Europäische Union im Bereich PUBLIC HEALTH

Gesundheitspolitik im Vereinten Europa


Essay, 2012

13 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1 Die Europäische Union im Bereich PUBLIC HEALTH

2 Kompetenz der Europäischen Union
2.1 Vertrag von Maastricht
2.2 Vertrag von Amsterdam
2.3 Vertrag von Nizza
2.4 Vertrag von Lissabon

3 Instrumente der EU zur Steuerung der Gesundheitspolitik

4 Thematische Schwerpunkte der Europäischen Union

5 Deutsches Interesse an Europäischer Gesundheitspolitik

6 Bestehen durch die EU Erweiterung Gefahren

7 Zusammenfassung

8 Literaturverzeichnis

1 Die Europäische Union im Bereich PUBLIC HEALTH

Die hier vorliegende Arbeit skizziert einen Überblick über Vergangenheit, Gegenwart und zukünftige Möglichkeiten der europäischen Gesundheitspolitik.

Ist es notwendig, dass die Europäische Union im Bereich PUBLIC HEALTH aktiv wird?

Diese Frage ist aus der Sicht des Autors mit einem klarem „Ja“ zu beantworten. Public Health ist Teil des europäischen Integrationsprozesses der durch die Gesundheitspolitik aktiv mitgestaltet werden kann. Die hier formulierte Antwort wird nachfolgend begründbar, indem Public Health inhaltlich und strukturbezogen im Kontext der Europäischen Mitgliedsstaaten und der Europäischen Union (EU) betrachtet wird.

„Auch wenn fundamentale Unterschiede in der Organisation und Finanzierung der Public Health Infrastrukturen bestehen, ist der Blick über die Grenzen sinnvoll, denn Public Health Herausforderungen und Fortschritte respektieren oft keine Grenzen“ (Jakubowski, 2003).

Der Staatenverbund der EU, bestehend aus gegenwärtig 27 Ländern, mit unterschiedlicher Größe, Wirtschaftskraft, unterschiedlichen Gesundheitssystemen, -problemen, Rechten und Pflichten, hat zum Gesamtziel die Europäische Einigung (Stein, 2011). Europäische Gesundheitspolitik ist abhängig von der allgemeinen Situation und kann nicht isoliert betrachtet werden.

In den letzten drei Jahrzehnten hat sich die Gesundheitssituation signifikant verbessert (Stein, 2011). Aufgabe der EU ist es, beide Gesundheitssysteme „Bismarck“ z.B. mit Deutschland, Frankreich, Niederlande und „Beveridge“ z.B. mit England, Spanien, Italien unter dem Dach der EU zusammenzuführen. Erleichtert wird diese Aufgabe durch die Herausbildung von Mischformen. Nationale Reformen führen dazu, dass die Gesundheitssysteme der EU immer ähnlicher werden. Die Probleme der Mitgliedsstaaten der EU sind vielfältiger Art - Kostendruck, Kostenentwicklung, medizinisch-technischer Fortschritt, demographische Entwicklung, neue Gesundheitsgefahren sind dabei jedoch gleichzeitig eine Chance, Europa weiter zusammenzuführen (ebd).

Die deutsche Übersetzung des Begriffes Public Health ist in der Wissenschaft sehr divergierend und reicht von öffentlicher Gesundheit, Gesundheitswissenschaften bis öffentliches Gesundheitswesen (Stein, 2011). Eine Abgrenzung zur Gesundheitsversorgung ist hier nur schwer möglich, da in der Wissenschaft die Terminologie für beide Synonyme ähnlich beschrieben wird. Hanselmann (2005) beschreibt Public Health als Wissenschaft und Praxis der Prävention, durch bevölkerungsbezogene Maßnahmen eine gute Gesundheit zu erreichen und zu erhalten. Eine nachhaltige Gesundheitsversorgung nach Public Health Prinzipien bewirkt eine Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung durch einen multidisziplinären Ansatz (Meyer, 2005). Asvall (2003) führt an, dass die althergebrachte Unterscheidung in Public Health und Klinische Medizin in Zukunft zu überwinden ist. Gesundheitsprobleme bedürfen einer genauen Analyse. So ist die Gesundheitsförderung, Krankheitsverhütung, Behandlung, Rehabilitation und Krankenpflege im Zusammenhang zu betrachten und stellt vielmehr ein Kontinuum sich gegenseitig unterstützender Elemente dar.

Franzkowiak (2011) definiert Gesundheitswissenschaften / Public Health als eine Begriffskombination für eine neue Querschnittsdisziplin in der Gesundheitsforschung und im Gesundheitswesen. Public Health zielt auf die Verbesserung der Gesundheit von Gruppen oder ganzer Bevölkerungen und umfasst die Gesamtheit aller sozialen, politischen und organisatorischen Anstrengungen mit multidisziplinären und multiprofessionellen Ansätzen (ebd.). Dies ist durch die Europäische Union nicht nur zu erkennen sondern aktiv mit zu bestimmen.

2 Kompetenz der Europäischen Union

Je nach Tätigkeitsbereich und Politikfeld variieren die Kompetenzen der Europäischen Union (Art. 2 AEUV). Der Erhalt der nationalen Kompetenzen der Mitgliedsstaaten ist für die Ausgestaltung der Gesundheitssysteme unerlässlich (Stein, 2011). Gegenüber ihren Mitgliedsstaaten verkörpert die EU aufgrund ihrer Pluralität und Vielfältigkeit der unterschiedlichen Gesundheitssysteme eine hohe Expertenkompetenz.

Ein Handeln der EU erfolgt nur, wenn die dafür erforderlichen Kompetenzen vorhanden sind, diese werden im EU Vertrag geregelt (Stein, 2011). Die Ausarbeitung und Vereinbarung des Vertrages erfolgt durch die Mitgliedsstaaten (MS) der EU, welche durch jeden MS, teilweise durch Volksbefragungen, ratifiziert werden. Die EU Mitgliedsstaaten versuchen in der Regel möglichst wenig ihrer nationalen Zuständigkeiten an Brüssel abzutreten. Bei auftretenden Streitigkeiten entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Regel europafreundlich (Stein 2011).

2.1 Vertrag von Maastricht

Der Vertrag von Maastricht (1993) markierte erstmals eine eigenständige Zuständigkeit und damit Kompetenz der Europäischen Union für das Gesundheitswesen / Gesundheitsschutz und die Gesundheitspolitik im Artikel 30 und 129 des Vertrages (Kaba-Schönstein, 2011). Auf der Grundlage des Vertrages von Maastricht erfolgte 1993 das erste Aktionsprogramm der EU-Gemeinschaft zur Gesundheitsförderung, -aufklärung, -erziehung und -ausbildung im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens (ebd.). Es zeigte sich jedoch, dass die Art der Gemeinschaftskompetenz nicht ausreichte, um den Erfordernissen der Gemeinschaft zu genügen (Stein, 2011).

2.2 Vertrag von Amsterdam

Eine Erweiterung der EU Gesundheitskompetenzen der Europäischen Gemeinschaft für Gesundheitsangelegenheiten erfolgte 1997 im Art. 152 des Vertrages von Amsterdam. Hierdurch wurden erstmalig rechtliche Harmonisierungsmaßnahmen im Gesundheitswesen möglich (Kaba-Schönstein, 2011). Um die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten in der europäischen Gesundheits- und Sozialpolitik zu stärken, wird seit 2000 die „Methode der offenen Koordinierung“ (OMK) angewendet (ebd.).

2.3 Vertrag von Nizza

Der Vertrag von Nizza bringt nur wenige marginale Veränderungen, wobei die wichtigste Änderung die Stärkung des Kommissionspräsidenten ist. Eine Änderung der Gesundheitsbestimmung des Art. 152 wurde nicht vorgenommen (Zandonella, 2009).

2.4 Vertrag von Lissabon

Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft. Mit dem Ziel, die Arbeitsmethoden der Institutionen der EU zu modernisieren und zu optimieren, wurde erneut ein Versuch unternommen, die Kompetenzen bezüglich Public Health in der EU zu erhöhen. Die EU Kompetenzen werden sich zukünftig in zwei gleichrangigen Verträgen wiederspiegeln, dem EU Vertrag (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) (Stein, 2011). Die konkrete Beschreibung der Zuständigkeiten der EU in den einzelnen Politikbereichen für die Gesundheit spiegelt sich im Art. 168 AEUV Gesundheitswesen (Public Health), Art. 6a AEUV Unterstützung / Koordinierung und Art. 4.2 AEUV geteilte Zuständigkeit (Sicherheit) wider (Stein, 2011 b). Übergreifendes Hauptziel der Gesundheitskompetenz der EU (Art. 168 AEUV) ist die Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveau und weiterhin die Verbesserung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten, Beseitigung von Ursachen, die Förderung / Koordinierung der Zusammenarbeit in den Grenzregionen. Europäische Gesundheitspolitik ist die Aufgabe der EU und deren Mitgliedsstaaten (Stein, 2011).

„Die EU darf nur handeln – Verordnungen und Richtlinien verabschieden, Programme durchführen, Forschungsvorhaben finanziell fördern usw. – wenn sie dafür eine Zuständigkeit hat, d.h. ihr dafür in einem EU Vertrag eine ausreichende Rechtsgrundlage / Kompetenz eingeräumt wird“ (Stein, 2011, S.57).

[...]

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Europäische Union im Bereich PUBLIC HEALTH
Untertitel
Gesundheitspolitik im Vereinten Europa
Hochschule
Hochschule Magdeburg-Stendal; Standort Magdeburg  (Sozial- und Gesundheitswesen)
Veranstaltung
Europäische Gesundheitspolitik
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
13
Katalognummer
V187611
ISBN (eBook)
9783656109952
ISBN (Buch)
9783656109792
Dateigröße
475 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische Union, Public Health, Gesundheitspolitik, Vereintes Europa, Gesundheitspolitik in der EU, Kompetenz der Europäische Union, Vertrag von Maastrich, Vertrag von Amsterdam, Vertrag von Nizza, Vertrag von Lissabon, Instrumente der EU zur Steuerung der Gesundheitspolitk, Schwerpunkte der EU, Gefahren EU Erweiterung, Deutsches Interesse an Europäischer Gesundheitspolitik, Integrationsprozess, Harmonisierungsmaßnahmen im Gesundheitswesen, Methode der offenen Koordinierung (OMK), Europäische Gesundheitspolitik, best practice, Gesundheitsgefahren, Gesundheitsstrategie der EU
Arbeit zitieren
Heiko Schumann (Autor:in), 2012, Europäische Union im Bereich PUBLIC HEALTH, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187611

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