Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abstract
Verzeichnis über verwendete Abkürzungen
Abbildungsverzeichnis
1. Bankenaufsicht in Deutschland
1.1 Die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
1.2 Eigenkapital
1.3 Liquidität
1.4 Einlagensicherung
1.5 Fazit
2. Entwürfe für eine verbesserte Bankenaufsicht
2.1 Basel III
2.2 Restrukturierung systemrelevanter Banken
2.3 Fazit
Literaturverzeichnis
Ehrenwörtliche Erklärung
Abstract
In der folgenden Arbeit möchte ich am Beispiel der deutschen Bankenaufsicht zeigen, dass aufgrund von Schwachstellen bei der Bankenregulierung eine Krise auf dem Finanzmarkt nicht verhindert werden konnte. Ferner möchte ich auf zwei aufsichtsrechtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Bankenregulierung von Seiten der Politik eingehen.
Daher werde ich das Aufsichtssystem in Deutschland, wie es bisher praktiziert wird, vorstellen und die drei größten Regulierungsansätze – Vorschriften zu Eigenkapital und Liquidität sowie die staatliche Einlagensicherung – erläutern. Dabei werde ich Schwachstellen des Systems aufzeigen, die es Finanzinstituten ermöglichen, bestimmte Vorschriften zu umgehen. Im Anschluss daran möchte ich das neue, internationale Regelwerk für strengere Eigenkapitalanforderungen, genannt Basel III, und einen deutschen Gesetzesentwurf zur Restrukturierung von Kreditinstituten vorstellen.
Ich werde die Begriffe „Bankenaufsicht“ und „Bankenregulierung“ synonym verwenden, da auch in der Literatur keine Unterscheidung zwischen den beiden Begriffen gemacht wird. Tendenziell meint man mit Bankenregulierung jedoch eher die Festlegung des gesetzlichen Rahmens, während Bankenaufsicht die eigentliche Überwachung der Tätigkeit der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute beschreibt.
Verzeichnis über verwendete Abkürzungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Verlustverteilung
Abbildung 2: Eigenkapital (in %): Übergangs- und Mindestquoten
1. Bankenaufsicht in Deutschland
In der Europäischen Union ist die Bankenaufsicht bisher noch immer Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten. Zwar gibt es seit 1969 Bestrebungen für ein gesamteuropäisches Kreditwesengesetz, jedoch ist dessen ganzheitliche Umsetzung schon sehr früh gescheitert. Bisher hat man daher nach dem Grundsatz „Harmonisierung […] so weit wie nötig, gegenseitige Anerkennung nationaler Aufsichtsvorschriften so weit wie möglich“[1] gehandelt.
In Deutschland unterliegt deshalb die Aufsicht über Finanzinstitute der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, im Folgenden BaFin genannt. Die Adressaten der Aufsicht sind
(1) Kreditinstitute[2] nach §1 Abs. 1 KWG
(2) Finanzdienstleistungsinstitute[3] nach §1 Abs. 1a KWG und
(3) Versicherungsinstitute.
1.1 Die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Die Deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat das Ziel, ein stabiles Preisniveau und ein stabiles Finanzsystem aufrecht zu erhalten. Um diese langfristige Zielorientierung zu realisieren, darf sie nicht an Weisungen der Bundesregierung gebunden sein. Sie ist daher – ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht – unabhängig und neutral gegenüber der Politik. Um ihre Ziele zu erreichen, hat die Deutsche Bundesbank fünf Kerngeschäftsfelder herausgearbeitet. Dazu zählen: Stabiles Geld, Stabiles Finanz- und Währungssystem, Sicherer Zahlungsverkehr, Sicheres Bargeld und Stabiles Bankensystem.[4] Unter Letzteres zählt auch der Bereich der Bankenaufsicht. Dabei fällt in den Aufgabenbereich der Bundesbank vor allem die operative Aufsicht. Die Bundesbank wertet alle eingereichten Unterlagen der beaufsichtigten Institute aus und erstellt daraus ein Risikoprofil. Dieser 10- bis 60-seitige Bericht beinhaltet eine Bewertung der Risiken des Instituts, nimmt aber genauso Stellung zur Ertragslage, der Organisation des Unternehmens sowie zu dessen Eigentümerstruktur. Dieser Bericht soll den beiden Aufsichtsbehörden, Bundesbank und BaFin, als Grundlage für alle weiteren aufsichtsrechtlichen Maßnahmen dienen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde erst im Mai 2002 aus den drei Bundesaufsichtsämtern für das Kreditwesen (BAKred), für den Wertpapierhandel (BAWe) und das Versicherungswesen (BAV) zusammengeschlossen. Die Zusammenlegung der Aufsicht über alle Finanzinstitute ist bisher in Europa einzigartig und hat durchaus ihre Berechtigung. In den USA konnten Finanzinstitute der staatlichen Aufsicht entgehen, indem sie ihren Status als beispielsweise Geschäftsbank änderten. In Deutschland konnte dieses Problem der Aufsichtsarbitrage nicht passieren, da für alle Finanzinstitute ähnliche Regeln gelten und diese auch von ein und derselben Aufsicht kontrolliert werden. Trotzdem findet man auch in Deutschland das Phänomen der Aufsichtsarbitrage, da bestimmte Institute ihren Hauptsitz ins Ausland verlagern. Dabei ist äußerst fraglich, inwiefern eine nationale Aufsicht in einem globalen Finanzmarkt überhaupt noch ihrem Anspruch gerecht werden kann. Dies ist ein erster Ansatzpunkt für die Verbesserung der bestehenden Aufsicht.
Die Aufgabe der BaFin ist in §6 Abs. 2 KWG gesetzlich festgelegt:
„Die Bundesanstalt hat Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken, welche die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsmäßige Durchführung der Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen können.“
[...]
[1] (Waschbusch, 2000, S. 52)
[2] Private Banken
[3] Dazu zählen beispielsweise Bausparkassen, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Investmentgesellschaften.
[4] Siehe Webseite Deutsche Bundesbank, Aufgaben