Die vorliegende Arbeit behandelt die Mitwirkung der Länder auf europäischer Ebene über den Aussschuss der Regionen. Dies beinhaltet, Zusammensetzung sowie Verteilung der Kompetenzen.
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Seit der Gründung der europäischen Union sind immer mehr Politikfelder in ihrem Entscheidungsrahmen auf die Ebene der europäischen Union übertragen worden, während die Länder oder Regionen an Kompetenzen einbüßten1. Daher stellte sich die Frage des Ausgleichs, die mit dem Ausschuss der Regionen (AdR) beantwortet wurde, der im Jahre 1994 gegründet wurde2. Er stellt die Verbindung zwischen der europäischen Ebene und der unteren Ebene, eben der der Bundesländer oder Regionen, her. Diese „dritte europäische Ebene“3 hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen4. Als Erweiterung der eigentlichen ursprünglich nationalstaatlichen Außenpolitik auf die Regionen stellt sich nunmehr der AdR dar5, der die Mitwirkung an der europäischen Politik sichern und so auch die Kompetenzverluste der deutschen Länder kompensieren soll6.
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1 Kleffner-Riedel, Angelika: Regionalausschuß und Subsidiaritätsprinzip. Die Stellung der deutschen Bundesländer nach dem Vertrag über die europäische Union, in: Blumenwitz, Dieter(Hrsg.): Schriften zum Staats- und Völkerrrecht, Bd. 52, Frankfurt am Main 1993, S. 213 und Kilper, Heidrose und Lhotta, Roland: Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung, Opladen 1996, S.214.
2 Europäische Union, Ausschuss der Regionen: Die politischen Prioritäten des Ausschusses der Regionen, Brüssel 1999, S.9.
3 Bendel, Petra: Europa der Regionen, in: Nohlen, Dieter: Kleines Lexikon der Politik, dritte Aufl. , München 2003, S. 92.
4 Ebd.
5 Östhol, Anders: Political integration and cross-boarder regional cooperation in europe, in: Europäische Union: Ausschuss der Regionen (Hrsg.): Committee of the regions thesis competition 1996-2003, Brüssel 2004, S.4.
6 Streinz, Rudolf: Die Stellung des Ausschusses der Regionen im institutionellen Gefüge der EU – eine europarechtliche Bewertung in: Tomuschat, Christian (Hrsg.): Mitsprache der dritten Ebene in der europäischen Integration: Der Ausschuss der Regionen [Bonner Schriften zur Integration Europas, Bd.2], Bonn 1995, S.55.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Der Begriff der Region
- Der Ausschuss der Regionen
- Aufgaben und Funktionen
- Mitglieder und Bestellungsverfahren
- Aktivitäten der Bundesländer
- Ländervertretungen
- Aktivitäten einzelner Bundesländer
- Aktivitäten einzelner Mitglieder
- Länderkooperationen
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit analysiert die Beteiligung der deutschen Bundesländer im Ausschuss der Regionen und untersucht die Bedeutung dieses Gremiums als Verbindungsglied zwischen der europäischen Ebene und der Ebene der Bundesländer. Dabei wird die Frage geklärt, ob und wie stark sich die einzelnen Bundesländer an der Mitwirkung im Ausschuss der Regionen beteiligen und ob es Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt.
- Der Begriff der Region und seine Bedeutung im Kontext der Europäischen Union
- Die Aufgaben und Funktionen des Ausschusses der Regionen
- Die Aktivitäten der deutschen Bundesländer im Ausschuss der Regionen
- Die Rolle des Ausschusses der Regionen als Instrument zur Kompensation von Kompetenzverlusten der Bundesländer auf europäischer Ebene
- Die Frage der Repräsentation der Bundesländer im Ausschuss der Regionen
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel führt in die Thematik ein und stellt die Fragestellung der Arbeit dar. Das zweite Kapitel befasst sich mit dem Begriff der Region, wobei die unterschiedlichen Definitionen innerhalb der Europäischen Union beleuchtet werden. Es werden die verschiedenen Typen von Regionen und die Bedeutung der Region aus europäischer Perspektive hervorgehoben.
Das dritte Kapitel analysiert den Ausschuss der Regionen. Hier werden die Aufgaben und Funktionen des Ausschusses sowie seine rechtliche Grundlage und seine Bedeutung im institutionellen Gefüge der Europäischen Union dargelegt. Außerdem werden die Mitglieder des Ausschusses und das Bestellungsverfahren vorgestellt.
Das vierte Kapitel konzentriert sich auf die Aktivitäten der deutschen Bundesländer im Ausschuss der Regionen. Es werden die Ländervertretungen im Ausschuss, die Aktivitäten einzelner Bundesländer, die Aktivitäten einzelner Mitglieder und die Länderkooperationen untersucht.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit dem Ausschuss der Regionen als einem zentralen Instrument der regionalen Beteiligung an der europäischen Politik. Die Schlüsselwörter umfassen dabei die folgenden Themen:
- Föderalismus
- Subsidiarität
- Regionale und lokale Gebietskörperschaften
- Ländervertretungen
- Länderkooperationen
- Mitwirkung der Regionen
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Ausschuss der Regionen (AdR)?
Der AdR ist ein beratendes Organ der EU, das 1994 gegründet wurde, um die Interessen regionaler und lokaler Gebietskörperschaften auf europäischer Ebene zu vertreten.
Warum ist der AdR für die deutschen Bundesländer so wichtig?
Er dient als Instrument zur Kompensation von Kompetenzverlusten, die die Länder durch die Übertragung von Entscheidungsrechten auf die EU-Ebene erlitten haben.
Welche Aufgaben und Funktionen hat der Ausschuss der Regionen?
Seine Hauptaufgabe ist die Mitwirkung an der europäischen Gesetzgebung in Bereichen, die die Regionen direkt betreffen, sowie die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips.
Wie werden die Mitglieder des AdR bestellt?
Die Mitglieder werden von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen und vom Rat der EU ernannt; sie müssen ein regionales oder lokales Mandat innehaben.
Was versteht man unter der "dritten europäischen Ebene"?
Damit ist die politische Ebene der Regionen und Kommunen gemeint, die neben der supranationalen (EU) und nationalen Ebene an Bedeutung gewonnen hat.
- Arbeit zitieren
- Jan Refle (Autor:in), 2006, Der Ausschuss der Regionen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186813