Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Theorie des Mindestlohns
2.1 Begriff u. Entwicklung
2.2 Neoklassische Theorie
2.3 Monopsonmarkt-Theorie
2.4 Andere Arbeitsmarkttheorien
3 Fallstudie von Card u. Krueger
3.1 Rahmenbedingungen
3.2 Untersuchungsmethodik
3.3 Ergebnisse der Studie
3.4 Validität der Ergebnisse
4 Kritik von Neumark u. Wascher
4.1 Ansatz- u. Kritikpunkte
4.2 Untersuchungsmethodik
4.3 Ergebnisse der Studie
4.4 Validität der Ergebnisse
5 Konklusion
5.1 Schlussfolgerungen
5.2 Ausblick
A Tabellen- u. Schaubildverzeichnis
B Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Wer dieser Tage politische und wirtschaftliche Diskussionen verfolgt, merkt leicht, dass nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise Unsicherheit und Zukunftsängste in der Bevölkerung steigen. Vielfach wird dabei auch das „Wohl des kleinen Mannes“ beschworen, also die Fokussierung auf Belange der sozial und wirtschaftlich schlechter Gestellten. Politik und Gewerkschaften streiten dabei heftig über mögliche Wege zur Verbesserung der Lage dieser Menschen, und besonders das Thema „Mindestlohn“ bekommt auch angesichts des Wahljahres 2009 neuen Schub. Eine aktuelle Umfrage von infratest-dimap belegt diesen Trend. Nach dieser sind 72% der Befragten klar dafür, dass die Einführung eines Mindestlohns zumindest ein Wahlkampfthema wird.[a] Eine zweite Studie von infratest-dimap differenziert weiter, wonach 52% für einen flächendeckenden, und zusätzliche 28% für einen branchenspezifischen Mindestlohn votieren.[b] Auffällig bei beiden Umfragen ist, dass sich die generelle Ablehnung praktisch in allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und parteipolitischen Schichten in Grenzen hält.
Dennoch ist die öffentliche Diskussion bisweilen von starker Ideologie und großer Polemik geprägt. Die Spannweite der Argumente reicht dabei von „Mindestlöhne - ein Irrweg“, wie es der Sachverständigenrat plastisch formuliert hat,[1] bis hin zu „Arm trotz Arbeit? - Mindestlöhne jetzt!“, plakatiert vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Bayern.[c] Leicht bekommt man also den Eindruck, dass es nur Schwarz oder Weiß gibt, nur ganz oder gar nicht.
Dabei liegt die Wahrheit wie so oft in der Mitte, denn es gibt zu reinen Mindestlohnverfechtern und -gegnern ja noch weitere alternative Vorschläge zur Regulierung und Reformierung des Arbeitsmarktes. Modelle wie „Kombilöhne“ oder „aktivierende Sozialhilfe“ verkomplizieren diese Diskussion natürlich, bieten aber auch zusätzlich differenzierte Lösungsansätze.
Um aber das unerschöpfliche Reservoir der Lohn- und Arbeitsmarkdebatten sinnvoll einzugrenzen, werde ich mich im Weiteren rein mit Mindestlöhnen und ihren Effekten auf den Arbeitsmarkt, und hier speziell auf die Beschäftigung, befassen. Selbst diese Beschränkung auf bietet noch genug Stoff für eine profunde Analyse. Denn allein die Differenzierung in obiger zweiter Studie (genereller vs. branchenspezifischer Mindestlohn) zeigt schon die Problematik einer oberflächlichen Betrachtung dieses Themas.
Die Basis für eine tiefergehende Analyse bildet eine kurze Erläuterung von Inhalt und Form des Begriffs „Mindestlohn“, inklusive der rivalisierenden Theorien dazu, besonders der Neoklassischen Theorie und der Monopsonmarkt-Theorie, die jeweils unterschiedliche Wirkungen von Mindestlohnkonzepten voraussagen.
Doch Theorien müssen bestätigt oder widerlegt werden, und so befand der intensiv mit diesem Thema beschäftigte Alan Manning 2003: „The impact of minimum wages on employment should primarily be an empirical issue... “[2] Daher werden hier zwei konkrete Fallstudien vorgestellt, die beide zwar verschiedene Ergebnisse, aber die selbe (Daten-)Grundlage haben - die Erhöhung des staatlichen Mindestlohns in New Jersey im Jahr 1992. Die zweite Studie „evaluiert“ hierbei die erste, kritisiert diese und ergänzt sie - und schafft so einen zweiten Standpunkt.
Allein die unterschiedlichen Ergebnisse dieser Autoren, untermauert von vielen weiteren Studienergebnissen, zeigen am Ende, wie uneinig der Forschungsstand hier ist. Es bieten sich also durchaus einige Ansatzpunkte für die weitere Forschung, die ich ebenfalls darzulegen versuchen werde.
2 Theorie des Mindestlohns
2.1 Begriff u. Entwicklung
Manchmal bekommt man den Eindruck, das Thema Mindestlohn sei eine neuere Erfindung, besonders der Gewerkschaften in Deutschland. Und viele nehmen wohl auch an, dass die Väter des politisch-ökonomischen Sozialismus um Karl Marx diesem Thema die ersten fundierten Gedanken gewidmet haben. Tatsächlich war es jedoch der Begründer der Neoklassischen Volkswirtschaftslehre, Adam Smith, der in seinem Standardwerk vom Wohlstand der Nationen (1776) schrieb: „Der Mensch ist darauf angewiesen, von seiner Arbeit zu leben, und sein Lohn muß mindestens so hoch sein, daß er davon existieren kann. “И
Diese Lohnhöhen mussten von Arbeitern immer wieder mit Streiks erstritten werden, denn erst mit der Einführung in Neuseeland 1894 wurde ein genereller Mindestlohn geschaffenst und aktuell listet die OECD 21 ihrer 30 Mitgliedsstaaten als Länder mit gesetzlichen oder De-facto-Mindestlöhnen auf, wobei der Stundensatz im Mittel $5.50 beträgt und die Bandbreite von $0.73 (Mexiko) bis $10.60 (Niederlande) reicht.!4! Deutschland ist in dieser Liste nicht verzeichnet, denn hier verzichtete man bewusst auf staatliche Engriffe, und verließ sich auf die Tarifautonomie und die Macht der Arbeitnehmerverbände. Nachdem jedoch die Tarifbindung in Ost & West, sowie auch der gewerkschaftliche Organisationsgrad in letzter Zeit rapide gesunken ist, schwenken auch die Gewerkschaften immer mehr auf die Forderung eines flächendeckenden Mindestlohns ein.
Doch was genau ist ein „Mindestlohn“? Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definiert „einen Mindestbetrag, welcher der Mehrheit der Arbeiter gezahlt werden muss [...], und der so fixiert ist, dass das Existenzminimum der Arbeiter und ihrer Familien abgedeckt wird [.]“[e], wobei das „Existenzminimum“ je nach Volkswirtschaft verschieden ist. Für die Europäische Union (EU) hat sich die Betrachtung der „relativen Armut“ etabliert, wonach ein Verdienst von unter 60% des mittleren Einkommens unter diesen Begriff fällt.[f] Dies betrifft genau genommen auch Arbeitslose, Ruheständler, Studenten, etc. - jedoch auch den immer größer werdenden Anteil der sog. „working poor“, also der Arbeitnehmer, deren Lohn allein das Existenzminimum nicht mehr sichern kann.
2.2 Neoklassische Theorie
Ein solcher staatlicher Eingriff einer Mindestlohneinführung würde natürlich enorme Effekte auf die Lohn- u. Kostenstruktur der Unternehmen haben, und damit auch auf den Arbeitsmarkt. Das postuliert die Neoklassische Theorie, die auch erwartet, dass diese Effekte negativ ausfallen, die Beschäftigung sinkt, und so auch ein Wohlfahrtsverlust für die Volkswirtschaft entsteht.
Die Grundlage der Arbeitsmarktbetrachtung bietet hierbei das einfache Marktmodell mit Angebot und Nachfrage, die je nach Präferenzen und Verfügbarkeit einen markträumenden Gleichgewichtspreis bestimmen, zu dem die Menge an angebotener und an nachgefragter Menge ebenso gleich ist wie die Höhe des angebotenen und des nachgefragten Lohns. Dieser Preis gilt - wie auf jedem kompetitiven, transparenten und vollkommenen Markt - als Pareto-optimal und wohlfahrtsmaximierend, und somit als ökonomisch bestes Ergebnis.
Eine Kritik dieses Pareto-Kriteriums ist jedoch die Sozialverträglichkeit, weswegen ein in der Theorie ökonomisch „optimaler“ Lohn nicht zwingend auch „sozial gerecht“ ist und das Existenzminimum sichert. In einem solchen Fall sollen die Löhne administrativ angehoben werden, was durch die Festsetzung eines Mindestlohns über dem Gleichgewichtslohn erfolgt.[1]
Ein solch höherer Lohn liegt damit auch über dem Wertgrenzprodukt des Arbeiters, welches ihm das Unternehmen optimalerweise zu zahlen bereit ist. Letzteres hat nun also einen klaren Anreiz, den Arbeiter zu entlassen, da dieser den neuen
Mindestlohn nicht mehr „wert“ ist, und niedrigere Lohnabschlüsse nicht mehr möglich sind, selbst wenn sie von beiden Seiten akzeptiert würden.
Die Nachfrage der Arbeitgeber sinkt nun also unter die ursprüngliche gleichgewichtige Menge, während die (potenziellen) Arbeitnehmer nun bereit sind, mehr Arbeit anzubieten. Durch diese Diskrepanz entsteht nun von den Arbeitnehmern nicht gewünschte, und somit unfreiwillige, Arbeitslosigkeit. (Nachfolgendes Schaubild 1 zeigt diese Situation auf.)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: eigene Darstellung, in Anlehnung an: Ragacs (2002)
Der spätere Nobelpreisträger George J. Stigler argumentierte bereits 1946, dass dieser Mechanismus neben den Entlassungen - die stärker ausfallen, je größer die Differenz von Mindest- zu Gleichgewichtslohn ist - auch eine Produktivitätssteigerung der betroffenen Arbeiter zur Folge haben kann.15] Da diese aber trotz zuvor sehr niedrigen Löhnen ihrem Arbeitgeber schon keinen Anreiz für eine (freiwillige) Lohnsteigerung setzen konnten, liegt es näher, dass die unternehmen den nun kostenintensiveren Faktor Arbeit eher durch technischen Fortschritt und eine effizientere Produktion substituieren.[2]
Dadurch kommt dem Lohn als Marktpreis des Arbeitsmarktes eine klassische Allokations- aber auch Signalfunktion für die Gesamtwirtschaft zu. Durch stark sinkende Löhne in bestimmten Bereichen wird hier ein Überangebot an Arbeitskräften angezeigt (oder ihr Produktivitätsverlust), was - beispielsweise durch gezielte Umschulungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen - zu einer Neuallokation der Arbeitnehmer in andere, attraktivere Branchen führt. Ein Mindestlohn verhindert jedoch die Anzeige solcher wichtiger Signale.
2.3 Monopsonmarkt-Theorie
So überzeugend und bewährt die Neoklassische Theorie auch ist, zu ihrem Funktionieren ist die Annahme des Arbeitsmarktes als vollkommener Wettbewerbsmarkt zwingend notwendig. Nun hat der Arbeitsmarkt aber einige Merkmale, die diese Annahme nicht mehr unumstößlich machen. Es ist hier z.B. leichter als auf anderen Märkten möglich, dass (faktische) Monopole entstehen, sowohl auf Angebots- als auch auf Nachfrageseite.
Angebotsmonopole entstehen zum Beispiel durch eine sehr starke Stellung der Gewerkschaft, die für ihre Mitglieder Lohnverhandlungen durchführt. Im schlimmsten Fall kann das Scheitern dieser Verhandlungen für das Unternehmen den Ausstand oder Verlust fast aller, zumindest aber vieler, Mitarbeiter bedeuten. Der Konkurrenzgedanke des freien Marktes wäre somit ausgehebelt, das Erzielen des Gleichgewichtspreises nicht mehr garantiert. Dieses Szenario ist in vielen Bereichen der Wirtschaft, besonders in Deutschland, allerdings weniger zu befürchten, da allein der erwähnte Trend hin zu weniger Tarifbindung und geringerem gewerkschaftlichen Organisationsgrad unübersehbar ist.
Bedeutsamer wirkt da schon die Möglichkeit eines Nachfragemonopols, eines sogenannten Monopsons. Im engeren Sinne steht hier ein Arbeitsnachfrager vielen Arbeitsanbietern gegenüber, der Effekt ist allerdings vergleichbar bei den wesentlich häufiger auftretenden Oligopolstrukturen, bei denen einige wenige Unternehmen viele Arbeitnehmer nachfragen.
Der Markt gerät hierbei aus dem Gleichgewicht, da sich der Monopsonist aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung nicht mehr als Preisnehmer verhält, sondern seine nun realisierbare Rente zu maximieren versucht.[3] Für ihn ist daher die Identität von Grenzkosten- und Arbeitsnachfragefunktion der optimale Punkt. Diese Grenzkosten liegen jedoch über den als Arbeitsangebotsfunktion geltenden Durchschnittskosten, da unter der Annahme der Homogenität des Gutes Arbeit vergleichbare Löhne für vergleichbare Arbeiter gezahlt werden müssen, so dass jede marginale Erhöhung des Lohns für eine zusätzliche marginale Einheit Arbeit also auch eine Erhöhung des Lohns für alle anderen Einheiten nach sich zieht. Dadurch wird auf diesem Monopsonmarkt immer ein Nachfrageniveau gewählt, welches unterhalb des vollkommenen Gleichgewichtes liegt, einhergehend mit einem niedrigeren Lohnniveau. Es entsteht hier also trotz eines funktionierenden Marktes ohne staatliche Eingriffe eine Unterbeschäftigung und wiederum unfreiwillige Arbeitslosigkeit. (Nachfolgendes Schaubild 2 verdeutlicht diese Situation.)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Schaubild 2 - Monopsonistische Marktsituation
In diesem Fall kann ein Mindestlohn (der über dem Monopsonlohn liegt) also die vorhandene unterbeschäftigung wirksam bekämpfen und auch zu einem Wohlfahrtsgewinn führen. Dieser Beschäftigungseffekt ist aber nur dann eindeutig positiv, wenn dieser Mindestlohn noch unterhalb der Identität von Grenzkosten und Arbeitsnachfrage liegt. Liegt er darüber, ist er klar negativ. Hier spielt also nicht das bloße Vorhandensein, sondern besonders die Höhe des Mindestlohns eine Rolle. Genau hiermit argumentiert Stigler, der erwartet, dass selbst bei Vorliegen einer solchen Marksituation die Politikmaßnahme der Einführung eines Mindestlohns zum Scheitern verurteilt sei, da die passende Höhe desselben praktisch nicht zu bestimmen ist.151 Auch wenn eine solche Bestimmung im Ansatz gelinge, seien noch genügend Probleme vorhanden, denn die Ausprägung des Monopsons sei sowohl über die Art der Jobs und die Qualifizierung der Arbeiter, wie auch zwischen Firmen und Fabriken, und schließlich besonders über die Zeit sehr verschieden. Selbst ein spezifisch ausgehandelter Mindestlohn liefe somit Gefahr, kontraproduktiv zu sein - ein allgemeingültiger täte dies mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit.
Auch wenn dieses Modell für ein Industrieland zunächst unwirklich erscheint, gewinnt es doch an Plausibilität, wenn man die Existenz von realistischen Spezialfällen bedenkt, die zu monopsonähnlichen Strukturen führen. So kann durch eingeschränkte Mobilität oder erhöhte Suchzeit nach Arbeitsangeboten die Annahme bzw. der Wechsel eines Arbeitsplatzes so kostenintensiv sein, dass Arbeitnehmer selbst deutlich bessere Außenoptionen ausschließen müssen. Der so „ausgedünnte“ Arbeitsmarkt entwickelt trotz grundsätzlichen vorhandenen Wettbewerbs dennoch alle Merkmale eines Monopsonmarktes.[2]
Auch postulieren Draca/Machin/Reenen die Relevanz der Monopsonmarkt-Theorie anhand ihrer Studie zur Auswirkung von Mindestlöhnen in Großbritannien, die als Ergebnis trotz sinkender Rentabilität weder den Rückgang von Beschäftigung noch die Schließung von Firmen verzeichnet.[6] Als Erklärung gelte hierfür die Existenz von (monopsonistischen) „Quasirenten“ im Markt, die nach Einführung des Mindestlohns zunächst aufgezehrt würden.
2.4 Andere Arbeitsmarkttheorien
Doch nicht nur von der Monopsonmarkt-Theorie geht eine fundamentale Kritik an der Neoklassischen Theorie aus. Besonders die Form der komparativ-statischen Partialanalyse - also die Betrachtung nur eines Marktes zu zwei festen Zeitpunkten, vor und nach einem Eingriff in diesen Markt - gibt Anlass zu neuen Analysearten.
So stellt zum Beispiel ein „Zweisektorenmodell“ die Existenz von Wechselwirkungen des betroffenen Arbeitsmarktes mit einem anderen Sektor dar. Folgernd aus dem Gesetz von Walras[4] determiniert das Marktgleichgewicht im ersten Sektor das Gleichgewicht des zweiten Sektors, und umgekehrt.
Unter der auch hier geltenden Annahme der Homogenität des Gutes Arbeit verändert ein sektorspezifischer Mindestlohn die relativen Güterpreise durch das Auftreten von Angebotsmigration zwischen den Sektoren. Da im ersten Sektor nun durch die Marktreaktion weniger Leute Beschäftigung haben,[5] werden diese ihre Arbeitskraft auf dem zweiten Sektor anbieten. Da das sich dort erhöhende Arbeitsangebot jedoch einer gleichbleibenden Nachfrage gegenübersteht, wird die entstehende zusätzliche Beschäftigung immer von einem sinkenden Gleichgewichtslohn begleitet. Ob der aggregierte Beschäftigungseffekt optimalerweise gleichbleibend oder doch negativ ist, hängt von zu vielen Faktoren ab, als dass sich dies hier klar bestimmen ließe.
[...]
[1] Ein Mindestlohn unterhalb des Gleichgewichtspreises ist offenkundig nicht nur logisch zu bezweifeln, sondern auch ökonomisch wirkungslos, da in diesem Fall die Arbeitsnachfrage das Arbeitsangebot übersteigt, und so die Unternehmen höhere Löhne zu zahlen bereit sind, was eine sukzessive Anpassung bis wieder hin zum Gleichgewichtslohn zur Folge haben wird.
[2] Dieser Effekt betrifft insbesondere Arbeiter des unteren Lohnbereichs, da deren Qualifikationsniveau oft einen höheren Lohn ökonomisch nicht rechtfertigt, während Hochlohngruppen davon gänzlich unberührt bleiben. Die gerade von den Mindestlohnverfechtern durch einen umverteilungseffekt erhoffte Stärkung der lohnschwachen Schichten würde somit zusätzlich konterkariert.
[3] ш In vollkommenen Wettbewerbsmärkten existieren solche Renten nur theoretisch und sind nicht realisierbar - denn hier besteht für alle Teilnehmer immer ein Anreiz, von einer Ungleichgewichtssituation abzuweichen, um so den möglichen Gewinn einer marginalen Erhöhung von Lohn u. Beschäftigung abzuschöpfen. Sukzessive stellt sich daher wieder das zu erwartende Gleichgewicht ein.
[4] Angebot u. Nachfrage auf verschiedenen Teilmärkten gleichen sich in der Summe aus, der Wert der aggregierten Überschussnachfrage ist somit Null. Wenn sich (n-1) Märkte im Gleichgewicht befinden, ist daher Immer auch der letzte Markt n Im Gleichgewicht.
[5] vgl. Seite 6f. dieser Arbeit.