Der Bundespräsident besitzt unter den Verfassungsorganen der Bundesrepublik
Deutschland die schwächste Stellung. Oft ist deshalb von Kompetenzarmut die Rede.
Das Staatsoberhaupt gilt als „erster Repräsentant des Staates“, „Integrationsfigur“ oder
„Staatsnotar“. Es stellt sich jedoch die Frage, ob das Amt des Bundespräsidenten durch
diese Formulierungen bereits umfassend beschrieben ist oder ob es darüber
hinausreicht. Ist der Bundespräsident „Repräsentant oder Politiker“ (Winkler 1967: 3)
oder gar beides? Besitzt er eigenständige politische Handlungsmöglichkeiten?
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, „Welche Macht besitzt der
Bundespräsident?“. Bevor diese Frage näher behandelt werden kann, bedarf es jedoch
einer Definition des Begriffes Macht. Max Weber definiert Macht als „...jede Chance,
innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben
durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht“ (Weber 1972: 28). Auch nach
Schubert und Klein bedeutet Macht „...die Möglichkeit der Machthabenden, ohne
Zustimmung, gegen den Willen oder trotz Widerstandes anderer die eigenen Ziele
durchzusetzen und zu verwirklichen“(Schubert/Klein 2001:68). Diese Definition soll für
die vorliegende Arbeit gelten. Es soll untersucht werden, inwiefern der Bundespräsident
die Möglichkeit hat, eigene Ziele gegen den Willen der anderen Verfassungsorgane,
insbesondere der Bundesregierung, durchzusetzen. Um dies zu erörtern, sollen die fünf
wichtigsten Funktionen des Staatsoberhauptes zur näheren Betrachtung ausgewählt
werden. Eine wichtige Aufgabe des Bundespräsidenten besteht in der Beteiligung an der
Regierungsbildung. Hier soll besonders seine Rolle bei der Wahl und Ernennung des
Bundeskanzlers berücksichtigt werden. Eine weitere wichtige Aufgabe des Präsidenten
ist die Mitwirkung bei der Gesetzgebung. Auch seine völkerrechtliche
Vertretungsfunktion soll betrachtet werden. Bezüglich der Repräsentations- und
Integrationsfunktion sollen die Reden des Bundespräsidenten im Mittelpunkt stehen.
Letztlich soll die Funktion des Staatsoberhauptes in parlamentarischen
Krisensituationen beachtet werden. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Entscheidung des Parlamentarischen Rates über das Amt des Bundespräsidenten
3. Vorschlag und Ernennung des Bundeskanzlers
3.1 Möglichkeiten des Bundespräsidenten
3.2 Politische Praxis
4. Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen
4.1 Möglichkeiten des Bundespräsidenten
4.2 Politische Praxis
5. Völkerrechtliche Vertretung der BRD
5.1 Möglichkeiten des Bundespräsidenten
5.2 Politische Praxis
6. Repräsentation und Integration
6.1 Möglichkeiten des Bundespräsidenten
6.2 Politische Praxis
7. Reservefunktionen für Krisensituationen
7.1 Möglichkeiten des Bundespräsidenten
7.2 Politische Praxis
8. Fazit
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die politische Macht des Bundespräsidenten in der Bundesrepublik Deutschland unter Anwendung der Machtdefinition von Max Weber. Das primäre Ziel ist es zu analysieren, inwieweit das Staatsoberhaupt über eigenständige Handlungsmöglichkeiten verfügt, um eigene Ziele gegen den Willen anderer Verfassungsorgane durchzusetzen.
- Analyse der verfassungsrechtlichen Stellung und Entstehungsgeschichte des Amtes
- Untersuchung der Mitwirkung bei der Regierungsbildung (Kanzlerwahl)
- Prüfung der Kompetenzen bei der Gesetzgebung und völkerrechtlichen Vertretung
- Bewertung der Rolle als Integrationsfigur durch öffentliche Reden
- Einschätzung der Reservefunktionen in parlamentarischen Krisensituationen
Auszug aus dem Buch
4.1 Möglichkeiten des Bundespräsidenten
Es stellt sich die Frage, ob sich die Aufgabe des Bundespräsidenten bei der Gesetzgebung lediglich auf eine „ staatsnotarielle Beurkundungsfunktion“ (Stern 1980: 229) beschränkt, oder ob der Präsident das Recht zur Prüfung der Gesetze besitzt.
Ein Prüfungsrecht des Bundespräsidenten kann unter anderem durch Art. 20 Abs.3 GG, der die Bindung des Präsidenten an die „verfassungsmäßige Ordnung“ vorsieht, belegt werden. Diese Verfassungsbindung des Bundespräsidenten verbietet ihm die Beteiligung an verfassungswidrigen Handlungen und verpflichtet ihn, diese möglichst zu verhindern (vgl. Billing 2001: 326).
Man unterscheidet zwischen politischem, formellem und materiellem Prüfungsrecht. Der Bundespräsident besitzt kein politisches Prüfungsrecht, er kann eine Ausfertigung nicht „aus politischen Gründen“ verweigern (Billing 2001:325). Würde der Präsident das tun, so käme ihm die Funktion eines „(mit-) regierende Staatsoberhauptes“ (Patzelt 1997:238) zu, die das GG nicht vorsieht. Zu einer formellen Prüfung ist der Bundespräsident jedoch berechtigt. Hier stellt er fest,“ ob ein Gesetz durch das vorgeschriebene Verfahren zustande gekommen ist“(Billing 2001:324). Die Frage nach dem materiellen Prüfungsrecht wird jedoch in der staatsrechtlichen Literatur kontrovers diskutiert. Eine Mehrheit spricht sich für die Überprüfung „der Verfassungskonformität des Gesetzesinhaltes“ durch den Bundespräsidenten aus(Rudzio 2000: 346). Wird dem Präsidenten ein Gesetz vorgelegt, dass formell oder materiell gegen die Verfassung verstößt, so kann er die Ausfertigung verweigern. In diesem Fall kann jedoch „...nach Art. 93 Abs. 1 Nr.1 GG, §§13 Nr.5, 63ff BverfGG eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes herbeigeführt werden, sodass die Entscheidung des Bundespräsidenten nicht entgültig ist“ (Hesse 1999:278).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Fragestellung zur Macht des Bundespräsidenten und Definition des Machtbegriffs nach Max Weber.
2. Entscheidung des Parlamentarischen Rates über das Amt des Bundespräsidenten: Darstellung der historischen Entstehung des Amtes und Abgrenzung zum Reichspräsidenten der Weimarer Zeit.
3. Vorschlag und Ernennung des Bundeskanzlers: Analyse der Mitwirkungsmöglichkeiten des Präsidenten bei der Kanzlerwahl sowie Betrachtung der politischen Praxis.
4. Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen: Erörterung des formellen und materiellen Prüfungsrechts des Staatsoberhauptes bei der Gesetzgebung.
5. Völkerrechtliche Vertretung der BRD: Untersuchung der Befugnisse des Präsidenten im Bereich der internationalen Vertretung und Diplomatie.
6. Repräsentation und Integration: Analyse der Rolle des Präsidenten als Integrationsfigur und der Bedeutung öffentlicher Ansprachen.
7. Reservefunktionen für Krisensituationen: Betrachtung der Handlungsmöglichkeiten bei politischer Instabilität oder parlamentarischen Krisen.
8. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Macht des Bundespräsidenten als mehr als nur ein repräsentatives Amt.
Schlüsselwörter
Bundespräsident, Macht, Grundgesetz, Verfassungsorgan, Gesetzgebung, Bundeskanzler, Kanzlerwahl, Prüfungsrecht, parlamentarische Krise, Repräsentation, Integration, Staatsnotar, Exekutive, Verfassungsgericht, Krisensituation
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Macht und die tatsächlichen politischen Einflussmöglichkeiten des Bundespräsidenten innerhalb des parlamentarischen Systems der Bundesrepublik Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen umfassen die Mitwirkung bei der Regierungsbildung, die Prüfung von Gesetzen, die völkerrechtliche Vertretung, die repräsentative Funktion sowie die Rolle des Präsidenten in politischen Ausnahmesituationen.
Welches Ziel verfolgt die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es zu untersuchen, ob der Bundespräsident lediglich eine formelle, repräsentative Funktion innehat oder ob er über tatsächliche politische Macht verfügt, um den Willen anderer Verfassungsorgane zu beeinflussen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine deskriptive Analyse auf Basis von Verfassungsartikeln, wissenschaftlicher Literatur und der Auswertung politischer Praxisfälle seit Bestehen der Bundesrepublik.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in fünf Funktionsbereiche (Kanzlerwahl, Gesetzgebung, Vertretung nach außen, Repräsentation und Krisenmanagement), in denen jeweils die theoretischen Möglichkeiten und die historische politische Praxis gegenübergestellt werden.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Kompetenzarmut, Prüfungsrecht, politischer Akteur, Verfassungskonformität, Krisensituation und konstruktives Misstrauensvotum.
Kann der Bundespräsident die Ernennung eines Bundeskanzlers verweigern?
Nur in sehr engen Grenzen, etwa bei Zweifeln an der Verfassungstreue des Gewählten oder wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahl nicht erfüllt wurden; in der Praxis kam dies bisher nie vor.
Wie unterscheidet sich das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten von dem des Bundesverfassungsgerichts?
Während der Bundespräsident eine politische Filterfunktion bei der Ausfertigung von Gesetzen ausübt, ist das Bundesverfassungsgericht die einzige Instanz, die verbindlich über die Auslegung des Grundgesetzes entscheidet.
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- Luisa Herrmann (Author), 2003, Welche Macht besitzt der Bundespräsident?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18715