In dieser Arbeit wird ein Überblick über die unterschiedliche Zessionsarten und Sonderformen gegeben.
Inhaltsverzeichnis
- I. Arten der Zession
- 1) Globalzession
- 2) Mantelzession
- II. Sonderformen der Zession
- 1) Die Sicherungszession
- 2) Inkassozession
- 3) Factoring
- 4) Zession zahlungshalber
- 5) Stille Zession
- III. Literaturliste
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit den Arten und Sonderformen der Zession im Rahmen des österreichischen Rechts. Sie analysiert die verschiedenen Formen der Zession und beleuchtet die Besonderheiten der jeweiligen Sonderformen, wie z.B. die Sicherungszession, die Inkassozession und das Factoring.
- Arten der Zession: Globalzession und Mantelzession
- Sonderformen der Zession: Sicherungszession, Inkassozession, Factoring, Zession zahlungshalber, Stille Zession
- Publizitätserfordernisse bei der Zession
- Bestimmtheitserfordernis bei der Zession
- Rechtliche Grundlagen und Relevanz der Zession im österreichischen Recht
Zusammenfassung der Kapitel
I. Arten der Zession
1) Globalzession
Die Globalzession beschreibt die Abtretung mehrerer Forderungen gleichzeitig, wobei diese sowohl gegenwärtige als auch künftige Forderungen umfassen können. Die Zulässigkeit der Globalzession hängt von der Individualisierbarkeit der abgetretenen Forderungen ab, die durch die Bestimmung des Rechtsgrundes der Forderungen gewährleistet werden muss. Die Globalzession dient oft der Sicherstellung von Forderungen und wird daher als Unterart der Sicherungszession betrachtet. Die Publizitätserfordernisse bei der Globalzession werden diskutiert, wobei die Vorausverständigung des Drittschuldners und der Buchvermerk im Fokus stehen.
2) Mantelzession
Die Mantelzession ist kein echter Zessionsvertrag, sondern ein Verpflichtungsgeschäft, welches eine zukünftige Einzelabtretung von Forderungen unter bestimmten Bedingungen garantiert. Die Bestimmung des Umfangs, der Art und Gattung der abzutretenden Forderungen ist für die Wirksamkeit der Mantelzession essenziell.
II. Sonderformen der Zession
1) Die Sicherungszession
Die Sicherungszession stellt eine Form der Treuhand dar, bei der eine Forderung als Sicherheit für eine andere Forderung übertragen wird. Der Zedent bleibt Eigentümer der Forderung, während der Zessionar im Innenverhältnis verpflichtet ist, die Forderung nur bei Zahlungsverzug einzuziehen. Die Sicherungszession wird aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit der Sicherungsübereignung und Verpfändung analog dem ABGB behandelt, wobei die pfandrechlichen Publizitätsvorschriften zur Anwendung kommen.
Schlüsselwörter
Zession, Globalzession, Mantelzession, Sicherungszession, Inkassozession, Factoring, Publizität, Bestimmtheitserfordernis, Drittschuldnerverständigung, Buchvermerk, österreichisches Recht.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter einer Zession im österreichischen Recht?
Eine Zession ist die vertragliche Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar).
Was ist der Unterschied zwischen Globalzession und Mantelzession?
Die Globalzession tritt mehrere Forderungen gleichzeitig ab; die Mantelzession ist ein Vorvertrag, der die zukünftige Abtretung von Forderungen garantiert.
Wie funktioniert eine Sicherungszession?
Hierbei wird eine Forderung als Sicherheit für eine andere Schuld übertragen. Sie unterliegt strengen Publizitätsvorschriften (z.B. Buchvermerk).
Was ist Factoring?
Factoring ist eine Sonderform der Zession, bei der ein Unternehmen seine Forderungen an einen Factor verkauft, um sofortige Liquidität zu erhalten.
Was bedeutet das Publizitätserfordernis?
Damit eine Zession (insb. zur Sicherung) gegenüber Dritten wirksam ist, muss sie nach außen erkennbar sein, etwa durch Drittschuldnerverständigung oder Vermerke in den Geschäftsbüchern.
- Arbeit zitieren
- MMag. Dr. Sabine Picout (Autor:in), 2005, Arten und Sonderformen der Zession im Österreichischen Recht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185023