Diese Arbeit soll anhand eines Beispiels klären, wie einzelne Ebenen (die europäische und die Verbandsebene sowie das Rechtstaats- und Föderalismusprinzip) insbesondere im Grundgesetz legitimiert sind und wie sie sich gegenseitig bedingen. Dazu werden die Ebenen dargestellt und versucht, sie kritisch auf deren Effektivität hin unter Berücksichtigung des konkreten Untersuchungsgegenstands, der drohenden Schließung einer Straußenfarm, zu beurteilen. Die Darstellung beginnt mit dem Föderalismusprinzip und geht dann zur übernächsten Größe, dem Europarecht über. In einem dritten und vierten Schritt werden die Bundesebene sowie die Verbänden behandelt. Abschließend wird noch kurz auf das Rechtstaatsprinzip eingegangen, da auch das Bundesverfassungsgericht in diesem Fallbeispiel eine Rolle spielt.
Gliederung
Einleitung
1. Das Föderalismusprinzip
1.1. Arten der Gesetzgebung
1.1.1. Ausschließliche Gesetzgebung
1.1.2. Konkurrierende Gesetzgebung
1.1.3. Rahmengesetzgebung
1.2. Artikel 23 (Europäische Union)
2. Der Europarat
3. Das Bundesministerium
3.1. Das Ressort- und das Kollegialprinzip
4. Verbände
4.1. Der Deutsche Bauernverband
4.2. Bundesverband Deutscher Straußenzüchter e.V.
5. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht das komplexe Zusammenspiel politischer Determinanten am Beispiel der drohenden Schließung einer niedersächsischen Straußenfarm, um die Legitimation und gegenseitige Bedingtheit der verschiedenen staatlichen und europäischen Ebenen kritisch zu beleuchten.
- Analyse des Föderalismusprinzips und der Gesetzgebungsarten im Grundgesetz.
- Untersuchung der Rolle europäischer Rechtsvorgaben und des Europarats.
- Betrachtung der internen Entscheidungsstrukturen in Bundesministerien.
- Evaluierung des Einflusspotentials von Interessenverbänden im politischen Prozess.
Auszug aus dem Buch
1. Das Föderalismusprinzip
Artikel 20 (1) Grundgesetz (GG): „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Neben dem Sozialstaats- und dem Demokratieprinzip ist im Artikel 20 GG die bundesstaatliche Ordnung verankert. Dieser Grundsatz der bundesstaatlichen Ordnung genießt die Bestandsgarantie des Artikels 79 (3) GG: „Eine Änderung dieses Grundgesetztes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ Das bedeutet, dass eine Abschaffung des Föderalismusprinzips mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, wohl aber eine Neugliederung der Bundesländer gemäß den Artikeln 29 (Neugliederung des Bundesgebietes) und 118 a (Neugliederung der Länder Berlin und Brandenburg). Die föderalistische Ordnung ist folglich nicht einmal durch eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit zu beseitigen.
Die Bundesländer sind durch Artikel 28 (1) GG (Verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern (Homogenitätsgebot); Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung) legitimiert, sich eigene Verfassungen zu geben, sofern diese mit den Prinzipien des Grundgesetztes übereinstimmen. Damit verfügen sie über das Recht eines eigenständigen parlamentarisch-demokratischen Regierungssystems, inklusive Parlament, Regierung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Diese Befugnis gilt jedoch nicht uneingeschränkt, sondern muss sich an dem geltenden Bundesrecht orientieren, welches gegebenenfalls dem Landesrecht übergeordnet wird, wie es auch in Artikel 31 GG (Vorrang des Bundesrechts) bestimmt ist.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung stellt den konkreten Fall einer bedrohten Straußenfarm als Untersuchungsgegenstand für das politische System der BRD vor.
1. Das Föderalismusprinzip: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtliche Ordnung und die unterschiedlichen Arten der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern.
2. Der Europarat: Hier wird die Rolle des Europarats und der Einfluss seiner Empfehlungen auf das nationale Recht beleuchtet.
3. Das Bundesministerium: Das Kapitel analysiert die interne Entscheidungsstruktur und das Spannungsfeld zwischen Kanzler- und Ressortprinzip.
4. Verbände: Die Bedeutung von Interessenverbänden für die Politikgestaltung und ihre Einflussmöglichkeiten werden hier diskutiert.
5. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Dieses Kapitel beleuchtet die Rolle des Gerichts als Hüter der Verfassung und die rechtliche Verbindlichkeit abstrakter Normenkontrollverfahren.
Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zur Politikverflechtung zusammen und bewertet die Auswirkungen bürokratischer Entscheidungen auf den konkreten Fall.
Schlüsselwörter
Föderalismusprinzip, Gesetzgebungsbefugnis, Politikverflechtung, Europarecht, Straußenhaltung, Interessenverbände, Bundesverfassungsgericht, Ressortprinzip, Verwaltungsbürokratie, Tierschutz, Grundgesetz, Entscheidungsprozesse, Lobbyismus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert anhand des Beispiels einer niedersächsischen Straußenfarm, wie bürokratische Vorschriften und politische Entscheidungsebenen kollidieren und welche Auswirkungen dies auf den Bürger hat.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen das Föderalismusprinzip, die Europapolitik, ministerielle Entscheidungsfindungen sowie die Einflussnahme von Interessenverbänden.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu klären, wie die verschiedenen politischen Ebenen im Grundgesetz legitimiert sind und warum es in der Praxis häufig zu unbefriedigenden Entscheidungsprozessen kommt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftliche Analyse, gestützt auf das Studium von Grundgesetzartikeln, Geschäftsordnungen, Literaturquellen und dem Vergleich von Gutachten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Föderalismus, des Europarechts, der Strukturen des Bundesministeriums, der Rolle von Verbänden und der Bedeutung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind insbesondere Politikverflechtung, Gesetzgebungsbefugnisse, Interessenaggregation und die bürokratische Auslegung von Recht.
Warum wird der Bauernverband explizit erwähnt?
Der Autor führt den Bauernverband als Beispiel für eine starke Interessenvertretung an, deren Einflussmöglichkeiten im starken Kontrast zum Bundesverband Deutscher Straußenzüchter stehen.
Welche Rolle spielt das Straußengehege-Gutachten?
Es dient als Fallbeispiel für ein als unzureichend kritisiertes Gutachten, auf dem dennoch weitreichende europäische Empfehlungen und landesrechtliche Erlasse basieren.
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- Markus Scheliga (Author), 2003, Eine niedersächsische Straußenfarm in der Politikverflechtungsfalle, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18555