Leseprobe
Inhalt
1 Einleitung
2 Das Frauenbild in der NS-Ideologie und in der NS-Arbeitswissenschaft
2.1 Das Frauenbild in der NS-Ideologie
2.1.1 Vorbemerkungen
2.1.2 Die ‚deutsche‘ Frau als Mutter
2.1.3 Die ‚deutsche‘ Frau – der ‚deutsche‘ Mann – die ‚deutsche‘ Ehe im Dienst der ‚deutschen Volksgemeinschaft‘
2.1.4 Grundsätzliches zur ‚deutschen‘ Frau und Erwerbsarbeit
2.2 Das Bild der Industriearbeiterin in der nationalsozialistischen Arbeitswissenschaft
2.2.1 Vorbemerkungen
2.2.2 ‚Mütterlichkeit‘ und die Bindung von Frauen an die Industriearbeit
2.2.3 Körperliche und seelische Merkmale und die spezielle Eignung der Frauen zur Fließbandarbeit
2.2.4 Der entgeltpolitische Diskurs zur Frauenindustriearbeit
3 Beschäftigungspolitische und gesetzliche Rahmenbedingungen für die betriebliche Personalpolitik
3.1 Nationalsozialistische Frauenbeschäftigungspolitik
3.1.1 Vorbemerkungen
3.1.2 Maßnahmen, um Frauen vom Arbeitsplatz zu verdrängen
3.1.2.1 Die ‚Kampagne gegen das Doppelverdienertum‘
3.1.2.2 Das ‚Ehestandsdarlehen‘
3.1.2.3 Die Gewährung von Kinderbeihilfen und steuerpolitische Maßnahmen
3.1.2.4 Die Entwicklung der Frauenbeschäftigung von der ‚Machtergreifung‘ bis zum ‚Vierjahresplan‘
3.1.3 Maßnahmen, um Frauen für Rüstung und Kriegswirtschaft zu mobilisieren
3.1.3.1 Propaganda zur Förderung der Berufstätigkeit von Frauen
3.1.3.2 Meldepflicht und Dienstverpflichtung zur Steigerung der Frauenbeschäftigung
3.1.3.3 Die Entwicklung der Frauenbeschäftigung während des Zweiten Weltkrieges
3.2 Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
3.2.1 Die Gründung der DAF und Veränderungen in der Arbeitsgesetzgebung
3.2.2 Arbeitszeiten und Beschäftigungsverbote für Frauen
3.2.3 Das Mutterschutzgesetz von 1942
4 Personalpolitik in Industriebetrieben
4.1 Vorbemerkungen
4.2 ‚Wesensgemäße‘ Tätigkeiten ‚deutscher‘ Industriearbeiterinnen auf ‚frauengerechten‘ Arbeitsplätzen
4.3 Einarbeitung und Führung von Frauen
4.4 Die Entlohnung der Industriearbeiterinnen
4.5 Die Betreuung ‚deutscher‘ Frauen mittels betrieblicher Sozialleistungen
4.6 Die Arbeitsbedingungen für Industriearbeiterinnen und ihre Folgen
5 Fazit
6 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Die deutschen Frauen wollen [...] in der Hauptsache Gattin und Mutter, sie wollen nicht Genossin sein, wie die roten Volksbeglücker es sich und ihnen einzureden versuchen. Sie haben keine Sehnsucht nach der Fabrik, keine Sehnsucht nach dem Büro und auch keine Sehnsucht nach dem Parlament. Ein trautes Heim, ein lieber Mann und eine Schar glücklicher Kinder steht ihrem Herzen näher.[1]
In dem Auszug aus dem Buch „Das ABC des Nationalsozialismus“[2] wird die den ‚deutschen‘ Frauen zustehende Rolle innerhalb der nationalsozialistischen ‚Volksgemeinschaft’ klar formuliert: Es ist die der „Gattin und Mutter“. Frauen wird eine „Sehnsucht nach der Fabrik“ und überhaupt nach öffentlichem Leben abgesprochen, dafür die Pflege der Familie und des Hauses zu ihrem stärksten Bedürfnis erklärt.
Die Realität sah jedoch anders aus: Erwerbsarbeit in der Fabrik war für viele Frauen eine Notwendigkeit. Auch Unternehmen hatten kein Interesse daran, auf Frauenarbeit zu verzichten, und zwar um so weniger, je stärker die nationalsozialistische Politik im Zeichen der Aufrüstung und des Zweiten Weltkrieges stand. Nun wurden Frauen dringend benötigt. Die Aufgabe der Arbeitswissenschaft war es, die Bedingungen aufzuzeigen, unter denen Fabrikarbeit für Frauen vereinfacht wurde, also einen Beitrag zu einer ‚artgerechten‘ Arbeitsgestaltung zu leisten.
Ich möchte mich in dieser Arbeit der Frage widmen, welche Bedeutung das Frauenbild der nationalsozialistischen Arbeitswissenschaft für die betriebliche Personalpolitik in der Industrie hatte. Die ArbeitswissenschaftlerInnen setzten bestimmte physische und psychische Merkmale von Frauen voraus, folgerten, daß Frauen sich von Männern auch beim Ausführen von Arbeitsprozessen und in ihrer Einstellung zur Erwerbstätigkeit unterschieden und leiteten daraus schließlich Hinweise für einen ‚frauengerechten‘ Arbeitseinsatz in der Industrie ab. Des weiteren wurden Überlegungen zur Bewertung und Entlohnung der in der Industrie tätigen Frauen angestellt. Ich möchte anhand einiger Bereiche betrieblicher Personalpolitik überprüfen, ob ein ‚wesensgemäßer‘ Fraueneinsatz in der Industrie zustande kam und wenn ja, wodurch er sich auszeichnete.
Da beschäftigungspolitische Maßnahmen und die Arbeitsgesetzgebung Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Personalpolitik in den Fabriken darstellten, werden sie in meine Betrachtungen einbezogen. Durch beschäftigungspolitische Maßnahmen versuchte das Regime, die Erwerbstätigkeit von Frauen zu lenken, und die Arbeitsbedingungen in den Industriebetrieben wurden durch Arbeitsschutzbestimmungen beeinflußt.
Die Maßnahmen zur Steuerung des Arbeitsmarktes wiederum schienen teilweise das nationalsozialistische Frauenbild widerzuspiegeln: So waren z.B. in den ersten Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft Bemühungen zu erkennen, Frauen von ihren Arbeitsplätzen zu verdrängen, und im Jahr 1942 wurde ein umfassendes Mutterschutzgesetz erlassen.
Frauenindustriearbeit im Nationalsozialismus wird in dieser Arbeit unter drei verschiedenen Gesichtspunkten thematisiert, die gleichzeitig die verschiedenen Ebenen der Arbeit darstellen: Es handelt sich erstens um die ideologische und arbeitswissenschaftliche, zweitens um die beschäftigungspolitische und gesetzliche und drittens um die betriebliche, personalpolitische Ebene. Ich möchte die Zusammenhänge, Übereinstimmungen, Widersprüche und Interessenkonflikte sowohl innerhalb der als auch zwischen den einzelnen Ebenen deutlich machen.
Ich beziehe mich dabei ausschließlich auf die Beschäftigung ‚deutscher‘ Frauen - in Abgrenzung zu ‚nicht-deutschen‘, sogenannten ‚fremdvölkischen‘ Frauen, zu ‚zigeunerischen‘ und zu ‚deutschen Frauen jüdischen Glaubens‘, denen die Staatsbürgerschaft aberkannt wurde. Nicht betrachtet wird außerdem die Beschäftigung von ‚Zwangsarbeiterinnen‘. Regelungen, die ‚deutsche‘ Frauen schützen sollten, trafen auf sie nicht zu, und arbeitswissenschaftliche Erwägungen wurden nur angestellt, wenn es um die Frage ging, wie ihre Arbeitskraft besser genutzt werden konnte als die der ‚deutschen‘ Betriebsangehörigen.[3] Eine Betrachtung der Erwerbstätigkeit aller Frauen würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen.
Des weiteren erfolgt eine Einschränkung auf die Industriearbeit. Die Beschäftigung in der Industrie war während des Nationalsozialismus in besonderem Maß von den wirtschaftlichen Entwicklungen und deren Folgen auf dem Arbeitsmarkt beeinflußt: Zu Beginn des nationalsozialistischen Regimes herrschte hohe Arbeitslosigkeit, kurz vor dem Zweiten Weltkrieg hingegen Arbeitskräftemangel. Frauenindustriearbeit erscheint auf den ersten Blick als nicht vereinbar mit dem nationalsozialistischen Frauenbild. Ein Ziel meiner Arbeit wird die detaillierte Darstellung der Widersprüche zwischen ideologischen Gesichtspunkten und praktischer Notwendigkeit der Frauenindustriearbeit sein. Dabei werde ich mich am vor allem auf die stark expandierende Produktionsgüterindustrie, die im direkten Zusammenhang mit der Aufrüstung und der Kriegswirtschaft stand, beziehen.
Auf der ersten Ebene (Kapitel 2) steht das nationalsozialistische Frauenbild im Mittelpunkt meiner Betrachtungen. Zunächst wird dabei die Rolle der Frau, wie sie von nationalsozialistischen Ideologen – auch in Hinblick einer Berufstätigkeit - gesehen wurde, thematisiert, im zweiten Teil die Industriearbeiterin aus Sicht der zeitgenössischen Arbeitswissenschaft.
Auf der zweiten Ebene (Kapitel 3) werden Rahmenbedingungen und Richtlinien für die Frauenerwerbstätigkeit – zunächst beschäftigungspolitische, dann gesetzliche - dargelegt. Mein besonderes Interesse gilt dabei der Wirksamkeit der Frauenbeschäftigungspolitik und der Frage, inwieweit sich das nationalsozialistische Frauenbild in arbeitspolitischen Maßnahmen und in arbeitsrechtlichen Veränderungen erkennen läßt.
Auf der dritten Ebene (Kapitel 4) schließlich geht es um die Personalpolitik in Industriebetrieben. Ich werde mich dabei ausschließlich mit der Zeit des Zweiten Weltkrieges beschäftigen. In dieser Zeit wurde der Frauenbeschäftigung in der Industrie eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt, wie auch die Anzahl der arbeitswissenschaftlichen Beiträge zeigt. Innerhalb der Industriebetriebe wurden Frauen für die Aufrechterhaltung der Rüstungsproduktion immer wichtiger, weshalb sie in der Personalpolitik zunehmend Beachtung fanden. Darstellen werde ich die Art der Tätigkeiten und der Arbeitsplätze, Qualifizierungsmöglichkeiten, Einarbeitung und Führung, das Entgelt und betriebliche Sozialleistungen. Außerdem werde ich auf Arbeitsbedingungen im Zweiten Weltkrieg und deren Folgen eingehen. Dabei sollen die Aussagen, die von ArbeitswissenschaftlerInnen zum Fraueneinsatz in der Industrie gemacht wurden, auf ihre praktische Anwendung überprüft und der Frage nachgegangen werden, wie Arbeitsplätze und –bedingungen für Frauen gestaltet wurden.
Stützen werde ich mich überwiegend auf Sekundärliteratur, aber auch auf Dokumente aus Quellenstudien und nationalsozialistische Veröffentlichungen.
2 Das Frauenbild in der NS -Ideologie und in der NS-Arbeitswissenschaft
2.1 Das Frauenbild in der NS-Ideologie
2.1.1 Vorbemerkungen
Eine der ersten offiziellen Beschlüsse der NSDAP[4][5] lautete: „Eine Frau kann in die Führung der Partei und in den leitenden Ausschuß nie aufgenommen werden“.[6] 1933 verloren Frauen ihr passives Wahlrecht.[7] Dadurch wird bereits deutlich, worin Frauen kein Betätigungsfeld finden sollten, nämlich in der Politik.
Dennoch gab es NS-Funktionsträgerinnen, die parteiamtlich tätig waren, und zwar in Bereichen, die Frauen, Familie und Jugend betrafen. Dies waren die ‚NS-Frauenschaft‘, das ‚Deutsche Frauenwerk‘ und das ‚Frauenamt der Deutschen Arbeitsfront‘, die alle von der ‚Reichsfrauenführerin‘ Gertrud Scholtz-Klink geleitet wurden, außerdem der ‚Bund Deutscher Mädel‘ (BDM) und der ‚Reichsarbeitsdienst der weiblichen Jugend‘ (RADwJ). In diesen Institutionen propagierten Frauen das nationalsozialistische ‚Küche-Kinder-Ehemann‘-Ideal und machten gleichzeitig Karriere,[8] auch wenn ihre parteipolitischen Befugnisse vergleichsweise gering waren.[9] Die ‚führenden‘ Parteimitglieder, die die nationalsozialistische ‚Weltanschauung‘ und damit auch das ideologisch bestimmte Frauenbild nach außen hin am stärksten propagierten, waren Männer und hießen unter anderem Hitler, Göring, Goebbels, Darré, Ley und Rosenberg.
Die nationalsozialistischen Ansichten zur Frauenrolle waren – ebenso wie auch die Ablehnung der Frauenemanzipation - nicht neu; sie waren vielmehr in konservativen Kreisen schon lange vorher vertreten worden. Als Reaktion auf die wachsende Frauenbewegung ab ca. 1860 war ein ‚bürgerlicher Antifeminismus‘ entstanden, der die bestehende Ordnung der Geschlechter gefährdet sah und gegen die Frauenemanzipation eintrat.[10] Das „Ringen um den Erhalt des Volkes“[11] war geprägt durch sozialdarwinistisches Gedankengut des ausgehenden 19. Jahrhunderts.[12] Schon vor dem Nationalsozialismus waren zuerst Frauen von ihren Arbeitsplätzen verdrängt worden, wenn es nicht genug Arbeitsplätze für alle gab: So hatte nach dem ersten Weltkrieg eine ausgedehnte ‚Demobilisierungskampagne‘ stattgefunden, die vorher beschäftigte Frauen zugunsten der aus dem Krieg zurückgekehrten Männer aus den Betrieben drängen sollte.[13]
Andererseits kann eine Entwicklung seit Ende des 19. Jahrhunderts festgestellt werden, als deren Folge Frauen nach und nach mehr Kompetenzen und mehr Rechte zugesprochen worden waren. Diese Entwicklung wurde in der Zeit von 1933 bis 1945 unterbrochen.[14] Der Entzug des passiven Wahlrechts 1933 und die Tatsache, daß Frauen keine Zulassung mehr zum Beruf der Richterin und Rechtsanwältin bekamen,[15] sind Indizien dafür.
Im folgenden werde ich das nationalsozialistische Frauenbild anhand der den Frauen zugewiesenen ‚Aufgabenschwerpunkte‘ Mutterschaft und Ehe, sowie der Erwerbsarbeit darstellen.
2.1.2 Die ‚deutsche‘ Frau als Mutter
Im ersten Parteiprogramm der NSDAP werden Frauen nur einmal ausdrücklich genannt und dabei in ihrer Funktion als Mutter:
21. Der Staat hat für die Hebung der Volksgesundheit zu sorgen durch den Schutz der Mutter und des Kindes, durch Verbot der Jugendarbeit, durch Herbeiführen der körperlichen Ertüchtigung mittels gesetzlicher Festlegung einer Turn- und Sportpflicht, durch größte Unterstützung aller sich mit körperlicher Jugendausbildung beschäftigenden Vereine.[16]
Die ‚deutsche‘ Mutter sollte im Schutze des (zukünftigen) NS-Staates stehen, da sie für ‚erbgesunden‘ Nachwuchs zu sorgen hatte. Darunter verstand man sowohl quantitative Aspekte - die zahlenmäßige Vergrößerung des ‚deutschen Volkes‘ - als auch qualitative - die Förderung einer überdurchschnittlichen Vermehrung ‚rassisch Hochwertiger‘.[17] „Aufartung und Zucht waren die beiden Ebenen, auf denen die Nationalsozialisten ihr ‚Rassedenken‘ in die Praxis umsetzen wollten.“[18] ‚Rassisch wertvolle Mütter‘ sollten zu mehr Geburten angeregt, Frauen, die nicht in das nationalsozialistische Bild paßten, daran gehindert werden.[19] Auf der einen, der ‚rassisch hochwertigen‘ Seite wurden Verstöße gegen das Abtreibungsverbot verstärkt verfolgt, der Zugang zu Verhütungsmitteln erschwert und Sexual- und Eheberatungsstellen geschlossen,[20] auf der anderen, der ‚minderwertigen‘ Seite wurden Zwangssterilisationen und Abtreibungen befürwortet.[21] Die Mutterschaft galt als Pflicht der ‚deutschen‘, ‚erbgesunden‘ Frauen, mit dem Ziel, den Geburtenrückgang, der seit Beginn des 20. Jahrhunderts in Deutschland festzustellen war, aufhalten zu müssen.[22] ‚Deutschblütige‘ Frauen wurden zu „Hüterinnen der Rasse“ und zu „Garantin[nen] der Zukunft“[23] erklärt.
Klinksiek und Weyrather stellen fest, daß „[d]as nationalsozialistische Frauenbild im Grunde kein Frauen-, sondern ein Mutterbild [war]“.[24] Weiblichkeit wurde mit Gebärfähigkeit gleichgesetzt. Unterstützt wurde das ‚mütterliche Frauenbild‘ durch verschiedene propagandistische Maßnahmen, z.B. den Muttertag, der zwar bereits in der Weimarer Republik begangen worden war, aber erst ab 1934 zum offiziellen Feiertag erhoben wurde.[25] Die Verleihung des ‚Ehrenkreuzes der deutschen Mutter‘ wurde ab 1939 am Muttertag durchgeführt.[26]
Ab 1942 wurden Muttertagsfeiern als ‚Morgenfeiern‘ mit festem Rahmenprogramm (HJ-Chor, Ansprachen, Lesungen) vorgeschrieben.[27] In seiner Eröffnungsrede am 18. März 1933 zu der Ausstellung „Die Frau“[28] umriß Goebbels seine Auffassung über den Wirkungsbereich der Frauen wie folgt:
Den ersten, besten und ihr gemäßesten Platz hat die Frau in der Familie, und die wunderbarste Aufgabe, die sie erfüllen kann, ist die, ihrem Land und Volk Kinder zu schenken, Kinder, die Geschlechterfolgen fortsetzen und die Unsterblichkeit der Nation verbürgen. [...] Im Dienst am Volksganzen kann die Frau am ehesten in der Ehe, in der Familie und in der Mutterschaft sich ihrer hohen Sendung bewußt werden. [...W]ir sind der Überzeugung, daß ein sozial reformiertes Volk seine erste Aufgabe wieder darin sehen muß, der Frau die Möglichkeit zu geben, die eigentliche Aufgabe, die Mission der Familie und Mutter wieder zu erfüllen.[29]
Die ‚eigentliche Aufgabe‘ der Frauen, die Mutterschaft, war ihnen nach nationalsozialistischer Auffassung naturgegeben, es war „der ewige Instinkt der Selbst- und Volkserhaltung,“[30] der ihnen ihren Platz in der Familie zuweisen sollte. In die „Welt des Mannes“ hingegen sollten sie nicht eindringen.[31] Kinderreichtum wurde von Reichsbauernführer Darré als „Kennzeichen der adligen Frau“[32] bezeichnet, und Göring soll auf den Unterschied zwischen dem „Arbeitspferd“ und dem „Rassepferd“ hingewiesen haben, der analog auf Frauen übertragbar wäre. Wenn das „Rassepferd“ am Pflug eingespannt werde, verbrauche es sich schneller als das „Arbeitspferd“. Die „hochwertigen“ Frauen („Rassepferde“) hätten deshalb in erster Linie die Aufgabe, Kinder zu bekommen;[33] die „Arbeitspferde“ hingegen könnten zum Arbeitseinsatz herangezogen werden. Die ‚hohe Sendung der Mutterschaft‘[34] sollte demnach nur von ‚würdigen Vertreterinnen‘ empfangen werden.
Das Ziel der weiblichen Erziehung sollte „unverrückbar die kommende Mutter“[35] sein. Mutterschaft wurde dabei nicht als Zustand einzelner Frauen angesehen, sondern als Instrument zur ‚Volksvermehrung‘ und zur Selektion nach rassischen Merkmalen. Das Gebären wurde in den Rang eines wichtigen ‚Dienstes am Vaterland‘ erhoben, weshalb traditionelle mütterliche Qualitäten wieder (nachdem dies – folgt man der NS-Propaganda – in der Weimarer Zeit versäumt wurde) aufgewertet werden sollten.[36] Die Schulungen des Deutschen Frauenwerks und der NS-Frauenschaft zielten genau auf diese Qualitäten ab. So führte der ‚Reichsmütterdienst‘ (RMD), der gemeinsam von beiden Institutionen getragen wurde, Mütterschulkurse durch,[37] und in der ‚Reichsbräuteschule‘ wurden Frauen z.B. in der Lehrküche, durch Säuglingspflege- und Putzkurse auf ihre Ehe vorbereitet.[38]
In den „Grundsätze[n] und organisatorische[n] Richtlinien der NS-Frauenschaft“ wird die nationalsozialistische Auffassung zu den ‚Frauenaufgaben‘ besonders deutlich ausgedrückt:
1. Wir wollen eine Weckung, Erziehung und Erneuerung der Frauen in ihrer Aufgabe als Hüterinnen des Quellgebietes der Nation: des nationalen Liebeslebens, der Ehe, Mutterschaft und Familie, des Blutes, der Jugend und des Volkstums. Von der leiblichen und geistigen Mutteraufgabe der Frau im Volksganzen aus ist ihre gesamte Erziehung, Bildung, Berufsausübung und Stellung in Volk und Staat zu regeln.[39]
Das nationalsozialistische Bild der ‚Frau als Mutter‘ hatte Konsequenzen sowohl für die Stellung der Frauen in der Gesellschaft, für ihre berufliche Tätigkeit als auch für ihr Privatleben, das nicht mehr individuell, sondern zu Gunsten der ‚Volksgemeinschaft’ gestaltet werden sollte. Als das Charakteristische der nationalsozialistischen Frauenideologie kann die Verknüpfung rassistisch-biologistischer und antifeministischer Elemente angesehen werden, die letztlich nach den Prinzipien der ‚Auslese und Ausmerze‘ umgesetzt wurde.[40]
2.1.3 Die ‚deutsche‘ Frau – der ‚deutsche‘ Mann – die ‚deutsche‘ Ehe im Dienst der ‚deutschen Volksgemeinschaft‘
Zu einer Mutter gehörte auch ein Ehemann.[41] Die Ehe sollte nicht ‚Selbstzweck‘ sein, sondern vor allem der Erhaltung und Vermehrung des ‚Volkes‘ dienen. „Kinder zeugen und gebären“ wurde zur „nationale[n] Pflicht“ des Ehepaars erhoben.[42] Czarnowski spricht in diesem Zusammenhang von einer tendenziellen Auflösung der Ehe als eigenständiger Institution und ihrer Funktionalisierung für nationalsozialistische Zwecke.[43]
Frau und Mann wurden spezifische Aufgabenbereiche in ihrer Ehe zugewiesen. Letztlich war die Frau dabei für alles zuständig, was das Haus und die Familie betraf und für eine ‚behagliche Atmosphäre‘ sorgte. Außer der Ordnung des Hauses „als der Burg, aus der heraus der Lebenskampf [des Mannes] geführt [wurde]“[44] und der Kinderaufzucht, fiel nach Hitlers Ansicht auch ein „gewisse[s] kulturelle[s] Niveau“[45] in den Zuständigkeitsbereich der Ehefrau. Die Wichtigkeit der Hausarbeit wird in Aufsätzen mit Titeln wie „ Die Eingliederung der Haushalte in die volkswirtschaftliche Verantwortung“[46] oder „ Hausfrauenarbeit – eine produktive Tätigkeit “[47] betont.
Die geschlechtsspezifische Aufgabenverteilung, so zeigt auch ein Zitat von Scholtz-Klink, wurde mit biologischen Unterschieden und daraus resultierenden verschiedenen Wesensarten erklärt:
Mann und Frau sind von Anbeginn der Welt zwei verschiedene Wesen, mit ebenso verschiedenen Funktionen. Rein biologisch gesehen ist des Mannes Rolle zur Erhaltung des menschlichen Geschlechtes eine relativ kurzfristige, die der Frau eine ungleich längere, opfervollere. Sie birgt viele Monate die Zukunft eines Volkes in ihrem Schoß – gebärt unter Schmerzen, behütet und bewahrt das Kommende mit allen Fasern ihres Herzens. Diese nicht wegzudiskutierende [sic] Grundwahrheit, die von keinem Meinungsstreit jemals verändert werden kann, ist der Ausgangspunkt für alle weitere Gestaltung eines Zusammenlebens und -arbeitens in jedem kultivierten Volk. Des Mannes Aufgabe in einem gesunden Volk wird primär stets die schöpferische Tat sein, die der Frau das Gestalten, Behüten, Erhalten, Bewahren.[48]
Zu erkennen ist in solchen Erläuterungen die ideologische Aufwertung der Frau als Mutter, der die Funktion des ‚Volkserhalts‘ zugesprochen wird. Um die natürlichen Wesensunterschiede zwischen Mann und Frau zu unterstreichen, hebt Scholtz-Klink die physischen und psychischen Anstrengungen und Schmerzen hervor, die Frauen bei einer Geburt erleiden müssen. Gleichzeitig werden auch die Eigenschaften des Mannes herausgestellt: Während er als Sinnbild für ‚Stärke‘, ‚Aktivität‘, ‚Schöpfung‘ steht, wird die Frau durch Begriffe wie ‚Gefühl‘, ‚Passivität‘ und ‚Opfer‘ konstituiert. Weiblichkeit bedeutet in ihrer Abgrenzung zur Männlichkeit erstens Unterordnung und zweitens Minderwertigkeit.[49] Propagiert wird allerdings die Aufwertung der Frau: So unterstreicht Hitler die Bedeutung der Frau innerhalb der ‚Volksgemeinschaft’, indem er die Geburt zur Schlacht werden läßt:
Was der Mann einsetzt an Heldenmut auf dem Schlachtfeld, setzt die Frau ein in ewig geduldiger Hingabe, in geduldigem Leid und Ertragen. Jedes Kind, das sie zur Welt bringt, ist eine Schlacht, die sie besteht für das Sein oder Nichtsein ihres Volkes.[50]
Sowohl Männer als auch Frauen werden als KämpferInnen dargestellt; während der Mann an der Front kämpft, führt die Frau eine ‚Geburtenschlacht‘.[51]
Trotz solcher ‚Aufwertungen‘ wird der untergeordnete Rang der Frauen unmißverständlich unterstrichen:
Wenn man sagt, die Welt des Mannes ist der Staat, die Welt des Mannes ist sein Ringen, die Einsatzbereitschaft für die Gemeinschaft, so könnte man vielleicht sagen, daß die Welt der Frau eine kleinere sei. Denn ihre Welt ist ihr Mann, ihre Familie, ihre Kinder und ihr Haus.
Wo wäre aber die größere Welt, wenn niemand die kleine Welt betreuen wollte? Wie könnte die größere Welt bestehen, wenn niemand wäre, der die Sorgen um die kleinere Welt zu seinem Lebensinhalt machen würde?[52]
Frauenemanzipation wurde je nach ‚Feindbild-Bedarf‘ als „liberalistisch“,[53] „jüdisch-liberalistisch“,[54] ‚individualistisch‘,[55] ‚marxistisch‘ bezeichnet und abgelehnt.[56] Es galt, sich von ihr zu befreien. „Emanzipation von der Emanzipation“[57] sollte die Forderung nationalsozialistisch gesinnter Frauen lauten, um den „naturgegebenen“ und „naturgewollten“ Zustand wieder herzustellen, der durch „das Irregehen der eben abgeschlossenen Kulturentwicklung [der Weimarer Republik]“[58] unterbrochen worden war.
Männer und Frauen wurden als ‚gleichwertig‘, d.h. von gleichem Wert für die ‚Volksgemeinschaft’ aufgrund gleicher ‚Rassenzugehörigkeit‘ - wenn auch im Rahmen ihrer unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Möglichkeiten - angesehen, nicht jedoch als ‚gleichberechtigt‘,[59] wie folgendes Zitat aus „Mein Kampf“ belegt:
Das deutsche Mädchen ist Staatsangehörige und wird mit ihrer Verheiratung erst Bürgerin. Doch kann auch den im Erwerbsleben stehenden weiblichen deutschen Staatsangehörigen das Bürgerrecht verliehen werden.[60]
2.1.4 Grundsätzliches zur ‚deutschen‘ Frau und Erwerbsarbeit
Da nicht alle Frauen das Mutterideal erfüllen konnten (oder wollten), außerdem das Arbeitseinkommen der Frauen für viele Familien unverzichtbar war, mußte eine mögliche Frauenerwerbsarbeit zumindest in Betracht gezogen werden. Für den Fall, daß Frauen arbeiten mußten - so die vorrangige nationalsozialistische Argumentation - sollten sie sogenannte ‚wesensgemäße‘ oder ‚artgemäße‘ Tätigkeiten verrichten. Hergeleitet wurden diese aus den als genuin weiblich erklärten Qualitäten.[61]
„Alles ist im Nationalsozialismus Frauenberuf und Frauenberufung, was mit Fraulichkeit und Muttersein zusammenhängt“,[62] stellte 1933 Paula Siber, Referentin für Frauenfragen im Reichs-innenministerium,[63] fest. ‚Wesensgemäß‘ waren Arbeiten, die etwas mit Kindern zu tun hatten und mit Pflege im weiteren Sinne, Hausarbeit, Landarbeit und Sozial- und Erziehungsarbeit[64] - Berufstätigkeiten, in denen Frauen ihre „seelische Mutterschaft“[65] zum Einsatz bringen konnten. In der Zeitschrift „Das deutsche Mädel“ wurden im Jahr 1940 unter dem Titel „Mädel, was willst du werden?“ Ausbildungsvorschläge angeboten, einschließlich der schulischen Voraussetzungen und Aufstiegschancen. Genannt werden: „ländliche Hauswirtschaftsgehilfin“, „ländliche Haushaltspflegerin“, „geprüfte Hausgehilfin“, „Landdienstführerin“, „Volkspflegerin“ (die eine soziale Tätigkeit, z.B. in Gesundheits-, Jugend- oder Arbeitsämtern ausführte), „Krankenschwester“, „Volksschullehrerin“ und „Hauswirtschafts- und Turnlehrerin“. Als einziger Beruf, der unter geschlechtsspezifischen Aspekten etwas aus dem Rahmen fällt, wird „technische Assistentin“ aufgezählt.[66] Dabei handelt es sich um einen Beruf, der es Frauen zwar ermöglicht, in sogenannte ‚Männerdomänen‘ vorzudringen, bezeichnender Weise jedoch als Assistentinnen männlicher Vorgesetzter.
Gerber charakterisiert die nationalsozialistischen Frauenberufe durch einen hohen Hausarbeitsanteil, einen nur bedingt existenzsichernden Nettolohn und geringe Aufstiegsmöglichkeiten.[67] Dequalifizierung der Frauen ist ein Kennzeichen nationalsozialistischer Beschäftigungspolitik,[68] die sich z.B. durch die Vertreibung der Frauen aus führenden und akademischen Stellungen[69] und durch die 1933 festgelegten Zulassungsbeschränkungen von Frauen an Universitäten[70] äußerte. Die schulische Ausbildung für Mädchen verschlechterte sich zunehmend und verstärkte die geschlechtsspezifische Sozialisation.[71]
Offenbar hatte es sich schon früh herum gesprochen, welche Einstellung die Nationalsozialisten zur Frauenberufstätigkeit und zur Frau überhaupt hatten; 1932 wurden in einem Flugblatt der NSDAP anläßlich der bevorstehenden Reichstagswahl ‚Gerüchte‘ ihrer GegnerInnen wie folgt dementiert:
Sie lügen
[...] Die Nationalsozialisten wollen alle berufstätigen Frauen aus ihren Stellen weisen:
Hitler sagt: Wir denken gar nicht daran, die Frau aus unserer gemeinsamen Arbeit herauszunehmen. Strasser sagt: Die berufstätige Frau ist im nationalsozialistischen Staat gleichberechtigt und hat das gleiche Recht auf Schutz ihrer Existenz durch den Staat wie die eheliche Frau und Mutter.[72]
Interessant ist die Unterscheidung in „berufstätige Frau“ einerseits und „eheliche Frau und Mutter“ andererseits, da sie Berufstätigkeit – allen gegenteiligen Beschwörungen zum Trotz - als Sonderfall unverheirateter Frauen erscheinen läßt. Alle berufstätigen Frauen sollten von den Nationalsozialisten wirklich nicht aus ihren Arbeitsstellen vertrieben werden, sondern diejenigen, die für Männer interessante Stellen inne hatten und somit als Konkurrentinnen angesehen wurden.[73] Ley sprach sich 1935 klar dagegen aus, Frauen grundsätzlich aus dem Berufsleben zu ‚vertreiben‘:
Es ist in Zeiten des Umbruchs, wie wir sie heute in Deutschland erleben, immer so gewesen, daß viele Dinge überschätzt wurden. Und so ist es auch mit der Frage der Beschäftigung weiblicher Arbeitskräfte. Ich habe mich mit dieser Frage eingehend befaßt, und ich möchte davor warnen, daß man nun generell alle weiblichen Arbeitskräfte durch Männer zu ersetzen versucht. Das ist auch gar nicht nötig. Denn es gibt tatsächlich manche Arbeiten, die der Mann gar nicht machen kann, oder aber nicht so gut und so schnell wie eine Frau.[74]
Diese Aussage kann aber nicht darüber hinweg täuschen, daß die berufliche Tätigkeit von Frauen als weniger wichtig im Vergleich zur Männerarbeit angesehen wurde und damit auch gering geschätzt wurde. Dafür gab es zwei Gründe: Erstens galten Männer allgemein als ‚Ernährer der Familie‘, ihre Arbeit wurde demnach als zwingend existenzsichernd betrachtet, und zweitens führten Männer häufig qualifiziertere Tätigkeiten aus als Frauen.[75]
2.2 Das Bild der Industriearbeiterin in der nationalsozialistischen Arbeitswissenschaft
2.2.1 Vorbemerkungen
Nachdem zuvor das von der Ideologie bestimmte Frauenbild dargestellt wurde, sollen hier arbeitswissenschaftliche Gesichtspunkte im Vordergrund stehen. Es geht dabei um die Beantwortung der Fragen, welche (ihnen zugeschriebenen) körperlichen und ‚seelischen‘ Merkmale Frauen für die Industriearbeit geeignet erscheinen ließen und welche Beziehung ihnen zu ihrer Arbeit zugesprochen wurde, ferner um die Vorschläge für einen ‚wesensgemäßen‘ Arbeitseinsatz und Aussagen zu einer ‚gerechten‘ Bewertung und Entlohnung.
Einbeziehen werde ich – neben Beiträgen des Arbeitswissenschaftlichen Instituts der Deutschen Arbeitsfront (AWI der DAF)[76] - Untersuchungen der Betriebspsychologin und DAF-Mitarbeiterin Martha Moers[77] und der Betriebswirtin Angela Meister, des weiteren einige ausgewählte Aufsätze von Praktikern – vor allem Ingenieuren, die arbeitswissenschaftliche ‚Erkenntnisse‘ und eigene Erfahrungen unter anderem in Fachzeitschriften wie „Werkstattechnik und Werksleiter“, „Maschinenbau – Betrieb“ und „Zeitschrift des VDI“[78] publizierten. Mit dem hohen Arbeitskräftebedarf in der Industrie - bedingt durch Rüstung und Zweiten Weltkrieg - erschienen zunehmend Veröffentlichungen zum Thema Frauenindustriearbeit: Auf der 3. Reichstagung des ‚Fachamtes Eisen und Metall‘ der DAF im Mai 1939 wurde unter dem Motto „Steigerung der nationalen Produktionskraft“ dem Thema Frauenarbeit besondere Aufmerksamkeit gewidmet.[79] Die Vorträge wurden anschließend veröffentlicht. Im Jahr 1940 veranstaltete die ‚Wehrtechnische Arbeitsgemeinschaft des Vereins Deutscher Ingenieure‘ in Berlin eine Vortragsreihe zum Thema „Frauenarbeit in der Metallindustrie“[80], die Oberingenieur Eberhard Pflaume – laut Sachse „der Fachmann bei Siemens für Schulung und Ausbildung dienstverpflichteter ‚deutsch-arischer‘ Frauen“[81] – später zu einem Buch zusammenfaßte. Dort wurden vor allem Hinweise für den richtigen Einsatz von Frauen, für die Schulung und den ‚korrekten‘ Umgang mit Frauen gegeben, aber auch Aussagen über die grundsätzliche Eignung von Frauen zur Industriearbeit gemacht.[82]
Das 1935 gegründete AWI hatte die Aufgabe, „wissenschaftliche Forschung anzustellen auf allen Gebieten, die den deutschen Arbeitsmenschen und die deutsche Arbeit – im weitesten Sinne – berühr[t]en“.[83] In den Jahrbüchern des AWI erschienen Aufsätze zur „Lohnordnung“,[84] außerdem wurde ein Sozialsystem für die Zeit nach dem Krieg entwickelt,[85] über „[d] ie echte Rationalisierung “[86] wurde ebenso geschrieben wie über „ Ermüdung – Arbeitsgestaltung – Leistungssteigerung “[87] und „[d]ie Einsatzfähigkeit von Arbeitskräften für Fließbandarbeiten “.[88] Als um 1939 der Arbeitskräftemangel immer größer wurde und das Regime begann, dem mit dem Einsatz von ‚Fremd-‘ und ‚Zwangsarbeitern‘ zu begegnen, erschien ein Beitrag mit dem Titel „ Rasse und Leistung “[89] ; im Jahrbuch 1940/41 schließlich wurde über „[d]ie arbeits- und sozialrechtliche Gestaltung der Lohnarbeit in Afrika“[90] reflektiert. Zentral für die Frauenindustriearbeit ist der Aufsatz „Zum Arbeitseinsatz der Frau in Industrie und Handwerk “.[91]
2.2.2 ‚Mütterlichkeit‘ und die Bindung von Frauen an die Industriearbeit
Die Praxis, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und ungleiche Bewertung von Frauen- und Männerarbeit durch unterschiedliche physische und psychische Merkmalen zu erklären und daraus eine spezifische Eignung für bestimmte Tätigkeiten abzuleiten, ist keine Erfindung des Nationalsozialismus. Vielmehr war dies schon vorher verbreitet und ist auch heutzutage noch etabliert.[92] Im Nationalsozialismus kam eine besondere ideologische Fixierung dazu. Für Tröger stellen der Erste Weltkrieg, der Frauen gezwungen hatte, Männerarbeitsplätze zu übernehmen, und die Rationalisierungswelle der 20er Jahre, in der die zerlegte Massenproduktion weiträumig eingeführt worden war, einen Einschnitt dar, der immer mehr Frauen in den Fabriken arbeiten ließ und damit die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung durcheinander brachte. Besonders bei den Männern rief dies starke Verunsicherung hervor.[93] In diesem Sinne könnten die NS-Frauenideologie und die zeitgenössische Arbeitswissenschaft als Rechtfertigung gewertet werden, um die ‚Ordnung der Geschlechterverhältnisse‘ wieder herzustellen.
Die Charakterisierung der Frau in der NS-Arbeitswissenschaft läßt sich - genau wie in der Ideologie - mit dem Begriff ‚Mütterlichkeit‘ beschreiben. Daß ‚Mütterlichkeit‘ zunächst einmal keine Eigenschaften umfaßte, die Frauen zur Industriearbeit prädisponierte, war für diejenigen, die sich ‚wissenschaftlich‘ mit Frauenindustriearbeit beschäftigten, offensichtlich. So schreibt Meister:
Die Industriearbeit, auf technisch-rationelle Zweckmäßigkeit ausgerichtet, gekennzeichnet durch Entpersönlichung, bietet der Frau jeder anderen Tätigkeit gegenüber ein Minimum an Entfaltungsmöglichkeiten weiblicher Eigenart.[94]
Daraus ergibt sich für sie eine „fehlende innere Bindung der Industriearbeiterin an ihre Arbeit“.[95] Für Moers geht Meister mit dieser Aussage zu weit, ihrer Ansicht nach seien doch – wenn auch nur ansatzweise - innere Bindungen der Frauen an die Arbeit zu erkennen,[96] die sich durch „Freude an der Leistung, an dem vollendeten Werk“[97] ausdrückten. Grundsätzlich seien es jedoch weniger die Arbeitsabläufe, die die Industriearbeiterin an ihren Arbeitsplatz binden könnten, als vielmehr das Produkt der Arbeit und vor allem die Arbeitsumgebung. Die Räumlichkeiten sollten deshalb sauber, hell und gelüftet sein, so daß das „ästhetische Gefühl“ der Frauen angesprochen werden könne. Besonders wichtig seien zudem persönliche Kontakte und die freundliche Behandlung durch Vorgesetzte und Mitarbeiter.[98] Die Frau – so Moers – lege ohnehin besonderen Wert auf persönliche Beziehungen, da sie durch zwischenmenschliche Kontakte ihrer „gewisse[n] Neigung zu [...] Minderwertigkeitsgefühlen“ – entstanden durch „biologische Bedingtheiten“ und vor allem durch eine falsche Erziehung, die dem Mädchen immer wieder aufzeige, daß es „nur ein Mädchen“ sei – entgegenwirken könne.[99]
Auf die besondere Bedeutung der Arbeitsbedingungen für Frauen verweist der Arbeitswissenschaftler Bramesfeld mit folgender diffus formulierten Begründung:
Was gemeinhin als stärkere „Gefühlsbetonung“ im weiblichen Wesen empfunden wird, geht auf ein der Frau eigentümliches enges Ineinanderwirken und Durcheinanderbedingtsein [sic] von körperlichen und seelischen Kräften und Funktionen zurück, das die Frau als ganzheitlich unmittelbar reagierend, als „unverständig“, aber deswegen nicht weniger intelligent, sondern „naturnäher“ im Vergleich mit dem Mann erscheinen läßt. Diese enge Koppelung zwischen Gefühl und Leistungsfunktionen, die geringere Denkbestimmtheit der allgemeinen Arbeitshaltung [...] bedeutet zunächst eine besonders hohe Abhängigkeit der Frauen von der sogenannten „Betriebsatmosphäre“.[100]
In dieser Erklärung zeigt sich auch Bramesfelds Meinung über die geringe Eignung der Frauen für verantwortungsvolle Tätigkeiten: Zwar spricht er den Frauen die gleiche Intelligenz wie Männern zu, nur konnten sie ihren Verstand seines Erachtens nach nicht von ihren Gefühlen trennen. Mit der ‚Naturnähe‘ deutet Bramesfeld auf die Rolle der Frau als Mutter, die sie nicht ablegen kann und sie auch in der Fabrik stark auf zwischenmenschliche Kontakte reagieren läßt.
Für Pflaume hat die Fabrik insgesamt einen „männlichen Charakter“. „Aus dem Kämpfergeist des Mannes, aus seinem Tatendrang, seinem Streben, Pionier auf Neuland zu sein, ist sie entstanden.“[101]
Erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit trat [dem Mann] die Frau als Helferin zur Seite, die Frau, die ihrem Wesen gemäß in der Stille des Hauses für Mann und Kinder gesorgt hatte, umhegt und geborgen unter männlichem Schutz. Sie trat aus dieser Stille heraus in das tägliche Leben mit ihrem anderen Denken und Fühlen, mit ihrem anderen Reagieren auf die ihr so fremde Sachwelt des Werkes, der Fabrik.[102]
Grundursachen für Probleme der Frauenbeschäftigung sind für Pflaume erstens dieses ‚andere Denken‘, das mit den Adjektiven ‚häuslich, weiblich, gefühlsbetont‘ beschrieben wird, zweitens daß „die Frau keine Jahrhunderte alte technische Erfahrung [hat].“[103] Durch mangelnde Erfahrung und „Vorherrschung des Gefühls“ - und nicht durch fehlende Begabung - sieht auch Bramesfeld die für ihn beobachtbare Unsicherheit von Frauen im Industriebetrieb begründet.[104] Pflaume empfiehlt ein intensives Eingehen auf die Psyche der Frau und eine besondere Einarbeitung,[105] wobei diese von dem Gedanken getragen sein soll, „daß die Frau als Voraussetzung nur ihren guten Willen mitbringt und die Erfahrung mit Haushaltsdingen[...]“.[106] Beim Eintritt der Frau in die Industriearbeit müsse nach Loew zunächst die „Scheu“ vor der fremden Umwelt und die Angst vor Mißerfolgen abgebaut werden, um einen reibungslosen Arbeitseinsatz zu gewährleisten.[107] Außerdem solle weniger mit Anordnungen und Befehlen gearbeitet werden - so der Betriebsleiter der Lubeca-Werke in Hamburg, Tews - sondern mehr beratend, um der „Empfindlichkeit“ und der „mütterlichen Einstellung“ der Frauen gerecht zu werden.[108]
Als Hauptmotiv der Frauen für eine ‚freiwillige‘ Aufnahme von Industriearbeit (in Abgrenzung zu den Dienstverpflichtungen) werden übereinstimmend wirtschaftliche Gründe genannt.[109] Die Arbeit von Frauen in der Industrie wird überwiegend als kurzfristig geplante Arbeit dargestellt, die entweder vor einer Heirat und/oder aus finanziellen Engpässen aufgenommen wird, bzw. ab 1939 aus volkswirtschaftlichen Gründen, d.h. um die Kriegswirtschaft freiwillig oder zwangsweise zu unterstützen. Zu einem späteren Zeitpunkt, also nach siegreicher Beendigung des Zweiten Weltkrieges, so wird versprochen (bzw. angedroht, je nach Sicht der Betroffenen), werden die Frauen ihre Arbeitsstelle wieder verlassen können, um ihrer Mutteraufgabe gerecht zu werden.[110] Ausgehend von einer zeitlich begrenzten Berufstätigkeit wird automatisch auf ein fehlendes Interesse der Arbeiterinnen an qualifizierter Tätigkeit und beruflicher Entwicklung geschlossen.[111]
Die Arbeit solle grundsätzlich so gestaltet sein, daß sie den Frauen - ihrer Neigung gemäß - Platz für ihre privaten Gedanken - also an Kinder, Heim und Ehemänner - lassen könne.[112] Sie müsse deshalb „mehr mechanischer Art sein und solle keiner besonderen technischen Denkart bedürfen.“[113]
Die „Leistungsfreudigkeit“ ließe sich, so das Gutachten des AWI „ Zum Arbeitseinsatz der Frau in Industrie und Handwerk “,[114] noch durch Sprechen oder Singen erhöhen.[115] Damit käme man auch ihrer „Schwatzhaftigkeit“ entgegen, die für Fein ein Charakteristikum des weiblichen Wesens ist.[116]
Ihrem natürlichen „Pflegedrang“ könnten Arbeiterinnen – so ein Vorschlag des AWI – gerecht werden, indem sie sich um ‚ihre Maschine‘ und um ‚ihr Werkzeug‘ kümmerten, wie sie es aus ihrem Haushalt gewohnt seien:
Man gebe der Frau [...] nicht nur ein eigenes Werkzeug, damit sie es „schön“ erhalten kann, sondern achte auch darauf, daß es überhaupt schön gestaltet und geformt ist. Das gleiche gilt auch für die von ihr benutzten Maschinen. Beispielsweise ist für die Frau die Art und Farbe des Anstriches von weit größerer Bedeutung als beim Mann, bei dem man fast ausschließlich von sachlichen Erwägungen ausgehen kann [...].[117]
Nachdem noch eingehend die Vorteile des Einsatzes farbiger Schraubenzieher im Vergleich zu grauen erörtert worden sind,[118] wird darauf hingewiesen, daß die Wartung jedoch von Männern übernommen werden solle, denn die „inneren Gesetze der Maschinen und Werkzeuge sind der Frau grundsätzlich fremd“.[119]
Die einzelnen Beiträge zur Frauenindustriearbeit ähneln sich in einer Hinsicht stark: Sie gehen von der weiblichen Eigenschaft ‚Mütterlichkeit‘ aus. Daraus ergibt sich ein frauenspezifisches ‚anderes Denken‘ und die fehlende Bindung der Frauen an ihre Industriearbeitsplätze, d.h. eine große Distanz, die sie grundsätzlich zur Industriearbeit haben. Anschließend werden Maßnahmen angeboten, um eine Annäherung herzustellen, um Industriearbeit ‚artgerecht‘ zu gestalten, in der Hoffnung, die Leistungen der Arbeiterinnen würden sich durch ‚frauengerechte‘ Gestaltung der Arbeitsplätze steigern lassen.
2.2.3 Körperliche und seelische Merkmale und die spezielle Eignung der Frauen zur Fließbandarbeit
Wenn über den bestmöglichen Einsatz von Frauen in der Industrie geschrieben wird, geht es auch um spezifisch weibliche körperliche und ‚seelische‘ Eigenschaften, die bestimmend für eine bestehende oder fehlende Eignung von Frauen für Industriearbeit sein sollen.[120]
Verglichen mit Männern werden der Durchschnittsfrau im Gutachten des AWI ein schwächerer Körperbau und schwächer entwickelte Muskeln – besonders im Bauch – , ein höherer Fett-anteil und insgesamt eine ungünstigere Hebelwirkung durch kürzere Arme und Beine zugesprochen.[121] Kurzum: „Das Kräfteverhältnis zwischen Mann und Frau beträgt etwa 3 : 2 Einheiten.“[122] Hinzu kommt noch die Überlegung, daß die Menstruation weitere Kräfte absorbiere, denn laut AWI verliere die Frau dabei innerhalb von 27 Jahren zweimal ihr gesamtes Körpergewicht,[123] was zu folgender Rechnung führt:
Bezeichnet man die vom Körper erzeugte Energie mit K, die zur Erhaltung des Lebens notwendige Energie mit E, so ist die für die Arbeit zur Verfügung stehende Energie A = K – E. Nun ist bei der Frau die erzeugte Energie K infolge des geringeren Körpergewichts im allgemeinen kleiner als beim Mann. Die zur Erhaltung des Lebens notwendige Energie E dagegen ist größer infolge der Menstruation und besonders bei Schwangerschaft. Der für die Arbeit zur Verfügung stehende Energierest wird dadurch also kleiner.[124]
Der Schluß daraus kann nur sein, daß Frauen grundsätzlich körperlich weniger belastbar sind als Männer und deshalb auch ‚schonender‘ eingesetzt werden müßten.[125]
Eine ähnliche mathematische Darstellung findet sich bei Meister und bei Moers.[126] Es werden vier Hauptfunktionen des weiblichen Körpers zugrunde gelegt, nämlich „Aufbau des menschlichen Organismus“ (als körperliche Entwicklung und Wachstum), „Bestandserhaltung“ (als Aufrechterhaltung der Körperfunktionen), „Daseinskampf“ (u.a. Arbeit) und „Fortpflanzung“. Auf diese Hauptfunktionen wird nun die gesamte zur Verfügung stehende Energie verteilt. Würde für eine dieser Funktionen zuviel Energie verbraucht, z.B. für den Bereich „Daseinskampf“ durch Industriearbeit, so bliebe für die anderen Funktionen, z.B. für die „Fortpflanzung“ und/oder für die „Bestandserhaltung“ weniger übrig, was eine „Herabsetzung der Geburten“ und/oder Lebensverkürzung der Frau zur Folge hätte.[127] Umgekehrt entzöge die „Fortpflanzung“ (inklusive Menstruation) Kräfte für den „Daseinskampf“, was wiederum Frauen als beruflich weniger belastbar als Männer erscheinen ließe.
Wichtig für die Arbeitswissenschaft ist der Schluß, daß die weibliche Leistungsfähigkeit im Beruf durch die Doppelbelastung Erwerbstätigkeit und Haushalt gemindert würde. Darüber hinaus sei zu bedenken, daß den Frauen noch genügend Kraft für die Haushaltspflichten und die Kindererziehung bleiben müsse.[128] Als Vorschläge werden eine Kürzung der Arbeitszeit der Frau auf sechs Stunden pro Schicht bzw. Halbtagsarbeit und freie Haushaltstage angeboten,[129] des weiteren eine Bereitstellung von Haushaltshilfen und Kinderbetreuung durch den Betrieb.[130] Der Vorschlag, daß Männer – soweit sie zu Hause sind – ihre Frauen bei der Erledigung ihrer Haushaltspflichten unterstützen könnten, wird nicht gemacht.
Nur wenn es um Geschicklichkeit und Tastsinn geht, werden der Frau körperliche Vorteile zugesprochen:
Ein Teil der Industriearbeit ist – auf Grund der spezifischen Fähigkeiten der Frau, z.B. Fingerspitzengefühl, Tastsinn in der Tabakindustrie (durch Befühlen des Tabaks muß festgestellt werden, ob er die richtige Feuchtigkeit hat), besondere Fingergeschicklichkeit in der Textilindustrie, Geschmackssinn in der Konfektion usw. – von Männern in derselben Qualität und Quantität nicht ausführbar.[131]
„Handgeschicklichkeit“, „Beweglichkeit“ und im Vergleich zu Männern ‚geringere Monotonieempfindlichkeit‘ lauten die Eigenschaften, die in dem Aufsatz des AWI „Die Einsatzfähigkeit von Arbeitskräften für Fließbandarbeiten “[132] Frauen zugeordnet werden und sie somit für Fließbandarbeit und „Feinarbeit “[133] besonders geeignet machen. Fließbandarbeit scheint Frauen auch deshalb geradezu entgegenzukommen, da sie mit ihren gleichförmigen, sich ständig wiederholenden Tätigkeiten mit nur geringen Anforderungen an den Intellekt noch genügend Freiraum für Gedanken an den ‚wahren Beruf‘, d.h. an die Familie, bietet.[134]
[...]
[1] Rosten 1933, S. 198.
[2] In doppelten Anführungszeichen stehen direkte Zitate und Titel von Büchern oder Aufsätzen, in einfachen Anführungszeichen nationalsozialistische Ausdrücke und Begriffe, die ich besonders hervorheben möchte oder anders als üblich gebrauche.
[3] Vgl. H.S.f.S. (Hamburger Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts) 1987, JB 1939b, Bd. 1, S. 253ff („Rasse und Leistung“).
[4] NS = Nationalsozialismus bzw. das entsprechende Adjektiv oder Adverb in ihrer jeweils deklinierten Form.
[5] NSDAP = Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei.
[6] Arendt/ Hering/ Wagner 1993, Dok. 3, S. 85: Beschluß der 1. Generalmitgliederversammlung der NSDAP in München vom 21.01.32. Beim Zitieren aus Quellensammlungen oder Dokumentationen gebe ich nur diese an.
[7] Vgl. Nave-Herz 1997, S. 44.
[8] Zu „Führerinnen im ‚Führerstaat‘“ vgl. Böltken 1995; zu „Nationalsozialistische[n] Frauenansichten“ vgl. Wagner 1996.
[9] Vgl. Koonz 1991, S. 123f; Nave-Herz 1997, S. 47; Sachse 1990, S. 44; Sigmund 1998, S. 122.
[10] Vgl. Arendt/ Hering/ Wagner 1993, S. 18f; vgl. auch Nave-Herz 1997, S. 16ff.
[11] Thalmann 1987, S. 118.
[12] Vgl. u.a. Thalmann 1987, S. 118f und ausführlich Mosse 1996, S. 89ff. Zur NS-Ideologie (und dem Sozialdarwinismus als einem Bestandteil) vgl. außerdem Noack 1996.
[13] Vgl. u.a. Bajohr 1977, S. 158ff; Winkler 1977a, S. 17ff.
[14] Vgl. König 1988, S. 254; Schulz 1998, S. 119: Für Schulz änderte sich das Frauenbild vor allem in den 1920er Jahren, in denen sich „mehr und mehr das Bild der selbstbewußten, erwerbstätigen, meist ledigen ‚Neuen Frau‘ in den Vordergrund schob“.
[15] Vgl. Nave-Herz 1997, S. 44.
[16] Hofer 1990, S. 30.
[17] Vgl. Wagner 1996, S. 77.
[18] Lück 1979, S. 127.
[19] Zur Rassen- und zur Sterilisationspolitik vgl. z.B. Bock 1986; Bock 1995, S. 175ff; zur Ehe- und Sexualpolitik vgl. z.B. Czarnowski 1991.
[20] Vgl. z.B. Hummel 1998, S. 138; Nyssen 1987, S. 29: „Infolge der Verschärfung des §218 stiegen die Strafverfahren wegen Abtreibung um 50%. Verhütungsmittel wurden zwar nicht generell verboten, aber diejenigen Gruppen, die in der Weimarer Republik Informationen über Verhütungsmittel verbreitet hatten, wurden aufgelöst.“ Vgl. auch Sachse 1984, S. 579.
[21] Vgl. z.B. Bock 1995, S. 176f.
[22] Vgl. Thalmann 1987, S. 124. Vgl. auch Länderrat des Amerikanischen Besatzungsgebiets 1949, S. 47, zit. n. Mason 1976, S. 141: Von 35 bis 36 Lebendgeburten je 1000 der Bevölkerung zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Anzahl der Lebendgeburten auf 20,7 im Jahr 1929 und 14,7 im Jahr 1933 gesunken..
[23] Wagner 1996, S. 79.
[24] Klinksiek 1982, S. 23; Weyrather 1993, S. 9.
[25] Vgl. Neiss 1998, S. 591; Weyrather 1993, S. 18. Die Initiative, dem amerikanischen Beispiel zu folgen und den Muttertag in Deutschland einzuführen, ging laut Weyrather 1923 vom „Verband Deutscher Blumengeschäftsinhaber“ aus.
[26] Vgl. z.B. Klinksiek 1982, S. 84, Neiss 1998, S. 591f; Weyrather 1993, S. 49: Das ‚Mutterkreuz‘ wurde seit 1938 ‚reichsdeutschen‘ Müttern verliehen (in Bronze für 4 - 5 Kinder, in Silber für 6 - 7 Kinder, in Gold für 8 und mehr Kinder), deren Kinder als ‚arisch‘ und ‚erbgesund‘ galten. Es konnte bei ‚rasseideologischen Mängeln‘ auch wieder entzogen werden. Besonders ausführlich zum „Kult um die ‚deutsche Mutter‘“ Weyrather 1993.
[27] Vgl. Neiss 1998, S. 591.
[28] Vgl. Kuhn 1992, S. 477: Die Ausstellung hieß genau „ Die Frau, Frauenleben und –wirken in Familie, Haus und Beruf “.
[29] Goebbels 1934, S. 120.
[30] Hitler 1935, S. 169.
[31] Ebd.
[32] Darré (ohne Jahres- und Seitenangabe), zit. n. Poliakov/ Wulf 1959, S. 23.
[33] Heiber 1968, Dok. 104, S. 113f: Schreiben von SS-Gruppenführer Berger, Chef des SS-Hauptamtes, vom 2.4.42 an Himmler. Berger berichtet in dem Brief von einem Treffen mit Mitarbeiterinnen der ‚Reichsfrauenführung‘. Diese Mitarbeiterinnen erzählten Berger von einem Treffen zwischen Göring und Sauckel, bei dem Göring jenen „Arbeitspferd - Rassepferd“- Vergleich im Zusammenhang mit einer Frauendienstverpflichtung angebracht haben soll.
[34] Vgl. Goebbels 1934, S. 120. (Vgl. das Zitat auf Seite 8.)
[35] Hitler 1936, Bd. 2, S. 460.
[36] Vgl. Koonz 1991, S. 71.
[37] Vgl. Sachse 1990, S. 44f. Die Erfolgsbilanz des Reichsmütterdienstes wird dokumentiert in Benz 1993, S. 75ff.
[38] Vgl. Schmidt/ Dietz 1985, S. 60ff.
[39] BA (Bundesarchiv) Koblenz, NS 26/254, zit. n. Klinksiek 1982, S. 151. Die unveröffentlichten Quellen, die z.B. im Bundesarchiv, im Militärarchiv oder in Firmenarchiven lagern, sind nicht ins Literaturverzeichnis aufgenommen worden. Unveröffentlichte Dokumente, Briefe, Erlasse usw. habe ich nicht eingesehen. Ich habe die Angaben so übernommen, wie sie in den Sekundärquellen wiedergegeben wurden.
[40] Vgl. z.B. Schulz 1998, S. 120.
[41] Zwar wurde im ‚Lebensborn‘, einer Einrichtung der SS, ‚biologisch wertvollen‘ Frauen die Möglichkeit gegeben, uneheliche Kinder zur Welt zu bringen (vgl. z.B. Schmidt/ Dietz 1985, S. 76; Lück 1979, S. 128ff), die Akzeptanz scheint jedoch gering gewesen zu sein. Gegen die „sog. freie Liebe“ und die „wertmäßige Gleichsetzung der unehelichen mit der ehelichen Mutterschaft“ argumentiert z.B. Vorwerck 1934a, S. 147f.
[42] Vgl. Becker 1935, S. 146.
[43] Czarnowski 1997, S. 79.
[44] Picker 1976, Dok. 106, S. 273: Aufzeichnungen vom 08.05.42 (Worte Hitlers in der ‚Wolfsschanze‘).
[45] Ebd. Was Hitler unter dem „kulturellen Niveau“ genau verstand, wurde (leider) nicht wiedergegeben.
[46] Vorwerck 1934b, S. 90f.
[47] Kuhn/ Rothe 1982, Bd. 2, Q. 70, S. 29. Es handelt sich dabei um den Titel eines Aufsatzes von Scholtz-Klink aus dem Jahr 1936.
[48] Scholtz-Klink 1978, S. 48f, zit. n. Wagner 1996, S. 47.
[49] Nach Schupetta 1983, S. 119.
[50] Hitler 1935, S. 170.
[51] Zum Verhältnis von ‚Mutter‘ zu ‚Soldat‘ vgl. Wagner 1996, S. 82ff.
[52] Hitler 1935, S. 170.
[53] Vgl. z.B. Gottschewski 1934, S. 43.
[54] Hitler (1935, S. 169) sagte auf der Tagung der NS-Frauenschaft während des Reichsparteitags in Nürnberg am 08.09.34: „Das Wort von der Frauenemanzipation ist nur ein vom jüdischen Intellekt erfundenes Wort, und der Inhalt ist von demselben Geist geprägt. Die deutsche Frau brauchte sich in den wirklich guten Zeiten des deutschen Lebens nie zu emanzipieren, sie hat genau das besessen, was die Natur ihr zwangsläufig gegeben hat, genau so wie der Mann in keiner guten Zeit sich zu fürchten brauchte, daß er aus seiner Stellung gegenüber der Frau verdrängt werde.“
[55] Kuhn/ Rothe 1983, Bd. 1, Q. 17, S. 58 (Textauszug von Rosenbergs „Der Mythus des 20. Jahrhunderts“, 1936, S. 493). Rosenberg schrieb genau: „Die Forderung der heutigen Frauenemanzipation wurde im Namen eines schrankenlosen Individualismus erhoben, nicht im Namen einer neuen Synthese“.
[56] Vgl. Arendt/ Hering/ Wagner 1993, S. 16f; Lück 1979, S. 39f.
[57] Kuhn/ Rothe 1983, Bd. 1, Q. 17, S. 58 (Textauszug von Rosenbergs „Der Mythus des 20. Jahrhunderts“, 1936, S. 498).
[58] Friedrich 1934, S. 112.
[59] Vgl. Lück 1979, S. 122.
[60] Hitler 1936, Bd. 2, S. 491.
[61] Vgl. z.B. Klinksiek 1982, S. 84ff; Lück 1979, S. 137ff; Tröger 1981, S. 249f; Wagner 1996, S. 101ff.
[62] Siber von Groote 1933, S. 31, zit. n. Lück 1979, S. 137.
[63] Vgl. Wagner 1996, S. 191.
[64] Vgl. z.B. Kuhn/ Rothe Bd. 2, 1982, S. 14f; Lück 1979, S. 137; Wagner 1996, S. 101ff. Die ‚typischen‘ Frauenberufe wie Kindergärtnerin, Krankenschwester usw. sind bis heute erhalten geblieben (C.M.).
[65] Scholtz-Klink 1937, S. 8, zit. n. Wagner 1996, S. 102.
[66] Kuhn/ Rothe Bd. 2, 1982, Q 64, S. 19f. Harms geht in ihrem Buch ‚ Die deutschen Frauenberufe ‘ von 1939 ähnlich vor, nur daß sie auch die Fabrikarbeiterin aufführt, mit der Begründung (zu finden im Vorwort), daß viele „Mädel“ aus finanziellen Gründen gezwungen seien, Fabrikarbeit aufzunehmen.
[67] Gerber 1996, S. 87.
[68] Vgl. Kuhn/ Rothe Bd. 2, 1982, S. 88ff; Tröger 1982, S. 251.
[69] Vgl. Kuhn/ Rothe Bd. 2, 1982, S. 88ff; Tröger 1982, S. 255; Wagner 1996, S. 104 u. S. 113; Weyrather 1981, S. 142f. Zur Vertreibung der Frauen aus dem öffentlichen Dienst seit der Weimarer Zeit vgl. Hahn 1981, S. 49ff.
[70] Vgl. Winkler 1977a, S. 52; Weyrather 1981, S. 131 u. 143f: Der Innenminister Frick bestimmte, daß die Zahl der StudienanfängerInnen in jedem Jahr in Deutschland höchstens 15.000 betragen durfte, wobei die Höchstgrenze an Frauen auf 1.500 festgelegt wurde. Weyrather weist auch darauf hin, daß der Widerstand konservativer Männer gegen ein Frauenstudium bereits in der Weimarer Republik – mit steigenden Studentinnenzahlen – existiert hatte. 1936 wurde die Zulassungsbeschränkung jedoch wieder aufgehoben.
[71] Vgl. z.B. Weyrather 1981, S. 146f: Durch die ‚Neuordnung des höheren Schulwesens‘ von 1938 wurden die ersten fünf Schuljahre zu einer allgemeinbildenden Phase erklärt, in der an Mädchenschulen kein – für ein späteres Studium unter Umständen notwendiges – Latein angeboten wurde. Statt dessen wurde Handarbeits- und Musikunterricht durchgeführt.
[72] Reiter 1998, Dok. 3, S. 65f. In dem Flugblatt werden noch weitere „Lügengeschichten“ in Bezug auf das NS-Frauenbild thematisiert. So wird u.a. dementiert, daß unverheiratete Frauen „den Juden gleichgestellt“, d.h. sie ihre Staatsbürgerschaft verlieren sollten und weiter, daß die Nationalsozialisten die Frauen aus dem staatlichen Leben drängen und sie nur noch als „Gebärmaschine“ werten wollten.
[73] Vgl. 3.1.2.4.
[74] Ley 1935, S. 244.
[75] Vgl. 4.2.
[76] Die „Hamburger Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts“ (H.S.f.S.) hat von 1986 bis 1992 die Jahrbücher, Denkschriften und Periodika des AWI herausgegeben. Die Jahrbücher des AWI sind 1986 (JB 1936 –1938) und 1987 (JB 1939 – 1940/41) als Reprint-Ausgabe (Teil A = Jahrbücher) erschienen, die Periodika (Teil B, Abteilung 1) und die Denkschriften, Gutachten und Veröffentlichungen (Teil B, Abteilung 2) wurden als Mikrofiche-Ausgabe veröffentlicht. Der Gesamttitel lautet „ Sozialstrategien der Deutschen Arbeitsfront“.
[77] Vgl. Siegel/ von Freyberg 1991, S. 129.
[78] VDI = Verein deutscher Ingenieure.
[79] Vgl. Siegel 1988, S. 120.
[80] Vgl. Siegel/ von Freyberg 1991, S. 117.
[81] Sachse 1990, S. 113.
[82] Vgl. Pflaume 1941.
[83] H.S.f.S. 1986, JB 1936a, S. 7. Zu den Aufgaben, der Arbeitsweise und dem Aufbau des AWI vgl. Roth 1993.
[84] Vgl. die Inhaltsverzeichnisse H.S.f.S. 1986, JB 1936 („ Lohnpolitik – ein Bestandteil der Gesamtpolitik “), JB 1937 („ Politische Maßstäbe der Lohnbildung “), JB 1938 („ Die Lohnerhebung in der Ostmark“), JB 1939 („ Untersuchungen zur Lohnordnung“) und JB 1940/41 („ Die politische Aufgabe der Lohnordnung“, „Zur Problematik einer Reichslohnordnung“).
[85] HS.f.S. 1986, JB 1940/41 („ Die sozialen Aufgaben nach dem Kriege“).
[86] Ebd., JB 1936b, S. 189ff.
[87] Ebd., JB 1938, Bd. 1, S. 173ff.
[88] Ebd., JB 1939a, Bd. 1, S. 443ff.
[89] Ebd., JB 1939b, Bd. 1, S. 253ff.
[90] Ebd., JB 1940/41d, Bd. 1, S. 707ff.
[91] H.S.f.S. 1987, JB 1940/41a, Bd. 1, S. 373ff.
[92] Vgl. z.B. Gerber 1996, S. 187; Siegel 1989, S. 104ff; Tröger 1982, S. 249ff. Ausführlich zum „Bild der Frau in der Arbeitswissenschaft“ vgl. Krell 1984: Auffallend ist, daß die arbeitswissenschaftlichen Argumentationsmuster der 60er bis 80er Jahre denen der 30er und 40er Jahre sehr ähnlich sind. (Eine Nachfolgestudie existiert bisher noch nicht.)
[93] Tröger 1982, S. 249. Zur Entwicklung der Frauenindustriearbeit und die Ablehnung durch Arbeiter vgl. Winkler 1977b, S. 99ff.
[94] Meister 1939, S. 126.
[95] Ebd., S. 128.
[96] Moers 1943, S. 28.
[97] Ebd., S. 30.
[98] Moers 1943, S. 31. Vgl. auch H.S.f.S. 1987, JB 1940/41a, Bd. 1, S. 391f. u. S. 399.
[99] Moers 1943, S. 21. Der Hinweis auf falsche Erziehung als Grund für „Minderwertigkeitsgefühle“ hört sich zwar vergleichsweise ‚fortschrittlich‘ an, da die Konsequenz daraus in einer Veränderung der Erziehung liegen könnte. Moers jedoch dient diese ‚Feststellung‘ lediglich zur Erklärung der Bedeutung persönlicher Beziehungen für Frauen.
[100] Bramesfeld 1941, S. 398.
[101] Pflaume 1941, S. 2.
[102] Pflaume 1940, S. 141.
[103] Ebd., S. 141.
[104] Bramesfeld 1941, S. 398.
[105] Pflaume 1940; Pflaume 1941.
[106] Pflaume 1940, S. 142. Vgl. auch Fein 1940, S. 259, der sich ähnlich pessimistisch äußert: „Der Einsatz der Frau ist ein Problem, an das mit dem nötigen Glauben und Idealismus herangegangen werden muß und bei dem man sich durch keine schlechte Erfahrung oder Enttäuschung kleinkriegen lassen darf.“
[107] Loew 1941, S. 400.
[108] Tews 1939, S. 40. Vgl. auch Siegel/ von Freyberg 1991, S. 131f.
[109] Vgl. H.S.f.S. 1987, JB 1940/41a, Bd. 1, S. 384; Meister 1938, S. 18; Moers 1943, S. 23; Pflaume 1940, S. 141; Pflaume 1941, S. 18.
[110] Vgl. Nörpel 1944, S. 212.
[111] Vgl. Nörpel 1944, S. 214.
[112] Bramesfeld 1941, S. 398; H.S.f.S. 1987, JB 1940/41a, Bd. 1, S. 383.
[113] Siebelist 1941. S. 561. Die zuletzt genannten Aspekte verweisen auf die besondere Eignung von Frauen zur Fließbandarbeit. Vgl. 2.2.3.
[114] H.S.f.S. 1987, JB 1940/41a, Bd. 1, S. 376ff.
[115] Ebd., S. 383.
[116] Fein 1940, S. 259: Unter der Überschrift „Biologische Zusammenhänge“ benennt Fein neben der „Schwatzhaftigkeit“ noch „[h]äufiges Fehlen“, „leichte Erregbarkeit und dadurch Unstimmigkeiten“ als frauentypische „Fehler“, die ihre Arbeitsergebnisse minderten.
[117] H.S.f.S. 1987, JB 1940/41a, Bd. 1, S. 394.
[118] Ebd., S. 394f.
[119] Ebd., S. 395.
[120] Vgl. z.B. H.S.f.S. 1987, JB 1940/41a, Bd. 1, S. 380ff; Meister 1939, S. 129ff, Moers 1943; S. 78ff.
[121] H.S.f.S. 1987, JB 1940/41a, Bd. 1, S. 380.
[122] Ebd. Vgl. auch Krell 1984, S. 65ff, die aufzeigt, wie eine Frau in der Arbeitswissenschaft zum „Zwei-Drittel-Mann“ wird.
[123] H.S.f.S. 1987, JB 1940/41a, Bd. 1, S. 380.
[124] H.S.f.S. 1987, JB 1940/41a, Bd. 1, S. 380f.
[125] Vgl. hierzu auch 3.2.2 (Arbeitsschutzbestimmungen) u. 4.6 (Arbeitsbedingungen).
[126] Sellheim/ Küstner 1929, S. 20ff, zit. n. Meister 1939, S. 131ff. Moers (1943, S. 80ff) zitiert nach Meister. Die Darstellung stammt aus der gewerbemedizinischen Literatur.
[127] Nach Meister 1939, S. 131ff; Moers 1943, S. 80ff.
[128] H.S.f.S. 1987, JB 1940/41a, Bd. 1, S. 378.
[129] Bramesfeld 1941, S. 398; HS.f.S. 1986, JB 1940/41a, Bd. 1, S. 400f.
[130] H.S.f.S. 1987, JB 1940/41a, Bd. 1, S. 378.
[131] Meister 1939, S. 203.
[132] H.S.f.S. 1987, JB 1939a, Bd. 1, S. 450.
[133] Die Eignung zur „Feinarbeit“ ergibt sich aus der „Handgeschicklichkeit“. Vgl. Wittwer 1940, S. 144.
[134] Vgl. 2.2.2.