Bildungsbenachteiligung von Migrantenkindern


Examensarbeit, 2011

65 Seiten, Note: 1,7

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

I. Einleitung

II. Gastarbeiter, Ausländer, Migrant, Ethnische Minderhei t
II.1 Begriffsproblematik: Vom Ausländer zur Ethnischen Minderheit
II.2 Phasen der Ausländerpolitik
II.3 Die Vielfalt der Minderheiten
II.4 Bevölkerungsentwicklung und Soziallage von Migranten
II.5 kurzer Exkurs: Ethnische Minderheiten in Ostdeutschland

III. Wirkung und Ertrag von Bildung
III.1 Bildung und Erwerbschancen
III.2 Bildung und Einkommen
III.3 Bildung und Gesundheit
III.4 Individuelle Bildung als Nutzen für die Gesellschaft
III.5 Zwischenfazit

IV. Faktoren der Benachteiligung
IV.1 Fremde Kultur
IV.2 Deutsch als Fremdsprache
IV.3 Doppelte Benachteiligung
IV.3.1 Schichtspezifische Benachteiligung
IV.3.2 Migrationsspezifische Benachteiligung
IV.3.3 Doppelte Benachteiligung: Fazit
IV.4 Leistungsunabhängiger sozialer Filter
IV.5 Institutionelle Diskriminierung
IV.6 Das deutsche Schulsystem
IV.7 Zwischenfazit

V. Migranten an deutschen Schulen

VI. Schulleistungsstudien
VI.1 Ergebnisse der IGLU-Studie 2006
VI.2 Ergebnisse der PISA-Studien
VI.3 Schulleistungsstudien: Zusammenfassung

VII. Möglichkeiten zum Abbau der Bildungsdifferenzen

VIII. Resümee

Literaturverzeichnis

Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Bevölkerung

Abb. 2 Soziale Schichtung der westdeutschen Bevölkerung

Abb. 3 Anteile der Erwerbstätigen 2004 nach beruflichen Bildungsabschlüssen und Geschlecht (in %)

Abb. 4 Anteile der Erwerbstätigen 2008 nach beruflichem Bildungsabschluss und Migrationshintergrund (in %)

Abb. 5 relative Einkommensposition 1992 und 2008 nach Bildungsstand, Geschlecht und Migrationshintergrund (in %)

Abb. 6 Sportliche Inaktivität und Rauchverhalten 2003 nach Geschlecht und Schulbildung

Abb. 7 Schulerfolg nach Migrationshintergrund 2003 (in %)

Abb. 8 Leistungsvorsprung im Leseverständnis von Kinder aus dem oberen sozialen Quartil vor denen aus dem unteren Quartil (2006)

Abb. 9 Schullaufbahnempfehlungen der Lehrkräfte und Präferenz der Eltern in Abhängigkeit der sozialen Schicht

Abb. 10 Zusatzinformation IGLU. Kompetenzstufen und Skalenwerte. Leseverständnis

Abb. 11 Verteilung 15-jähriger Schüler mit und ohne Migrationshintergrund auf die Schularten der Sekundarstufe I (in %)

Abb. 12 Anteile ausländischer Schüler nach Schularten. 2002/2003 (in %)

Abb. 13 Ausländische und deutsche Absolventen allgemeinbildender Schulen nach Abschlussarten 2003 (in%)

Abb. 14 Schulabschlüsse der 15 bis 19-jährigen im Zeitraum 2005 - 2008 (in %)

Abb. 15 Verteilung der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund auf die unterschiedlichen Lesekopetenzstufen. IGLU

Abb. 16 Kompetenzen (Mittelwerte) von 15-jährigen nach Migrationshintergrund der Familie. PISA 2006

I. Einleitung

Obwohl Ende der 1960er bereits 1,8 Millionen Ausländer in Deutschland lebten, gab es, mit Ausnahme der allgemeinen Schulpflicht für ausländische Kinder, keine bildungspolitischen Auseinandersetzungen mit dem Thema „Kinder von Migranten“. Alle Beteiligten, die Deutschen, die Herkunftsländer und die Betroffenen selbst, gingen davon aus, dass es sich bei den Zugewanderten um Gastarbeiter handelte, die nach einigen Arbeitsjahren in Deutschland in ihre Heimatländer zurückkehren würden.

Diese Auffassung hat sich heute grundlegend verändert. Denn was vor Jahren noch in Fachkreisen diskutiert wurde, ist heute Gewissheit: Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten von einem Gastarbeiterland zu einem Einwanderungsland modernen Typs[1] entwickelt!

Durch diese allmähliche Verwandlung steht Deutschland heute vor der Aufgabe, ihre multiethnische Bevölkerung in die Kerngesellschaft zu integrieren. Und dabei spielt ist Bildung eine zentrale Rolle:

„Wenn man gleiche Teilnahmechancen am Leben der Aufnahmegesellschaft als das Herzstück der Integration ansieht, dann stehen gleiche Bildungschancen im Zentrum der Integrationsprozesse. Bildung ist die zentrale Ressource für die Teilnahme am ökonomischen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben.[2]

Nicht nur in der Politik und Wissenschaft, sondern auch in der breiten Bevölkerung werden kontroverse Diskussionen über den Umgang mit Bildung und Integration von Migrantenkindern in Deutschland geführt.

Die alarmierenden PISA-Studien (Programme for International Student Assessment) der letzten Jahre gossen noch zusätzlich Öl ins Feuer und führten zu zahlreichen vorschnellen Bildungsreformen.

Im Juli 2006 tagte der erste Integrationsgipfel mit Vertretern aus Politik, Medien, Wissenschaft und bürgerliche Organisationen. Dabei wurde die Erstellung eines Nationalen Integrationsplan (NIP) beschlossen. Kernziele des NIPs waren:

- die Verbesserung der Integrationskurse
- Förderung der deutschen Sprache
- Sicherung guter Bildung und Ausbildung.

Der Gipfel der Integrationsdebatte wurde im Jahr 2010 mit Sarrazins umstrittenem Buch „Deutschland schafft sich ab“[3] erreicht. In seinem Buch beschreibt Sarrazin, auf äußerst polemische Art und Weise die Folgen, die sich seiner Ansicht nach, für Deutschland aus der Kombination von Geburtenrückgang, wachsender Unterschicht und Zuwanderung ergeben.

Politiker und Wissenschaftler übten zwar harsche Kritik an Sarrazins Pseudowissenschaft und unterstellen ihm Rassismus und Volksverhetzung. Einen akuten Missstand in der Integrations- und Bildungspolitik können sie aber nicht von der Hand weisen.

Dabei herrscht eine allgemeine Einigkeit darüber, dass zur gleichberechtigten Teilhabe in einer Gesellschaft, Bildung gehört. Aber Integration durch Bildung setzt voraus, dass Migrationskinder einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung erhalten. Ein Indikator für die Gleichberechtigung ist der Schulerfolg. Erst wenn sich ihre Leistungen und Schulabschlüsse, statistisch nicht mehr von deutschen Schülern unterscheiden, können sie als schulisch integriert gelten. Doch gerade dieses Streben ist, wie durch die PISA-Studien aufgezeigt, gescheitert.

Die Bildungsbenachteiligung der Migrantenkinder lässt sich daran erkennen, dass diese an deutschen Haupt- und Sonderschulen überproportional vertreten und an Gymnasien unterrepräsentiert sind. Und das vor dem Hintergrund, dass gerade in Deutschland Bildungsabschlüsse eine entscheidende Ressource für das spätere Leben darstellen. Und das gilt besonders für Kinder mit Migrationshintergrund. Für sie spielt der Erwerb schulischer Qualifikationen eine Schlüsselrolle im sozialen und beruflichen Integrationsprozess. Daher sollen die Leitfragen meiner Arbeit sein:

- Wie und warum sind Migrantenkinder bildungsbenachteiligt?
- Und wie können Bildungspolitiker, Bildungsinstitution und Familien diesen Bildungsungleichheiten entgegenwirken?

Die Gliederung meiner Arbeit ergibt sich aus Feststellung, dass Ungleichheiten in Gesellschaften immer im zeitlichen Kontext zu betrachten sind. Deshalb beginne ich meine Arbeit mit der Erörterung der Begriffe Migrant, Ausländer und Gastarbeiter. Dabei sollen die historischen Phasen der deutschen „Ausländerpolitik“ im Blickpunkt der Begriffsbestimmungen stehen.

Bildung ist mehr als nur gute Noten. Deshalb werde ich den Mehrwert und die Bedeutung von Bildung veranschaulichen um mich dann dem eigentlichem Kern der Arbeit zu widmen.

Neben einem deskriptiven Überblick zum derzeitigen Forschungsstand richtet sich mein Interesse in einem zweiten Schritt auf die Frage nach den Ursachen dieser Ungleichheiten. Bevor ich mich sinnvollen Handlungsperspektiven widme, stelle ich kurz einige oft zitierte Schulleistungsstudien (z.B. PISA) vor.

II.Gastarbeiter, Ausländer, Migrant, Ethnische Minderheit

Aus dem Mikrozensus 2009 geht hervor, dass der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund[4] an der Gesamtbevölkerung Deutschlands heute knapp 20% beträgt. Das sind ca. 16 Millionen[5] Menschen. Bedenkt man, dass Anfang der 1960er ungefähr 700.000 Ausländer in der alten Bundesrepublik lebten, kann man feststellen, dass diese Zahl sich mehr als verzwanzigfacht hat. Aus diesem Phänomen ergab sich eine neue Fragestellung: Wie ist die politisch und sozial korrekte Bezeichnung für eingewanderte Menschen?

II.1 Begriffsproblematik: Vom Ausländer zur Ethnischen Minderheit

Bis in die 1970er Jahre hinein hatte sich der umgangssprachliche Begriff „Gastarbeiter“ eingebürgert. Wie die Wortzusammensetzung schon vermuten lässt, geht der Begriff davon aus, dass Arbeiter aus fremden Ländern temporär als Gäste in deutschen Firmen beschäftigt sind und dann nach einigen Jahren wieder in ihre Heimatländer zurückkehren.

In der Amtssprache wurde von Beginn an der Begriff „ausländische Arbeitnehmer“ bzw. „Ausländer“ verwendet. Als mit den Jahren deutlicher wurde, dass immer mehr Gastarbeiter langfristig oder auch dauerhaft in Deutschland bleiben wollten, wurde dieser Ausdruck auch in der Umgangssprache durch den Begriff „Ausländer“ verdrängt.

„Wortzusammensetzungen wie Ausländerpolitik, Ausländerfragen oder Ausländerfeindlichkeit markieren wichtige Problembereiche im Umgang der deutschen Gesellschaft mit diesen Gruppen.“[6]

Aus sozialwissenschaftlicher und statistischer Sicht ergaben sich aus dem Begriff des Ausländers entscheidende Nachteile.

So werden z.B. Menschen mit Migrationshintergrund, die die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, als Deutsche erfasst, obwohl deren Integrationsprobleme mit der Einbürgerung nicht gelöst sind. Die Tatsache, dass die Zahl der Deutschen nichtdeutscher Herkunft weiter ansteigt, weist daraufhin, dass dem Begriff Ausländer dasselbe Schicksal zuteil werden wird wie dem Gastarbeiter-Begriff.[7]

Dabei gilt nicht nur aus sozialwissenschaftlicher Sicht die Definition des Ausländers als überholt. Auch das Wort Ausländer gilt ethisch zu hinterfragen. Betont es doch stark das Fremde und Nichtdazugehören.

Bleiben noch die Begriffe „Migranten“ oder „Zuwanderer“. Diese zunächst harmlos erscheinenden Definitionen haben allerdings auch ihre Tücken:

Denn die Eigenschaft des Wanderns oder Immigrieren, trifft zwar ausgezeichnet auf die erste Generation zu,[8] nicht aber auf die Nachfolgegenerationen, die dann meist in Deutschland geboren sind.

Ich halte es daher wie Dr. Rainer Geißler und bevorzuge den Begriff der Ethnischen Minderheiten:

„Aus sozialwissenschaftlicher Sicht bietet sich zur Benennung des multiethnischen Segments der Begriff der „ethnischen Minderheiten“ an, der sowohl in klassischen Einwanderungsländern als auch in europäischen Nachbarländern gebräuchlich ist. Er verdeutlicht, dass es sich um Bevölkerungsgruppen handelt, die zahlenmäßig in der Minderheit und in sich vielfältig differenziert sind. Gemeinsam ist allen ethnischen Minderheiten die Vorstellung einer nichtdeutschen Abstammung und Herkunft.“[9]

Dabei deutet der soziologische Begriff der Minderheiten darauf hin, dass einige Teile dieser Gruppen in einer benachteiligten Situation leben.

II.2 Phasen der Ausländerpolitik

Die Geschichte der deutschen Migrationspolitik kann man recht deutlich in vier Phasen unterteilen.

Anwerbphase:

Die Jahre 1955 bis 1973 markieren die erste Phase, die Anwerbephase. Um ihren Bedarf zu decken, warb die aufblühende westdeutsche Wirtschaft Arbeiter aus den Mittelmeerländern an. Ein Beweggrund für den Anwerb von Menschen aus den Mittelmeerländern war der Absperrung der deutsch-deutschen Grenze im Jahr 1961 geschuldet. So kam nämlich der Zuzug von Übersiedlern aus der DDR weitgehend zum Erliegen. Aber die Westdeutsche Wirtschaft benötigte dringend Arbeitskräfte. Die Bundesregierung schloss entsprechende Abkommen mit Italien, Türkei, Griechenland, Spanien, Marokko, Tunesien, Portugal und Jugoslawien ab. Der Grundgedanke war dabei das sogenannte „Rotationsprinzip“. Der Aufenthalt der Arbeiter sollte sich nur auf einzelne Jahre beschränken. Sie sollten einige Jahre in der Bundesrepublik arbeiten, anschließend wieder in ihre Heimatländer zurückkehren, um bei Bedarf, durch neue Gastarbeiter ersetzt zu werden. Dieses Prinzip setze sich allerdings nicht ganz durch. So wanderten zwischen 1955 und 1973 ca. 14 Millionen Ausländer in die Bundesrepublik Deutschland ein, aber nur elf Millionen kehrten wieder zurück in ihre Heimat.

Der Konjunkturrückgang veranlasste 1973 die Regierung, einen bis zum Jahr 2000 gültigen Anwerbestopp zu verhängen.[10]

Konsolidierungsphase:

Damit wird die zweite Phase, die Konsolidierungsphase[11] eingeleitet. Obwohl die Gastarbeiterzahl von 2,6 Millionen im Jahr 1973 innerhalb von drei Jahren unter zwei Millionen sank, nahm die ausländische Wohnbevölkerung aber immer weiter zu. Die Hauptursachen hierfür waren Familiennachzug und hohe Geburtenraten. Dadurch wurde deutlich, dass das rein ökonomisch gedachte Rotationsprinzip die humanen Aspekte der Arbeitsmigration außer Acht gelassen hatte. Die angeworbenen Migranten verwandelten sich immer häufiger von kurzfristigen Gastarbeitern in bleibewillige Einwanderer.

Oder um es mit den Worten Max Frischs zu sagen:

„Wir riefen Arbeitskräfte, und es kamen Menschen.“[12]

Die deutsche Gesellschaft stand damit vor der Herausforderung, den bleibewilligen Teil der Arbeitsmigranten einzugliedern.[13]

1976 wurde die „Bund-Länder- Kommission“ zur Ausländerbeschäftigung gebildet. Ziel dieser Kommission war es, die Rückkehrbereitschaft der Ausländer zu stärken und gleichzeitig verstärkte Integrationsmaßnahmen in den Bereichen Aufenthalts- und Arbeitsrecht, sowie Wohnsituation zu finden.[14]

Anfang der 1980er Jahre wurde ein neues Phänomen feststellbar: Deutschland wurde zum gelobten Land für Flüchtlinge aus den Krisen- und Kriegsgebieten der europäischen und außereuropäischen Welt. 1980 verdoppelte sich die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahr und überstieg mit 108.000 erstmals die 100.000-Marke.[15] Die Beschäftigungs- und Eingliederungsproblematik der Gastarbeiter und der anhaltende Zuwanderungsstrom durch Asylsuchende vermischten sich zu einem neuen Problemcocktail, auf der die Regierung mit einer Kehrtwendung in der Ausländerpolitik reagierte. Die Bemühungen um eine gelungene Integration Ende der 1970er Jahre schlugen um in „ein Rennen nach einer Begrenzungspolitik“[16].

Abwehrphase:

Der Konsolidierungsphase folgte eine fast zwei Jahrzehnte dauernde Phase der Abwehr. Im Brennpunkt der öffentlichen Diskussion stand der starke Zuwanderungsdruck durch Asylsuchende. Auf diese Problematik reagierte die Politik 1993 mit der Einschränkung des Asylrechts durch die Drittstaatenregelung. Dennoch stieg die Zahl der Ausländer erneut stark an. Von 4,5 Millionen im Jahr 1988 auf 7,3 Millionen im Jahr 1996. Die Zahl der erwerbstätigen Ausländer nahm zwischen 1987 und 1993 um fast zwei Drittel von 1,8 Millionen auf drei Millionen zu. Hinter der Fassade des illusorischen Glaubens Deutschland sei kein Einwanderungsland, boomte die Ausländerbeschäftigung. In den Widersprüchen der Abwehrphase geriet die Integration der Arbeitsmigranten in der Politik immer mehr in Vergessenheit. Rainer Geißler nennt diesen Zustand:

Die stille Metamorphose vom Gastarbeiter zum Einwanderer“.[17]

Und diese Metamorphose schritt kontinuierlich voran. Immer mehr Zuwanderer aus den ehemaligen Anwerbeländern hatten ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden und richteten sich darauf ein, auf längere Zeit oder auch auf Dauer in der Bundesrepublik zu leben.

Wollten 1984 nur 30 Prozent dauerhaft in Deutschland leben, waren es 2002 bereits 63 Prozent. Von allen ausländischen Kindern unter 18 waren Anfang 2004 bereits 69 Prozent hier geboren.[18]

Akzeptanzphase:

Der Regierungswechsel 1998, mit einer rotgrünen Regierung, leitete die vierte Phase der Ausländerpolitik ein. Im Jahr 2000 trat ein offeneres Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft. Die Einbürgerungsbestimmungen für ausländische Kinder wurden durch das so genannte „Optionsmodell“ erleichtert. Das Optionsmodell orientiert sich an dem Territorialprinzip, das besagt, dass das Kind die Staatsbürgerschaft des Landes erhält, in dem es geboren wurde.[19] Es bietet den Kindern von Migranten damit die Möglichkeit, zusätzlich zu der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern, die Staatsangehörigkeit Deutschlands zu erhalten. Sie besitzen damit eine doppelte Staatsbürgerschaft und müssen sich im Alter von 18 bis 23 Jahren für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.

Am 1. Januar 2005 trat dann das erste Zuwanderungsgesetz der deutschen Geschichte in Kraft. Dieses Gesetz bescheinigt, dass Deutschland sich zu einem Einwanderungsland modernen Typs gewandelt hat.

Zusammenfassend kann man die Migrationsgeschichte der Bundesrepublik in drei Sätzen darstellen:

Deutschland hat sich von einem Gastarbeiterland zu einem Einwanderungsland gewandelt. Dabei aber über Jahrzehnte zu einem „Einwanderungsland wider Willen“. Die Politik war zu sehr mit Einschränkung und Abwehr befasst, dass versäumt wurde, ein kluges Konzept zur Eingliederung der ethnischen Minderheiten zu entwickeln.

II.3 Die Vielfalt der Minderheiten

Die Gruppe der ethnischen Minderheiten in Deutschland kann in verschiedene Untergruppen gegliedert werden: [20]

- Deutsche nichtdeutscher Herkunft
- Arbeitsmigranten
- Flüchtlingsgruppen
- Illegale

Die Gruppe der „Deutschen nichtdeutscher Herkunft“ umfasste 2003 1,6 Millionen Menschen. Es handelt sich hierbei um ehemalige Ausländer, die rechtlich eingegliedert wurden und die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben.

Die Gruppe der Arbeitsmigranten ist die größte. 2004 konnten 5,6 Millionen den ausländischen Arbeitsmigranten und deren Familien zugeschrieben werden. Dabei stellen die türkischen Migranten die größte Zahl dar. 2008 lebten 1,68 Millionen Türken in Deutschland, gefolgt von Migranten aus dem ehemaligen Jugoslawien (930.000) und der Gruppe der italienischen Migranten (520.000).

Die dritte Gruppe, die Flüchtlingsgruppe, ist in sich stark differenziert und umfasste 2003, 1,1 Millionen Menschen. Sie unterliegen einem stark schwankenden Rechtsstatus. Dieser Status reicht von einer unbefristeten Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bis hin zu harten Reglementierungen ohne Arbeitserlaubnis und sozialer Sicherheit.

Die letzte Gruppe der ethnischen Minderheiten ist die Gruppe der Illegalen. Die Angehörigen dieser Gruppe sind meist mit gefälschten Papieren eingereist oder ihre Aufenthaltsgenehmigung ist abgelaufen. Sie sind hohen Ausbeutungsrisiken ausgesetzt. Denn oft arbeiten sie illegal und können deshalb kaum Anforderungen an einen angemessenen Lohn stellen. Des Weiteren verfügen sie über keine Krankenversicherung und sind großem Stress durch das permanente Abschiebungsrisiko ausgesetzt. Ihre Anzahl wird auf bis zu 1,5 Millionen Menschen geschätzt.[21]

II.4 Bevölkerungsentwicklung und Soziallage von Migranten

Auch auf Grund des seit Jahren andauernden Geburtenrückgangs, sind Migranten ein wichtiger Teil der deutschen Gesellschaft. Dabei spielen sie eine besondere Rolle um den Bevölkerungswachstum zu sichern. Ganz im Gegensatz zu den Deutschen ohne Migrationshintergrund, verzeichnen Sie mehr Geburten als Sterbefälle.[22] Beispielsweise wurden im Jahr 2006 ca. 220.000 Deutsche mit Migrationshintergrund geboren. Das entspricht in etwa einem Drittel aller Geburten in Deutschland. Dabei ist wichtig zu betonen, dass die Gesamtzahl der ausländischen Bevölkerung seit 2000 nahezu stagniert. Wohingegen die Gesamtzahl der Bevölkerung mit Migrationshintergrund zwischen 2005 und 2006 anstieg. Dieses Phänomen lässt sich durch die sehr niedrige Zuwanderungszahl der letzten Jahre und durch die verhältnismäßig hohe Zahl der im Inland geborenen Deutschen mit Migrationshintergrund erklären.[23] Dabei verteilen sich Migranten sehr ungleich auf das Gebiet der Bundesrepublik. In Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg leben die meisten Migranten. Im Gegensatz dazu, leben in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen die Wenigsten.[24]

Abb. 1 Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Bevölkerung 2009

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Statistisches Bundesamt (2009), S.16

Betrachtet man die Arbeits- und Lebensverhältnisse der Migranten in Deutschland, so stellt man fest, dass sie sich zwar in den letzten zwei Jahrzehnten erheblich verbesserten, trotzdem leben Sie derzeit unter ähnlichen Bedingungen wie strukturell benachteiligte deutsche Schichten. Aufgrund dieser Situation kann von einer Teilintegration der Migranten gesprochen werden; Sie sind zwar besser integriert als noch vor zwei Jahrzehnten, allerdings sind sie noch nicht in allen Schichten vertreten.[25]

Ein weiterer Punkt, der diese Teilintegration wiederspiegelt, ist der niedrigere Rechtsstatus der Nichtdeutschen Migranten. Sie sind größtenteils von der politischen Teilnahme ausgeschlossen. Dabei genießen Angehörige aus EU-Staaten allerdings einige Vorrechte gegenüber anderen Nicht-EU Migranten. Sie verfügen über das Recht auf Arbeit und Aufenthalt in Deutschland und genießen das Wahlrecht auf kommunaler Ebene. Auch bei der Betrachtung des Aufenthaltsrechts fallen erhebliche Abstufungen auf. Unterschieden wird hier zwischen einer Aufenthaltsberechtigung, einer Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltsbefugnis, einer Aufenthaltsbewilligung, einer Duldung und einer Aufenthaltsgestattung. Bedenkt man, dass diese Abstufungen regeln, wer sich wie lange in Deutschland aufhalten darf und ob er arbeiten darf oder nicht, wird einem schnell bewusst, dass berufliche und private Erfolge davon stark beeinflusst sind.[26]

Wirft man einen Blick auf die Verteilung der Migranten auf die Schichthierarchie, stellt man fest, dass knapp die Hälfte aller Migranten sich im untersten Teil der Schichtstufen wiederfindet.[27]

Im Vergleich zu den Deutschen lassen sich, bei der Betrachtung der Grafik (Abb.2), dreimal mehr Ausländer finden, die unter der Armutsgrenze leben. Die Un- und Angelernten ausländischen Arbeiter entsprechen zahlenmäßig der Hälfte der deutschen Un- und Angelernten Arbeiter. Es leben achtmal mehr Deutsche in höheren und mittleren Schichten als Migranten. Trotz der bereits erreichten Teilintegration der Migranten und den verbesserten Lebensverhältnissen ist es ihnen nicht gelungen weiter in die höheren Schichten vorzustoßen.

[...]


[1] Im Gegensatz zu klassischen Einwanderungsländern (z.B. Kanada, USA)

[2] Aus: Geißler, Rainer (2005), S. 89-90

[3] Sarrazin, Thilo (2010): Deutschland schafft sich ab. Wie wir unser Land aufs Spiel setzen. München

[4] Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil

[5] Statistisches Bundesamt (2009)

[6] Geißler, Rainer (2008), S. 231

[7] Ebenda, S. 237-238

[8] Auernheimer, Georg (2007), S.17

[9] Geißler, Rainer (2008), S.233

[10] Geißler, Rainer (2008), S. 235

[11] Meier-Braun, Karl-Heinz (2002), S. 42

[12] Mit diesen Satz kommentierte Max Frisch die Unterschätzung der erforderlichen Integrationsleistungen durch Staat und Gesellschaft

[13] Geißler, Rainer (2008), S. 236

[14] Meier-Braun, Karl-Heinz (2002), S. 46

[15] Geißler, Rainer (2008), S. 65f

[16] Meier-Braun, Karl-Heinz (2002), S. 18

[17] Geißler, Rainer (2008), S. 236

[18] Ebdenda, S. 237

[19] Ebdenda, S. 234

[20] Rainer Geißler gliedert das, in sich differenzierte, multiethnische Segment sinnvoll in vier Gruppen

[21] Alle Zahlen zu den vier ethnischen Gruppen stammen, wenn nicht anders gekennzeichnet, aus: Geißler, Rainer (2008), S.232ff

[22] Statistisches Bundesamt (2008), S. 14

[23] Statistisches Bundesamt (2008), S. 18

[24] Statistisches Bundesamt (2010), S. 16

[25] Geißler, Rainer (2008), S. 241

[26] Hradil, Stefan (2001), S. 347

[27] Siehe untere Abbildung 2

Ende der Leseprobe aus 65 Seiten

Details

Titel
Bildungsbenachteiligung von Migrantenkindern
Hochschule
Universität Siegen
Note
1,7
Jahr
2011
Seiten
65
Katalognummer
V187257
ISBN (eBook)
9783656114994
ISBN (Buch)
9783656117179
Dateigröße
1339 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
bildungsbenachteiligung, migrantenkinder
Arbeit zitieren
Anonym, 2011, Bildungsbenachteiligung von Migrantenkindern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187257

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