Reaktionen auf den Beschluss der Bundesregierung zur Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke in Deutschland


Hausarbeit, 2010

29 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsangabe:

1. Einführung

2. Änderung des Atomgesetzes
2.1 Inhalt des 11. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
2.2 Exkurs: 12. Atomgesetz - Novelle

3. Reaktionen der Parteien
3.1 PRO Laufzeitverlängerung
3.2 KONTRA Laufzeitverlängerung

4. Reaktionen der Medien
4.1 Zeitung: Spiegel und Bild
4.2 TV: ZDF und RTL
4.3 Radio und Internet

5. Schlussfolgerung

6. Quellenangaben

7. Abbildungsverzeichnis

1. Einführung:

Fossile Energieressourcen werden immer knapper und in den nächsten Jahrzehnten zur Neige gehen. Dagegen wird der Bedarf an Energie auf der Welt immer größer. Seitdem der Menschheit dies bewusst ist, beschäftigen sich Forscher und Wissenschaftler mit der Förderung alternativer Energieressourcen, und so entsteht ein Mix aus Energie zur Stromgewinnung. Im Jahr 2008 wird die meiste Energie aus fossilen Brennstoffen wie Mineralöl mit fast 35 Prozent, Stein, -und Braunkohle mit 24,3 Prozent und Erdgas mit fast 23 Prozent gewonnen. Die umweltfreundliche Variante der erneuerbaren Energie steht an letzter Stelle mit 7,3 Prozent und davor bestreitet die Atomenergie einen Prozentsatz von 11,5 in Deutschland.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1:Mix (Quelle: BMU)

1961 wird in Karlstein am Main das erste Kernkraftwerk zur kommerziellen Stromerzeugung und mit einer Leistung von 15 MW in Betrieb genommen. Nur 12 Jahre später, ab 1973, hatte sich die Leistung weiterer AKWs bereits auf 1300 MW erhöht.

Seit etwa 60 Jahren, sind weltweit 435 Atomkraftwerke (AKW) in Betrieb genommen worden, 29 Kraftwerke werden zurzeit gebaut und weitere 64 Atomkraftwerke sollen noch gebaut werden.

Amerika steht an der Spitze der nuklearen Energiegewinnung mit 103 Kernkraftwerken. Deutschland steht in der Anzahl der Kraftwerke in Europa auf dem vierten Platz hinter Frankreich mit 59, Russland mit 31 und Großbritannien mit 19 Atomkraftwerken. (vgl. atomkraftwerk.biz)

Die betriebenen 17 Kernkraftwerke in Deutschland erzeugten 2009 eine Leistung von 134,9 Milliarden kWh Strom, was knapp 23 Prozent der gesamtdeutschen Stromerzeugung sind. Seit mehr als 40 Jahren ist die Kernenergie ein Wirtschaftszweig Deutschlands, der mehr als 15.000 Arbeitnehmer beschäftigt und in den jedes Jahr mehrere Millionen Euro für Wartung und Instandhaltung investiert werden. (vgl. kernenergie.de)

Nach dem Super-GAU von Tschernobyl 1986 nimmt die Kritik an Kernenergie in Europa zu.

Eine neue soziale Bewegung, die Anti – Atomkraft- Bewegung, fordert die Stilllegung von Kernkraftwerken und kritisiert die Gefahren der freigesetzten Radioaktivität. Außerdem bewertet sie die negativen Umweltbelastungen, die zum Beispiel durch die Lagerung von Atommüll entstehen, als höher als den Nutzen der Stromerzeugung.

Atomgegner demonstrieren mit Hilfe von Blockaden oder Bauplatzbesetzungen. Sie sind maßgeblich an Gesetzesbildung und Verordnungen beteiligt, die Sicherheit, Umweltschutz und Stilllegung von Kernkraftwerken betreffen.

Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder schreibt im April 2007 in einem Artikel in der Zeitschrift Cicero, Atomkraft sei eine gefährliche, auf lange Sicht teure und umweltschädliche Energiegewinnung und es sei eine törichte und rückwärtsgewandte Entscheidung, neue Atomkraftwerke zu bauen oder technisch veraltete noch länger zu nutzen. Zudem seien Atomkraftwerke in Zeiten des internationalen Terrorismus ein erhebliches Sicherheitsrisiko und schaffe enorme Erblasten für zukünftige Generationen. (vgl. cicero.de)

Die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht die Energiegewinnung aus Kernkraftwerken als Brückentechnologie, die notwendig sei um Wachstumschancen im Bereich der erneuerbaren, umweltfreundlichen Energien zu fördern. Um den Übergang so effizient wie möglich zu gestalten sei es nötig die Laufzeiten für Atomkraftwerke über den Ausstiegsbeschluss der ehemaligen rot-grünen Regierung, also das Jahr 2020, zu verlängern. (vgl. bz-berlin.de)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit veröffentlichte am 28.09.2010 das Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung. Ziel ist, Deutschland bis zum Jahr 2050 zu einer der effizientesten und umweltfreundlichsten Volkswirtschaften der Welt zu machen. Im Inhalt geht es vor allem um erneuerbare Energien für die Zukunft und die Abschaffung der Kernenergie. Bevor jedoch Rückbauarbeiten an Atomkraftwerken beginnen, werden bestehende Verträge mit AKW-Betreibern zunächst auf durchschnittlich 12 Jahre verlängert. Die Absicht die dahinter steht bezieht sich auf eine energetische Überbrückung, ein langfristig angelegtes Maßnahmenprogramm, während die Energiegewinnung von fossilen Ressourcen auf erneuerbare Technologien umgestellt wird. Die derzeitige Auslastung des Bruttoendenergieverbrauchs von erneuerbaren Energien im Jahr 2010 liegt bei etwa 10 Prozent und soll nach Beschluss des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung bis zum Jahr 2020 auf das verbindliche Ziel von 18 Prozent steigen. Es handelt sich bei den geförderten Technologien um Windenergie durch Offshore- Technologie, Sonnenenergie durch Solartechnik, Wasserkraft durch z.B. Laufwasserkraftwerke, welche die Strömung von Flüssen nutzen, Bioenergie und Geothermie. (vgl. bmu.de)

2. Änderung des Atomgesetzes:

„Der Bundestag kann jederzeit ein Gesetz über den Wiedereinstieg in die zivile Kernkraftnutzung beschließen. Er ist demokratisch legitimiert und verfügt über die verfassungsgemäße Entscheidungsfreiheit zur Aufhebung früherer Gesetze.“ (Zimmermann, 2010)

Im Artikel „Aktueller Begriff, Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke“ wird festgehalten, dass die Ausstiegsvereinbarung vom 14. Juni 2000 nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts lediglich eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung darstelle.

Verschiedene Energieszenarien wurden erstellt, in denen Wissenschaftler eine Möglichkeit der Laufzeitverlängerung von 4, 12, 20 und 28 Jahren durchrechneten. Dies könnte bedeuten, dass sich Gesamtlaufzeiten von bis zu 60 Jahren ergeben und der letzte Reaktor erst nach 2050 abgeschaltet würde. Der Bericht besagt, eine Gesetzesänderung bedürfe der Zustimmung des Bundesrates und außerdem der Länder, da es durch Laufzeitverlängerungen zu entsprechendem Personal- und Kostenaufwand käme. Der Atomkonsens sei mit Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung mit den Energiekonzernen verfassungsrechtlich änderbar. (vgl. Zimmermann, 2010)

2.1 Inhalt des 11. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes:

Ein energiepolitisches Gesamtkonzept zu erarbeiten wurde im Koalitionsvertrag von den regierenden Fraktionen festgelegt. Am 29. September 2010 veröffentlichen die Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Norbert Röttgen als Teil des Gesamtkonzeptes den Entwurf für das elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes, welcher am 28.Oktober 2010 mit 308 Ja-Stimmen (bei 289 Nein-Stimmen) zugestimmt wurde.

Der erste Punkt beschreibt die Zielsetzung der Atomkraftverlängerung.

Die Gesetzesänderung beinhaltet die Verlängerung der Laufzeiten der betriebenen Kernkraftwerke in Deutschland, um durchschnittlich 12 Jahre. Alle Kraftwerke die vor 1980 in Betrieb genommen wurden, werden um 8 Jahre verlängert – und alle Kraftwerke nach 1980 werden um 14 Jahre verlängert.

Ziel ist es, die Abhängigkeit von Energieimporten vorzubeugen, Treibhausgasemissionen zu verringern und langfristig bis zum Jahr 2050 die Energieversorgungsstrukturen in Deutschland auf erneuerbare Energien umzustellen, um Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.

Zur Erreichung dieser drei energiepolitischen Ziele soll die Kernenergie seinen Beitrag als Brückenfunktion leisten.

Im Rahmen des Energiekonzepts sollen die Laufzeitverlängerungen Möglichkeiten im Bereich der Finanzierung der erneuerbaren Energien eröffnen.

Für eine sichere Endlagerung der zusätzlich anfallenden 10.000 Kubikmeter radioaktiv verseuchten Abfälle wird mit dem Neubau des Endlagers Konrad gesorgt, womit 90 Prozent des Atommülls versorgt wäre.

Ab Oktober 2010 wird der Salzstock Gorleben sicherheitstechnisch überprüft, die Untersuchungen werden Ende 2012 abgeschlossen.

Im zweiten Punkt des Gesetzesentwurfs heißt es, die Lösung zum Erreichen der Ziele sei die Gewährung von zusätzlichen Elektrizitätsmengenerzeugungsrechten der einzelnen Kernkraftwerken.

In Punkt drei werden alternative Lösungsansätze im Beschluss der Bundesregierung ausgeschlossen.

Punkt vier beinhaltet, dass finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte nicht geplant seien. Bei einem Ausfall von Deckungs-vorsorgeleistungen im Schadensfall können jedoch zusätzliche Kosten von bis zu 125 Millionen Euro auftreten.

Punkt fünf besagt, dass negative Auswirkungen auf Verbraucherpreise und das allgemeine Preisniveau nicht zu erwarten seien.

Im sechsten und letzten Punkt des Gesetzesentwurfs heißt es, Bürokratiekosten fallen für die Bürger und Bürgerinnen nicht an, jedoch resultiert eine jährliche Nettobelastung von 293,76 Euro aus der Informationspflicht für die Wirtschaft.

Ebenso wird für die öffentliche Verwaltung eine Informationspflicht erweitert womit Bürokratiekosten von etwa 1.000 Euro pro Jahr entstehen.

Begründung der Laufzeitverlängerung:

Im Folgenden gebe ich die einzelnen Punkte wieder, welche dem Gesetzesentwurf zur Begründung der Entscheidung beigefügt sind.

Im ersten Punkt der Begründung über die Laufzeitverlängerung geht es um die Kernenergienutzung.

Aktuell wird der größte Teil der Stromversorgung in Deutschland über die fossilen Energieträger geschaffen. In der Zukunft, um 2050, soll der historisch gewachsene Energiemix abgelöst werden von einem flexiblen Kraftwerkspark, bestehend aus erneuerbaren Energien.

Weil der Prozess der Umstrukturierung zur Erreichung der drei energiepolitischen Ziele der Wirtschaftlichkeit, des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit sehr zeitaufwendig ist, soll er wirtschaftlich vernünftig gehandhabt werden. Einen zentralen Beitrag leistet dazu die befristete Verlängerung der Atomkraftwerke.

Am 22.04.2002 erwirkte der Gesetzgeber sein Recht, die Nutzung von Kernenergie auf einen bestimmten Zeitraum zu begrenzen. Damit greift er auf die Kalkar I- Bestimmung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 49,89) von 1978 zurück, welche besagt, dem Gesetzgeber obläge die normative Grundsatzentscheidung für oder gegen die Nutzung von Kernenergie.

Die Entscheidung von 2002 soll weiterhin bestehen bleiben, jedoch wird sie im Sinne des energiewirtschaftlichen Gesamtkonzepts an gesamtwirtschaftliche Erfordernisse angepasst. Um die drei energiepolitischen Ziele zu erreichen und auf erneuerbare Energien umzustrukturieren, sei eine Verlängerung der Kernkraftwerke um durchschnittlich 12 Jahre erforderlich.

Grundsätzlich bleiben die Laufzeiten beschränkt und der Bau neuer Kraftwerke wird nicht genehmigt. Lediglich die Elektrizitäts-mengenerzeugungsrechte werden erweitert.

Im Genehmigungsverfahren nach §7 fordert das Atomgesetz den Schutz des Lebens, der Gesundheit und von Sachgütern – und damit das Betreiben der Kraftwerke auf dem neuesten Stand der Technik und Wissenschaft. Deutsche Anlagen besitzen ein hohes Schutzniveau, welches durch strenge Genehmigungen, regelmäßige Überwachung und Sicherheitsprüfungen von zuständigen Behörden aufrechterhalten und stets ausgebaut wird.

Im Rahmen einer 12. Atomgesetz-Novelle werden die Sicherheitsmaßnahmen ständig auf höchstem, technischem Niveau erweitert.

Der Schutz vor terroristischen Gefahren sei nach internationalem Standard gegeben und durch staatliche Maßnahmen, wie zum Beispiel im Bereich der Luftsicherheit, könnten verfassungsrechtliche Anforderungen erfüllt werden.

Eine vertragliche Vereinbarung mit den Betreibern der Atomkraftwerke soll durch die Abschöpfung der Zusatzgewinne während der Laufzeitverlängerung finanzielle Unterstützung für die Bereiche erneuerbare Energien und Energieeffizienz möglich machen.

Nach Meinung der Bundesregierung hat die Laufzeitverlängerung keine negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb im Energiesektor.

Da die Stärkung des Wettbewerbs ein primäres Ziel der Energie- und Klimaschutzpolitik sei, werde das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur positiven Entwicklung einleiten.

Zu einem der Zielsetzungen im Energiekonzept, gehört auch die Sicherung der radioaktiven Abfälle aus der Kernenergienutzung in zuverlässigen Endlagern.

Dazu soll das Endlager Konrad errichtet und demnächst in Betrieb genommen werden, sowie die Nutzung des Endlagers Gorleben sicherheitstechnisch überprüft werden soll.

Bestrahlte Brennelemente dürften nicht aufgearbeitet werden und strenge Kontrollen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und Euratom machen einen Missbrauch von Kernbrennstoffen praktisch unmöglich.

Der zweite Punkt der Begründung der Laufzeitverlängerung beschäftigt sich mit der Zielsetzung und dem wesentlichen Inhalt des Entwurfs.

In der gewerblichen Stromerzeugung durch die friedliche Nutzung von Kernenergie soll davon ausgegangen werden, dass Jahres-elektrizitätsmengen die nach 2016 erzeugt werden, um 5 Prozent reduziert werden und Jahresmengen die nach 2021 erzeugt werden, um 10 Prozent reduziert werden.

Mit dem Energiekonzept zielt die Bundesregierung auf einen Umbruch in ein Zeitalter der regenerativen Energien und plant für Deutschland die Vormachtstellung eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt zu werden.

Durch die befristete Nutzung der Kernenergie soll der Zeitraum der Umstrukturierung überbrückt werden, um unter Berücksichtigung des nationalen Klimaschutzes, die im Energiekonzept definierten Ziele, Politiken und Maßnahmen zu realisieren.

Die Sicherung von Arbeitsplätzen, wirtschaftlichem Aufschwung, Innovationen geringe Abhängigkeit und die Modernisierung Deutschlands stehen an erster Stelle.

Die Freistellungsverpflichtung wird nach §34 allein auf den Bund übertragen.

Der dritte Punkt betrifft die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 14 des Grundgesetzes.

Die im Gesetzesentwurf enthaltenen Regelungen zur friedlichen Erzeugung und Nutzung der Kernenergie erfordern keine Zustimmung des Bundesrates, sofern das Grundgesetz dies ausdrücklich vorsieht (vgl. BVerfGE 1, 76, (79); 37, 363 (381)).

Eine Laufzeitverlängerung führt weder zu neuen Aufgabenbereichen der Länder, noch zu einer Neugestaltung des Inhalts der bestehenden Aufgaben. Eine Aufgabenübertragung liegt nur dann vor, wenn gesetzliche Regelungen den Ländern Aufgaben zuweist, welche zuvor nicht unter ihrer Verwaltung lagen.

Zu einer Aufgabenübertragung gehört nicht die Wiederholung oder Konkretisierung bereits früher erfolgter Aufgabenzuweisungen im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung.

[...]

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Reaktionen auf den Beschluss der Bundesregierung zur Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke in Deutschland
Hochschule
Brandenburgische Technische Universität Cottbus
Veranstaltung
Sozialwissenschaftliche Umweltfragen
Note
1,3
Autor
Jahr
2010
Seiten
29
Katalognummer
V187102
ISBN (eBook)
9783656104629
ISBN (Buch)
9783656104773
Dateigröße
867 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Politik, Umwelt, Atomkraft, Laufzeitverlängerung, Atomkraftwerke, Deutschland, Regierung, Medien, Atomkraftgegner, Beschluss, Partei
Arbeit zitieren
Doreen Kutschke (Autor:in), 2010, Reaktionen auf den Beschluss der Bundesregierung zur Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187102

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