Der Aufbau des V. Kapitels der Nikomachischen Ethik des Aristoteles (nach Bien):
A. allgemeine oder gesetzliche Gerechtigkeit: Sie ist die ganze und vollkommene Tugend, umfasst alle Einzeltugenden und besteht in der Befolgung der Gesetze.
1. Sie Gerechtigkeit, insofern sie auf einen anderen Menschen bezogen ist
2. Sie Tugend schlechthin, sofern ohne diesen Zusatz (1.)
B. Teilgerechtigkeit: Einzeltugend neben der anderen (A). Gegenstandsbereich: die Güter, von denen äußeres Glück & Unglück abhängen & in Bezug auf die es ein Mehr-Haben-Wollen (Pleonexie) gibt.
Maßstab: Proportionalität
1. Austeilende Gerechtigkeit:
Maßstab: diskrete oder geometische Proportionalität, Verteilung nach Anspruch, Würde und Berechtigung
2. Ausgleichende Gerechtigkeit:
Maßstab: arithmetische Proportionalität
a. austauschende Gerechtigkeit in freiwilligen Vertragsbeziehungen
b. wiederherstellende & korrektive Gerechtigkeit, die Ungleichheiten bei unfreiwilligen Vertrags-/Verkehrsbeziehungen (heimlichen oder gewaltsamen) ausgleicht. Der Richter ist hier der „Mann der Mitte“ zwischen Gewinn & Verlust.
C. Sonderformen:
1. Das Recht der Wiedervergeltung nach dem Maßstab der einfachen Gleichheit („Gleiches für Gleiches“), das Aristoteles ablehnt
2. Billigkeit: Korrektur des geschriebenen Rechts.
Übersicht
Aufbau des V. Kapitels (nach Bien)
1. Kapitel:
2. Kapitel:
3. Kapitel:
4. Kapitel:
5. Kapitel:
6. Kapitel:
7. Kapitel:
8. Kapitel:
9. Kapitel:
10. Kapitel:
11. Kapitel:
14. Kapitel:
15. Kapitel:
Literatur
Aufbau des V. Kapitels (nach Bien)
A. allgemeine oder gesetzliche Gerechtigkeit: Sie ist die ganze und vollkommene Tugend, umfasst alle Einzeltugenden und besteht in der Befolgung der Gesetze.
1. Sie Gerechtigkeit, insofern sie auf einen anderen Menschen bezogen ist
2. Sie Tugend schlechthin, sofern ohne diesen Zusatz (1.)
B. Teilgerechtigkeit: Einzeltugend neben der anderen (A). Gegenstandsbereich: die
Güter, von denen äußeres Glück & Unglück abhängen & in Bezug auf die es ein Mehr-Haben-Wollen (Pleonexie) gibt.
Maßstab: Proportionalität
1. Austeilende Gerechtigkeit:
Maßstab: diskrete oder geometische Proportionalität, Verteilung nach Anspruch, Würde und Berechtigung
2. Ausgleichende Gerechtigkeit:
Maßstab: arithmetische Proportionalität
a. austauschende Gerechtigkeit in freiwilligen Vertragsbeziehungen
b. wiederherstellende & korrektive Gerechtigkeit, die Ungleichheiten bei unfreiwilligen Vertrags-/Verkehrsbeziehungen (heimlichen oder gewaltsamen) ausgleicht. Der Richter ist hier der „Mann der Mitte“ zwischen Gewinn & Verlust.
C. Sonderformen:
1. Das Recht der Wiedervergeltung nach dem Maßstab der einfachen Gleichheit („Gleiches für Gleiches“), das Aristoteles ablehnt
2. Billigkeit: Korrektur des geschriebenen Rechts.
1. Kapitel:
Mit welchen Handlungen, d.h. Arten von Handlungen haben wir es bei Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit zu tun?
Gerechtigkeit ist allgem. Verhalten, aufgrund dessen die Menschen fähig sind gerecht zu handeln.
2. Kapitel:
Bedeutungen von Ungerechten: ungerecht sein bedeutet - gesetzwidrig sein
- unersättlich und ungleich sein (pleonektệs)
Gerecht ist demnach, wer sich an Gesetze und Gleichheit hält. Das Gesetzliche & Gleiche ist also gerecht, ungerecht ist das Ungesetzliche & Ungleiche.
Der Ungerechte will vom Guten immer und vom (schlechthin) Schlechten immer weniger (pleonektệs).
3. Kapitel:
Alles Gesetzliche ist also „in einer gewissen Weisegerecht“ (204, b1 13). Die Gesetzgebung bestimmt, was gesetzlich ist und was gesetzlich ist, ist gerecht.
Die Gesetze zielen auf das was für 1.) alle gemeinsam, 2.) die Besten oder 3.) den
Regierenden nützlich ist, und zwar Sinne der Tugend oder in einem anderen Sinne. Im Sinne der Tugend ist gerecht, was in der staatlichen Gemeinschaft die Glückseligkeit hervorbringt und festigt.
„Diese Gerechtigkeit ist die vollkommene Tugend, aber nicht schlechthin, sonder im Hinblick auf den anderen Menschen.“ (205,b1 26). Sie ist vollkommen, weil ihr Besitzer sie anderen gegenüber anwenden kann und nicht nur für sich. Diese Gerechtigkeit ist die ganze Tugend, nicht nur ein Teil. (Sofern sie sich anderen gegenüber betätigt, ist sie Gerechtigkeit, sofern sie ein bestimmtes Verhalten schlechthin ist, ist sie die Tugend.)
4. Kapitel:
Ungerechtigkeit: es gibt eine Ungerechtigkeit „als Teil der ganzen“ und eine Ungerechtigkeit „als Teil des ganzen Ungerechten im Sinne des Widergesetzlichen“ (206, a1 24f). Wenn der eine eines Gewinnes wegen Ehebruch treibt, ein anderer aus Begierde(und vielleicht sogar noch Geld drauflegt und somit Schaden erleidet), so handelt der zweite eher zügellos als unersättlich, der erste aber ungerecht und nicht zügellos, weil der Gewinn das Motiv war. Wenn das Motiv einer Handlung sich im Gewinn an Geld findet, so wird die Handlung auf kein anderes Laster zurückgeführt, sondern auf Ungerechtigkeit.
Es gibt also zwei Arten von Ungerechtigkeit, eine davon erscheint neben der ganzen als Teil. Letztere bezieht sich auf Ehre oder Geld, die andere betrifft all das, womit der Tugendhafte zu tun hat.
5. Kapitel:
Also gibt es auch mehrere Arten von Gerechtigkeit: eine besondere und eine die gesamte Tugend betreffende.
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- Quote paper
- Thomas Schröder (Author), 2003, Gerechtigkeit bei Aristoteles. Zur Frage der Gerechtigkeit in der Nikomachischen Ethik, 5. Kapitel, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18648
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