In Umsetzung einer europäischen Richtlinie vom 24.06.1992 hat der Gesetzgeber am 10.06.1998 die BaustellV erlassen. Damit ist ein weiterer Schritt in der Umwandlung von nationalem in europaeinheitliches Arbeitsschutzrecht gemacht worden. Mit der BaustellV wurde dem Bauherrn erstmals eine weitreichende Verantwortung für Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf seiner Baustelle übertragen, die er jedoch an Dritte, im Rahmen dieser Betrachtung also auf das von ihm beauftragte Architekturbüro, übertragen kann. Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung führt die BaustellV bis zu drei Dokumentationen sowie ggf. die Instanz des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ein, die jeweils abhängig von Größe und Gefährdungsgrad des Projekts zum Einsatz kommen können und hier jeweils in ihren Anforderungen, Funktionen und ihrem Aufbau betrachtet werden.
Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt hierbei jedoch nicht auf den Methoden und Techniken der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, wie sie schon in zahlreichen Schulungen vermittelt werden, sondern in den betriebsinternen Aspekten der Einführung dieses Leistungsbildes.
Der Einsatzzeitraum der Instrumente der BaustellV orientiert sich nicht an den Leistungsphasen der HOAI, ist jedoch insgesamt während der Phasen 3-9 anzusiedeln. Für die Untersuchung wird die Dimension eines mittelgroßen Architekturbüros gewählt. Die Qualifikation sowie die Koordination der in die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination involvierten Instanzen sind exakt festzulegen. Dazu ist der Aufbau des Büros als projektorientierte Matrixorganisation sinnvoll. Da in den einzelnen Bearbeitungszeiträumen (Planung, Ausführung) unterschiedliche Instanzen des Architekturbüros auch simultan mit den Aufgaben betraut werden müssen, ergeben sich anspruchsvoll zu verwaltende Kommunikationsschnittstellen. Erschwert wird dies bei Beauftragungsmodellen, bei denen nicht die gesamte Leistungserstellung durch das Architekturbüro selbst durchgeführt wird, sondern Teile davon extern übernommen werden (GU, externe Bauleitung).
Für die Einführung der Übernahme von Leistungen im Rahmen der Baustellenverordnung werden in dieser Arbeit Leistungsbild und Honoraransatz ermittelt. Für die Vor- und Nachkalkulation sowie die Steuerung des Aufwands während des Produktionsprozesses ist ein entwickeltes Controlling erforderlich.
Inhaltsverzeichnis
- Darlegung der Problematik
- Die Einführung der Baustellenverordnung als neue Herausforderung
- Vorgehensweise und Aufbau dieser Arbeit
- Rechtsquellen der BaustellV
- Arbeitsschutz als gesellschaftliches Ziel
- Arbeitsschutz im europäischen Rahmen
- Weitere zu beachtende Regelwerke
- Anforderungen der BaustellV
- Arbeitsschutz
- Vorankündigung
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan)
- Unterlage
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
- Organisatorische Aspekte
- Die organisatorischen Strukturen des Architekturbüros
- Der Produktionsprozeß im Architekturbüro
- Ein Organisationsmodell
- Die Integration der Dokumente der Baustellenverordnung
- Vorankündigung
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
- Unterlage
- Integration des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators
- Die Tätigkeitsphasen und die mögliche Anzahl der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren im Projekt
- Die entstehenden Kommunikationsschnittstellen bei verschiedenen Beauftragungsmodellen
- Ein Vergleich mit den Leistungen als Projektsteuerer gemäß § 31 HOAI
- Die organisatorischen Strukturen des Architekturbüros
- Merkantile Aspekte
- Ermittlung des Leistungsbilds
- Durchführung der Aufwandsschätzung
- Methoden der Honorarermittlung
- Das Controlling und seine Grundlagen
- Kostenrechnungssystematik
- Budgetierung und Steuerung der Prozesse
- Regelung der Prozesse
- Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination als Marketingaspekt
- Privatrechtliche Konsequenzen
- Folgen aus dem Arbeitsschutzrecht
- Konsequenzen bei der deliktischen Haftung
- Schuldrechtliche Aspekte
- Absicherung gegen mögliche Schadenersatzansprüche
- Konsequenzen für die Vertragsgestaltung
- Conclusio und Ausblick
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Studienarbeit befasst sich mit den Auswirkungen der Baustellenverordnung (BaustellV) auf Architekturbüros. Ziel ist es, die betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und privatrechtlichen Implikationen der BaustellV für Architekturbüros zu analysieren. Dabei wird insbesondere auf die Einführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) als neue Leistung im Architekturbüro eingegangen.
- Einführung der BaustellV und deren Auswirkungen auf Architekturbüros
- Integration der SiGeKo in die Organisation des Architekturbüros
- Merkantile Aspekte der SiGeKo, wie Leistungsbild, Honorarermittlung und Controlling
- Privatrechtliche Konsequenzen der SiGeKo, insbesondere im Hinblick auf Haftung und Vertragsgestaltung
- Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Architekturbüros im Umgang mit der BaustellV
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel der Arbeit stellt die Problematik der BaustellV für Architekturbüros dar. Es wird die Einführung der BaustellV als neue Herausforderung für Architekturbüros beschrieben und die Vorgehensweise sowie der Aufbau der Arbeit erläutert. Das zweite Kapitel befasst sich mit den Rechtsquellen der BaustellV. Es werden die Ziele des Arbeitsschutzes, die europäischen Rahmenbedingungen und weitere relevante Regelwerke beleuchtet. Das dritte Kapitel behandelt die Anforderungen der BaustellV. Es werden die verschiedenen Dokumente der BaustellV, wie die Vorankündigung, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) und die Unterlage, sowie die Rolle des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) erläutert. Das vierte Kapitel analysiert die organisatorischen Aspekte der BaustellV. Es werden die organisatorischen Strukturen des Architekturbüros, die Integration der Dokumente der BaustellV und die Integration des SiGeKo in die Organisation des Architekturbüros betrachtet. Das fünfte Kapitel behandelt die merkantilen Aspekte der BaustellV. Es werden das Leistungsbild der SiGeKo, die Aufwandsschätzung, die Honorarermittlung und das Controlling der SiGeKo-Leistungen analysiert. Das sechste Kapitel befasst sich mit den privatrechtlichen Konsequenzen der BaustellV. Es werden die Folgen aus dem Arbeitsschutzrecht, die Konsequenzen bei der deliktischen Haftung, die schuldrechtlichen Aspekte, die Absicherung gegen mögliche Schadenersatzansprüche und die Konsequenzen für die Vertragsgestaltung betrachtet.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Baustellenverordnung (BaustellV), die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo), Architekturbüros, Arbeitsschutz, Organisation, Controlling, Haftung und Vertragsgestaltung. Die Arbeit analysiert die Auswirkungen der BaustellV auf Architekturbüros und beleuchtet die Herausforderungen und Chancen, die sich aus der Einführung der SiGeKo ergeben. Dabei werden die betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und privatrechtlichen Aspekte der SiGeKo im Detail betrachtet.
- Quote paper
- Tim Brodt (Author), 2000, Auswirkungen der Baustellenverordnung auf Architekturbüros aus betriebswirtschaftlich-organisatorischer Sicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185446