Für Unternehmensgründer und für Gesellschafter bereits bestehender Gesellschaften ist es wichtig, die für sie optimale Gesellschaftsform herauszufinden und für ihre geschäftlichen Belange zu nutzen. Die neuere Rechtsprechung des EuGH hat mit seinen Urteilen „Centros“, „Überseering“ und „Inspire Art“ eine Internationalisierung des Gesellschaftsrechts ausgelöst. Diese Urteile besagen, dass alle Gesellschaften, die nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats gegründet wurden, in allen anderen Mitgliedstaaten als solche Gesellschaften anerkannt werden müssen. Somit haben Unternehmer in der EU nun die Wahl zwischen ca. 25 verschiedenen europäischen Gesellschaften, die mit der GmbH vergleichbar sind. Die englische Limited liegt im Wettbewerb der europäischen Gesellschaftsformen weit vorne und auch deutlich vor der deutschen GmbH. Durch eine Reform des englischen Gesellschaftsrechts (Companies Act 2006), die bis zum Oktober 2009 umzusetzen ist, wird die Limited auch weiter an Attraktivität gewinnen. Um die GmbH als Gesellschaftsform auf der europäischen Ebene wettbewerbsfähig zu machen, soll auch in Deutschland das GmbH-Recht bis zum dritten Quartal 2008 reformiert werden.
Die nachfolgende Arbeit gibt einen Überblick über die englische Private Company Limited by Shares. Hierbei wird auf die wichtigsten Unterschiede zwischen der deutschen GmbH und der englischen Limited hingewiesen, es soll jedoch keine starre Gegenüberstellung von Limited und GmbH sein. Im Anhang 1 ist aber ein tabellarischer Vergleich zwischen der englischen Limited und der deutschen GmbH mit den wichtigsten Daten zu finden. Die Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland wird in einem separaten Teil der Arbeit kurz beschrieben.
ACHTUNG: Die im Text erwähnt CD ist hier NICHT enthalten.
Inhaltsverzeichnis
A. Vorwort
B. Grundlagen
I. Rechtsgrundlagen des englischen Gesellschaftsrechts
1. Überblick über das englische Gesellschaftsrecht
2. Rechtsquellen der englischen Limited
II. Englische Gesellschaftsformen
III. Bedeutung der englischen Limited und der deutschen GmbH
1. Sitz – und Gründungstheorie
2. Centros, Überseering und Inspire Art
3. GmbH Reform
C. Private Company Limited by shares
I. Begriffserklärung
II. Gründung
1. Neugründung oder Mantelkauf
a) Neugründung
b) Mantelkauf
2. Gründungsdauer und –kosten
a) Dauer
b) Kosten
3. Haftung im Gründungsstadium
4. Gründungsvorteile einer Limited gegenüber einer GmbH
III. Satzung der Limited
1. Memorandum of Association
a) Name der Gesellschaft
b) Sitz der Gesellschaft
c) Gesellschaftszweck
d) Haftungsbeschränkung
e) Angaben zum Kapital
2. Articles of Association
3. Form der Satzung
4. Unterschiede zur GmbH
IV. Organisationsverfassung
1. Director
a) Bestellung
b) Arten von Directors
c) Befugnisse
d) Beschlussfassung
e) Pflichten
f) Haftung
aa) Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft
bb) Außenhaftung gegenüber Dritten
g) Vertretungsbefugnis
h) Abberufung
2. Secretary
3. Gesellschafter und Gesellschafterversammlung
a) Beteiligung an einer Limited
aa) Anteilsarten
bb) Ausgabe und Zuteilung der Anteile
cc) Anteilsübertragung
b) Rechte
c) Pflichten
d) Haftung
e) Gesellschafterversammlung
aa) ordentliche Gesellschafterversammlung
bb) außerordentliche Gesellschafterversammlung
cc) Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
4. Rechnungsprüfer
5. Vergleich mit der deutschen GmbH
V. Kapitalverfassung
1. Kapital
2. Kapitalaufbringung und –erhöhung
3. Kapitalerhaltung
4. Vergleich mit der deutschen GmbH
VI. Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften
1. Rechnungslegung
a) Buchführungspflichten
b) Jahresabschluss
2. Publizität
3. Vergleich mit der deutschen GmbH
VII. Steuern
1. Steuererklärung
2. Steuerarten
a) Körperschaftssteuer
b) Umsatzsteuer
c) Quellensteuer
d) Wegzugssteuer
e) Gemeindliche Immobiliensteuer
3. Besteuerung der Gesellschafter
4. Vergleich mit der deutschen GmbH
VIII. Umwandlung
1. Formwahrende Umwandlung
2. Formändernde Umwandlung
3. Verschmelzung
4. Umwandlung in Deutschland
IX. Auflösung und Insolvenz
1. Liquidation
2. Administration
3. Arrangement
4. Administrative Receivership
5. Vergleich mit der deutschen GmbH
D. Die englische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland
I. Gründung
II. Persönliche Haftung
1. Persönliche Haftung der Directors
2. Persönliche Haftung der Gesellschafter
3. Zusammenfassung
III. Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften
1. Rechnungslegung
2. Publizität
3. Zusammenfassung
IV. Mitbestimmung
V. Steuern
1. Steuerpflicht der Limited
2. Besteuerung der Gesellschaft
3. Besteuerung der Gesellschafter
VI. Insolvenz
1. Anwendbares Recht
a) Insolvenzfähigkeit
b) Insolvenzgründe
c) Insolvenzantragsrecht
d) Insolvenzantragspflicht
2. Haftung in der Insolvenz
3. Insolvenzverfahren
4. Zusammenfassung
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der englischen Private Company Limited by Shares (Ltd.) und vergleicht diese mit der deutschen GmbH, um Unternehmensgründern eine Entscheidungshilfe für die optimale Rechtsformwahl zu bieten. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen der europäischen Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit und die Konsequenzen des Companies Act 2006 auf die Limited beleuchtet.
- Rechtliche Grundlagen der englischen Limited und Abgrenzung zur deutschen GmbH
- Gründungsverfahren, Satzungsgestaltung und Organisationsstruktur
- Kapitalverfassung, Rechnungslegung und steuerliche Aspekte
- Besonderheiten der Limited bei Sitzverlegung nach Deutschland
- Insolvenzrechtliche Rahmenbedingungen und Haftungsfragen
Auszug aus dem Buch
1. Überblick über das englische Gesellschaftsrecht
England und Wales haben eine gemeinsame Rechtsordnung, „the laws of England and Wales“. Das englische Recht (common law) ist insbesondere durch das Richterrecht (case law) geprägt. Dieses ist vorrangig anzuwenden. Die Regelungen in den Gesetzen sind aber meist nichts anderes, als die gesetzliche Festschreibung der durch das Fallrecht entstandenen Rechtsmeinung. Im Gegensatz dazu ist das englische Gesellschaftsrecht meist durch Gesetze determiniert. Neben dem Richterrecht ist der Companies Act 1985 (CA 1985) die wichtigste Rechtsquelle. Der CA 1985 besteht aus 747 sections, abgekürzt „sec.“, (diese entsprechen den deutschen Paragraphen) und zahlreichen Anhängen (schedules). Weiterhin existiert der Companies Act 1989 (CA 1989), der Ergänzungen und Änderungen des CA 1985 enthält, die aber für die Private Limited Company weitgehend unwichtig sind. Zusätzlich gibt es eine Vielzahl von besonderen Materien, die spezialgesetzlich geregelt sind, u.a. die Namensgebung der Gesellschaften, geregelt im Business Names Act 1985 und der Investorenschutz, geregelt im Financial Services and Markets Act 2000.
Unter den Begriff „englisches Gesellschaftsrecht“ (company law) fällt nicht das Recht der Personengesellschaften (partnership law). Das partnership law ist eine eigene, spezielle Rechtsmaterie, die im Partnership Act 1890 und zusätzlich im Common Law geregelt ist. Weiterhin gibt es den Partnership Act 1907, der die Limited Partnership regelt und den Limited Liability Partnership Act 2000, der für die Limited Liability Partnership zuständig ist.
Zusammenfassung der Kapitel
Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert die wesentlichen Rechtsquellen und die historische Entwicklung des englischen Gesellschaftsrechts sowie die Bedeutung der Niederlassungsfreiheit für die Limited.
Private Company Limited by shares: Dieser Hauptteil beschreibt detailliert die Gründung, die satzungsrechtlichen Voraussetzungen, die Organverfassung mit Director und Secretary sowie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter.
Kapitalverfassung: Hier werden die verschiedenen Kapitalarten der Limited, die Kapitalaufbringung ohne Mindestkapital sowie die strengen Vorschriften zur Kapitalerhaltung dargestellt.
Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften: Dieser Abschnitt behandelt die Pflichten zur laufenden Buchführung, zur Erstellung des Jahresabschlusses und die strengen Offenlegungspflichten gegenüber dem Companies House.
Steuern: Das Kapitel gibt einen Überblick über das englische Steuersystem, die Körperschaftssteuerpflicht, die Umsatzsteuer sowie die Besteuerung der Gesellschafter.
Umwandlung: Hier werden die verschiedenen Formen der Umwandlung sowie die grenzüberschreitende Verschmelzung unter Berücksichtigung der europäischen Richtlinien analysiert.
Auflösung und Insolvenz: Dieser Bereich befasst sich mit den verschiedenen Liquidations- und Insolvenzverfahren im englischen Recht, insbesondere dem Management der Zahlungsunfähigkeit.
Die englische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland: Dieser Teil erörtert die besonderen Herausforderungen, wie die Anmeldung bei deutschen Behörden, die persönliche Haftung der Akteure und die Anwendung deutscher Mitbestimmungsregeln.
Fazit: Das Fazit bewertet die Zukunftsaussichten der Limited im europäischen Raum und gibt Empfehlungen zur Rechtsformwahl vor dem Hintergrund des geringeren Bekanntheitsgrads in Deutschland.
Schlüsselwörter
Limited, GmbH, Gesellschaftsrecht, Companies Act 2006, Niederlassungsfreiheit, Haftungsbeschränkung, Directors, Gesellschafterversammlung, Kapitalerhaltung, Publizitätspflichten, Insolvenzrecht, Sitztheorie, Gründungstheorie, Firmenname, Körperschaftssteuer
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die rechtliche Struktur der englischen Private Company Limited by Shares (Ltd.) und vergleicht diese umfassend mit der deutschen GmbH, insbesondere für Unternehmer mit Verwaltungssitz in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Gründungsvoraussetzungen, die Satzungsgestaltung, die Organverfassung, Kapital- und Rechnungslegungsregeln sowie steuerliche Aspekte und Insolvenzfolgen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, dem Leser die Rechtsverhältnisse der Limited transparent darzustellen und die Eignung der Rechtsform für Unternehmensgründer zu bewerten, unter besonderer Berücksichtigung des Vergleichs mit der deutschen GmbH.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsvergleichende Analyse, die sich auf Gesetzestexte, aktuelle Rechtsprechung (insbesondere des EuGH) sowie einschlägige Fachliteratur stützt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Limited als Gesellschaftsform, deren Gründungsprozess, die Organisationsstruktur, die Kapital- und Steuerverfassung sowie spezifische Ausführungen zur Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Limited, GmbH, Companies Act 2006, Rechtsvergleich, Haftung, Niederlassungsfreiheit und gesellschaftsrechtliche Satzungsbestimmungen.
Wie unterscheidet sich die Haftung bei der Limited von der GmbH?
Bei der Limited ist die Haftungsbeschränkung im Memorandum of Association zu vereinbaren, während sie bei der GmbH gesetzlich verankert ist; zudem sind die persönlichen Haftungsrisiken der Directors bei Insolvenz in England anders strukturiert.
Welche Auswirkung hat der Companies Act 2006 auf die Limited?
Der Companies Act 2006 führt zu einer umfassenden Modernisierung, unter anderem durch Vereinfachungen bei der Beschlussfassung, Kodifizierung der Pflichten der Directors und die Abschaffung des zwingenden Company Secretary.
Was ist bei der Verwaltung einer Limited in Deutschland zu beachten?
Es müssen spezifische Anmeldungen beim Gewerbeamt, Finanzamt und Handelsregister erfolgen, wobei das deutsche Recht insbesondere im Delikts- und Insolvenzrecht in die englische Gesellschaftsstruktur hineinwirken kann.
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- Katja Schmidbauer (Autor), 2008, Die rechtlichen Verhältnisse der englischen Private Company Limited by Shared (Ltd.), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186534