In der nachfolgenden Hausarbeit möchte ich auf die Haftungsbegrenzungen bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung eingehen.
Da es hier abscheinend um eine Mischform zwischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts und einer Gesellschaft mit beschränkter Haft handelt, werde ich zunächst auf diese beiden Gesellschaftsformen eingehen um auf die dortigen Haftungsbegrenzungen einzugehen.
Da es sich die der Gesellschaft bürgerlichen Rechts um eine reine Personengesellschaft handelt dürfte es hier im Gegensatz zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die eine Kapitalgesellschaft ist, einige Unterschiede geben.
Da bei der GbR die Haftungsverhältnisse auf das gesamte Privat- und Gesellschaftsvermögen, bei der GmbH jedoch nur die Stammeinlage der Gesellschaft betroffen ist, bleibt hier nun die Frage wie es denn nun bei einer GbR mbH aussieht. Diese scheint nämlich augenscheinlich eine Mischform aus beiden Gesellschaftsformen darzustellen.
Im Vorfeld möchte ich mal die Vermutung aufstellen, dass man sich die Vorteile einer GbR und die Haftungsverhältnisse einer GmbH zu nutze machen wollte. Da man volle Haftung bei einer GbR erbringen muss, dürfte es hier sicherlich einfacher sein einen höheren Kreditrahmen bei einer Bank zu erhalten. Während bei der GmbH wohl der Kreditrahmen wohl nur annähernd im Bereich des Stammkapitals anzusetzen wäre
Gerade zu oben beschriebener Thematik, über die Haftungsverhältnisse einer GbR mbH, möchte ich zu einem späteren Zeitpunkt noch eingehen. Und zwar aus einen Beschluss des Bundesgerichtshof vom 27.09 1999.
Hier wird nun in ein Gerichtverfahren beschrieben, bei dem es sich um eine Gesellschaft diesen Kalibers handelt.
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1 Einleitung
Kapitel 2 Die GbR
Kapitel 3 Die GmbH
Kapitel 4 Die Unzulässigkeit der allgemeinen Haftungsbegrenzung bei der GbR durch den Zusatz „mbH“
Kapitel 5 Weitere Haftungsverhältnisse zur GbR mbH
Kapitel 6 Auszug aus einem Gesellschaftervertrag einer GbR mbH
Kapitel 7 Schlußwort
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit von Haftungsbeschränkungen bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch den Namenszusatz „mbH“. Das Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen dem Wunsch nach einer haftungsbeschränkten Personengesellschaft und der tatsächlichen Rechtslage aufzuzeigen, wobei insbesondere die Irreführung des Rechtsverkehrs im Fokus steht.
- Rechtliche Grundlagen der GbR im Vergleich zur GmbH.
- Analyse der Haftungsverhältnisse bei der sogenannten „GbR mbH“.
- Bedeutung der Kennzeichnungspflicht und Namenswahrheit im Rechtsverkehr.
- Auswirkungen aktueller BGH-Rechtsprechung auf die Haftungspraxis.
- Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken in Gesellschafterverträgen.
Auszug aus dem Buch
Die Unzulässigkeit der allgemeinen Haftungsbegrenzung bei der GbR durch den Zusatz „mbH“
Da es sich hier um eine Mischform handelt zwischen GbR und GmbH, ist die Frage der Haftung nicht so einfach zu beantworten. In der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind die Verbindlichkeiten gemeinschaftliche Schulden der Gesellschafter. Jeder Gesellschafter haftet unmittelbar, unbeschränkt mit Gesellschafts- und Privatvermögen und solidarisch für die Schulden der Gesellschaft. Eine entgegen stehende Maßnahme ist Dritten gegenüber unwirksam, interne Freistellungsabreden sind jedoch wirksam.
Hat ein Gesellschafter gemäß §128 HGB an einen Gesellschaftsgläubige geleistet, muss er zunächst von der Gesellschaft Ersatz verlangen § 110 HGB. Gegen seine Mitgesellschafter stehen ihm Ausgleichsansprüche nach § 426 BGB zu.
Die GmbH als juristische Person hat ein eigenes Vermögen. Im Falle der Liquidation wird nur das Vermögen der Gesellschaft unter den Gesellschaftern entsprechend dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile aufgeteilt. Dabei ist zu beachten, dass auch hier das Gesellschaftsvermögen erst nach Erfüllung der Gläubigerschutzvorschriften, insbesondere nach Einhaltung eines Sperrjahres, an die Gesellschafter verteilt werden darf.
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1 Einleitung: Einführung in die Thematik der Mischform GbR und GmbH sowie Darlegung der Fragestellung zur Haftungsbegrenzung.
Kapitel 2 Die GbR: Erläuterung der rechtlichen Grundlagen, Pflichten und der unbeschränkten Haftung der Gesellschafter einer GbR.
Kapitel 3 Die GmbH: Darstellung der GmbH als Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und beschränkter Haftung auf das Gesellschaftsvermögen.
Kapitel 4 Die Unzulässigkeit der allgemeinen Haftungsbegrenzung bei der GbR durch den Zusatz „mbH“: Untersuchung der Problematik, ob ein Namenszusatz allein zur Haftungsbeschränkung einer GbR ausreicht.
Kapitel 5 Weitere Haftungsverhältnisse zur GbR mbH: Diskussion über firmenähnliche Zusätze und die Bedenken bezüglich der Irreführung des Rechtsverkehrs.
Kapitel 6 Auszug aus einem Gesellschaftervertrag einer GbR mbH: Praktisches Beispiel einer Vertragsgestaltung für eine Gesellschaft, die eine Haftungsbeschränkung anstrebt.
Kapitel 7 Schlußwort: Fazit zur Unwirksamkeit der gewählten Konstruktion und Ausblick auf die Bedeutung der Rechtsprechung für diese Unternehmensform.
Schlüsselwörter
GbR, GmbH, Haftungsbegrenzung, Gesellschaftsrecht, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Namenszusatz, Rechtsverkehr, Haftung, Gesellschaftervertrag, BGH, Gläubigerschutz, Irreführung, Rechtsform, Vertretung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Machbarkeit und Wirksamkeit von Haftungsbeschränkungen bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch den Zusatz „mbH“.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen den Vergleich von Personen- und Kapitalgesellschaften, die Haftungsgrundsätze sowie die Irreführungsgefahr durch irreführende Firmenbezeichnungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es zu klären, ob der Namenszusatz „mbH“ bei einer GbR rechtlich ausreicht, um die unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter auszuschließen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine juristische Analyse auf Basis von Gesetzen (BGB, HGB) und aktueller Rechtsprechung des BGH sowie anderer Gerichte.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Unterschiede zwischen GbR und GmbH, die Unwirksamkeit einseitiger Haftungsbeschränkungen durch Namenszusätze und die Anforderungen an individuelle Vereinbarungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Haftungsbegrenzung, GbR mbH, Rechtsform, Irreführung, BGH und persönliche Haftung.
Kann man durch den Zusatz „mbH“ in einer GbR die persönliche Haftung ausschließen?
Nein, der Zusatz allein ist hierzu nicht geeignet, da er den Rechtsverkehr irreführt und keine gesetzliche Grundlage für diese Beschränkung bei der GbR besteht.
Wie kann eine Haftungsbeschränkung bei einer GbR wirksam vereinbart werden?
Eine Haftungsbeschränkung ist nur möglich, wenn sie individuell mit dem jeweiligen Vertragspartner vereinbart wird, nicht aber durch einen pauschalen Namenszusatz.
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- Gordon Schütt (Author), 2000, Haftungsverhältnisse einer GbR mbH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1872