Dem Zustand der kulturellen Pluralität kommt in der heutigen Zeit eine große Aufmerksamkeit zu. Verbunden wird er oftmals mit gesellschaftlichen Problemen. Die Grundlage dieses Interesses liegt darin, dass wir in Deutschland in einer multikulturellen Gesellschaft leben und dieser „Lebensumstand neue Herausforderungen, ja neue Dynamiken, oft ungeplant und ungewollt entstehen“1 lässt.2 Einen Teil dieser Herausforderungen finden wir im Bereich des staatlichen Rechts. So ist das Recht auf kulturelle Identität, gerade auch durch verschiedene völkerrechtliche Vereinbarungen zu einem Menschenrecht avanciert.3 Doch ist nicht auch das Recht, gedacht als Regeln basierend auf eigenen Werten und Normen, eine kulturelle Erscheinung und somit ein Teil der kulturellen Identität? Dem kann sicherlich zugestimmt werden. So muss sich aber aus dem Recht auf kulturelle Diversität logischerweise das Recht auf Behandlung nach einem der eigenen Kultur entsprechenden Recht ergeben.4 Dies würde jedoch bedeuten, dass in unserer europäischen multikulturellen Gesellschaft ein Rechtspluralismus herrscht. Ist dies tatsächlich der Fall und wie wäre dieser Rechtspluralismus strukturiert? Um diese Frage zu beantworten, wird im Folgenden zunächst die Meinung des Philosophieprofessors Ram Adhar Mall zum Thema der interkulturellen Verständigung wiedergegeben, da diese die grundlegende Richtung der Diskussion um den Rechtspluralismus im Kontext der multikulturellen Gesellschaft widerspiegelt. Daraufhin wird der Begriff des Rechtspluralismus kurz umrissen und auf die Problematik dieser Definition hingewiesen. Abschließend wird mit dem Internationalen Privatrecht ein zentrales Glied des deutschen Rechts in den Fokus genommen.
2. Primat der Kommunikation vor dem Konsens
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Primat der Kommunikation vor dem Konsens
2.1 Die Forderungen Ram Adhar Malls
2.2 Kulturelle Identität und Rechtspluralismus in Verknüpfung mit den Forderungen Malls
3. Rechtspluralismus und das internationale Privatrecht
3.1 Definition Rechtspluralismus
3.2 Rechtspluralismus in westlichen Gesellschaften
3.3 Das internationale Privatrecht
3.3.1 Privatrecht
3.3.2 Auslandsberührung
3.3.3 Funktionen des internationalen Privatrechts
3.3.4 Anknüpfungsmomente
3.3.5 Der „ordre public“
4. Fazit
5. Literatur
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage, inwiefern das deutsche internationale Privatrecht als Instrument zur Anerkennung kultureller Diversität fungieren kann und ob es den Forderungen nach einem pluralistischen Rechtsverständnis gerecht wird.
- Interkulturelle Kommunikation und die Philosophie von Ram Adhar Mall
- Konzeptionen des starken und schwachen Rechtspluralismus
- Die Funktion und Arbeitsweise des internationalen Privatrechts
- Anknüpfungsmomente im deutschen Recht bei Auslandsberührung
- Die Begrenzung der Rechtsvielfalt durch den deutschen „ordre public“
Auszug aus dem Buch
3.3.5 Der „ordre public“
Wie oben erwähnt, ist die Rechtsverweisung im Rahmen des deutschen internationalen Privatrechts fast gänzlich ergebnisneutral. Die Fälle, in denen es sich nicht als ergebnisneutral auszeichnet, werden vom ordre public geregelt. Der ordre public bezeichnet „den unantastbaren Teil der eigenen Rechtsordnung. Fremdes Recht, das dem widerspricht, darf nicht angewandt werden.“
Der ordre public findet sich im Artikel 6 EGBGB: „Öffentliche Ordnung (ordre public). Die Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.“
Versteht man die Behandlung nach dem Rechtssystem der eigenen Kultur als Element der kulturellen Identität, so kann man sagen, dass im ordre public die Grenzen der kulturellen Freiheit gezogen werden. Sie verlaufen dort, wo die Grundrechte, wie sie in unserem Rechtssystem festgeschrieben sind, verletzt werden. „Das zur Anwendung berufene ausländische Recht wird an den tragenden Prinzipien des hiesigen Rechts gemessen.“ Wird in den Rechtsfolgen, also in dem Ergebnis der Verhandlung nach dem zuvor bestimmten ausländischen Recht, gegen Kernbereiche der eigenen Rechtsordnung verstoßen, dann findet das ausländische Recht keine Anwendung.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Herausforderungen der kulturellen Pluralität in Deutschland und führt in die Fragestellung ein, wie Rechtspluralismus und das Recht auf kulturelle Identität zueinander in Beziehung stehen.
2. Primat der Kommunikation vor dem Konsens: Dieses Kapitel analysiert das Kommunikationsmodell von Ram Adhar Mall, der ein Abrücken von der Suche nach absolutem Konsens zugunsten eines toleranten Umgangs mit Differenzen fordert.
3. Rechtspluralismus und das internationale Privatrecht: Hier werden der Begriff des Rechtspluralismus definiert, die Rolle des Privatrechts erläutert und die Mechanismen untersucht, durch die das deutsche Recht mit ausländischen Rechtsordnungen kollidiert.
4. Fazit: Das Fazit stellt fest, dass das internationale Privatrecht durch den „ordre public“ eine Brücke schlägt: Es ermöglicht kulturelle Vielfalt im Privatrecht, sichert jedoch gleichzeitig die Geltung fundamentaler deutscher Grundrechte für alle Menschen.
5. Literatur: Das Verzeichnis listet die für die Argumentation zentralen wissenschaftlichen Quellen zur Rechtspluralismus-Theorie und zum internationalen Privatrecht auf.
Schlüsselwörter
Rechtspluralismus, interkulturelle Kommunikation, internationales Privatrecht, kulturelle Identität, Konsens, Kompromiss, ordre public, EGBGB, Auslandsberührung, Kollisionsrecht, Rechtsanwendung, Multikulturalismus, Grundrechte, Rechtsnorm, Rechtsetatismus
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen kultureller Vielfalt und der Anwendung staatlichen Rechts in einer multikulturellen Gesellschaft.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die Schwerpunkte liegen auf der interkulturellen Philosophie, der Theorie des Rechtspluralismus und der praktischen Anwendung des deutschen internationalen Privatrechts.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu analysieren, ob und wie das deutsche Rechtssystem Raum für die Anwendung fremder Rechtsnormen lässt, um die kulturelle Identität von Migranten zu wahren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche und rechtstheoretische Analyse, die Begriffe durch Literaturrecherche definiert und auf aktuelle rechtliche Strukturen anwendet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die philosophische Grundlegung durch Ram Adhar Mall, die begriffliche Klärung des Rechtspluralismus sowie eine detaillierte Funktionsanalyse des internationalen Privatrechts und des ordre public.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Rechtspluralismus, interkulturelle Kommunikation, internationales Privatrecht, kulturelle Identität und der ordre public.
Wie unterscheidet die Autorin zwischen starkem und schwachem Rechtspluralismus?
Starker Rechtspluralismus beschreibt die Koexistenz von Systemen ohne staatliche Anerkennung, während schwacher Rechtspluralismus auftritt, wenn der Staat die Geltung anderer Rechtssysteme in bestimmten Bereichen explizit anerkennt.
Welche Rolle spielt der „ordre public“ als Korrektiv?
Der ordre public dient als Grenze der Rechtsanwendung: Er schließt ausländisches Recht aus, wenn dessen Ergebnis mit den Grundsätzen des deutschen Rechts oder den Grundrechten unvereinbar ist.
- Quote paper
- Joscha Dick (Author), 2008, Rechtspluralismus als Bestandteil der interkulturellen Kommunikation, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186981