Dissertation angelehnten Studie ÛAusländer im StrafvollzugÈ2, in der sie vor allem auf die Sanktionsmöglichkeiten des Ausländer- und Aufenthaltsrechts bzw. die Auswirkungen dieser Sanktionen auf Vollzug und Insassen hinweist.3Einen ähnlichen Weg geht der von Karl Heinrich Schäfer und Ulrich Sievering herausgegebene Sammelband ÛAusländerrecht Contra ResozialisierungÈ4.

Hans-Rudolf Wicker hat in seinem Aufsatz ÛEthnologische Überlegungen zu einem Strafvollzug im Zeitalter zunehmender transnationaler MobilitätÈ5 einen kurzen Überblick über die jüngere Migrationsgeschichte der Schweiz gegeben, reißt aber nur an, welche Aspekte weitergehend untersucht werden könnten. Einige dieser Ansätze finden sich auch in dieser Untersuchung.

Vigor Frömcke hat in seinem Buch ÛMuslime im StrafvollzugÈ6 die Rechte von Muslimen im Gefängnis und mögliche Einschränkungen innerhalb der praktischen Abläufe Untersucht, also die Auswirkungen des Strafvollzugs auf die rechtliche Unversehrtheit muslimischer Insassen.

In Abgrenzung dazu soll dieses Forschungsvorhaben den Schwerpunkt auf die Vorgänge im Strafvollzug selbst und die Beziehungen zwischen den dort anzutreffenden Personengruppen legen und die Strukturen innerhalb des Mikrokosmos ÛVollzugsanstaltÈ offen legen, um Besonderheiten sichtbar zu machen, die sich auf die Abläufe im Vollzug auswirken und diese Auswirkungen zu analysieren.

Dabei ist die Konzentration auf Muslime, also die Angehörigen dieser bestimmten Religion, ein bisher in der Literatur nicht erfolgter Ansatz. Zwar kommen in einzelnen Studien angehörige verschiedener Minderheiten zu Wort, wenn aber eine spezielle Gruppe analysiert wurde, standen in der Regel die so genannten Russlanddeutschen bzw. Russen im Vordergrund, die, wie später gezeigt wird, über sehr klare Strukturen und ein ausgefeiltes Reglement verfügen und somit als Gruppe gut erkennbar sind.

1.4 Aufbau der Arbeit

Diese Arbeit teilt sich in vier Blöcke auf:

Einleitung: hier erfolgt die Genese der Arbeit an sich und Vorstellung der methodischen Grundlagen, auf denen die Untersuchung basiert, sowie die zu überprüfenden Arbeitshypothesen und Fragestellungen.

In den Kapiteln 2-5 werden dem Leser grundlegende Informationen zu verschiedenen Aspekten der Migration vermittelt. Die quantitativen Angaben sollen den aktuellen Ist-Zustand des Strafvollzugs in Deutschland, jeweils mit besonderem Schwerpunkt auf Baden-Württemberg, vermitteln, in dessen Umfeld die praktische Feldforschung erfolgte.

In den Kapiteln 6µ9 erfolgt die Aufbereitung der in den Interviews gesammelten Informationen nach verschiedenen Teilaspekten aufgeschlüsselt, in denen von den relevanten Lebensumständen vor der Inhaftierung über die entsprechenden Parameter im Vollzug sowie die administrative Perspektive, jeweils mit Zwischenfazits bis hin zur Gesamtbetrachtung.

Den Abschluß bilden Überlegungen zur Einordnung der gewonnenen Erkenntnisse.

1.5 Praktisches Vorgehen

Im Folgenden werden der praktische Ablauf der empirischen Untersuchung während der Feldforschung und die Arbeitsweise während der Datenerhebung erläutert.

1.5.1 Methodik/Vorgehen

Die Feldforschung folgt einem rein qualitativen Ansatz.

Die Ergebnisse können einen Ansatz für quantitative Forschungen darstellen, die weiter reichende Rückschlüsse auf die zu erforschende Gruppe zulassen, die sich nach den Ergebnissen dieser Untersuchung zunächst noch verbieten. Das liegt vor allem an der aus verschiedenen Gründen nicht repräsentativen Auswahl der Teilnehmer. Die Kriterien dazu richteten sich zunächst nach der Verfügbarkeit. Da bei jüngeren Interviewpartnern jedoch noch strengere Gesetze zum Persönlichkeitsschutz gegriffen hätten, wurden ausschließlich volljährige Insassen der JVA Adelsheim in Betracht gezogen. Außerdem wurde von den Mitarbeitern der Anstalt eine Vorauswahl getroffen, welche Insassen sowohl in ihrer geistigen Reife, als auch ihrer sprachlichen Kompetenz grundsätzlich in der Lage sein würden, an einem Interview teilzunehmen, die Fragen zu verstehen und zu beantworten. Nicht zuletzt lag die Auswahl in den Händen der Insassen selbst, da die Teilnahme an der Untersuchung freiwillig war und sie durch ihre Bereitschaft, an den Interviews teilzunehmen, keine Vorteile zu erwarten hatten.

Die Gruppe der insgesamt 12 Insassen, 10 davon Muslime, stellt so auch in ihrer Zusammensetzung keinen repräsentativen Querschnitt durch die Herkunftsstruktur der Insassen der Anstalt dar. Trotzdem wurde darauf geachtet, Teilnehmer aus unterschiedlichen Herkunftsländern für die Untersuchung zu gewinnen, sodass am Ende sieben Personen türkischer, zwei Personen libanesischer sowie eine Person albanischer Abstammung für Interviews bereitstanden. Daneben wurden, quasi als Vergleichsgruppe bzw. um auch Außenansichten auf die zu erforschende Gruppe zu gewinnen, ein deutscher Insasse und ein sogenannter Russlanddeutscher befragt.

Seitens der Anstalt erklärten sich zwei Sozialarbeiterinnen, ein Justizvollzugsbeamter, ein Psychotherapeut, der katholische Pfarrer der Anstalt und Anstaltsseelsorger für Gespräche bereit.

Zusätzlich wurden Experteninterviews mit dem Dr. Wolfgang Stelly vom Kriminologischen Dienst der Justizvollzugsanstalt Adelsheim sowie Prof. Dr. Christian Pfeiffer, dem ehemaligen niedersächsischen Justizminister und Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) geführt.

Die Interviews mit den muslimischen Insassen erfolgten mit Hilfe eines Interviewleitfadens, der mehrere Themenblöcke umfasste, die sich auch in der Gliederung dieser Untersuchung wieder finden. Auch wenn sich keine repräsentativen Aussagen aus den Ergebnissen herleiten lassen, sollte eine Vergleichbarkeit der Antworten gewährleistet werden.7

Da mehrere Gespräche mit den Teilnehmern nicht möglich waren, wurde auf spätere narrativere Interviewformen verzichtet. Einige Fragen waren aber offen gestaltet oder konnten durch Rückfragen erweitert werden.

Die Fragen in den Interviews mit den Mitarbeitern der JVA wurden an ihren Tätigkeitsfeldern ausgerichtet. Obwohl es nur in einem Fall zwei Teilnehmer aus derselben Berufsgruppe bzw. demselben Arbeitsbereich gab, gibt es bei den Mitarbeitern Überschneidungen in den abgefragten Aspekten. Ein Interviewleitfaden für die Gespräche mit den Angestellten wurde jedoch nicht erstellt, da sich in den verschiedenen Arbeitsfeldern sehr unterschiedliche Arten von Kontakt mit den Insassen ergeben.

Auf ein Verteilen der bereits ausformulierten Fragebögen für Insassen und Angestellte, um das Datenfundament für die Untersuchung zu erweitern, wurde auf Anraten des kriminologischen Dienstes der Justizvollzugsanstalt Adelsheim verzichtet, da kein befriedigender Rücklauf zu erwarten war.

Die besondere Situation der Untersuchungsteilnehmer macht eine vollständige Anonymisierung der Daten nötig. Die Interviewbögen der Insassen wurden daher nur mit zufällig vergebenen Buchstaben gekennzeichnet, die in keinem Zusammenhang mit ihrem tatsächlichen

Namen stehen.8Außerdem wird auf eine Datierung der Interviews verzichtet,

um eine Nachvollziehbarkeit der Aussagen zu verhindern.

Sämtliche Tonaufzeichnungen der Interviews wurden, den Anweisungen des kriminologischen Dienstes des JVA Adelsheim entsprechend, nach Ende der Transkription gelöscht.

Eine Wiedergabe von Aussagen erfolgt, schon aus Respekt vor den Teilnehmern, ohne die Simulation von Dialekten, wie es in andere Publikationen immer wieder vorkommt, um Authentizität vorzutäuschen.

Im Dienste der Lesbarkeit wird in dieser Arbeit das generische Maskulinum verwendet.

1.5.2 Arbeitshypothesen und Fragestellungen

Religiöse Praktiken und Gebote:

Die Angehörigkeit zum Islam stellt die gemeinsame Basis der zu untersuchenden Gruppe da. Daher gilt es zunächst herauszufinden, welchen Stellenwert die Religion für die Teilnehmer und ihr Umfeld hat. Dabei ist besonders zu hinterfragen, ob der Selbstdefinition auch eine entsprechende religiöse Praxis gegenübersteht.

Kernfrage der Untersuchung ist, welche Auswirkungen religiöse Gebote auf die Abläufe im Vollzug haben. Dabei wird davon ausgegangen, dass beispielsweise durch die Gebetspraxis Änderungen im Tagesablauf erfolgen und Ernährungsgebote, -tabus sowie Fastengebote besonderer Beachtung bei der Verpflegung bedürfen, die zusätzlichen Aufwand für die Anstalt bedeuten und Konfliktpotenzial bergen.

Definition von und Verhältnisse zu anderen ethnischen und religiösen Gruppen:

Eine weitere entscheidende Frage ist, wie sich die Beziehungen zu anderen Herkunftsgruppen im Vollzug gestalten. Dafür muss zunächst herausgefunden werden, welche Kategorien aus Sicht der Insassen, aber auch der Angestellten der Anstalt, grundsätzlich bestehen, um anschließend zu fragen, inwieweit aus der Außenwelt bekannte Sympathien und Rivalitäten in die Vollzugseinrichtungen übertragen werden und ob neue Beziehungsgeflechte, die außerhalb des Strafvollzugs nicht zu beobachten sind, entstehen. Denkbar ist dabei auch, dass andere, aufgrund von Erfahrungen im normalen Alltag, zu erwartende Reaktionen ausbleiben.

Das Verhältnis zum Vollzugspersonal:

Wie verhält sich die zu untersuchende Gruppe gegenüber dem Vollzugspersonal, das, so ist anzunehmen, zum überwiegenden Teil nicht die geographische, religiöse und kulturelle Prägung teilt?

Einerseits ist denkbar, dass die zu erforschende Gruppe die Autorität des Vollzugspersonals aufgrund ihrer Herkunft nicht voll akzeptiert, wobei ein problematisches Verhältnis besonders zu weiblichem Personal wahrscheinlich erscheint. Gleichzeitig wäre möglich, da in den fraglichen Kulturen der Respekt vor Älteren eine übergeordnete Rolle spielt, dass die zu erforschende Gruppe sich sogar als unproblematischer darstellt, als andere.

Familie und Umfeld:

Ein wichtiger Baustein zum Verständnis der Situation der Teilnehmer ist die Kenntnis über ihren Hintergrund und ihr Umfeld. Daher soll abgefragt werden, wie integriert die Familie des Insassen in die Gesellschaft ist, über welche ökonomische Basis diese verfügt und welche Rolle Traditionen aus dem Ursprungsland und daraus resultierende Rollenmuster in der Familie spielen. Hat der Teilnehmer Geschwister, wie gestaltet sich deren Lebensweg bisher bzw. wie weit weicht der Lebensweg des Teilnehmers gegebenenfalls von der Norm seines Umfeldes ab?

Neben der Familie spielt auch das restliche Umfeld des Insassen eine Rolle. Wie sieht es mit der persönlichen Integration aus? Welche Schule wurde besucht und wie sieht bzw. sah der Freundes- und Bekanntenkreis außerhalb der Haftanstalt aus? Hat der Teilnehmer Kontakt zu deutschen Gleichaltrigen oder Angehörigen anderer Nationalitäten? Besteht in seinem Umfeld eine erhöhte Neigung zu Kriminalität?

Für die Vorgänge innerhalb des Strafvollzugs ergeben sich ebenfalls verschiedene Fragen. Unterscheidet sich die zu untersuchende Gruppe im Bezug auf die Familienbindung von anderen Gruppen im Strafvollzug? Denkbar wäre hier eine besonders intensive Betreuung durch die Familie, die sich positiv auf das Erreichen der Vollzugsziele auswirkt und nach der Entlassung vor erneuter Straffälligkeit schützt, ebenso wie ein besonders schwieriger Kontakt in der Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern, Lehrern und Therapeuten, etwa aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten.

Ebenfalls abzufragen ist, wie weit die Tendenz besteht, nach Verbüßung der Haftstrafe in das alte Umfeld zurückzukehren. Zwar könnte eine gute soziale Einbindung den Teilnehmer von weiteren Konflikten mit dem Gesetz abhalten, zeitgleich könnte ein weiter bestehender intensiver Kontakt zum alten Umfeld, in dem die strafbaren Handlungen erfolgten, ein erhöhtes Risiko weiterer Straftaten nach sich ziehen.

Verhältnis zu Strafe und Strafvollzug:

Schließlich soll überprüft werden, ob es Fälle unter den Teilnehmern der Untersuchung gibt, die eine spezielle, auf ihrer kulturellen Prägung fußende Sichtweise auf ihre Handlungen, mit einer daraus resultierenden Rechtfertigung oder auch besonderer Schuldeinsicht, entwickelt haben.

Außerdem soll abgefragt werden, ob ein spezielles Verhältnis zum Strafvollzug besteht, etwa so weit es die Kooperation auf dem Weg zum Vollzugsziel betrifft oder ob besondere Ansprüche und Kritikpunkte am Vollzug entwickelt wurden.

2. Migranten in Deutschland

2.1 Definition

Eine Veränderung des räumlichen Lebensmittelpunktes wird von verschiedenen, sich teilweise überschneidenden Begriffen beschrieben. Der umgangssprachlich gebräuchlichste Begriff des ÛAusländersÈ beinhaltet zunächst vor allem eine direkte oder indirekte Herkunft außerhalb des aktuellen Wohnortes, ihm wohnt aber auch der Eindruck von deutlich

wahrnehmbaren Unterschieden von der Mehrheitsbevölkerung inne.9

Im Gegensatz dazu bezeichnet der Begriff des ÛMigrantenÈ eine Verlegung des Wohnortes, die der Ûinternationalen MigrationÈ eines Umzugs über Nationalgrenzen hinweg, ohne dabei auf Zweck und Dauer einzugehen.10 Die Benennung als ÛZuwandererÈ und ÛEinwandererÈ oder ÛAuswandererÈ (bzw. Zuwanderung und Zuzug sowie Aus- oder Fortwanderung und Fortzug)

verdeutlicht die Richtung der Bewegung aus der nationalen Perspektive. Außerdem sagt diese Bezeichnung nichts über die Nationalität der Personen aus, kann also auch Rückwanderer, oder, als deutschen Sonderfall, Spätaussiedler beinhalten, die über die Staatsbürgerschaft des Aufnahmelandes verfügen bzw. sie bei Ankunft erhalten. Im Gegensatz dazu kann bei der Benennung als ÛEinwandererÈ davon ausgegangen werden, dass die Verlegung des Wohnortes von Dauer ist, unabhängig davon, ob dieser

Umstand von Anfang an geplant war oder nicht.11

Die für diese Arbeit wesentliche Kategorie stellen Personen mit Migrationshintergrund dar, die entgegen den Begriffen ÛAusländerÈ und ÛMigrantÈ nicht zwingend selbst über Migrationserfahrung verfügen müssen. Neben Migranten zählen zu dieser Gruppe auch Personen, die automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, etwa Spätaussiedler, Nachkommen von Einwanderern, darunter auch solche, bei denen nicht alle Vorfahren Migrationserfahrung in ihrer Biographie aufweisen. Bei statistischen Daten, die sich auf den Mikrozensus beziehen, wird dabei nur eine Einwanderung ab 1950 berücksichtigt.12

2.2 Migration in der Statistik

Die statistische Betrachtung der Migration ist mit einigen Schwierigkeiten verbunden. Die Fort- und Zuzugsstatistiken der Einwohnermeldeämter, die eine der wichtigsten Informationsquellen in dieser Frage darstellen, geben keinen Aufschluss über Dauer und Zweck der Einreise. Zudem gehen Personen, der mehrmals innerhalb eines Jahrs ihren Wohnsitz über die Grenzen Deutschlands verlegen, auch mehrfach in die Statistik der Meldeämter ein.13 Personen, die dagegen eine Anmeldung an ihrem neuen Wohnort unterlassen, fallen gänzlich aus der Statistik.14 Hinzu kommt, dass die Anmeldepflicht bei kurzen Aufenthalten in den Bundesländern unterschiedlich gesetzlich geregelt ist, so dass auch hier Verzerrungen in der Statistik auftreten.

Eine weitere Quelle stellt daher das Ausländerzentralregister (ARZ) dar. Dort wird erfasst, auf welcher rechtlichen Grundlage und zu welchem Zweck der Zuzug stattfindet, was eine genauere Vorhersage der Aufenthaltsdauer, die durch die Meldestatistiken erst im Nachhinein festgestellt werden kann.15Gleichzeitig werden Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die oder deren Familien eingewandert sind sowie Spätaussiedler in dieser Statistik nicht erfasst bzw. bei Verlassen Deutschlands als abwandernde Deutsche gezählt (auch bei doppelter Staatsbürgerschaft)16

Der Ausländeranteil an der gesamtdeutschen Bevölkerung hatte, seit der Wiedervereinigung, seinen Höchststand im Jahr 1996, ist seitdem fast kontinuierlich gesunken und liegt seit einigen Jahren relativ stabil bei 8,8 %.17Der für diese Arbeit relevantere Anteil von Personen mit Migrationshintergrund liegt im bundesdeutschen Durchschnitt bei ca. 19 %. Gleichzeitig weisen die verschiedenen Regionen Deutschlands sehr unterschiedliche Anteile von Anwohnern ohne deutsche Staatsbürgerschaft auf. Die neuen Bundesländer weisen durchschnittlich einen Anteil von knapp 5 % aufweisen, wobei der Anteil in Berlin bei rund 25 %, in Brandenburg und Sachsen sowie Teilen Sachsen-Anhalts deutlich über dem ostdeutschen Durchschnitt liegt.18

In den westdeutschen Bundesländern liegen die Stadtstaaten Bremen und Hamburg mit je etwa 26 % an der Spitze, während die norddeutschen Flächenländer sich mit 12 %? am Ende der Statistik wiederfinden.19 Dagegen liegen die Süddeutschen Flächenländer durchgehend in der oberen Hälfte. (S. Abb. 2.1)

Wichtigster Faktor bei den Veränderungen der Population mit Migrationshintergrund bzw. ohne deutsche Staatsbürgerschaft bilden Zu- und Fortzugsstatistiken. Nachdem das Wanderungssaldo, also die Zahl der Zuzüge abzüglich der Abwanderungen, Mitte der 90er Jahre durch die vermehrten Zuzüge von Spätaussiedlern einen Höchststand erreichte, ebbte der Zuzug von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft bereits Anfang der 90er ab und fiel 1997 und 1998 erstmals seit rund 20 Jahren in den negativen Bereich.

Seitdem war wieder jedes Jahr ein positiver Saldo zu verzeichnen.20

Dafür verantwortlich sind vor allem Zuzüge aus der Europäischen Union und insbesondere den neuen Mitgliedsstaaten. So wiesen Rumänien, Ungarn und Bulgarien 2008 deutlich positive Wanderungssalden auf, während mehr als 10.000 Personen mehr ihren Wohnsitz von Deutschland in die Türkei verlegten, als umgekehrt.21 Ebenfalls negativ aus deutscher Perspektive sind die Wanderungssalden der alten EU-Mitgliedsstaaten und den USA.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2.1: *Ergebnisse des Mikrozensus 2007. Quelle: Statistisches Bundesamt. ** Bevölkerungsfortschreibung Stichtag 31.12.2006. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder.22

Neben ihren Anteilen an der Gesamtbevölkerung unterscheiden sich die Personen aus unterschiedlichen Herkunftsländern auch in ihrer Verweildauer in Deutschland. Von den Ausländern, also den nicht eingebürgerten Migranten, lebten 2008 bereits annähernd zwei Drittel länger als 10, mehr als ein Drittel länger als 20 und rund ein Viertel länger als 30 Jahre in Deutschland. Dabei wiesen vor allem die Angehörigen der ehemaligen Anwerbungsländer eine hohe Verweildauer in der Bundesrepublik auf.23

Deutschlandweit stellen Einwanderer, hier im Sinne von Menschen mit direkter Migrationserfahrung, aus Europa die größte Gruppe. Rund 70 % stammen aus Europa, ca. 32 % aus der Europäischen Union. Weitere knapp 30 % der Einwanderer stammen aus der Türkei, ca. 28 % aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, davon etwa die Hälfte als Spätaussiedler, ca. je 15 % aus dem ehemaligen Jugoslawien und Polen, sowie 8 % aus Italien.

Damit stellen die Anwerbeländer der Gastarbeiter rund die Hälfte der in Deutschland wohnhaften Einwanderer.24

Baden-Württemberg hat unter den Flächenländern Deutschlands den höchsten Anteil an Bewohnern mit Migrationshintergrund25. Mit einem Anteil von 25 % liegt das Land knapp hinter den Stadtstaaten Bremen und Hamburg(jeweils 26 %) und vor Hessen mit 24 %. Damit haben von der Gesamtbevölkerung von etwa 10,7 Millionen ungefähr 2,5 Millionen der Einwohner einen Migrationshintergrund.26

Wie im Rest Deutschlands konzentriert sich die Population mit Migrationshintergrund im großstädtischen Bereich. Nur 23 % der Personen mit Migrationshintergrund lebt in Baden-Württemberg in Städten mit weniger als 10.000 Einwohnern.27Den höchsten Anteil hat die Stadt Stuttgart mit rund 37 %, das entspricht ungefähr 200.000 Personen. Die Region Stuttgart kommt auf 31 %, während die Regionen Bodensee-Oberschwaben und südlicher Oberrhein mit je 19 % den niedrigsten Anteil im Bundesland aufweisen.28

Ca. 60 % der Personen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg stammen aus Europa, 27 % aus Ländern der Europäischen Union.29 Die drei größten Herkunftsgruppen in Baden-Württemberg stellen Personen türkischer Herkunft mit 23 %, Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien mit rund 14 % und Personen mit italienischen Wurzeln mit etwa 11 %.30

Etwa zwei Drittel der Personen mit Migrationshintergrund in Baden- Württemberg verfügt über eigene Migrationserfahrung, ist also selbst nach Deutschland eingewandert. Etwa die Hälfte dieser Personen verfügt nach wie vor nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft.18 % sind Spätaussiedler.31 Von den Personen ohne eigene Migrationserfahrung sind ca. 6 0% eingebürgerte Kinder von Migranten, ca. 40 % der zweiten Generation besitzen keine deutsche Staatsbürgerschaft.32

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2.2 Einwanderergruppen in Baden-Württember T= Türkische Wurzeln

[...]


1 Prof. Noelle, Elisabeth/Dr. Petersen, Thomas: Eine fremde, bedrohliche Welt. In: F.A.Z. 17.05.2006, Nr. 114, S.5.

2 Boese, Stefanie: Ausländer im Strafvollzug. Die Auswirkungen ausländerrechtlicher Maßnahmen auf die Realisierung des Vollzugszieles, Hamburg 2003.

3 Etwa, dass das Vollzugsziel einer straffreien weiteren Lebens in der deutschen Gesellschaft durch eine nach Ende der Haftstrafe anstehende Abschiebung ohnehin außer Kraft gesetzt wird.

4 Schäfer, Karl Heinrich/Sievering, Ulrich (Hg): Ausländerrecht Contra Resozialisierung. Beiträge zur Problematik straffällig gewordener Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt am Main 1984.

5 Hans-Rudolf Wicker: Ethnologische Überlegungen zu einem Strafvollzug im Zeitalter zunehmende transtaionaler Mobilität, In: Andreas Baechthold/Ariane Senn: Brennprunkt Strafvollzug. Regards Sur La Prison, Bern 2002.

6 Vigor Fröm>Muslime im Strafvollzug. Die Rechtsstellung von Strafgefangenen muslimischer Religionszugehörigkeit in Deutschland, Berlin 2005.

7 Der Frageboden befindet sich als Anhang 1 am Ende der Arbeit.

8 Eine Aufschlüsselung mit Nennung der Nationalität bzw. Herkunft der Eltern befindet sich als Anhang 2 am Ende der Arbeit.

9 So werden auch Personen, die in Deutschland geboren wurden und über eine deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, von Teilen der Mehrheitsgesellschaft aufgrund von anderer kultureller Prägung und Praktik oder aufgrund unterschiedlichen Aussehens als Ausländer wahrgenommen.

10 Bundesministerium des Inneren (BMI): Migrationsbericht 2008, S.9.

11 In diesem Spannungsfeld bewegen sich viele Migranten, die ihren Wohnort aus verschiedenen Gründen in ein anderes Land verlegt haben und ihn dort auch behalten, während sie sich emotional und kulturell weiter stark mit dem Ursprungsland verbunden fühlen. Diese Verbundenheit kann mitunter über mehrere Generationen erhalten bleiben.

12 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Presseheft 4/2008. Lebenssituation von Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg, S. 3.

13 Bundesministerium des Inneren (BMI): Migrationsbericht 2008, S.9f.

14 Ebd. S.10. Besonders Abmeldungen werden, laut BDI, von Fortziehenden ohne deutsche Staatsbürgerschaft oftmals nicht vorgenommen, sodass die offiziellen Ab- und Rückwanderungszahlen vermutlich zu niedrig ausfallen, da die ehemalige Heimatbehörde bei einem Umzug ins Ausland nicht automatisch vom Meldeamt des neuen Wohnortes informiert wird. Gleichzeitig werden die Zuwanderungszahlen von Personen, die sich beispielsweise illegal in Deutschland aufhalten, nicht erfasst.

15 Ebd. S. 12f.

16 Ebd. S. 9.

17 Bundesministerium des Inneren (BMI): Migrationsbericht 2008, S. 221.

18 Statistisches Bundesamt: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Bevölkerung und Migrationshintergrund. Ergebnisse des Mikrozensus 2009. S. 16. u. 115f.

19 Niedersachsen mit rund 19% und Schleswig-Holstein mit nur etwa 13%.

20 BMI: Migrationsbericht 2008, S. S. 13

22 Bundeszentrale für politische Bildung: Ausländische Bevölkerung nach Ländern http://www.bpb.de/wissen/1R6EXS,0,0,Ausl%E4ndische_Bev%F6lkerung_nach_L%E4ndern. html (25.08.2010).

23 Dieser Umstand erklärt sich allein dadurch, dass etwa die Migranten aus Osteuropa erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit mit geringer Beschränkung einreisen können. Ebd. S. 227.

24 Statistisches Bundesamt: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, S. 8,

25 Bei den vorliegenden Zahlen werden die Daten aus dem Mikrozensus 2007 verwendet. Siehe: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Statistisches Monatsheft 12/2009. Migrantinnen und Migranten in Baden-Württemberg. Handlungsansätze für eine kommunale Integrationspolitik S. 12.

26 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Presseheft 4/2008. Lebenssituation von Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg, S. 4.

27 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Statistisches Monatsheft 12/2009, S. 13.

28 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Presseheft 4/2008: S. 4.

29 Ebd. S. 6.

30 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Statistisches Monatsheft 12/2009, S. 13.

31 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Presseheft, S. 5.

32 Ebd.

Ende der Leseprobe aus 80 Seiten

Details

Titel
Junge Muslime im deutschen Strafvollzug
Untertitel
Besonderheiten im Verhalten von und im Umgang mit Insassen muslimischen Glaubens, aus muslimisch geprägten Familien oder muslimisch geprägten Herkunftsländern im deutschen Jugendstrafvollzug
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg  (Institut für Ethnologie)
Note
2,0
Autor
Jahr
2011
Seiten
80
Katalognummer
V184737
ISBN (eBook)
9783656096528
ISBN (Buch)
9783656096382
Dateigröße
672 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Migration, Strafvollzug, Jugendstrafvollzug, Islam, Kriminologie
Arbeit zitieren
Thorsten Beermann (Autor:in), 2011, Junge Muslime im deutschen Strafvollzug, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/184737

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