Kommunale Finanzverwalter glaubten anfangs der 90er Jahre – zunächst in den
Niederlanden, ab 1995 auch in Deutschland – ein Mittel der wundersamen
Geldvermehrung gefunden zu haben, das ihnen helfen könnte, die immer akuter werdenden
Finanznöte ihrer Städte und Gemeinden1 zu lindern. Die Rede ist vom so genannten USCross-
Border-Leasing.
Bundesweit haben mittlerweile etwa 200 Städte2 Cross-Border-Leasingverträge mit
privaten US-Investoren abgeschlossen, die den maroden Gemeindekassen zu einem
warmen Geldregen aus den USA verhalfen. Im Gegenzug wurden Messehallen, Schulen,
Schienennetze und Straßenbahnen, Kanalisationen und Müllverbrennungsanlagen, Klärund
Heizkraftwerke in die USA verpachtet. In die öffentliche Diskussion geriet das
Finanzierungsmodell allerdings erst ab dem Jahr 2001, als die Zahl der Cross-Border-
Leasingverträge deutlich anstieg. So gibt es inzwischen allein in Nordrhein-Westfalen auf
kommunaler Ebene 19 abgeschlossene Leasinggeschäfte dieser Art, die den beteiligten
Städten einmalige Einnahmen in Höhe von 345,5 Millionen Euro erbrachten3. So wurden
zum Beispiel die Dortmunder Westfalenhalle und die Kölner Straßenbahnen vermietet und
dann zurückgeleast. Zu weiterer Publizität verhalfen dieser Finanzierungsform besonders
spektakuläre Leasingobjekte wie das Münchner Rathaus, das zeitweise als Gegenstand
eines Cross-Border-Leasingvertrages in Erwägung gezogen wurde.
In der Einschätzung und Bewertung des Cross-Border-Leasing schieden sich indes sehr
schnell und nachhaltig die Geister. Die Fronten von Befürwortern und Gegnern scheinen
sich zunehmend zu verhärten: Erblickt die eine Seite darin eine „attraktive Möglichkeit zur
Erschließung neuer Finanzmittel für die öffentliche Hand“4, vermag die andere nur „dirty
tricks“5 zu erkennen. Eine vorurteilsfreie und sachliche Beurteilung stellen diese
Extrempositionen sicherlich nicht dar. Eine solche wäre aber um so wichtiger und
notwendiger, als das Cross-Border-Leasing mit Vertragslaufzeiten bis zu 100 Jahren noch lange Gegenstand kommunaler Haushaltspolitik sein wird. [...]
1 Auf deutscher Seite können nicht nur Städte und Gemeinden, sondern auch Bundesländer,
Zweckverbände, kommunale Unternehmen, Bundesunternehmen oder private Unternehmen
Vertragspartei von US-Cross-Border-Leasingtransaktionen sein.
2 Vgl. FAZ vom 25.02.2003 Nr. 47 S. 1.
3 Vgl. Ebenda, S. 4.
4 Vgl. Laudenklos/Pegatzky (2002), S. 1306.
5 Vgl. Rügemer (2002), www.oeko-net.de/kommune/kommune02-02/zzruegem.htm.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG, ZIEL UND VORGEHENSWEISE
2 GRUNDSTRUKTUREN EINER CROSS-BORDER LEASINGTRANSAKTION
2.1 Begriffsdefinitionen und Grundlagen
2.1.1 Leasing
2.1.2 US-Cross-Border-Leasing
2.1.3 Sale-and-lease-back-Modell
2.1.4 US-Lease-in/Lease-out Struktur
2.1.5 Service-Contract-Struktur
2.2 Geeignete Transaktionsgegenstände
2.3 Wertermittlung
2.4 Vertragspartner
2.5 Vertragsbeziehungen
2.5.1 Grenzüberschreitende Verträge
2.5.1.1 Rahmenvertrag
2.5.1.2 Langfristiger Hauptmietvertrag
2.5.1.3 Kurzfristiger Untermietvertrag
2.5.2 Im Ausland abzuschließende Verträge
2.5.2.1 Vertrag zwischen US-Investoren und US-Trust
2.5.2.2 Verträge zwischen US-Trust und Banken
2.5.3 Im Inland abzuschließende Verträge
2.5.3.1 Verträge zwischen Kommune und Banken
2.5.3.2 Vertrag zwischen Kommune und Arrangeur
2.6 Finanzierungsstruktur und Zahlungsströme
2.6.1 Bei Abschluss der Verträge
2.6.2 Während der Vertragslaufzeit
2.6.3 Bei Ausübung der Kaufoption
3 TRANSAKTIONSVORTEILE
3.1 Barwertvorteil
3.2 Steuerstundungseffekte
4 ÖFFENTLICH-RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN BEI CROSS-BORDER-LEASINGVERTRÄGEN
4.1 Öffentlich-rechtliche Zuständigkeiten innerhalb der Gemeinde
4.1.1 Beschluss der Gemeindevertretung
4.1.2 Interne Willensbildung/externe Vertretung
4.1.3 Kommunalrechtliche Genehmigungserfordernisse
4.1.3.1 Kredit und kreditähnliches Rechtsgeschäft
4.1.3.3 Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten
4.2 Behandlung des Barwertvorteils im kommunalen Haushaltsrecht
4.2.1 Einstellung in den allgemeinen Haushalt oder Zweckgebundenheit
4.2.2 Rückzahlung erhaltener Zuschüsse
5 STEUERRECHTLICHE BEURTEILUNG VON CROSS-BORDER-LEASINGVERTRÄGEN
5.1 Betrachtungsweise in Deutschland
5.1.1 Objektzurechnung
5.1.1.1 Zivilrechtliches Eigentum
5.1.1.2 Wirtschaftliches Eigentum
5.1.2 Bilanzierung
5.1.2.1 Handelsbilanz
5.1.2.2 Steuerbilanz
5.1.3 Steuerliche Behandlung des Barwertvorteils
5.1.3.1 Hoheitsbetrieb
5.1.3.2 Betrieb gewerblicher Art
5.1.3.2.1 Körperschaftsteuer
5.1.3.2.2 Gewerbesteuer
5.1.3.2.3 Umsatzsteuer
5.1.3.2.4 Grunderwerbsteuer
5.1.3.3 Betriebe mit privatrechtlicher Rechtsform
5.2 Betrachtungsweise in den USA
5.3 Doppelbesteuerungsabkommen
5.3.1 Wirtschaftliches Eigentum
5.3.2 Beschränkte Steuerpflicht
6 RISIKOANALYSE VON KOMMUNALEN CROSS-BORDER-LEASINGTRANSAKTIONEN
6.1 Begriffsdefinition
6.2 Risiken vor Vertragsabschluss
6.2.1 Allgemeine Vertragsrisiken
6.2.1.1 Unterschiedliche Rechtsordnungen
6.2.1.2 Unsicherheiten in Sach- und Rechtsfragen
6.2.1.2.1 Verbot von Cross-Border-Leasingtransaktionen
6.2.1.2.2 Kommunalrechtliche Anerkennung
6.2.1.2.3 Steuerrechtliche Anerkennung
6.2.1.3 Vertragsabschlussrisiko
6.2.2 Finanzierungsrisiken
6.3 Risiken nach Vertragsabschluss
6.3.1 Risiken rechtlicher Natur
6.3.1.1 Verwendung des Barwertvorteils
6.3.1.2 Allgemeine Gesetzesänderungen
6.3.1.3 Steuerrechtsänderungen
6.3.2 Insolvenzrisiken
6.3.2.1 Insolvenz der Kommune
6.3.2.2 Insolvenz des US-Trust
6.3.2.3 Insolvenz der Defeasance-Banken
6.3.2.4 Insolvenz des US-Investors
6.3.3 Operative Risiken
6.3.3.1 Nutzungsausfall/Untergang des Wirtschaftsgutes
6.3.3.2 Leistungsstörungen
6.3.4 Kündigungswert
6.4 Vertragscontrolling
7 ZUSAMMENFASSUNG
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Diese Arbeit analysiert die rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte von kommunalen Cross-Border-Leasingverträgen. Das primäre Ziel besteht darin, ein besseres Verständnis für diese komplexen Finanzierungsinstrumente zu schaffen und eine objektive Beurteilungsgrundlage für Kommunen hinsichtlich der Vertragsstrukturen, Vorteile und Risiken zu bieten.
- Grundlegende Definitionen und Aufbau von Cross-Border-Leasingmodellen
- Öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen und Genehmigungserfordernisse für Kommunen
- Umfassende steuerrechtliche Beurteilung unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Aspekte
- Detaillierte Analyse der Risikostruktur (Rechtliche, finanzielle und operative Risiken)
- Handlungsempfehlungen für die Vertragsgestaltung und das Controlling
Auszug aus dem Buch
2.1.2 US-Cross-Border-Leasing
Konstituierendes Merkmal des Cross-Border-Leasing ist, dass die Leasingraten grenzüberschreitend (cross-border) entrichtet werden, dass also Leasingnehmer und Leasinggeber in unterschiedlichen Ländern domizilieren. Somit kann Cross-Border Leasing, bzw. grenzüberschreitendes Leasing, als Oberbegriff für sämtliche Leasinggeschäfte definiert werden, bei denen die Leasingratenzahlungen grenzüberschreitend erfolgen. Das dem Cross-Border-Leasing vorangestellte „US“ weist lediglich darauf hin, dass einer der Vertragspartner in den USA beheimatet sein muss.
Innerhalb des Cross-Border-Leasing haben sich spezielle, überwiegend am US Steuerrecht orientierte und aufgrund von US-Steuerrechtsänderungen hervorgerufene, Leasingmodelle und -strukturen entwickelt. Diese bedürfen zum besseren Verständnis einer kurzen näheren Erläuterung und Klärung.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG, ZIEL UND VORGEHENSWEISE: Dieses Kapitel führt in die Thematik des US-Cross-Border-Leasing ein, erläutert die Beweggründe deutscher Kommunen zur Nutzung dieses Finanzierungsmodells und steckt den Untersuchungsrahmen der Arbeit ab.
2 GRUNDSTRUKTUREN EINER CROSS-BORDER LEASINGTRANSAKTION: Hier werden die wesentlichen vertraglichen Aufbauten, die beteiligten Parteien sowie die Finanzierungsmechanismen und Zahlungsströme im Detail dargestellt.
3 TRANSAKTIONSVORTEILE: Dieses Kapitel befasst sich mit den ökonomischen Anreizen für Kommunen, insbesondere dem Barwertvorteil und den aus der US-amerikanischen Steuerpraxis resultierenden Effekten.
4 ÖFFENTLICH-RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN BEI CROSS-BORDER-LEASINGVERTRÄGEN: Hier erfolgt eine Untersuchung der kommunalverfassungsrechtlichen Zuständigkeiten, der Genehmigungspflichten für kreditähnliche Rechtsgeschäfte sowie der haushaltsrechtlichen Einordnung der erlangten Vorteile.
5 STEUERRECHTLICHE BEURTEILUNG VON CROSS-BORDER-LEASINGVERTRÄGEN: Dieses Kapitel widmet sich der komplexen steuerrechtlichen Analyse, wobei insbesondere die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums, die Bilanzierung sowie die Steuerpflicht (KSt, GewSt, USt) für deutsche Kommunen geprüft werden.
6 RISIKOANALYSE VON KOMMUNALEN CROSS-BORDER-LEASINGTRANSAKTIONEN: Hier werden potenzielle Risiken vor und nach Vertragsschluss (z.B. Insolvenzrisiken, Rechtsänderungen, operative Störungen) identifiziert, bewertet und Strategien zur Minimierung aufgezeigt.
7 ZUSAMMENFASSUNG: Abschließend werden die zentralen Ergebnisse der Arbeit resümiert und die Bedeutung einer sorgfältigen Vertragsgestaltung hervorgehoben.
Schlüsselwörter
Cross-Border-Leasing, Kommunalfinanzierung, Barwertvorteil, US-Trust, Defeasance-Struktur, Steuerstundungseffekte, Wirtschaftliches Eigentum, Kommunalrecht, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Risikoanalyse, Vertragscontrolling, Leasing, US-Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Analyse von kommunalen Cross-Border-Leasingverträgen, einer Finanzierungsform, bei der Kommunen kommunales Vermögen an US-amerikanische Investoren verpachten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit konzentriert sich auf die Vertragsstrukturen, die kommunalrechtlichen Voraussetzungen in Deutschland, die steuerrechtliche Einordnung auf deutscher und US-amerikanischer Seite sowie das Risikomanagement.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, ein besseres Verständnis für das Finanzierungsmodell zu schaffen und eine Grundlage für eine objektive Beurteilung der damit verbundenen Chancen und Risiken für deutsche Kommunen zu bieten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtliche und wirtschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Fachliteratur, Erlassen von Finanz- und Innenministerien, Rechtsprechung (insb. BFH/BGH) und praktischen Transaktionserfahrungen basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Transaktionsstrukturen, die Prüfung der öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen, eine ausführliche steuerrechtliche Würdigung und eine detaillierte Risikoanalyse.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den Kernbegriffen gehören Cross-Border-Leasing, Barwertvorteil, US-Trust, wirtschaftliches Eigentum, Defeasance-Struktur und kommunale Finanzhoheit.
Wie ist die steuerliche Zurechnung des Wirtschaftsgutes aus deutscher Sicht geregelt?
Nach Ansicht des Autors bleibt die Kommune aufgrund der Vertragseinheit von Haupt- und Untermietvertrag zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer, da Nutzen und Lasten beim Leasingnehmer verbleiben.
Welche Konsequenzen hätte eine Insolvenz des US-Investors?
Aufgrund der rechtlichen Konstruktion als selbständiges Treuhandvermögen (US-Trust) ist ein direkter Durchgriff der Gläubiger auf das Trust-Vermögen ausgeschlossen, wodurch das Insolvenzrisiko für die Kommune minimiert wird.
- Quote paper
- Moritz Gindra (Author), 2003, Eine rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Analyse von kommunalen Cross-Border-Leasingverträgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18510