Die Gestaltung des Economic Value Added (EVA) auf der Grundlage nationaler und internationaler Rechnungslegungsvorschriften für ein wertorientiertes Beteiligungscontrolling


Diplomarbeit, 2004

100 Seiten, Note: 1.8


Leseprobe


UNIVERSITY
OF APPLIED SCIENCES
Diplomarbeit
Studiengang Betriebswirtschaft
,,
D
IE
G
ESTALTUNG DES
E
CONOMIC
V
ALUE
A
DDED
(EVA)
AUF DER
G
RUNDLAGE NATIONALER UND INTERNATIONALER
R
ECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN FÜR EIN WERTORIENTIERTES
B
ETEILIGUNGSCONTROLLING
"
vorgelegt im Frühjahrssemester 2004
von
Dirk Wollny

Dirk Wollny, Matrikelnummer 1071694
Seite 1 von 100
Inhaltsverzeichnis
I
NHALTSVERZEICHNIS
...1
A
BBILDUNGSVERZEICHNIS
...3
T
ABELLENVERZEICHNIS
...5
A
NLAGENVERZEICHNIS
...6
A
BKÜRZUNGSVERZEICHNIS
...7
1 E
INLEITUNG
...9
1.1
P
ROBLEMSTELLUNG
... 9
1.2
Z
IEL UND
A
UFBAU DER
A
RBEIT
... 10
2 G
RUNDLAGEN EINES WERTORIENTIERTEN
B
ETEILIGUNGSCONTROLLINGS
...11
2.1
N
OTWENDIGKEIT WERTORIENTIERTER
S
TEUERUNGSKONZEPTE
... 11
2.2
A
UFBAU
, A
UFGABEN UND
Z
IELE EINES WERTORIENTIERTEN
C
ONTROLLINGS
. 12
2.3
V
ON DER EXTERNEN
U
NTERNEHMENSRECHNUNG ZUR INTERNEN
U
NTERNEHMENSSTEUERUNG
... 14
2.4
G
RUNDLAGEN NATIONALER UND INTERNATIONALER
R
ECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN
... 16
2.4.1
D
IE HANDELSRECHTLICHEN
V
ORSCHRIFTEN IN
D
EUTSCHLAND
... 16
2.4.2
I
NTERNATIONAL
A
CCOUNTING
S
TANDARDS
/I
NTERNATIONAL
F
INANCIAL
R
EPORTING
S
TANDARDS
... 18
2.4.3
US-G
ENERALLY
A
CCOUNTING
P
RINCIPLES
... 19
2.4.4
G
EGENÜBERSTELLUNG DER UNTERSUCHTEN
R
ECHNUNGSLEGUNGSNORMEN
... 20
3 W
ERTORIENTIERTE
S
TEUERUNGSKONZEPTE
...22
3.1
D
AS
S
HAREHOLDER
V
ALUE
-K
ONZEPT
... 22
3.2
C
ASH
F
LOW
R
ETURN ON
I
NVESTMENT
... 24
3.3
E
CONOMIC
V
ALUE
A
DDED
-K
ONZEPT
... 26
3.4
V
ERFAHREN ZUR
E
RMITTLUNG DER
K
APITALKOSTEN
... 29
3.4.1
W
EIGHTED
A
VERAGE
C
OST OF
C
APITAL
-A
NSATZ
... 29
3.4.2
C
APITAL
A
SSET
P
RICING
M
ODEL
... 31
4 A
DJUSTIERUNGEN DER
B
ILANZ UND DER
G
EWINN
-
UND
V
ERLUSTRECHNUNG ZUR
E
RMITTLUNG DES
E
CONOMIC
V
ALUE
A
DDED
...33
4.1
K
ONVERSION VOM ACCOUNTING MODEL DER EXTERNEN
R
ECHNUNGS
-
LEGUNG ZUM ECONOMIC MODEL DES
E
CONOMIC
V
ALUE
A
DDED
-
K
ONZEPTES
... 33
4.1.1
O
PERATING CONVERSION
... 34
4.1.2
F
UNDING CONVERSION
... 35
4.1.3
S
HAREHOLDER CONVERSION
... 36
4.1.4
T
AX CONVERSION
... 37
4.2
B
ESTIMMUNG UND
A
NPASSUNG DER
N
ET
O
PERATING
A
SSETS
... 38
4.2.1
A
KTIVIERTES
,
NICHT BETRIEBLICH GEBUNDENES
V
ERMÖGEN
... 38
4.2.1.1
A
NLAGEN IM
B
AU
... 39
4.2.1.2
E
IGENE
A
NTEILE
... 40
4.2.1.3
W
ERTPAPIERE
... 41
4.2.1.4
D
ISAGIO
... 42
4.2.2
B
ETRIEBLICH GEBUNDENES
,
NICHT AKTIVIERTES
V
ERMÖGEN
... 43
4.2.2.1
L
EASINGGESCHÄFTE
... 44
4.2.2.2
L
EASINGGESCHÄFTE NACH DEM DEUTSCHEN
H
ANDELS
-
UND
S
TEUERRECHT
... 46
4.2.2.3
L
EASINGGESCHÄFTE NACH DEN
IAS/IFRS
UND DEN
US-
GAAP ... 48
4.2.3
D
RITTVERBINDLICHKEITEN
... 51

Dirk Wollny, Matrikelnummer 1071694
Seite 2 von 100
4.2.3.1
N
ICHT ZINSTRAGENDE KURZFRISTIGE
V
ERBINDLICHKEITEN
... 52
4.2.3.2
L
ATENTE
S
TEUERN
... 55
4.2.3.3
P
ENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
... 59
4.2.3.4
A
USGLEICHSPOSTEN FÜR
A
NTEILE ANDERER
G
ESELL
-
SCHAFTER
... 62
4.2.4
E
QUITY
E
QUIVALENTS
... 63
4.2.4.1
B
EWERTUNGSUNTERSCHIEDE IM
U
MLAUFVERMÖGEN
... 64
4.2.4.2
A
USGABEN MIT
I
NVESTITIONSCHARAKTER
... 67
4.2.4.3
B
EHANDLUNG DES
G
ESCHÄFTS
-
ODER
F
IRMENWERTES
... 70
4.2.4.4
A
UFWANDSRÜCKSTELLUNGEN
... 76
4.3
E
RMITTLUNG DES BETRIEBLICHEN
E
RFOLGES
... 78
4.3.1
A
USGANGSPUNKT DER
E
RMITTLUNG
... 79
4.3.2
V
ERÄNDERUNGEN DER EQUITY EQUIVALENTS
... 82
4.3.3
C
ASH OPERATING TAXES
... 83
5 Z
USAMMENFASSUNG UND
B
EURTEILUNG DER
R
ECHNUNGSLEGUNGSVOR
-
SCHRIFTEN AUFGRUND DER UNTERSUCHTEN
A
DJUSTIERUNGSMÖGLICH
-
KEITEN
...85
6 S
CHLUSSBEMERKUNGEN UND
A
USBLICK
...89
A
NHANG
...91
L
ITERATURVERZEICHNIS
...95

Dirk Wollny, Matrikelnummer 1071694
Seite 3 von 100
Abbildungsverzeichnis
A
BB
. 1:
E
RMITTLUNG DER INFLATIONSBEREINIGTEN
B
RUTTOINVESTITIONSBASIS
(
VGL
. L
EWIS
1995, 41). ... 24
A
BB
. 2:
E
RMITTLUNG DES
B
RUTTO
C
ASH
F
LOWS
(
VGL
. L
EWIS
1995, 41)... 25
A
BB
. 3:
B
EREINIGUNG DES
G
EWINNS NACH
DVFA/SG (
VGL
. L
EWIS
1995, 41)... 25
A
BB
. 4:
W
ERTERMITTLUNG MITTELS
CVA (L
EWIS
1995, 126)... 26
A
BB
. 5:
C
APITAL CHARGE
-F
ORMEL ZUR
E
RMITTLUNG DES
EVA (
EIGENE
D
ARSTELLUNG IN
A
NLEHNUNG AN
E
IDEL
2000, 73
UND
S
TEWART
1991,
136
F
.). ... 27
A
BB
. 6:
V
ALUE SPREAD
-F
ORMEL ZUR
E
RMITTLUNG DES
EVA (
EIGENE
D
ARSTELLUNG IN
A
NLEHNUNG AN
E
IDEL
2000, 73
UND
S
TEWART
1991,
136
F
.). ... 28
A
BB
. 7:
E
RMITTLUNG DES
R
ESIDUALGEWINNS NACH DEM
E
NTITY
-A
NSATZ UND
NACH DEM
E
QUITY
-A
NSATZ
(E
IDEL
2000, 228). ... 28
A
BB
. 8:
E
RMITTLUNG DES GEWOGENEN
G
ESAMTKAPITALKOSTENSATZES
WACC
(
VGL
. A
RBEITSKREIS
,,F
INANZIERUNG
"
DER
S
CHMALENBACH
-
G
ESELLSCHAFT
1996, 563). ... 30
A
BB
. 9:
E
RMITTLUNG DER
E
IGENKAPITALKOSTEN MITTELS
CAPM (
EIGENE
D
ARSTELLUNG IN
A
NLEHNUNG AN
A
RBEITSKREIS
,,F
INANZIERUNG
"
DER
S
CHMALENBACH
-G
ESELLSCHAFT
1996, 548
UND
R
APPAPORT
1999, 48). ... 31
A
BB
. 10: C
ONVERSIONS ZUR
E
RMITTLUNG DES ECONOMIC MODELS
(H
OSTETTLER
2002, 98). ... 34
A
BB
. 11: I
M
R
AHMEN DER OPERATING CONVERSION ANZUPASSENDE
J
AHRES
-
ABSCHLUSSPOSITIONEN
(
EIGENE
D
ARSTELLUNG IN
A
NLEHNUNG AN
H
OSTETTLER
2002, 100) ... 35
A
BB
. 12: I
M
R
AHMEN DER FUNDING CONVERSION ANZUPASSENDE
J
AHRES
-
ABSCHLUSSPOSITIONEN
(
EIGENE
D
ARSTELLUNG IN
A
NLEHNUNG AN
H
OSTETTLER
2002, 102) ... 36
A
BB
. 13: I
M
R
AHMEN DER SHAREHOLDER CONVERSION ANZUPASSENDE
J
AHRESABSCHLUSSPOSITIONEN
(
EIGENE
D
ARSTELLUNG IN
A
NLEHNUNG
AN
H
OSTETTLER
2002, 104)... 37
A
BB
. 14: I
M
R
AHMEN DER TAX CONVERSION ANZUPASSENDE
J
AHRESAB
-
SCHLUSSPOSITIONEN
(
EIGENE
D
ARSTELLUNG IN
A
NLEHNUNG AN
H
OSTETTLER
2002, 102) ... 38
A
BB
. 15: N
OTWENDIGE
A
NPASSUNGEN ZUR
E
RMITTLUNG DES OPERATIVEN
E
RFOLGS
(
EIGENE
D
ARSTELLUNG
). ... 78
A
BB
. 16: S
TRUKTURBILANZ ZUR
E
RMITTLUNG DES INVESTIERTEN
K
APITALS AUF
DER
B
ASIS EINES
US-GAAP-A
BSCHLUSSES
(
EIGENE
D
ARSTELLUNG IN
A
NLEHNUNG AN
E
IDEL
2000, 262). ... 91
A
BB
. 17: B
ERECHNUNG DES
NOPAT
AUF DER
B
ASIS EINES
US-GAAP-
A
BSCHLUSSES
(
EIGENE
D
ARSTELLUNG IN
A
NLEHNUNG AN
E
IDEL
2000,
277). ... 91
A
BB
. 18: S
TRUKTURBILANZ ZUR
E
RMITTLUNG DES INVESTIERTEN
K
APITALS AUF
DER
B
ASIS EINES
IAS/IFRS-A
BSCHLUSSES
(
EIGENE
D
ARSTELLUNG IN
A
NLEHNUNG AN
E
IDEL
2000, 264). ... 92
A
BB
. 19: B
ERECHNUNG DES
NOPAT
AUF DER
B
ASIS EINES
IAS/IFRS-A
BSCHLUSSES
(
EIGENE
D
ARSTELLUNG IN
A
NLEHNUNG AN
E
IDEL
2000, 279). ... 92

Dirk Wollny, Matrikelnummer 1071694
Seite 4 von 100
A
BB
. 20: S
TRUKTURBILANZ ZUR
E
RMITTLUNG DES INVESTIERTEN
K
APITALS AUF
DER
B
ASIS EINES
HGB-A
BSCHLUSSES
(
EIGENE
D
ARSTELLUNG IN
A
NLEHNUNG AN
E
IDEL
2000, 263). ... 93
A
BB
. 21: B
ERECHNUNG DES
NOPAT
AUF DER
B
ASIS EINES
HGB-A
BSCHLUSSES
(
EIGENE
D
ARSTELLUNG IN
A
NLEHNUNG AN
E
IDEL
2000, 278). ... 93

Dirk Wollny, Matrikelnummer 1071694
Seite 5 von 100
Tabellenverzeichnis
T
AB
. 1: G
EGENÜBERSTELLUNG DER UNTERSUCHTEN
R
ECHNUNGSLEGUNGS
-
NORMEN
(
EIGENE
D
ARSTELLUNG
). ...21
T
AB
. 2: B
EWERTUNG DER EXTERNEN
A
DJUSTIERUNGSMÖGLICHKEITEN INNER
-
HALB DER CONVERSIONS ANHAND VON
J
AHRESABSCHLÜSSEN ERSTELLT
NACH DEN
US-GAAP,
DEN
IAS/IFRS
UND DEM
HGB...94

Dirk Wollny, Matrikelnummer 1071694
Seite 6 von 100
Anlagenverzeichnis
A
NLAGE
1:
B
ERECHNUNG DES INVESTIERTEN
K
APITALS
(NOA)
UND DES
BETRIEBLICHEN
E
RFOLGS
(NOPAT)
AUF DER
B
ASIS EINES
US-GAAP-
A
BSCHLUSSES
... 91
A
NLAGE
2:
B
ERECHNUNG DES INVESTIERTEN
K
APITALS
(NOA)
UND DES
BETRIEBLICHEN
E
RFOLGS
(NOPAT)
AUF DER
B
ASIS EINES
IAS/IFRS-
A
BSCHLUSSES
... 92
A
NLAGE
3:
B
ERECHNUNG DES INVESTIERTEN
K
APITALS
(NOA)
UND DES
BETRIEBLICHEN
E
RFOLGS
(NOPAT)
AUF DER
B
ASIS EINES
HGB-
A
BSCHLUSSES
... 93
A
NLAGE
4:
G
EGENÜBERSTELLUNG DER CONVERSIONS ANHAND DER UNTER
-
SUCHTEN
R
ECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN
... 94

Dirk Wollny, Matrikelnummer 1071694
Seite 7 von 100
Abkürzungsverzeichnis
Abb.
Abbildung
Abs.
Absatz
AfA
Absetzung für Abnutzung
AG
Aktiengesellschaft
AktG
Aktiengesetz
APB
Accounting Principles Board, APB Opinion(s)
ARB
Accounting Research Bulletin(s)
bzw.
beziehungsweise
CAPM
Capital Asset Pricing Model
CFROI
Cash Flow Return on Investment
ch.
chapter
CVA
Cash Value Added
DCF
Discounted Cash Flow
d. h.
das heißt
DVFA/SG
Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse/Schmalenbach-Gesell-
schaft
EStG
Einkommensteuergesetz
EVA
Economic Value Added
F&E
Forschung und Entwicklung
FASB
Financial Accounting Standards Board
FIFO
first in first out
GoB
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
GWB
Geschäftswertbeitrag
HGB
Handelsgesetzbuch
IAS
International Accounting Standards
IASB
International Accounting Standards Board
IASC
International Accounting Standards Committee
IFRS
International Financial Reporting Standards
i. V. m.
in Verbindung mit
Jg.
Jahrgang
kurzfr.
kurzfristig
LIFO
last in first out
MVA
Market Value Added

Dirk Wollny, Matrikelnummer 1071694
Seite 8 von 100
M&A
Mergers and Acquisitions
NOA
net operating assets
NOPAT
net operating profit after taxes
NYSE
New York Stock Exchange
rev.
revised
ROI
Return On Investment
s.
siehe
SEC
Securities and Exchange Commission
SFAC
FASB Concept Statement
SFAS
Statement of Financial Accounting Standards
SIC
Standing Interpretations Committee
Tab.
Tabelle
TEUR
tausend Euro
u. a.
und andere
USA
United States of America
US-GAAP
United States-Generally Accepted Accounting Principles
vgl.
vergleiche
WACC
Weighted Average Cost of Capital
z. B.
zum Beispiel

Dirk Wollny, Matrikelnummer 1071694
Seite 9 von 100
1 Einleitung
Seit der Akquisitionswelle in den 80er Jahren stehen Unternehmensakquisitionen
auch heute noch an der Tagesordnung. Die Wirtschaftspresse berichtet nahezu
täglich über geplante oder vollzogene Fusionen und Übernahmen des Unterneh-
menssektors. Grund für diese Aktivitäten ist das zunehmende Wachstumsstreben
von Unternehmen, welche sich einer immer komplexeren Unternehmensumwelt
ausgesetzt sehen. Bei den akquirierenden Unternehmen führt diese Diversifikati-
onsstrategie oftmals zu einem sehr heterogenen Beteiligungsportfolio und zum
Herausbilden von Mischkonzernen. Aufgrund der hierdurch entstehenden Kom-
plexität innerhalb der Konzerne, sind an das Führungssystem erhöhte Anforde-
rungen zu stellen und dem Beteiligungscontrolling ein erhöhter Stellenwert bei-
zumessen (vgl. S
TEINLE
U
.
A
. 1998, 140f.). Darüber hinaus erfolgt die Finan-
zierung sowohl der Akquisitionen als auch der operativen Geschäfte immer mehr
nicht nur über die nationalen, sondern auch über internationale Kapitalmärkte.
Dadurch entsteht einerseits ein verschärfter Wettbewerb, andererseits steigen aber
auch die Renditeforderungen der Eigenkapitalgeber. Eine somit erforderliche
kapitalmarktorientierte Unternehmenssteuerung verlangt eine zunehmende Aus-
richtung der Unternehmensaktivitäten auf die Steigerung des Eigentümerwertes.
Durch diese Wertsteigerungsziele rückt schließlich der Gedanke des Shareholder
Value in den Mittelpunkt der Betrachtung. Eine wertorientierte Unternehmens-
führung aus der Sichtweise des Kapitalmarktes hat als Managementsystem die
Wertsteigerungsziele in die internen strategischen Ziele zu integrieren.
1.1 Problemstellung
Wenn die Führung eines Unternehmens konsequent auf eine Wertsteigerung aus-
gerichtet werden soll, ist es nicht nur notwendig diesen Gedanken extern zu
kommunizieren, sondern auch in die interne Steuerung mit einzubeziehen. Für
eine laufende Erfolgsbeurteilung und Leistungsmessung haben sich im Rahmen
der Shareholder Value-Analyse vor allem das EVA-Modell sowie der CFROI-
Ansatz durchgesetzt (vgl. H
OFFMANN
/W
ÜEST
1998, 187). Bei diesen Ansätzen
handelt es sich um kombinierte Methoden, welche jeweils sowohl zur Perfor-
mancebeurteilung als auch zur Bewertung von Unternehmen eingesetzt werden
können und somit für einen Einsatz im Beteiligungscontrolling zur Verfügung
stehen. Diesen Methoden liegen nicht, wie traditionellen Bewertungs- und
Performance-Maßen, Cash Flows als Datenbasis zugrunde, sondern die Daten aus

Dirk Wollny, Matrikelnummer 1071694
Seite 10 von 100
dem externen Rechnungswesen. Diese Werte sind an die spezifischen Erforder-
nisse des jeweiligen Modells anzupassen, um ein nach operativen Gesichts-
punkten gültiges Ergebnis ermitteln zu können. International agierenden Unter-
nehmen liegen aber zur Beurteilung von Unternehmen oder Geschäftsbereichen
meist Jahresabschlussdaten vor, welche nach unterschiedlichen Rechnungs-
legungsvorschriften erstellt wurden. Dies erschwert die Ermittlung der Basis-
größen zum Teil erheblich.
1.2 Ziel und Aufbau der Arbeit
Ausgehend von einer kurzen Charakterisierung des wertorientierten Beteiligungs-
controllings und einer grundsätzlichen Darstellung der Rechnungslegungs-
vorschriften des HGB, der IAS/IFRS und der US-GAAP, werden die beiden
genannten kombinierten Bewertungsinstrumente in ihren Grundzügen erläutert.
Anschließend werden die drei Rechnungslegungsnormen hinsichtlich der erfor-
derlichen Anpassungen zur Ermittlung des EVA genauer dargestellt. Dies erfolgt
anhand ausgewählter Bilanzierungssachverhalte, welche aufgrund ihrer prak-
tischen Relevanz für die Ermittlung der Basisgrößen oder aufgrund einer
signifikanten Unterscheidung in den Bilanzierungsvorschriften herangezogen
werden. Die Untersuchung erfolgt dabei vordergründig in Bezug auf die extern
kommunizierten Jahresabschlussdaten und soll die Erkenntnis bringen, inwieweit
die publizierten Werte und sonstigen Angaben zu den jeweiligen Jahresabschluss-
positionen aus externer Sicht eine Anpassung an eine geforderte operative
Sichtweise zulassen oder nicht. Je nach zugrundeliegendem Sachverhalt werden
der Analyse der Anpassungsfähigkeit erforderlichenfalls entsprechende Ausfüh-
rungen über die betreffenden Bilanzierungsgrundlagen vorangestellt. Insbeson-
dere bei der Bilanzierung von latenten Steuerrückstellungen, der Behandlung von
Leasingverträgen sowie bei der Bilanzierung eines Geschäfts- oder Firmenwertes
wird eine detailliertere Darstellung zum besseren Verständnis der Anpassungs-
notwendigkeit und -fähigkeit als erforderlich betrachtet. Auf detaillierte Berech-
nungsbeispiele wird indes verzichtet. Abschließend werden die untersuchten
Positionen einander gegenübergestellt, um die zugrundeliegenden Rechnungs-
legungsstandards hinsichtlich ihrer Eignung zur Ermittlung des EVA aus der
Sichtweise eines wertorientierten Beteiligungscontrollings zu beurteilen.

Dirk Wollny, Matrikelnummer 1071694
Seite 11 von 100
2 Grundlagen
eines
wertorientierten Beteiligungscontrollings
Die Unternehmensumwelt unterliegt, bedingt durch Einflussfaktoren wie der
Globalisierung von Märkten und Wettbewerb, einem ständigen Wandel. Unter-
nehmen weiten ihre Aktivitäten auf neue Produkte und Märkte in Form von
Diversifikationen aus. Diese Diversifikationen münden in einem heterogenen
Beteiligungsportfolio und beeinflussen den Unternehmenswert eines Konzerns.
Langfristig ist der Aufbau eines solchen Konzerns daher nur dann sinnvoll, wenn
ein nachhaltiger Wert geschaffen wird, welcher die Einzelwerte der zugehörigen
Unternehmen des Konzerns übersteigt (vgl. Z
IEGENBEIN
2002, 30). Ferner wächst
die Anzahl der Unternehmen, welche ihren Kapitalbedarf über internationale
Kapitalmärkte decken. Insbesondere durch die Zunahme der Bedeutung
institutioneller Anleger steigt der Performance-Druck auf börsennotierte
Unternehmen (vgl. G
ÜNTHER
2001, 185). Besonders eine risikoadäquate Rendite
des eingesetzten Kapitals steht im Vordergrund des Interesses der Anleger (vgl.
S
CHMIDBAUER
1999, 365). Somit kommt dem wertorientierten Beteiligungs-
controlling ein erhöhter Stellenwert in den Konzernen zu.
2.1 Notwendigkeit
wertorientierter
Steuerungskonzepte
Der M&A-Boom, welcher Mitte der 80er Jahre sowohl in den Vereinigten Staaten
als auch in Deutschland einsetzte, deckte unterschiedliche Probleme auf. Unter
anderem wurden ,,methodische Probleme der Bewertung von Akquisitionen neu
aufgeworfen" (G
ÜNTHER
1997, 6). Darüber hinaus ließen beträchtliche Auf-
schläge auf die Kapitalmarktwerte bei Übernahmen auf große Wertlücken schlie-
ßen. Diese Wertlücken resultieren aus der Differenz zwischen aktuellem und von
Dritten geschätztem potentiellen Unternehmenswert. G
ÜNTHER
sieht diese Pro-
bleme als Entstehungsursachen des Shareholder Value-Ansatzes (vgl. G
ÜNTHER
1997, 6).

Dirk Wollny, Matrikelnummer 1071694
Seite 12 von 100
Die umfangreiche Kritik an den traditionellen, gewinnorientierten Performance-
Maßen führte zur Entwicklung modifizierter und somit unternehmenswert-
bezogener Steuerungsgrößen. Zu den stichhaltigen Kritikpunkten zählen (vgl.
G
ÜNTHER
2001, 184):
S eine fehlende Korrelation zwischen der Wertentwicklung am Kapital-
markt und aus dem Jahresabschluss abgeleiteter Kennzahlen,
S eine mangelnde Risikoberücksichtigung,
S die fehlende Abbildung der Wachstumsfinanzierung,
S die Vernachlässigung ökonomischer Wirkungen nach dem Zeitpunkt
der eigentlichen Betrachtung und die
S Vergangenheitsorientierung.
Besonders die Kritik der Beratungsgesellschaften an den traditionellen Erfolgs-
größen, wie beispielsweise dem Gewinn je Aktie (earnings per share) sowie der
Gesamt- und Eigenkapitalrendite, trieben die Diskussionen um die Entwicklung
wertorientierter Steuerungsgrößen an (vgl. G
ÜNTHER
2001, 192).
Eine weitere Notwendigkeit zur Implementierung eines wertorientierten Steue-
rungssystems ergibt sich aus der bereits genannten Zielsetzung der Eigenkapital-
geber, welche eine adäquate Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals erwarten. Die
geforderten Renditen entsprechen der Verzinsung der vorteilhaftesten Alternativ-
anlage am Kapitalmarkt (Opportunitätskosten). Erwirtschaftet ein Unternehmen
mehr als die aufgewendeten Kapitalkosten, wird Wert für die Eigenkapitalgeber
geschaffen. Eine nachhaltige Wertschaffung sollte daher geboten sein, um ein Zu-
rückziehen der Anteilseigner zu verhindern (vgl. P
FAFF
/B
ÄRTL
1999, 87). Nur
diejenigen Unternehmen, welche ihren Kapitalgebern belegen, dass ihr gesamtes
Steuerungssystem konsequent auf Wertsteigerung ausgerichtet ist, werden folglich
im Wettbewerb um Kapital überlegen sein (vgl. S
TERN U
.
A
. 2002, 9).
2.2 Aufbau, Aufgaben und Ziele eines wertorientierten Controllings
Wertorientierung hat sich als primäres Leitziel moderner Unternehmensführung
inzwischen etabliert und ist ein fester Bestandteil des Controllings. In Deutsch-
land ist dies spätestens seit dem Aufkommen der New Economy der Fall. Aktien
dienten fortan nicht nur der Unternehmensfinanzierung, sondern auch als
Akquisitionswährung für Unternehmensfusionen und -übernahmen (vgl.
C
OENENBERG
/S
ALFELD
2003, 3). Zur Entwicklung eines wertorientierten Control-

Dirk Wollny, Matrikelnummer 1071694
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lings bedarf es nicht der Schaffung eines gänzlich neuen Steuerungssystems für
Unternehmen, sondern der Modifizierung und partiellen Ergänzung der traditi-
onellen Unternehmenssteuerung. Zu diesen Erweiterungen gehören insbesondere
die Implementierung der Zielsetzung ,Steigerung des Eigentümerwertes` in das
bestehende Zielsystem und eine Ergänzung des operativen Controllings um
beispielsweise unternehmenswertbezogene Performance-Maße und wertorientierte
Kennzahlensysteme. Darüber hinaus zählt eine Ergänzung des strategischen Con-
trollings um unternehmenswertbezogene Analysen zu diesen Erweiterungen (vgl.
G
ÜNTHER
2001, 186).
Wertorientiertes Controlling besitzt eine Doppelfunktion: diese umfasst einerseits
die wertorientierte Planung, welche die Planung der Wertsteigerungsziele und die
entsprechende Maßnahmenplanung zum Inhalt hat, andererseits die wert-
orientierte Kontrolle, welche die Maßnahmenkontrolle sowie die Kontrolle der
gesteckten Wertsteigerungsziele beinhaltet (vgl. C
OENENBERG
/S
ALFELD
2003,
253). Ausgangspunkt der wertorientierten Unternehmensführung ist eine konkrete
Zielformulierung. Diese beinhaltet eine Quantifizierung des Unternehmenswertes
aus der Perspektive des Eigenkapitalgebers, welcher nach Ablauf einer zuvor
definierten Periode erreicht werden soll (vgl. C
OENENBERG
/S
ALFELD
2003, 17).
Somit unterstützt das strategische wertorientierte Controlling die Entwicklung
einer Wertsteigerungsstrategie. Im Rahmen des operativen wertorientierten
Controllings werden den Verantwortlichen die erforderlichen Instrumente für die
Umsetzung geliefert. Während die operative Kontrolle die erforderlichen Maßnah-
men zur Umsetzung der Wertsteigerungsziele beschreibt und den Stand deren
Implementierung festhält (Maßnahmencontrolling) sowie die Wirkung einzelner
Maßnahmen misst (Wirkungscontrolling), beinhaltet die strategische Kontrolle
unter anderem eine Performancekontrolle. Sie ermittelt die Wirkung sämtlicher
Maßnahmen anhand von wertorientierten Kennzahlen wie beispielsweise dem
EVA und dem CVA (vgl. C
OENENBERG
/S
ALFELD
2003, 254ff.).
Die Aufgaben des Beteiligungscontrollings lassen sich zusammenfassend in sys-
tembildende Aufgaben (Gestaltungsaufgaben) und systemkoppelnde Aufgaben
(Nutzungsaufgaben) differenzieren. Der Aufbau eines konzernweiten Planungs-,
Kontroll- und Informationssystems sowie entsprechender Instrumentarien zur
Erfüllung der Nutzungsaufgabe ist Gegenstand der systembildenden Aufgaben
Eine situationsbezogene Unterstützung der Konzernleitung sowie die betriebs-

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wirtschaftliche Beratung des Managements der einzelnen Konzerngesellschaften
ist Bestandteil der Nutzungsaufgabe (vgl. S
TEINLE
U
.
A
. 1998, 141). Durch
standardisierte Verfahrensweisen ist das Entscheidungsumfeld der Konzern-
führung sowie des Managements der Konzerngesellschaften durch das Beteili-
gungscontrolling bezüglich der Verfolgung der Konzernziele zu gestalten (vgl.
B
ECK
/L
INGNAU
2000, 7). Zusammenfassend besteht die zentrale Aufgabe des
Beteiligungscontrollings darin, die einzelnen Ziele der Konzerngesellschaften auf
die des Gesamtkonzerns auszurichten und somit langfristig zur Existenzsicherung
des Konzerns beizutragen (vgl. K
LEINSCHNITTGER
1993, 151).
Das Beteiligungscontrolling verfolgt das Ziel der Verbesserung des Wertziels des
Stammhauses (vgl. Z
IEGLER
2000, 217), dessen Ausprägung sich von klassischen
Ergebnisgrößen zur Kapitalwertoptimierung wandelt. Begründet wird der Wandel
durch die bereits genannten Kapitalmarktanforderungen. Mit der Zielsetzung, den
Eigenkapitalwert des Konzerns zu optimieren, wird der Shareholder Value-Ansatz
Bestandteil der Unternehmenspolitik. Das Beteiligungscontrolling entspricht
dieser Zielsetzung durch die Implementierung wertorientierter Kennzahlen und
durch die Abbildung wertorientierter Informationen (vgl. S
TEINLE
U
.
A
. 1998,
143). Die Instrumente des Beteiligungscontrollings umfassen keine Neuentwick-
lungen, sondern Modifikationen des bestehenden Instrumentariums, bezogen auf
die besonderen Aufgaben im Beteiligungscontrolling (vgl. S
TEINLE
U
.
A
. 1998,
141f.). Sämtliche Instrumente sollten, sich gegenseitig ergänzend, in einem
Planungs- und Kontrollsystem für das Beteiligungscontrolling münden, welches
die zur Steuerung und Koordination der Konzerngesellschaften erforderlichen
Informationen bereitstellt. Dies soll gewährleisten, dass eine zielgerichtete
Wahrnehmung der Planungs- und Kontrollaufgaben erfolgen kann (vgl.
K
LEINSCHNITTGER
1993, 46f.).
2.3 Von der externen Unternehmensrechnung zur internen Unter-
nehmenssteuerung
Zur Ermittlung wertorientierter Steuerungsgrößen stehen sowohl die Daten des
internen Rechnungswesens als auch die Werte der externen Rechnungslegung zur
Verfügung. Insbesondere bei einer kapitalmarktorientierten Unternehmenssteue-
rung scheint es zweckmäßig, für die interne wie auch für die externe Steuerung
die gleiche Datenbasis zu verwenden. Somit stellt sich die Frage, auf welche Da-
ten zur Ermittlung wertorientierter Steuerungsgrößen zurückgegriffen werden

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sollte, oder ob in Zeiten einer verstärkten Kapitalmarktorientierung die interne
Unternehmensrechnung sogar ganz abgeschafft und auf den Daten des externen
Rechnungswesens aufgebaut werden kann. Eine breite Diskussion um die Konver-
genz externer und interner Rechnungslegung wird schon länger geführt und durch
die Internationalisierung des Rechnungswesens verschärft (vgl. K
ÜTING
/L
ORSON
1998a, 483). Der Siemens-Konzern hat bereits im Geschäftsjahr 1992/1993 seine
Gewinn- und Verlustrechnung auf das Umsatzkostenverfahren umgestellt und ver-
wendet diese ebenfalls für interne Zwecke (vgl. Z
IEGLER
1994, 177ff.). Diese
Annäherung des internen an das externe Rechnungswesen war die Grundlage für
eine wertorientierte Weiterentwicklung des Steuerungssystems, basierend auf ob-
jektiven und international verständlichen Zielgrößen. Daraufhin folgte im Ge-
schäftsjahr 1997/1998 die Einführung des auf dem EVA-Konzept basierenden
GWB
®
, eingetragenes Warenzeichen der Siemens AG, als Steuerungsgröße. Zur
Vermeidung einer zu aufwendigen Ermittlung dieser Größe erfolgt weiterhin eine
Anlehnung an die Daten des externen Rechnungswesens (vgl. N
EUBÜRGER
2000,
188f.). Dieses Beispiel zeigt, dass die Verwendung externer Daten auch für die
Ermittlung interner Steuerungsgrößen geeignet ist. Dagegen darf von der Mög-
lichkeit einer Abschaffung des internen Rechnungswesens dennoch nicht ausge-
gangen werden. Diese Daten werden, wie beispielsweise im Hause der Deutsche
Lufthansa AG, zur Berechnung der Konzernverrechnungspreise weiterhin benö-
tigt (vgl. K
LEY
2000, 10).
Die zunehmende Nutzung internationaler Kapitalmärkte bedingt immer mehr die
Wahl eines anerkannten internationalen Standards für die externe Rech-
nungslegung (vgl. G
ENTZ
2001, 13). Die Befriedigung des gestiegenen Kapital-
bedarfs ist national kaum noch möglich, so dass ausländische Kapitalmärkte an
Bedeutung gewinnen. Eine Notierung beispielsweise an der NYSE erfordert eine
Bilanzierung nach den US-GAAP (vgl. S
EELIGER
/K
AATZ
1998, 125). Die US-
GAAP kennen im Gegensatz zu den Regelungen in Deutschland keine zwei völlig
voneinander unabhängigen Erfolgsrechnungssysteme. Die Verwendung internati-
onaler Rechnungslegungsstandards für die externe Berichterstattung begünstigt
daher die Verwendung externer Daten für interne Steuerungszwecke (vgl. H
ALLER
1997,
273ff.). Wird das externe Rechnungswesen zur Zieldefinition heran-
gezogen, wird es folglich zum Steuerungsinstrument (vgl. K
ÜTING
/L
ORSON
1998,
469). Eine Verwendung der Daten der externen Rechnungslegung zur Ermittlung

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von internen Steuerungsgrößen scheint aus diesen Gründen zweckmäßig. Dafür
spricht weiterhin, dass eine Beurteilung des Managements eines Unternehmens
häufig anhand extern verfügbarer Größen erfolgt (vgl. P
FAFF
/B
ÄRTL
1998, 757f.).
Zudem sind Unternehmen zur externen Rechnungslegung verpflichtet. Eine
gleichzeitige Verwendung dieser Daten für interne Steuerungszwecke erspart
somit Mehrarbeit und ist für externe Betrachter, insbesondere für Anteilseigner,
meist besser nachvollziehbar. Ausgehend von der Überlegung, extern
kommunizierte Daten für die interne Steuerung zu nutzen, sollen im Folgenden
die Grundlagen der nationalen und der internationalen Rechnungslegungs-
vorschriften dargestellt werden.
2.4 Grundlagen nationaler und internationaler Rechnungslegungs-
vorschriften
In den Jahresabschlüssen, erstellt nach dem HGB, den IAS/IFRS oder den US-
GAAP, werden gleiche Sachverhalte teilweise unterschiedlich abgebildet. Davon
ausgehend, dass die Werte der externen Rechnungslegung als Datenbasis für die
Ermittlung wertorientierter Steuerungsinstrumente dienen, sind im Rahmen des
Beteiligungscontrollings entsprechende Anpassungen vorzunehmen, um bei-
spielsweise eine annähernde Vergleichbarkeit vorliegender Abschlüsse gewähr-
leisten zu können. Nach einer grundsätzlichen Darstellung der jeweiligen Rech-
nungslegungsvorschriften soll im Folgenden eine Auswahl signifikanter
Unterschiede in deren Darstellung aufgezeigt werden, welche später für die
Adjustierungen im Rahmen der Berechnung des EVA von Bedeutung sind.
2.4.1 Die handelsrechtlichen Vorschriften in Deutschland
Das Normensystem zur Bilanzierung ist in Deutschland vorwiegend kodifiziertes
Recht. So bildet das dritte Buch des HGB die Vorschriften zur Erstellung von
Handelsbüchern ab. Der Jahresabschluss besteht nach § 242 Abs. 3 HGB aus der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften haben die-
sem gemäß § 264 Abs. 1 HGB einen Anhang anzufügen und darüber hinaus einen
Lagebericht zu erstellen. Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz,
der Konzerngewinn- und Verlustrechnung sowie dem Konzernanhang. Werden
von der Muttergesellschaft Wertpapiere an einem organisierten Markt ausgegeben
und gehandelt, so ist der Konzernabschluss nach § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB um
eine Kapitalflussrechnung, eine Segmentberichterstattung sowie um einen Eigen-
kapitalspiegel zu ergänzen.

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Die Zielsetzungen eines HGB-Abschlusses werden im deutschen Handelsrecht
nicht explizit konkretisiert. Die Aufgabe des Einzelabschlusses ist vordergründig
die Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns sowie die steuerliche
Gewinnermittlung (vgl. B
ORN
2002, 559). Der Konzernabschluss hingegen besitzt
eine reine Informationsfunktion (vgl. C
OENENBERG
2003, 515).
Im Jahresabschluss finden über das sogenannte Maßgeblichkeitsprinzip, genauer
über die umgekehrte Maßgeblichkeit, steuerliche Verzerrungen in der Handels-
bilanz statt (vgl. C
OENENBERG
2003, 18). Bei der Bilanzierung finden über dies
die GoB, bestimmt durch Gesetzgebung und Rechtsprechung, als Rechtsnormen
Anwendung (vgl. M
OXTER
2003,
9). Zur periodengerechten Erfolgsermittlung
stellt das Realisationsprinzip in Verbindung mit dem Imparitätsprinzip den
zentralen Abgrenzungsgrundsatz dar. Das Realisationsprinzip verhindert, dass
noch nicht realisierte Erträge in die Bilanz aufgenommen werden. Dagegen
bedeutet das Imparitätsprinzip, dass eben dies für Verluste nicht gilt. Soweit diese
mit ausreichender Sicherheit zu bestimmen sind, werden sie erfolgswirksam
berücksichtigt (vgl. C
OENENBERG
2003, 40ff.). Die genannten Prinzipien sind
Ausprägungen des Vorsichtsprinzips, welchem in der handelsrechtlichen Bilan-
zierung eine weit größere Bedeutung zukommt, als es nach den internationalen
Grundsätzen der Fall ist. Das Vorsichtsprinzip wird oft zur Bildung stiller Reser-
ven angewandt, obwohl dies nicht mit den Grundsätzen der Richtigkeit und
Klarheit zu vereinen ist (vgl. C
OENENBERG
2003, 44f.). Nach der Generalnorm
des § 264 Abs. 2 HGB, welche auch für Kapitalgesellschaften die Anwendung der
GoB vorschreibt, hat der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapital-
gesellschaft zu vermitteln (true and fair view-Prinzip). Gleiches gilt nach § 297
Abs. 2 HGB auch für Konzernabschlüsse. Durch Anwendung des Vorsichts-
prinzips können entsprechende Wahlrechte zu Lasten des Informationsgehaltes
des Abschlusses genutzt werden (vgl. C
OENENBERG
2003, 923), was einem Bruch
der Generalnorm gleichkommt. Das deutsche Handelsrecht kennt für die Rech-
nungslegung, im Gegensatz zu den IAS/IFRS und den US-GAAP, keine
qualitativen Merkmale (vgl. B
ORN
2002, 559).
Das HGB schreibt eine detaillierte Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB) sowie der
Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) vor, welche i. V. m. § 298 Abs. 1
HGB auch im Konzernabschluss Anwendung findet. Für die Rechnungslegung

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über den Konzern finden sich in den §§ 290 bis 315 spezielle Vorschriften. Der
Konzeption des Konzernabschlusses liegt primär die Einheitstheorie zugrunde
(entity theory), welche sämtliche Konzerngesellschaften als eine zusammen-
hängende, wirtschaftliche Einheit ansieht (vgl. C
OENENBERG
2003, 517).
2.4.2 International Accounting Standards/International Financial
Reporting Standards
Die Vorschriften der IAS/IFRS werden vom IASB, ehemals IASC, als privat-
rechtliche Vereinigung entwickelt. Sie gelten grundsätzlich für alle Unternehmen.
Die Rechtsform und die Größe der Unternehmen spielt, im Gegensatz zum deut-
schen Handelsgesetzbuch, keine Rolle. Lediglich einzelne Vorschriften sind ab-
hängig von der Inanspruchnahme des Kapitalmarktes (vgl. C
OENENBERG
2003,
49ff.). Zentrale Zielsetzung der Standards ist die reine auf Investoren bezogene
Informationsfunktion. Die Jahresabschlüsse sollen Informationen über die
Vermögens- und Finanzlage, die Ertragslage sowie über die Mittelzuflüsse und
Mittelabflüsse des Unternehmens bereitstellen (vgl. B
ORN
2002, 559).
Zu den Pflichtbestandteilen des Jahresabschlusses (financial statement) zählen
nach IAS 1.7 neben der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapital-
flussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel die dem Anhang vergleichbaren
notes. Darüber hinaus schreibt IAS 14.3 eine Segmentberichterstattung für bör-
sennotierte Unternehmen vor (vgl. T
HEISEN
2000, 548). Anzuwendende Rech-
nungslegungsgrundsätze finden sich im ,Framework for the Preparation and
Presentation of Financial Statements`, dessen ausschließliche Zielsetzung der
Grundsatz der decision usefulness ist. Dieser Grundsatz beinhaltet vor allem
qualitative Anforderungen an den Jahresabschluss (vgl. C
OENENBERG
2003, 56f.).
Die IAS/IFRS enthalten keine explizite Generalnorm, welche dem true and fair
view-Prinzip des § 264 Abs. 2 HGB entspricht. Nach Ansicht des IASB vermittelt
ein nach den qualitativen Anforderungen sowie nach weiteren Einzelvorschriften
aufgestellter Abschluss ein Bild, welches dem true and fair view-Prinzip bzw.
einer fair presentation gerecht wird. Im Vergleich zum HGB nimmt das
Vorsichtsprinzip bei den IAS/IFRS eine untergeordnete Stellung ein (vgl.
C
OENENBERG
2003, 59f.).
Konkrete Gliederungsvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung sind in den Regelungen nicht enthalten. IAS 1.66 listet lediglich

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einige, gesondert auszuweisende Posten aus, um nach IAS 1.68 einer fair
presentation zu entsprechen (vgl. C
OENENBERG
2003, 130). Für einen Konzern-
abschluss nach IAS/IFRS gilt überwiegend die Einheitstheorie. Weit mehr als im
HGB finden sich allerdings in den IAS/IFRS auch einige Vorschriften, welche
interessentheoretisch geprägt sind. Daraus folgt beispielsweise eine im Vergleich
zum deutschen Handelsrecht unterschiedliche Behandlung der Minderheitsanteile
(vgl. C
OENENBERG
2003, 518).
2.4.3 US-Generally Accounting
Principles
Die US-amerikanische Rechnungslegung wird nicht durch Gesetze, sondern durch
Institutionen wie der Börsenaufsichtsbehörde SEC und dem FASB bestimmt und
besteht somit aus einer Sammlung von Einzelregelungen (case law) mit rechtlich
bindendem Charakter (vgl. KPMG 2003, 1). Mit der Rechnungslegung wird der
Zweck verfolgt, umfassende und insbesondere entscheidungsrelevante Informati-
onen zu liefern. Als Hauptadressaten dieser über die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage informierenden Rechnungslegung werden die gegenwärtigen und
zukünftigen Kapitalgeber und Anteilseigner angesehen. Der Gläubigerschutz, wie
er im deutschen Handelsrecht verankert ist, hat keine Bedeutung. Ebenso kennen
die Vorschriften der US-GAAP kein Maßgeblichkeitsprinzip. Die Gewinnermitt-
lung der externen Rechnungslegung steht in keiner Beziehung zur steuerlichen
Gewinnermittlung. Dadurch kommt dem Bereich der latenten Steuern ein höherer
Stellenwert zu, als es in Deutschland der Fall ist.
Der Grundsatz der decision usefulness steht analog zu den Regelungen der
IAS/IFRS als Zielsetzung der Rechnungslegung im Vordergrund (vgl. KPMG
2003, 15). Aus dieser Zielsetzung leiten sich primär verschiedene Qualitätsanfor-
derungen ab, welche unter dem Grundsatz der fair presentation zusammengefasst
werden. Dieser Grundsatz bildet die Generalnorm der US-GAAP und steht als
overriding principle über allen anderen Prinzipien (vgl. C
OENENBERG
2003, 66).
Der Jahresabschluss nach US-GAAP beinhaltet nach SFAC 5.13 die Bilanz, die
Gewinn- und Verlustrechnung, eine Kapitalflussrechnung sowie eine Übersicht
über die Eigenkapitalentwicklung. Hinzu kommen weitere Erläuterungen in den
notes. Nach SFAC 6.1 beinhaltet die Bilanz assets, liabilities und equity als
Restgröße. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält revenues und expenses. Für
eine SEC-Registrierung und auch für die laufende Berichterstattung an die SEC
Ende der Leseprobe aus 100 Seiten

Details

Titel
Die Gestaltung des Economic Value Added (EVA) auf der Grundlage nationaler und internationaler Rechnungslegungsvorschriften für ein wertorientiertes Beteiligungscontrolling
Hochschule
Hamburger Fern-Hochschule
Note
1.8
Autor
Jahr
2004
Seiten
100
Katalognummer
V185922
ISBN (eBook)
9783656980063
ISBN (Buch)
9783867466035
Dateigröße
1301 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gestaltung, economic, value, added, grundlage, rechnungslegungsvorschriften, beteiligungscontrolling
Arbeit zitieren
Dirk Wollny (Autor:in), 2004, Die Gestaltung des Economic Value Added (EVA) auf der Grundlage nationaler und internationaler Rechnungslegungsvorschriften für ein wertorientiertes Beteiligungscontrolling, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185922

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