Das nationalsozialistische Regime war charakterisiert durch den sogenannten Führerstaat, bei dem an der Spitze das Staatsoberhaupt Adolf Hitler stand, auf den alles ausgerichtet war. Das deutsche Staatsgebiet war nach der erfolgreichen Expansionspolitik im Verlauf des 2. Weltkrieges besonders abhängig von einer damit einhergehenden Expansion der Verwaltung, die Beschlüsse und Gesetze, aber in erster Priorität den Willen des Führers oktroyierte. Der straff organisierte und hierarchisch funktionierende Verwaltungsaufbau war einer der Machtbasen eines totalitären und besonders in den Ostgebieten verhassten Besatzungsstaates. Die hohen Beamten als Träger der Verwaltung in den Protektoraten, Reichskommissariaten und Generalgouvernements, wie die besetzten Gebiete auch genannt wurden, handelten weder nach rechtsstaatlichen Prinzipien oder orientiert an einer verfassungsmäßigen Ordnung, sondern setzten zum einen den Willen des Führers, aber im besonderen ihren eigenen Machtanspruch auch gegen erhebliche Widerstände der Bevölkerung durch. Die Verwaltung der besetzten Gebiete handelte nicht primär im Fahrwasser der Ideologie oder der Parteipolitik der NSDAP, aber sie gründete das Fundament auf dem Hitlers Anweisungen und Befehle fußen konnten. Die Verwaltung mitsamt der eingesetzten hohen Beamten exekutierte und kontrollierte weniger zum Wohle der Gemeinschaft, sondern zur eigener Bereicherung und Sicherung der Macht.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- I. Überblick über den Aufbau und die zentrale These
- II. Anforderungen und Grundsätze der Verwaltung in der Demokratie
- B. Hauptteil
- I. Gegenüberstellung der Verwaltung mit dem Leitbild der ideologisierten Menschenführung
- 1. Führung und Führerstaat
- 2. Menschenführung und Staatsverwaltung
- a. Die "Dualisten"
- b. Die "Unitarier"
- II. Strukturmerkmale des NS-Staates aus verwaltungsgeschichtlicher Sicht
- 1. Politik
- 2. Verwaltung
- 3. Spezielle Charakterzüge der Ostverwaltungen außerhalb des Reichsgebiets
- 4. Symptome des Führerstaates in Bezug auf die Justiz
- III. Die Verwaltungsorganisation und der Verfahrensablauf in den besetzten Gebieten
- 1. Reichsprotektorat Böhmen und Mähren
- a. Die Zerschlagung der tschechischen Identität
- b. Die Führungsstile von Reichsprotektor und Staatsminister
- c. Protektoratsverwaltung
- 2. Generalgouvernement Polen
- 3. Reichskommissariate
- a. Reichskommissariat Norwegen
- b. Reichskommissariat Niederlande
- 4. Chefs der Zivilverwaltung (CdZ)
- 5. Rosenbergs Ostministerium
- a. Überlegungen Hitlers und Grundtatbestände für die Verwaltung in den besetzten russischen Gebieten
- b. Alfred Rosenberg und seine Organisation
- c. Personalstruktur
- d. Äußerungen Hitlers zur Verwaltungsführung (Implementation) im Osten
- 1. Reichsprotektorat Böhmen und Mähren
- I. Gegenüberstellung der Verwaltung mit dem Leitbild der ideologisierten Menschenführung
- C. Resümee
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Verwaltungsstruktur und den Besonderheiten der Verwaltungspraxis in den von Deutschland besetzten Gebieten während des Zweiten Weltkrieges. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der Spannungen zwischen den Prinzipien der Verwaltung im demokratischen Rechtsstaat und den Ideologien der nationalsozialistischen Herrschaft. Die Arbeit will die Strukturen und Herausforderungen der Verwaltung in den besetzten Gebieten aufzeigen und die Auswirkungen der NS-Ideologie auf die administrative Praxis beleuchten.
- Die Verwaltung im demokratischen Rechtsstaat und ihre Prinzipien
- Der Kontrast zwischen der Verwaltung und der Ideologie der "Menschenführung" im NS-Staat
- Die Strukturen der Verwaltung in den besetzten Gebieten
- Die Auswirkungen der NS-Ideologie auf die Verwaltungspraxis in den besetzten Gebieten
- Die Herausforderungen der Verwaltung in den besetzten Gebieten
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung präsentiert die zentrale These der Arbeit, welche die Spannungen zwischen der Verwaltung und der NS-Ideologie im Dritten Reich beleuchtet. Anschließend werden die Anforderungen und Grundsätze der Verwaltung in der Demokratie anhand von Beispielen aus der bundesdeutschen Praxis dargestellt. Der Hauptteil der Arbeit setzt sich zunächst mit der Kontroverse um die "Menschenführung" zwischen Partei und Verwaltung im Dritten Reich auseinander. Es werden die unterschiedlichen Ansätze der "Dualisten" und "Unitarier" im Umgang mit dieser Frage diskutiert. Im weiteren Verlauf werden die Strukturmerkmale des NS-Staates aus verwaltungsgeschichtlicher Sicht beleuchtet, wobei auf die Besonderheiten der Verwaltung in den besetzten Gebieten eingegangen wird. Der Fokus liegt dabei auf den verschiedenen Organisationsformen der Zivilverwaltung, wie beispielsweise dem Reichsprotektorat Böhmen und Mähren, dem Generalgouvernement Polen, den Reichskommissariaten sowie den Chefs der Zivilverwaltung (CdZ). Das Kapitel über das Ostministerium von Alfred Rosenberg beleuchtet die Verwaltungsstrukturen in den besetzten russischen Gebieten und zeigt die Auswirkungen der NS-Ideologie auf die administrative Praxis in diesem Kontext auf.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter dieser Seminararbeit umfassen: Verwaltung, NS-Staat, Ideologie, Menschenführung, Rechtsstaat, Gewaltenteilung, besetzte Gebiete, Reichsprotektorat, Generalgouvernement, Reichskommissariat, Chefs der Zivilverwaltung, Ostministerium, Alfred Rosenberg.
- Arbeit zitieren
- Matthias Hirschböck (Autor:in), 2002, Merkmale und Probleme der Verwaltung in den von Deutschland besetzten Gebieten zur Zeit des Zweiten Weltkrieges, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1871