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Die "Auflockerungsrechtsprechung" des BGH zur Schriftformerfordernis bei langfristigen Mietverträgen

Titel: Die "Auflockerungsrechtsprechung" des BGH zur Schriftformerfordernis bei langfristigen Mietverträgen

Essay , 2012 , 13 Seiten

Autor:in: Nils Block (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Nach § 550 BGB bedarf eine Mietvertrag über ein Grundstück, der über längere Zeit als ein Jahr geschlossen wird, der schriftlichen Form. Wird die Schriftform nicht eingehalten, gilt gemäß § 550 s.1 BGB der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Damit kann der Vertrag von beiden Mietvertragsparteien ungeachtet der vertraglich vereinbarten Mietzeit mit den gesetzlichen Kündigungsfristen des § 580a BGB ordentlich gekündigt werden.

Aufgrund der Strenge der Anforderungen und der Bedeutung des Schriftformerfordernisses insbesondere für den Bereich des Gewerbemietrechts, da hier in aller Regel befristete Mietverträge abgeschlossen werden (sollen), hat sich eine umfangreiche Judikatur herausgebildet, die sich mit der Einhaltung der Schriftform bei Ursprungsverträgen und Nachträgen (z.B. Änderungen und Ergänzungen) befasste. Der BGH hat hierzu in umfangreicher Rechtsprechung ausführlich Stellung genommen, wobei ausgehend von seiner Rechtsprechung der Sechzigerjahre im Laufe der Zeit ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat. Der BGH hat seine ursprünglich sehr strenge Auffassung fallengelassen und im Laufe der Zeit noch weiter gelockert. Diese Entwicklung der Rechtsprechung des BGH wird gemeinhin als „Auflockerungsrechtsprechung“ bezeichnet. Diese Rechtsentwicklung wird im Rahmen der Arbeit genauer skizziert.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Problemstellung

2. Rechtsprechung

3. Ergebnis

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit analysiert die Entwicklung der sogenannten „Auflockerungsrechtsprechung“ des Bundesgerichtshofs (BGH) in Bezug auf das Schriftformerfordernis bei langfristigen Mietverträgen gemäß §§ 550, 126 BGB. Ziel ist es, die stetige Lockerung der ursprünglich strengen Anforderungen an die körperliche Einheit der Vertragsurkunde und die damit verbundenen Anforderungen an Nachtrags- und Änderungsvereinbarungen darzustellen.

  • Bedeutung des Schriftformerfordernisses für die gewerbliche Miete
  • Entwicklung von der strikten Urkundeneinheit zur inhaltlichen Bestimmbarkeit
  • Rechtliche Anforderungen an Anlagen und Nachtragsvereinbarungen
  • Bedeutung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bei Formmängeln
  • Praktische Implikationen für die „Due Diligence“-Prüfung bei Immobilientransaktionen

Auszug aus dem Buch

2. Rechtsprechung

Bereits im Jahre 1928 hatte das Reichsgericht einen Fall zu entscheiden, bei dem es um Pachtvertrag ging, der aus zwei losen Blättern bestand. Das Gericht stellte hier fest, dass auch eine solche Urkunde den Formerfordernissen entspreche, wenn auf jedem Blatt auf das andere verwiesen werde, dadurch Zweifel über deren Zusammengehörigkeit nicht entstehen könnten und die beiderseitigen Unterschriften den Gesamtgehalt des Vertrages deckten.

In seiner grundlegenden Entscheidung aus dem 1963 hatte der BGH ganz neue, deutlich strengere Maßstäbe angesetzt. Der BGH hatte über einen Mietvertrag zu entscheiden, in dem in der eigentlichen Urkunde auf weitere von den Vertragsparteien nicht unterzeichnete Urkunden Bezug genommen wurde. Der BGH befand hier, dass die Einheit der Urkunde nicht bloß durch eine gedankliche Verbindung, die in der Bezugnahme auf die Haupturkunde liege, hergestellt werden könne, sondern auch äußerlich durch Beifügung der in Bezug genommenen Urkunde zur Haupturkunde in Erscheinung treten müsse. Dies könne jedoch nur dann der Fall sein, wenn die in der Haupturkunde in Bezug genommenen Urkunden mit diesen derart verbunden seien, dass die Auflösung nur durch zumindest teilweise Substanzzerstörung möglich oder die Verbindung doch derart sei, dass sie die als dauernd gewollte Zusammengehörigkeit äußerlich erkennbar mache und ihr Lösung Gewalt erfordere. Als Beispiel für die genannte Substanzzerstörung nannte der BGH die Trennung von Blättern, welche durch einen faden oder durch Anleimen verbunden sind. Gewaltanwendung bei der Trennung von Blättern wollte der BGH bei durch Heftmaschine gehefteten Blättern erkennen. Ob geringere Anforderungen an die Erfüllung der Schriftform für die Bezugnahme auf andere Urkunden zu stellen seien, insbesondere bei der Vertragsverlängerung oder sonst besondere Fälle eine Ausnahme zulassen, ließ der BGH ausdrücklich offen, da ein solcher Fall eben nicht vorliege.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Problemstellung: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Grundlagen des Schriftformerfordernisses nach § 550 BGB und dessen Bedeutung für die Vermeidung von Risiken bei langfristigen gewerblichen Mietverhältnissen.

2. Rechtsprechung: Hier wird die historische Entwicklung der BGH-Rechtsprechung skizziert, die von strengen Anforderungen an die körperliche Einheit von Urkunden zu einer flexibleren „Auflockerungsrechtsprechung“ geführt hat.

3. Ergebnis: Das abschließende Kapitel fasst zusammen, dass heute eine inhaltliche Bestimmbarkeit und ein erkennbarer Zusammenhang ausreichen, um die Schriftform zu wahren, wobei die Anforderungen an Nachträge detailliert dargelegt werden.

Schlüsselwörter

Schriftform, BGH, Auflockerungsrechtsprechung, Mietvertrag, Gewerbemiete, Urkundeneinheit, § 550 BGB, Nachtragsvereinbarung, Mietdauer, Vertragsschluss, Formmangel, Treu und Glauben, Substanzzerstörung, Immobilienrecht, Mietzins

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schriftformerfordernis bei langfristigen Mietverträgen, insbesondere im gewerblichen Bereich.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Die Themen umfassen die gesetzlichen Anforderungen an die Schriftform von Mietverträgen, die Behandlung von Nachträgen und Anlagen sowie die rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Form.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie der BGH durch seine „Auflockerungsrechtsprechung“ die vormals starren Anforderungen an die körperliche Verbindung von Vertragsunterlagen gelockert hat, um den modernen Anforderungen des Geschäftsverkehrs gerecht zu werden.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die primär auf der Auswertung von BGH-Urteilen und der fachspezifischen juristischen Literatur basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil widmet sich chronologisch den wichtigsten Entscheidungen des BGH ab 1928 bis in die jüngere Vergangenheit, um den Paradigmenwechsel in der Rechtsauffassung zur Urkundeneinheit nachzuvollziehen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den zentralen Begriffen gehören die Schriftform, die Auflockerungsrechtsprechung, der Mietvertrag, die Urkundeneinheit und der Formmangel gemäß § 550 BGB.

Was ist die Voraussetzung dafür, dass bei einem aus mehreren Blättern bestehenden Vertrag die Schriftform gewahrt ist?

Die Seiten müssen nach ihrem Erscheinungsbild, etwa durch Paginierung, fortlaufende Nummerierung oder inhaltlichen Zusammenhang, als einheitliche Urkunde wirken; eine körperliche Verbindung ist nicht zwingend erforderlich.

Wann ist eine Berufung auf einen Formmangel nach Ansicht des BGH als treuwidrig anzusehen?

Eine Berufung auf einen Formmangel kann als treuwidrig gelten, wenn sie zu einem „schlechterdings untragbaren Ergebnis“ führt, etwa wenn eine Partei die andere schuldhaft von der Einhaltung der Form abgehalten hat.

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Details

Titel
Die "Auflockerungsrechtsprechung" des BGH zur Schriftformerfordernis bei langfristigen Mietverträgen
Autor
Nils Block (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
13
Katalognummer
V186852
ISBN (eBook)
9783656099420
ISBN (Buch)
9783656099598
Sprache
Deutsch
Schlagworte
auflockerungsrechtsprechung schriftformerfordernis mietverträgen
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Nils Block (Autor:in), 2012, Die "Auflockerungsrechtsprechung" des BGH zur Schriftformerfordernis bei langfristigen Mietverträgen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186852
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  13  Seiten
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