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Diplomarbeit, 2004
63 Seiten, Note: 1.7
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Geht es um die Veränderung des Lebensraums der Bürger, die Umstrukturierung von Siedlungen, Straßen, Gemeinden, des öffentlichen Personennahverkehrs, der Kindergärten, Schulen oder die
Zusammenlegung gewachsener Gemeinden zu komplexen Städten, so ist der eigentlich Betroffene, der Bürger, zumeist der Letzte, der in den Planungsprozess, wenn überhaupt, mit einbezogen wird. Der mündige Bürger, egal welcher Schicht er entstammt und egal welchen Beruf er ausübt und egal in welcher Art und Weise er sein Leben führt, hat zu jeder Veränderung seines ihn umgebenden Raums und jeder Veränderung seiner Lebensumstände eine eigene Meinung, die es wert sein sollte, in wichtige Entscheidungsprozesse mit einzufließen. Die Natur der Sache erlaubt es natürlich nicht in allen Belangen, jeden einzelnen Bürger um seine Meinung zu befragen. Hier kommt das Demokratiesystem zum Tragen und die gewählten Vertreter des Volkes vertreten die Meinung der Bürger in diesen Entscheidungs- oder Planungsprozessen. Die Frage, die sich jetzt stellt, ist die nach der vollkommenen Freiheit von Eigeninteressen. Handeln die Beauftragten wirklich ausschließlich im Sinne ihrer „Auftraggeber“? Wissen sie ganz genau, wie sich die Bürger in der jeweiligen Situation entscheiden würden?
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Und sind sie dazu in der Lage, ihre eigenen Bedürfnisse, den eigenen Status und die Karriere soweit außen vor zu lassen, dass eine objektive, dem Gemeinwohl entsprechende Entscheidung gefällt werden kann? Im Nachfolgenden soll sich mit diesem Thema befasst werden. Es wird sich zeigen, ob die Verwaltung im Einzelnen ohne die direkte Einbeziehung des Bürgers am Gemeinwohl vorbei plant und ob der Wille der Bürger in Entscheidungsprozessen Gehör finden kann.
Das Grundgesetz besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. 1 Die Vorstellung des deutschen Demokratiesystems basiert darauf, dass sich nicht der einzelne Bürger an Entscheidungsprozessen beteiligt, sondern dass von der Bevölkerung gewählte Vertreter, im Namen und im Sinne des Volkes, diskutieren, entscheiden und planen. Das soll auf jeder Ebene geschehen. Sowohl die Regierungen und Ministerien des Bundes, als auch der Länder, sowie Land- und Stadträte, Gemeinderäte und alle zugehörigen Ämter sollen ihre Entscheidungen so fällen, dass der Bürgerwille erfüllt wird und die Mehrheit der Bürger einen Vorteil daraus ziehen kann. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die Verantwortlichen ausschließlich dem Bürgerwillen genüge tun und persönliche Interessen, Bereicherungen und Statusdenken außer Acht lassen. Bei
Umstrukturierungen und der Planung von Wohngebieten soll der Vorteil der Bürger oberste Priorität haben. Eigeninteressen der Verwaltung dürfen keinen Vorrang haben. In Kapitel IV wird sich zeigen, wie dieser Grundsatz eine Umkehr erfuhr.
1 vgl.: Grundgesetz, Artikel 20 (2)
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Können sich die Vertreter der Bürger von ihren Eigeninteressen distanzieren oder ist es ihnen sogar möglich, sich ganz von solchen Eigeninteressen frei zu sprechen? Das Beamtentum in Deutschland dient als Instrument, um diese Eigeninteressen zu minimieren. Der Verlauf der Karriere und der Verdienst sind nicht abhängig von Erfolg oder Misserfolg im Beruf. Er ist Abhängig vom Alter, Dauer der Dienstzugehörigkeit, Familienstand, Anzahl der Kinder und weiterer Variablen, die grundsätzlich nicht leistungsabhängig sind. Somit müsste sich eigentlich jeder Beamte in der Verwaltung von Eigeninteressen frei machen können. Doch was ist mit den persönlichen Ansprüchen, dem Geltungsbedürfnis unter den Kollegen und der Suche nach Anerkennung bei Vorgesetzten? Diese Interessen sind rein persönlicher Natur und sie sind je nach Wesen und Charakter des Einzelnen gänzlich verschieden. Sie sind nicht auszuschalten und im Bereich der Verwaltung, wenn es um die Belange der Bürger geht, können sie zu deren Ungunsten ausfallen.
Und was ist mit dem zunehmenden Einsatz von Angestellten in der Verwaltung? Bei ihnen ist die Sicherung der Karriere nicht gegeben; also werden sie dazu veranlasst, bei dem Wunsch nach Anerkennung und dem Streben nach Aufstieg persönliche Kriterien und den Fortbestand der eigenen Position zur obersten Priorität zu erklären. In der Industrie, der freien Wirtschaft, sind diese Eigeninteressen ein durchaus legitimes Instrumentarium zur Förderung der Karriere und des damit verbundenen Status innerhalb des Unternehmens. Nur aufgrund von Leistung, Ehrgeiz und persönlichem Engagement ist es möglich, die eigene Position voran zu treiben.
Diplomarbeit, 152 Seiten
Bachelorarbeit, 104 Seiten
Diplomarbeit, 65 Seiten
Diplomarbeit, 98 Seiten
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