Mehr Dornen als Rosen. Zum Verhältnis von Europäischer Union und Türkei


Diplomarbeit, 2000

87 Seiten, Note: 2.3


Leseprobe


Diplomarbeit
Mehr Dornen als Rosen.
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Inhalt.
1.
Einleitung. ... 4
1.1
Überblick. ... 4
2.
,,Der Westen" als Ziel. ... 6
2.1
Die türkische ,,Westbindung". ... 6
2.1.1
Das Konzept. ... 6
2.1.2
Die Westbindung der Republik Türkei. ... 7
2.1.3
Die Assoziierung mit der Europäischen Gemeinschaft. ... 8
2.2
,,Kopenhagen" ­ die Regeln für den Beitritt. ... 11
3.
Die Türkei ­ ein Europäischer Staat? ... 13
3.1
Politisches System und Demokratische Strukturen. ... 17
3.1.1
Parlament und Regierung. ... 17
3.1.2
Justizwesen und Korruptionsbekämpfung. ... 19
3.1.3
Politischer Einfluß des Militärs. ... 22
3.2
Menschenrechte und Minderheiten. ... 24
3.2.1
Menschenrechtsverletzungen. ... 26
3.2.2
Die Todesstrafe. ... 32
3.2.3
Minderheitenprobleme und Minderheitenschutz. ... 32
3.3
Zwischenergebnis: die Türkei ­ ein Europäischer Staat. ... 36
4.
Reif für den Binnenmarkt? ... 38
4.1
Warum eine Zollunion? Der theoretische Rahmen. ... 38
4.2
Die Praxis türkischer Wirtschaftskraft: zwischen Estland und Polen. ... 41
4.2.1
Die ,,gespaltene" Volkswirtschaft. ... 46
4.2.2
Der Arbeitsmarkt: wird Europa ,,überflutet"? ... 47
4.3
Schon integriert? Der türkische Außenhandel. ... 48
4.3.1
Der Zollunionvertrag und die Zollunion. ... 48
4.3.2
Gemeinsame Handelsbeziehungen in der Zollunion. ... 50
4.4
Viel Arbeit: der ,,Gemeinschaftsrechtliche Besitzstand". ... 53
4.4.1.
Das Paket ,,Zollunion". ... 54
4.4.2.
Das Paket ,,Europäische Strategie". ... 56
4.4.3.
Sonstige Bereiche des GRBSt. ... 59
4.5
Zwischenergebnis: nicht reif für den Binnenmarkt. ... 61

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5.
Gefährdet Ankara die Stabilität der EU? ... 63
5.1
Die Türkei und die GASP. ... 63
5.1.1
Die außenpolitische Lage der Türkei. ... 64
5.1.2
Der Streit mit Griechenland I: Die Zypernfrage. ... 65
5.1.3
Der Streit mit Griechenland II: Die Ägäisfrage. ... 68
5.2
Weitere Fragen einer türkischen EU-Mitgliedschaft. ... 72
5.2.1
Auswirkungen auf das institutionelle Gleichgewicht. ... 72
5.2.2
Die Positionen von Mitgliedstaaten und anderen Kandidaten. ... 73
5.3
Zwischenergebnis: überschaubare Risiken für die EU. ... 74
6.
Ankara muß ins Boot. Plädoyer für eine glaubwürdige Beitrittsstrategie. ... 76
Anhänge und Verzeichnisse. ... 79
Verzeichnis A:
Literatur. ... 79
A1.
Selbständig erschienene Literatur, Periodika, URL´s. ... 79
A2.
Unselbständig erschienene Literatur, Artikel in Periodika. ... 80
A3.
Dokumente und Erklärungen. ... 82
Verzeichnis B:
Abbildungen und Abbildungsquellen. ... 84
Verzeichnis C:
Abkürzungen. ... 85
Anhang A:
Methodische und weitere Anmerkungen. ... 87
D.1
Stand der Datenerhebung, -verarbeitung und Verfügbarkeit. ... 87
D.2
Rechtschreibung und Korrekturhilfen. ... 87
D.3
Nutzung dieser Arbeit. ... 87

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1.
Einleitung.
,,Die Europäische Union hat für das dritte Jahrtausend zwei Antworten in Richtung
Türkei (...) zur Auswahl: 1) Wir verrammeln die Tore Europas vor Euch, weil Euer Land
ökonomisch und sozial instabil ist, Menschenrechte verletzt werden und fundamentalisti-
sche Strömungen stärker werden. Oder 2) Wir öffnen Euch die Tore Europas, gerade weil
Ihr in Schwierigkeiten steckt, wir gliedern Euch ein, um Euch zu helfen, den Marsch nach
Europa weiterzuführen."
1
Auf den ersten Blick scheint es, daß Europa wohl den zweiten Weg gehen wird,
denn der Europäische Rat von Helsinki hat am 10. und 11. Dezember 1999 die Republik
Türkei in den Kreis der Kandidaten für den Beitritt zur Europäischen Union aufgenommen.
Das Signal bleibt freilich deklaratorisch, denn die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen
ist mit diesem Beschluß zunächst nicht verbunden ­ und wird es auf der Grundlage des
letzten EU-Kommissionsberichts auch nicht werden.
2
.
Kann die Europäische Union mit der Türkei auf absehbare Zeit Beitrittsverhandlun-
gen beginnen, vom Beitritt selbst ganz zu schweigen? Besteht in der EU der Wille, die
Türkei eines Tages aufzunehmen? Und liegt die Vollmitgliedschaft überhaupt im Interesse
der Türkei selbst? Diesen Fragen wird im Laufe der vorliegenden Arbeit nachgegangen,
schwerpunktmäßig anhand der aktuellen Entwicklungen der zweiten Hälfte der 1990er
Jahre.
1.1 Überblick.
,,Seriös ist der Türkeibeitritt überhaupt erst durch die Ablehnung des türkischen
Beitrittswunsches auf dem Europäischen Rat in Luxemburg [1997] geworden"
3
. Der Weg
der türkisch-westlichen Beziehungen bis dorthin wird im Anschluß kurz nachgezeichnet.
,,Luxemburg" und seine Folgen sind dann auch der Kern des dritten Kapitels. Hierbei spielt
1
Weithmann, Michael W., Atatürks Erben auf dem Weg nach Westen. Die Türkei im Spannungsfeld zwischen Nahost und Eu-
ropa. Heyne, München 1997, S. 452
2
Europäische Kommission, Regelmäßiger Bericht 2000 der Kommission über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum
Beitritt. Brüssel, 08. November 2000
3
Edward Steen, EVP-Pressesprecher, dem Autor gegenüber telefonisch am 03. Juli 2000

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die 1997 plötzlich neu aufgeflammte Diskussion um die Zugehörigkeit der Türkei zu Eu-
ropa ebenso eine Rolle, wie die Entwicklungen, die nur zwei Jahre später zum Eingangs
erwähnten Helsinki-Beschluß geführt haben.
,,Anders als alle anderen Bewerber hapert es bei der Türkei weniger bei den wirt-
schaftlichen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft als bei den politischen Bedingungen
(...): Demokratie, Minderheitenschutz, Menschenrechte und vor allem die Unterordnung
des Militärs unter die zivile Macht."
4
Entsprechend spielt die türkische Situation in den
Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Einfluß des Militärs die wesentliche Rolle -
innenpolitische Momente der Republik Türkei also.
Aufmerksamkeit gilt auch der Fähigkeit der Türkei, bei den wirtschaftlichen Krite-
rien nicht den Anschluß zu verlieren. Hierbei gilt das besondere Augenmerk der Situation
der Türkei im Vergleich zu anderen Beitrittskandidaten, mit denen sie ja ,,seit Helsinki" im
wesentlichen gleich behandelt werden soll. ,,Marktfähigkeit", ,,funktionierender Wettbe-
werb" und die ­ in der Medienberichterstattung oft unterschätzte ­ ,,Fähigkeit zur Über-
nahme des Gemeinschaftsrechtlichen Besitzstandes" sind hier die Schlüsselindikatoren.
Auf das ,,Kopenhagen"-Kriterium, demzufolge Beitritte zur EU nicht die künftige
Integrationsfähigkeit der Union beeinträchtigen dürfen, muß ebenfalls eingegangen wer-
den. Neben institutionellen Fragen ist es hier die Außenpolitik der Türkei, die ,,Europa" die
größten Bauchschmerzen bereitet. Probleme wie die Ägäisfrage und das Zypernproblem
spielen hier die Hauptrolle.
Eine Bewertung rundet die Betrachtung der EU-Türkei-Beziehungen ab. Ergänzt
wird dies um pragmatische Überlegungen und Anregungen zu der Frage, wie die Türkei
nicht nur verbal, sondern auch praktisch an die Vollmitgliedschaft herangeführt werden
kann.
4
Koydl, Wolfgang, Querschüsse gegen Europa. in: Süddeutsche Zeitung Nr. 234 vom 11. Oktober 2000, S. 13

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2.
,,Der Westen" als Ziel.
,,Wer sich mit (...) der Türkei befaßt, wird feststellen, daß sich dieses Land schlecht
in irgendwelche Schemata und Regionen einordnen läßt, zum Beispiel in den Nahen Os-
ten"
5
­ oder eben nach Europa. Die Diskussion um einen Beitritt der Republik Türkei zur
Europäischen Union ist weder neu, noch taucht sie überraschend auf der Agenda Europas
auf. Die Ausrichtung der Türkei auf Europa und den Westen ist nämlich viel älter als der
türkische Staat selbst.
2.1 Die türkische ,,Westbindung".
2.1.1 Das Konzept.
Die Rede ist in diesem Zu-
sammenhang fast immer von der
,,Westbindung" der Türkei. Der Be-
griff der Westbindung wird zwar in
der Literatur nicht explizit erläutert.
Doch implizit enthält der Begriff bei
allen Autoren zwei Kernkomponen-
ten. Denn erstens verstehen hierunter
alle Autoren die außenpolitische Ori-
entierung der Türkei (und ihrer Vor-
gängerinnen, des Türkischen und des
Osmanischen Reiches,
Abb. 1 und
2). Zweitens hat der Begriff aller-
dings auch noch eine inhaltliche
Komponente, und zwar in Gestalt von
innenpolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, die das Land ,,verwestlichen" - es
in seiner Entwicklung also den politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Systemen
des - jeweils in seiner Zeit verhafteten - Westens annähern. Deutlich wird im Laufe der
5
Meral, André, Die Türkei in die EU? in: http://www.e-politik.de, abgerufen am 03. August 2000
1
1
3
3
5
5
4
4
Osmanen überschreiten die Dardanellen und
lassen sich in Europa nieder - Hauptstadt Adrianopel
(Edirne).
1
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4
5
5
3
3
Eroberung Konstantinopels durch Sultan M
EH-
MED
II. (1451-1481): Die Stadt wird Hauptstadt des
Osmanischen Reiches.
1
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6
6
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8
3
3
Niederlage vor Wien: Österreich (Habsburg)
steigt zur Vormacht in Südosteuropa auf.
1
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3
9
9
Erstes ,,Tanzimat"-Sendschreiben: Verkündung
der Gleichberechtigung aller Untertanen.
1
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5
5
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6
Zweites ,,Tanzimat"-Sendschreiben: Reform-
edikt - Religionsfreiheit - Gleichstellung aller Untertanen
vor dem Gesetz.
a
a
b
b
1
1
8
8
7
7
6
6 M
IDHAT
-P
ASCHA
-Verfassung (1878 wieder
außer Kraft), Parlament, Fortsetzung der Tanzimat-
Reformen, außenpolit. Anlehnung an das Deutsche
Reich.
1
1
8
8
8
8
5
5
Programm der ,,Jungtürken": Türkischer Natio-
nalismus, Säkularismus und Bildungsreform, Assimilie-
rung der Minderheiten, Pantürkismus.
1
1
9
9
0
0
8
8
Juli-Putsch der Jungtürken, Verfassung von
1876 wieder in Kraft, im Jahr darauf Machtübernahme
durch die Jungtürken, Umbenennung des Osmanischen in
,,Türkisches Reich".
Abbildungsquellenangaben im Anhang, Verzeichnis B
Abb. 1 : Westbindung des Osman. Reiches.

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türkisch-osmanischen Geschichte auch des öfteren, daß beide Komponenten in einem ge-
wissen Maße durchaus unabhängig voneinander auftauchen können. Interessanterweise ist
es nur in sehr nachgeordnetem Maße die räumlich-geographische Ausdehnung osmani-
scher oder türkischer Territorien, die mit dem Begriff ,,Westbindung" in Verbindung ge-
bracht wird.
Anhand dieser, allgemein gehaltenen Definition der Westbindung der Türkei lassen
sich bereits vorab zwei Dinge fest-
stellen: Wer sich an andere noch
,,binden" muß, gehört offensichtlich
(noch) nicht dazu. Gerade für die
Republik Türkei läßt sich allerdings
feststellen, daß der feste Wille zum
,,dazugehören", sowie die Anstren-
gungen des ,,Bindungs-" (also Auf-
hol-)prozesses nicht zu übersehen
sind. Zweitens ist die ,,Westbindung"
eine außenpolitische Konstante, die
sich mindestens in ihrer inhaltlichen
Komponente mit nur kurzen Unter-
brechungen bis zum Beginn der
,,Tanzimat"-Reformen zu Beginn des
19. Jahrhunderts zurückverfolgen
läßt.
6
2.1.2 Die Westbindung der Republik Türkei.
Für die Republik Türkei war die Westbindung von Anfang an Grundpfeiler ihre
Ausrichtung - wobei Westbindung mit Europäisierung gleichgesetzt wurde. Im innenpoliti-
schen Bereich wurde diese beispielsweise durch die Einführung des lateinischen Alphabe-
tes, die Gleichberechtigung der Frau, die Durchsetzung der modernen türkischen Sprache,
6
Die türkisch-osmanische Historie wird hier nur so weit herangezogen, wie es zur Darstellung und Erläuterung des Verhältnisses zu
Europa und ,,dem Westen" notwendig erscheint. Eine ausführliche Zeittafel zur türkischen Geschichte findet sich bei Steinbach, Udo Die
Türkei im 20. Jahrhundert. Schwieriger Partner Europas. Verlag Gustav Lübbe, Bergisch Gladbach 1996, S. 452-458
1
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9
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-
-
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8
8 1. Weltkrieg: Bündnis mit den Achsenmäch-
ten.
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5
5
Schlacht von Gallipoli, M
USTAFA
K
EMAL
P
A-
SCHA
siegt über brit. und frz. Invasionstruppen.
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1
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1
1
6
6
Sykes-Picot-Abkommen: Aufteilung des Nahen
Ostens in frz. und brit. Interessenzonen.
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-
-
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1
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2
2
2
2 ,,Nationaler Befreiungskrieg" unter M
USTAFA
K
EMAL
P
ASCHA
.
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1
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9
9
Nationale Befreiungsbewegung (Kemalisten),
Nationalkogresse in Sivas und Erzurum, Gegenregierung
in Ankara.
1
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9
2
2
0
0
Diktat von Sèvres: Aufteilung des Reiches:
Armenien und Kurdistan autonom, Smyrna und Thrakien
griechisch, Okkupation Konstantinopels und der Darda-
nellen.
Große Nationalversammlung in Ankara, M
USTAFA
K
E-
MAL
wird Präsident, Bürgerkrieg gegen ,,Kalifatsarmee",
Rückzug der Italiener (Antalya) und Franzosen (Kili-
kien).
1
1
9
9
2
2
3
3
Vertrag von Lausanne: ,,Türkei" als Staat im
,,nationalen Viereck", Bevölkerungstransfers mit Grie-
chenland, erste Minderheitenregelung, Gründung der
kemalistischen Volkspartei, Ankara offiziell neue Haupt-
stadt, Ausrufung der Ersten Türkischen Republik.
Abb. 2:
Westbindung des ,,Türkischen Reiches".

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reformierte Kleidungsvorschriften oder die Auflösung des Religionsministeriums umge-
setzt.
7
A
TATÜRK
8
, als Begründer des ,,Kemalismus"
9
maßgeblich auch für die außenpoliti-
sche Ausrichtung seines Landes ­ sowie seine Nachfolger Ende des Weltkrieges ­ hielten
das Land zwar bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges nach Möglichkeit auf eher neutra-
lem Kurs. Doch über die Notwendigkeit einer westlich-europäischen Ausrichtung gab es
weder bei ihm noch in den Eliten der Republik Zweifel: ,,Zivilisation bedeutet europäische
Zivilisation, und sie muß eingeführt werden - mit ihren Rosen und ihren Dornen"
10
.
Die außenpolitische Westbindung wurde erst nach dem Tod A
TATÜRKS
1938 und
dem Ende des 2. Weltkriegs zum offiziellen Leitmotiv der Republik. Diese trat - vor allem
auch aus Angst vor Stalins Sowjetunion im Norden - allen wesentlichen westlichen und
internationalen Bündnissen bei. Auch der sogenannten ,,Bewegung der Blockfreien" stand
die Regierung in Ankara ablehnend gegenüber. Das internationale Engagement der Türkei,
zunächst vor allem an der Seite der USA, ist beachtlich, meist gehört sie zu den Gründe-
rinnen Internationaler Organisationen: 1945 trat sie der UNO bei, 1947 dem Marshallplan,
1948 der OEEC. Beitritte zu Europarat (1949) und NATO (1952) folgten. Nicht zuletzt im
Golfkrieg Anfang der 1990er Jahre erwies sich die Türkei ­ trotz hohem sicherheitspoliti-
schem Risiko und einer anschließend einsetzenden kurdischen Flüchtlingswelle aus dem
Nordirak ­ als zuverlässiger Partner des Westens in der NATO.
11
2.1.3 Die Assoziierung mit der Europäischen Gemeinschaft.
Maßgeblich - und in Entscheidungssituationen immer wieder ausschlaggebend - für
die Bindung der Türkei an ihre westeuropäischen Partner ist die ständige Rivalität zu Grie-
chenland.
12
Diese war es, die die türkische Regierung bereits am 31. Juli 1959 maßgeblich
7
Vgl. Steinbach, Udo, (Anm. 6), S. 93-145
8
Mustafa Kemal Pascha, Gründer der ersten türkischen Republik. 1934 erkannte ihm die ,,Große Nationalversammlung" den Ehrentitel
,,Atatürk" (Vater aller Türken) zu.
9
Als Ideologie aufbauend auf den sechs ,,Pfeilern" Nationalismus, Laizismus (Säkularismus), Republikanismus, Populismus (,,Mobili-
sierung des Volkes"), Revolutionsismus und Etatismus. Eine kompakte Darstellung des Kemalismus bei Steinbach, Udo (Anm. 6), S.
142ff.
10
Das Zitat stammt vom türkischen Schrifsteller A
BDULLAH
C
EVDET
, wird aber oft als Leitsatz K
EMAL
A
TATÜRKS
zitiert. Vgl. Wild,
Dieter, Rosen und Dornen. in: Der SPIEGEL Nr. 40 vom 02. Oktober 2000, S. 176f. oder Rustow, Dankwart A.: Kemalism. in:
Grothusen, Klaus-Detlef, Türkei. Südosteuropa-Handbuch. Bd. IV, Vandenhoeck und Rupprecht, Göttingen 1985, S. 245. op.cit
Steinbach, Udo (Anm. 6), S. 126
11
Vgl. Aslan, Yusuf, Die Türkei: von der West-Integration zur Ost-Wendung? Verlag Peter Lang, Frankfurt am Main 1998, S. 136
12
Vgl. Aslan, Yusuf (Anm. 11), S. 142-149

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dazu veranlaßte, einen ersten Aufnahmeantrag an die zwei Jahre junge ,,Europäische Wirt-
schaftsgemeinschaft" EWG zu richten, nachdem die Athener Regierung 14 Tage zuvor
einen entsprechenden Antrag eingereicht hatte. Vielfach überliefert ist in diesem Zusam-
menhang die Antwort des damaligen türkischen Ministerpräsidenten A
DMAN
M
ENDERES
auf die Frage, aufgrund welcher Interessen die Türkei dieses Beitrittsgesuch stelle: ,,Was
kann Griechenland, was die Türkei nicht kann?"
13
In Folge des Beitrittsgesuchs kam es am
12. September 1963 zum sogenannten ,,Ankara-Vertrag". Dieses Assoziierungsabkommen
zwischen EWG und Türkei trat am 1. Januar 1964 in Kraft
14
, es bildete für 32 Jahre den
institutionellen, ökonomischen und politischen Kern der EWG/ EG/ EU-Türkei-Bezieh-
ungen.
Der auf der Basis von Artikel 238 EWGV entstandene Vertrag hatte zum Ziel,
,,durch einen beschleunigten wirtschaftlichen Fortschritt und durch eine harmonische Er-
weiterung des Handelsverkehrs die stetige Besserung der Lebensbedingungen in der Tür-
kei und innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu sichern sowie den Abstand
zwischen der türkischen Wirtschaft und der Wirtschaft der Mitgliedsstaaten der Gemein-
schaft zu verringern".
15
Das formulierte Ziel einer Zollunion mit Beitrittsperspektive
16
(
Abb. 3) sollte in drei Phasen erreicht werden:
Die fünfjährige Vorbereitungsphase sollte der ökonomischen Festigung der Türkei
dienen. In der Praxis bedeutete dies die Einführung von EU-Importkontingenten für
einige Agrarerzeugnisse.
Die auf zwölf Jahre konzipierte Übergangsphase war dafür gedacht, die Zollunion
schrittweise einzuführen und die türkische Wirtschaftspolitik schrittweise der der
EWG anzunähern.
Die Endphase des Assoziierungsprozesses sollte der Herstellung einer vollständigen
Zollunion dienen, und zwar gemäß Artikel 5 im Rahmen ,,einer verstärkten Koordi-
nierung der Wirtschaftspolitiken der Vertragsparteien".
17
13
Vgl. Weithmann, Michael W. (Anm. 1), S. 215f.
14
Vgl. Aslan, Yusuf (Anm. 11), S. 137
15
Präambel des ,,Ankara-Vertrages" [DOK 264A1229(01) ­ Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäi-
schen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Türkei], Amtsblatt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Nr. 217 vom 29.
Dezember 1964, S. 3687-3700, hier: S. 3687
16
Nach offiziell-türkischer Lesart handelt es sich um ein völkerrechtlich bindendes Beitrittsversprechen, diese Lesart ist aber weder nach
Auffassung der EU und ihrer Mitgliedsstaaten, noch durch den (deutschsprachigen) Text gedeckt.
17
Vgl. und Aslan, Yusuf (Anm. 11), S. 138f.

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Ankara-Vertrag: kein Beitrittsversprechen.
,,
Sobald das Abkommen es in Aussicht
zu nehmen gestattet, daß die Türkei die Ver-
pflichtungen aus dem Vertrag zur Gründung
der Gemeinschaft vollständig übernimmt, wer-
den die Vertragsparteien die Möglichkeit eines
Beitritts der Türkei zur Gemeinschaft prüfen.
"
Abb.3: ,,Ankara-Vertrag", Art. 28
Für alle drei Assoziierungsphasen waren Finanzhilfen der EU vorgesehen, ein In-
stitutionensystem
18
rundete das Werk ab. Als sich im Laufe der Assoziierung, vor allem in
der Übergangsphase, abzeichnete, daß beide Partner nicht alle Vertragsbestimmungen
würden einhalten können, wurde der Ankara-Vertrag verschiedene Male geändert und er-
gänzt. Details und Hintergründe hierzu waren damals erheblich, sind es für die Analyse des
heutigen EU-Türkei-Verhältnisses jedoch nicht mehr.
19
In der Praxis ,,hakte" die Um-
setzung des Ankara-Vertrages und
seiner Ergänzungsregelungen immer
wieder. So konnte die Übergangs-
phase 1970 erst mit einem Jahr Ver-
spätung beginnen. Und auch diese
Übergangsphase bedurfte diverser
Anpassungen (
Anm. 19). Nament-
lich das am 01. Januar 1973 in Kraft getretene Zusatz- und Finanzprotokoll bedeutete al-
lerdings nicht nur ,,handwerkliche" Reparaturen am Vertragswerk und Krisenmanagement,
sondern auch eine Präzisierung des türkischen Assoziationsweges. Hier wurde festgelegt,
daß innerhalb von 22 Jahren bis 1995 die Zollunion verwirklicht sein sollte.
20
Im Gefolge der Verschlechterung der diplomatischen Beziehungen nach der türki-
schen Besetzung Nordzyperns beschloß die Regierung E
CEVIT
in Ankara 1978 ein ,,Ein-
frieren" der Beziehungen für fünf Jahre. Auch die Gemeinschaft führte in dieser Zeit ihre
Kontakte zu Ankara auf ein Mindestmaß zurück, insbesondere nach dem türkischen Mili-
tärputsch vom 12. September 1980.
Nach der Re-Demokratisierung der Staatsspitze 1983 sorgte Ministerpräsident
T
URGUT
Ö
ZAL
21
für eine erneute Annäherung an die EG und die Wiederaufnahme des
Assoziierungsprozesses. Seine Bemühungen erlitten einen schweren Rückschlag, als die
18
Assoziationsrat, Assoziationsausschuß, Sekretariat und Parlamentarische Versammlung
19
Es handelt sich um das Zusatz- und Finanzprotokoll vom 23. November 1970, das Ergänzungsprotokoll vom 30. Juni 1973, das Inte-
rimsabkommen (in Kraft seit 1. Januar 1974) sowie die Beschlüsse 1/ 80, 2/ 80 und 3/ 80 des Assoziationsrates vom 30. Juni 1980. Vgl.
Aslan, Yusuf (Anm. 11), S. 139
20
Vgl. Atakli, Ibrahim, Diskussion vor verschlossener Tür. Auseinandersetzungen zur Europa-Ideologie in der Türkei im Zusam-
menhang mit dem Antrag auf Beitritt zur EG 1986-1987. Dissertation, Universität Bremen 1997, S. 16f.
21
später Präsident; näheres zu Özal bei Steinbach, Udo (Anm. 6), S. 207-213.

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,,Angesichts der wirtschaftlichen und politi-
schen Situation (...) ist die Kommission nicht
davon überzeugt, daß die Anpassungsprobleme,
denen sich die Türkei im Falle eines Beitritts
gegenübergestellt sähe, mittelfristig bewältigt
werden könnten."
Moniert werden ferner ,,fehlender Plu-
ralismus, ungenügende Beachtung der Men-
schenrechte der Minderheiten, die noch immer
bestehenden Meinungsverschiedenheiten mit
einem Mitgliedstaat und das nach wie vor unge-
löste Zypernproblem."
Abb.4:
Aus dem Kommissionsbericht von 1989.
EG am 17. Dezember 1989 Ö
ZALS
gut zwei Jahre zuvor gestellten Aufnahmeantrag bis auf
weiteres ,,zurückstellte", also de facto vorerst ablehnte (
Abb. 4). Allerdings erfolgte die
Antragstellung auch ohne ausreichen-
de Prüfung der Aufnahmewilligkeit
der EG durch die türkische Regierung
­ war doch zu diesem Zeitpunkt zum
Beispiel noch nicht einmal die im As-
soziierungsprozeß eigentlich für 1985
angestrebte gegenseitige Freizügig-
keit für Arbeitnehmer erreicht
22
. Auf
Grundlage des Kommissionsberichts
von 1989 verschob die EG damals die
Aufnahme weiterer Mitglieder gene-
rell auf die Zeit nach 1993.
Dieser Mißerfolg türkischer Außenpolitik sowie die Anfang der 1990er Jahre im
Gefolge des Ostblock-Zusammenbruchs einsetzende ,,Lawine" von Aufnahmeanträgen
sorgten dafür, daß die Türkeifrage innerhalb der EG/ EU in den Folgejahren praktisch kei-
ne Beachtung mehr fand.
2.2 ,,Kopenhagen" ­ die Regeln für den Beitritt.
Um die sich abzeichnende Osterweiterung in geordnete Bahnen zu lenken, stellte
der Europäischen Rat auf seiner Sitzung am 21./ 22. Juni
1993 in der dänischen Hauptstadt
die sogenannten ,,Kopenhagener Kriterien" auf, deren Erfüllung Grundvoraussetzung für
einen Beitritt ist. Dies sind im Einzelnen
,,institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ord-
nung, für die Wahrung der Menschenrechte, sowie die Achtung und den Schutz von
Minderheiten,
eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck
und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten" sowie
22
,,Artikel 48 [des Ankara-Vertrags] will spätestens bis zum Ende der Übergangszeit die Freizügigkeit der Arbeitnehmer herstellen."
Atakli, Ibrahim (Anm. 20), S. 19. Dies wäre 1985 gewesen ­ die Freizügigkeit für Arbeitnehmer ist bis heute nicht erreicht.

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,,daß die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden
Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie
der sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können".
Einen wichtigen Gesichtspunkt stellt darüber hinaus ,,die Fähigkeit der Union, neue
Mitglieder aufzunehmen, dabei jedoch die Stoßkraft der Europäischen Integration zu er-
halten"
23
dar.
24
Daß diese Kriterien ­ zusammen mit der schon in den Römischen Verträ-
gen verankerten Anforderung, ein ,,europäischer Staat" zu sein ­ Meßlatte auch für die
Türkei sein müssen, versteht sich von selbst.
Es soll an dieser Stelle zumindest nicht unerwähnt bleiben, daß die Vereinbarung
über die Zollunion zwischen Europäischer Union und Türkei, die am 01. Januar 1996 in
Kraft trat, einen bis dahin (zumindest proklamatorischen) Höhepunkt der EU-Türkei-Be-
ziehungen darstellte. Auf diese Zollunion und ihre Auswirkungen wird im Rahmen der
Prüfung des Marktfähigkeitskriteriums sowie des Kriteriums der Fähigkeit zur Übernahme
des Gemeinschaftsrechtlichen Besitzstandes näher eingegangen.
23
Vgl. und Schlußfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates am 21. und 22. Juni 1993 in Kopenhagen. in: Weidenfeld,
Werner/ Wessels, Wolfgang (Hg.), Jahrbuch der Europäischen Integration 1993/ 94. Bonn 1994, S. 420
24
Im weiteren Verlauf der Arbeit werden die Kriterien kurz mit ,,Demokratie", ,,Rechtsstaatlichkeit", ,,Marktfähigkeit", ,,Fähigkeit zur
Übernahme des Gemeinschaftsrechtlichen Besitzstandes" und ,,Erweiterungsfähigkeit" betitelt.

Diplomarbeit
Mehr Dornen als Rosen.
Seite 13 von 87
3.
Die Türkei ­ ein Europäischer Staat?
,,Der Streit zwischen der Türkei und der EU spitzt sich zu. Gestern erklärte Regie-
rungschef M
ESUT
Y
ILMAZ
, daß sein Land nicht an der für März geplanten Europakonfe-
renz teilnehmen wird. ,Es wird keinen politischen Dialog mehr zwischen der Türkei und
der Europäischen Union geben', sagte er. Außerdem drohte Y
ILMAZ
mit der ,Integration'
des bisher von der Türkei besetzten Nordzypern."
25
Was war passiert? Zwei Tage zuvor hatten die Staats- und Regierungschefs der
Europäischen Union beschlossen, ,,einen Beitrittsprozeß einzuleiten, der die zehn mittel-
und osteuropäischen Bewerberstaaten sowie Zypern umfaßt."
26
Die türkische Bewerbung
von 1986 wurde damit nach wie vor ignoriert.
27
Stattdessen wollte der Rat eine ,,Euro-
pakonferenz" einrichten, bestehend aus den EU-Staaten, den Bewerberländern und der
Türkei
28
. In der Folge kam in der innenpolitischen Debatte der Türkei daraufhin erneut
Frust auf über den ,,christlichen Club EU", der die Türkei einfach aussperre.
29
Die lauten
Töne ­ vor allem auch zwischen Bonn und Ankara ­ welche dem Luxemburger Gipfel von
1997 folgten
30
, zeigen ebenfalls deutlich die Schwierigkeiten, die bei einigen in der EU
bestehen, die Türkei als ,,europäisch" zu akzeptieren.
31
In diesem Zusammenhang muß auch darauf hingewiesen werden, daß die EU kon-
sequent die Politik verfolgt, keine Aufnahmeverhandlungen mit Staaten aufzunehmen, die
das erste Kopenhagen-Kriterium noch nicht erfüllen. Dies hat sie in der Vergangenheit ­
vermutlich auch im Hinblick auf die Türkei ­ am Beispiel der Slowakischen Republik
vorexerziert. ,,Die Verhandlungen können (...) eröffnet werden, wenn die politischen Kri-
terien erfüllt sind."
32
25
Türkei bricht politischen Dialog mit EU ab. in: Die WELT vom 15. Dezember 1997, op.cit. www.welt.de
26
Europäischer Rat von Luxemburg am 12. und 13. Dezember 1997, Schlußfolgerungen des Vorsitzes. Punkt 10., Luxemburg 1997
27
Europäischer Rat von Luxemburg am 12. und 13. Dezember 1997 (Anm. 26): In den ,,Schlußfolgerungen" ist von einer Prüfung der
,,gegenwärtigen Lage in jedem der elf Bewerberstaaten" durch Ratsvorsitz und Kommission die Rede.
28
Europäischer Rat von Luxemburg am 12. und 13. Dezember 1997 (Anm. 26), Punkt 4 bis 9. ­ Es handelt sich um eine Veranstaltung
ohne jede politische Kompetenz, installiert lediglich zur Enstpannung der diplomatischen Beziehungen zur Türkei.
29
Vgl. und Antonardos, Evangelos, EU-Absage wie eine kalte Dusche. in: Die WELT vom 16. Dezember 1997, op. cit. www.welt.de
30
Dokumentiert beispielsweise in der Berichterstattung der Tageszeitung Die WELT: EU übt scharfe Kritik an Türkei, Türkischer
Spagat (beide 13. Dezember 1997), Türkei brischt politischen Dialog mit Europa ab (15. Dezember 1997), Harte Reaktion der Türkei
löst Besorgnis aus, EU-Absage wie eine kalte Dusche (beide 16. Dezember 1997), Türkei und EU steuern auf politische Eiszeit zu (17.
Dezember 1997), Türkei verschärft den Ton gegen die EU weiter (18. Dezember 1997), Yilmaz-Attacken empören Bonn, Türkei und EU
auf Tiefpunkt (beide 20. Dezember 1997)
31
s. auch die einleitenden Bemerkungen zur Westbindungspolitik der Republik Türkei in Kapitel 2.1.
32
Europäische Kommission, Gesamtdokument. Bericht über die Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt.
DOK 01A-1999-00400-01-00-DE-TRA-00 (EN), Luxemburg, 13. Oktober 1999, S. 36

Diplomarbeit
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Legenden der Wissenschaft: Das M
ARTENS
-Papier.
Immer wieder berichtet die wissenschaftliche Literatur
a
über das ,,M
ARTENS
-"
oder ,,EVP-Papier" vom März 1997. Ein solches Papier existiert allerdings offenbar gar
nicht. Weder das EVP-Parteibüro noch die EVP-Fraktion in Brüssel wissen etwas von
seiner Existenz. EVP-Pressesprecher E
DWARD
S
TEEN
zeigte sich am Telefon über-
rascht, daß Wissenschaftler Literatur über ,,nicht existierende Papiere" publizierten.
Es habe, so S
TEEN
wiederholt, ,,
rather ad hoc remarks to a big crowd of journa-
lists
"
b
des ehemaligen belgischen Premierministers und EVP-Präsidenten W
ILFRIED
M
ARTENS
am Rande des Treffens der EVP-Parteivorsitzenden am 04. März 1997 in
Brüssel gegeben. Auch die in der von REUTERS am 05. März 1997 veröffentlichte
Meldung zitierte und in der Presse übernommene Aussagekombination ,,
We are crea-
ting a European Union. That is a European project
"; eine Mitarbeit der Türkei daran
sei ,,
not acceptable
", hat es nach Angaben S
TEENS
nie gegeben.
Als Beleg übersandte S
TEEN
eine durch ihn erstellte Abschrift des REUTERS-
Tonbandes vom 04. März 1997, die REUTERS-Meldung vom Tag darauf, sowie den
am 07. März 1997 erschienenen Artikel im ,,The Guardian".
c
Aussagen und Belege
Steens sind hinreichend überzeugend: das mysteriöse ,,M
ARTENS
-Papier" hat es nie
gegeben. Auf welche Weise renommierte Wissenschaftler wie S
TEINBACH
es fertig-
bringen, trotzdem darüber zu publizieren, bleibt offen.
a
zB: Steinbach in: Öst. JB z. int. Sicherheitspolitik 1997, S. 576f.
b
E-Mail vom 28 Juni 2000 und Telefonat am 03. Juli 2000
c
Clayton, Jonathan, EU snub could undermine West´s Role in Turkey. REUTERS, Brussel, March 05
th
, 1997 / Traynor, Ian/
Nuttal, Chris, Kohl tries to cool row with Ankara. in: The Guardian. London, March 07
th
, 1997, p. 6
Artikel 237 EWGV bestimmt: ,,Jeder europäische Staat kann beantragen, Mitglied
der Gemeinschaft zu werden." Es gibt Stimmen, die fordern, ,,die EU sollte ihre geografi-
sche Ausdehnung an gemeinsamen Wertvorstellungen und geschichtlichen Erfahrungen
ausrichten. Die geografische Ausdehnung darf die Integrationskraft Europas nicht über-
fordern."
33
Gemeint ist: Die Türkei gehört nicht zu Europa. Übersehen wird hierbei ver-
schiedenes, beispielsweise daß eigentlich der Europa-Begriff weder streng geographisch
verstanden werden darf noch von der EU so verstanden wird. Schließlich liegen auch zahl-
reiche EU-Gebiete geographisch gesehen außerhalb des alten Kontinents.
34
Auch der Hin-
weis auf die ,,gemeinsame geschichtliche Erfahrung" hält als Ausgrenzungsargument ge-
genüber der Türkei der Überprüfung nicht stand. Schließlich gehörte ein Viertel des Konti-
nents jahrhundertelang zum osmanischen Reich. A
TAKLI
belegt, daß ,,das Osmanische
Reich (...) erst recht in den letzten beiden Jahrhunderten ein Teil Europas gewesen [ist].
33
CDU/ CSU, Europa 2010. Gemeinsame Thesen von CDU und CSU zur künftigen Architektur Europas. München und Berlin,
18. September 2000, These 2 ,,Ziele und Grenzen der Europäischen Union bestimmen."
34
Das sind: die französischen Übersee-Departements sowie Ceuta, Melilla und die Kanaren (spanisch, in Nordafrika), die Azoren und
Madeira (portugiesisch, im Atlantik vor Afrika). Bis zum Austritt am 01. Februar 1985 gehörte auch Grönland (dänisch, in Nordame-
rika) zu dieser Gruppe.

Diplomarbeit
Mehr Dornen als Rosen.
Seite 15 von 87
Schon H
EINRICH
IV. von Frankreich (1553-1610) sah in dem von ihm projizierten europä-
ischen Rat auch einen Sitz für den türkischen Sultan vor."
35
Und zu guter Letzt werden
durch die EU seit dem 01. März 1998 Beitrittsverhandlungen mit der Republik Zypern
geführt, die vom ,,geographischen Europa" aus gesehen sogar noch jenseits der Türkei
liegt. Und so kann auch die Türkei nicht zum asiatischen Land erklärt werden, bloß weil
nur drei Prozent der Staatsfläche geographisch in Europa liegen.
36
Ein anderer Versuch, die Türkei aus Europa herauszudefinieren, ist das im Positi-
onspapier der CDU/ CSU (
Anm. 33) unter ,,gemeinsamen Wertvorstellungen" subsum-
mierte sogenannte ,,Christenclub-Argument". Diesem zufolge kann die Türkei kein europä-
ischer Staat sein, da die europäischen Gesellschaften ,,auf den Grundlagen des christlichen
Abendlandes aufgebaut"
37
seien. Die Türkei hingegen sei ein muslimischer Staat und kön-
ne somit am Projekt der europäischen Einigung nicht teilhaben.
38
Bei näherem Hinsehen erweist sich diese ,,Argumentationslinie" als Mischung aus
Halbwahrheiten und Vorurteilen. Denn wenn etwas überhaupt nicht ,,muslimisch" ist, dann
ist es der türkische Staat, dessen bis heute gültige Gründungsideologie des Kemalismus auf
dem Säkularismus/ Laizismus als einer von sechs Ideologie-,,Säulen" aufbaut.
39
Die Reli-
gion als politischer, auf den Staat einflußnehmender Faktor wurde seit Gründung der Re-
publik systematisch, oft aggressiv, zurückgedrängt. Darüber hinaus ist die türkische Ge-
sellschaft keineswegs eine rein ,,muslimische". Nur wenn man die alewitische Religions-
gruppe
40
komplett dem Islam zurechnet, ergibt sich ein muslimischer Bevölkerungsanteil
von 99 Prozent, neben dem allerdings auch christliche (beispielsweise armenische, griechi-
sche oder bulgarische) Minoritäten existieren. Auch käme wohl niemand auf die Idee, Al-
banien oder Bosnien das Attribut ,,europäisch" zu verweigern, weil sich ihre Einwohner
größtenteils zum islamischen Glauben bekennen ­ warum also der Türkei? Der niederlän-
dische Journalist F
RANK
K
OOLS
stellte in der überregionalen Tageszeitung Trouw im
35
Atakli, Ibrahim (Anm. 20), S. 8
36
Vgl. Wild, Dieter (Anm. 10)
37
Helmut Kohl am 06. März 1998 auf dem Landesparteitag der CDU Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Diese Linie wurde zuletzt auf dem
Strategietreffen der Unionsparteien am 19. September 2000 bestätigt.
38
Vgl. Clayton, Jonathan, EU snub could undermine West´s Role in Turkey. REUTERS, Brussel, March 05
th
, 1997. Obwohl dieser
Artikel offensichtlich (s. Textbox ,,Legenden der Wissenschaft") auf einer plumpen Fälschung beruht und/ oder Teil dieser ist, gibt er die
,,Christenclub"-Argumentationslinie doch recht treffend wieder.
39
Vgl. Steinbach, Udo (Anm. 6), S. 142ff
40
eine Mischreligion islamisch-schiitischer, gnostischer und christlicher Einflüsse, die laut Steinbach bis zu 20 Prozent der türkischen
Bevölkerung ausmacht. Näheres s. Steinbach, Udo (Anm. 6), S. 373-383. Die Alewiten schlicht dem Islam zuzuordnen, wie es bei
Gümrükçü, Harun, Türkischer EG-Beitritt ­ pro und kontra. in: IzpB 223 (Anm. 52), S. 39, und anderen geschieht, die den islami-
schen Bevölkerunganteil der Türkei bei 98-99 Prozent sehen, ist vor diesem Hintergrund fragwürdig.

Diplomarbeit
Mehr Dornen als Rosen.
Seite 16 von 87
Rückblick auf den Luxemburger Gipfel 1997 zu Recht fest: ,,Es nicht sinnvoll, die Türkei
wegen des Islam auszugrenzen, so wie es die deutsche CDU (...) getan hat. Das heutige
Europa kennt sehr wohl Muslime. Es wäre unsinnig, sie als Nicht-Europäer zu brandmar-
ken."
41
Und nicht von ungefähr ist die CDU mit ihrer Einstellung selbst innerhalb der EVP,
die sie noch vor zwei Jahren hinter sich wußte
42
, weitgehend isoliert.
43
Mit einem Schuß
Polemik kann man das Christenklub-Argument auch anhand religiöser Symbole erfolg-
reich diskreditieren: ,,Istanbuls (...) Hagia Sophia, seit 1453 Moschee, 1934 aber zum Mu-
seum säkularisiert, ist entgegen aller Forderungen der Islamisten, sie in eine Moschee
zurückzuverwandeln, immer noch Museum. Der Kölner Dom hingegen wird Museum wohl
nie werden. Vorbildliche Türkei!"
44
Faszinierend und sicher nicht frei von politischer Taktik ist auch die Tatsache, daß
die deutschen (und luxemburgischen) Christdemokraten kulturelle Unterschiede und auch
Mängel bei Demokratie und Menschenrechten auf der politischen Agenda erst in den Vor-
dergrund rückten, als die für die EU profitable Zollunion 1996 unter Dach und Fach war,
wie die ehemalige grüne Europaabgeordnete Claudia Roth recht treffend bemerkt hat.
45
Die EU folgt in ihrem Vorgehen ­ nach dem Gipfel von Helsinki auch praktisch ­
der Definition des Europarates, der ,,europäische Staaten" als solche beschreibt, ,,die vom
gleichen Geiste beseelt sind und ein gemeinsames Erbe an geistigen Gütern, politischen
Überlieferungen, Achtung der Freiheit und Vorherrschaft des Gesetzes besitzen."
46
Mit
anderen Worten: ,,membership requires that the candidate country has achieved stability of
institutions, guaranteeing democracy, the rule of law, human rights and respect for and
protection of minorities",
47
wobei gerade bei der Prüfung des Demokratiekriteriums die
institutionelle Stabilität mit eine Schlüsselrolle spielt. Eher akademischer Natur ist dabei
die Feststellung, daß die Grundvoraussetzung ,,europäisch" zu sein, die zur Antragstellung
nach den Kopenhagener Kriterien berechtigt, damit für den Sonderfall Türkei gleichzeitig
eines der Kriterien für die Aufnahme darstellt. Politisch-praktische Auswirkungen hat die-
41
Kools, Frank, Commentaar: Een Europees Turkije. in: Dagblad Trouw. Rotterdam, 11 december 1997. http://www.trouw.nl. Ori-
ginaltext: "Evenmin is het zinnig Turkije af te wijzen vanwege de islam, zoals de Duitse CDU van Kohl in het verleden heeft gedaan. Het
huidige Europa telt inmiddels heel wat moslims. Het zou onzin zijn hen als Niet-Europeaan te brandmerken."
42
Hausmann, Hartmut, Von der Umkehrung der Argumente. in: Europäische Zeitung Nr. 11/ 99, S.4
43
Steen, Edward (Anm. 3)
44
Wild, Dieter (Anm. 10), hier S. 177
45
Vgl. Roth, Claudia, Bärendienst an der Türkei. in: Europäische Zeitung Nr. 1-2/ 98, S. 4
46
Präambel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), Absatz 5.
47
Europäischer Rat von Kopenhagen 1993, Schlußfolgerungen des Vorsitzes, op.cit. Europäische Kommission, Regular Report from
the Commission on Progress towards Accession: Turkey (November 4, 1998). Brüssel 1998, Kapitel B.1

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Mehr Dornen als Rosen.
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Parteien / Wahlergebnisse
1999
(Sitze)
1995 1991
DSP
Demokratik Sol Partisi (Demo-
kratische Linkspartei), sozialdemokra-
tisch
2
2
2
2
,
,
2
2
%
%
(
1
1
3
3
6
6
)
14,6%
(76)
10,8%
(7)
MHP
Milliyetci Hareket Partisi (Par-
tei der Nationalen Bewegung), nationa-
listisch
1
1
8
8
,
,
0
0
%
%
(
1
1
2
2
9
9
)
8,2%
(-)
-
(-)
FP
a
Fazilet Partisi (Tugendpartei),
islamistisch
1
1
5
5
,
,
4
4
%
%
(
1
1
1
1
1
1
)
21,4%
(158)
16,9%
(62)
AnaP
Anavatan Partisi (Mutterlands-
partei) , konservativ
1
1
3
3
,
,
2
2
%
%
(
8
8
6
6
)
19,7%
(132)
24,0%
(115)
DYP
Dogru Yol Partisi (Partei des
rechten Weges), konservativ
1
1
2
2
,
,
0
0
%
%
(
8
8
5
5
)
19,2%
(135)
27,0%
(178)
CHP
Cumhuriyet Halk Partisi (Re-
publikanische Volkspartei), sozialde-
mokratisch
8
8
,
,
7
7
%
%
(-)
10,7%
(49)
20,8%
(88)
HADEP
Halkin Demokrasi Partisi
(Demokratie-Partei des Volkes), pro-
kurdisch
4
4
,
,
8
8
%
%
(-)
4,2%
(-)
-
(-)
Sonstige/ Unabhängige
5
5
,
,
7
7
%
%
(-)
2,0%
(-)
0,5%
(-)
a
bis zum Verbot im Januar 1998 Refah Partisi
Abb. 5:
Wahlergebnisse zur TGNA in den 1990er Jahren.
se Feststellung nämlich nicht, am Ende des Prüfungsprozesses steht so oder so die Frage,
ob eine EU-Mitgliedschaft an sich in Frage kommt.
3.1 Politisches System und Demokratische Strukturen.
3.1.1 Parlament und Regierung.
Das heutige Verfas-
sungssystem der Türkei ist in
der nach dem Militärputsch
von 1980 erarbeiteten, 1982
nach Volksentscheid in Kraft
getretenen Verfassung fixiert.
Im Vergleich zu den Verfas-
sungen der EU-Mitgliedstaa-
ten hat die türkische Militär-
führung (vor allem über den
Nationalen Sicherheitsrat) ei-
nen unverhältnismäßig hohen
Einfluß auf die türkische Poli-
tik. Größere Änderungen er-
fuhr die Verfassung 1995, als
unter anderem das Wahlalter
von 21 auf 18 Jahre gesenkt,
im Ausland lebenden Türken
das Wahlrecht eingeräumt und
Studenten und akademischem
Universitätspersonal die politische Betätigung erlaubt wurde. Bereits in der ,,Agenda
2000" stellte die Europäische Kommission fest: ,,Turkey has a Government and Parlia-
ment resulting from multi-party democratic elections"
48
.
48
Europäische Kommission, For a Stronger and Wider Union ­ Agenda 2000, Vol. 1. DOC 97/ 6, Straßburg, 15. Juli 1997, op.cit.
Europäische Kommission (Anm. 47), B.1.1 ,,Democracy and the Rule of Law"

Diplomarbeit
Mehr Dornen als Rosen.
Seite 18 von 87
Alleiniger Gesetzgeber ist die ,,Türkische Große Nationalversammlung"
49
, ein auf
fünf Jahre direkt gewähltes Ein-Kammer-Parlament mit 550 Abgeordneten. Nach EU-An-
gaben kam es bei den Wahlen zur TGNA seit 1982 zu keinen größeren Unregelmäßigkei-
ten. Ungewöhnlich ist die für westliche Demokratien einmalig hohe Sperrklausel von 10
Prozent, durch die beispielsweise bei den Wahlen 1999 fünf von 31 Millionen abgegebe-
nen Stimmen wertlos wurden
50
. Die TGNA ist alleiniger Gesetzgeber, außerdem wählt sie
den Ministerrat und den Präsidenten. Gesetzesinitiativen können aus Parlament oder Re-
gierung eingebracht werden, verabschiedete Gesetze werden innerhalb von 15 Tagen durch
den Präsidenten verkündet.
Die Regierungsmehrheit stellt seit den Wahlen von 1999 (
Abb. 5) eine Koalition
aus DSP, MHP und ANAP unter Ministerpräsident B
ÜLENT
E
CEVIT
(DSP).
51
Das Partei-
ensystem der Türkei sieht auf den ersten Blick ausgesprochen fragil und wechselhaft aus.
Immer wieder tauchen neue Parteien auf und überspringen die Zehn-Prozent-Hürde, wäh-
rend große Parteien plötzlich klein werden und/ oder verschwinden. Auch das aktuelle Par-
teiensystem ist ­ mit Ausnahme der AnaP ­ im wesentlichen erst im Jahr 1987 ,,eingerich-
tet" worden.
52
Auf den zweiten Blick allerdings handelt es sich bei den Veränderungen zu
einem großen Teil um reine Namensänderungen oder Wahlbündnisse aus mehreren Partei-
en. Darüber hinaus bürgen in den Führungsetagen der maßgeblichen türkischen Parteien
von der Mitte der 1960er bis in die 1990er Jahre hinein Namen wie S
ÜLEYMAN
D
EMIREL
,
N
ECMETTIN
E
RBAKAN
, T
URGUT
Ö
ZAL
oder B
ÜLENT
E
CEVIT
für eine personelle Stabili-
tät, die teilweise über die Lebensdauer der von ihnen geführten Parteien weit hinausgeht.
53
Als ,,duale Struktur" beschreibt die Europäische Kommission die türkische Exeku-
tive. Die eine Seite bildet dabei der Präsident, die andere der Ministerrat. Der Präsident
wird dabei von der TGNA mit Zweidrittelmehrheit auf sieben Jahre gewählt, eine Wieder-
wahl ist ausgeschlossen. Als Staatsoberhaupt repräsentiert er die Türkei nach außen. Amts-
inhaber ist seit dem 18. Mai 2000 A
HMET
N
ECDET
S
EZER
, im Gegensatz zu seinen Vor-
gängern ,,nicht ein altgedienter Politiker oder Militär, sondern ein anerkannter Jurist, der
49
im folgenden: TGNA, Turkish Great National Assembly; Angaben zum Parlament: Vgl. Europäische Kommission (Anm. 47), B1.1:
,,Parliament."
50
Dies ist ein struktureller, kein einmalig auftretender Mangel: 1995 waren es vier von 28 Millionen abgegebenen Stimmen. Vgl. Euro-
päische Kommission (Anm. 47), Kapitel B 1.1
51
Vgl. http://www-public.rz.uni-duesseldorf.de/~nordsiew/indexd.html, aufgerufen am 31. August 2000
52
Vgl. Steinbach, Udo, Das politische System. in: Informationen zur Politischen Bildung: Die Türkei. Bundeszentrale für politische
Bildung, Bonn 1989, S. 33-36, hier: S. 35
53
Vgl. Steinbach, Udo (Anm. 7), S. 179ff. Zum Parteiensystem im Allgemeinen s. Steinbach, Udo (Anm. 52), S. 35f.
Ende der Leseprobe aus 87 Seiten

Details

Titel
Mehr Dornen als Rosen. Zum Verhältnis von Europäischer Union und Türkei
Hochschule
Universität Leipzig
Note
2.3
Autor
Jahr
2000
Seiten
87
Katalognummer
V185593
ISBN (eBook)
9783656983552
ISBN (Buch)
9783867464918
Dateigröße
1090 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
mehr, dornen, rosen, verhältnis, europäischer, union, türkei
Arbeit zitieren
Malte Priesmeyer (Autor:in), 2000, Mehr Dornen als Rosen. Zum Verhältnis von Europäischer Union und Türkei, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185593

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