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Datenschutz und Pressefreiheit

Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch Medien aus nationaler und europäischer Sicht

Title: Datenschutz und  Pressefreiheit

Seminar Paper , 2010 , 32 Pages , Grade: 10

Autor:in: Artjom Pestov (Author)

Law - Data protection
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Summary Excerpt Details

Pressefreiheit und Datenschutz

Seit der Verabschiedung des ersten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wurde das Verhältnis von Datenschutz und Pressefreiheit Gegenstand einer kontrovers geführten Diskussion. Zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Pressefreiheit besteht ein grundlegendes Spannungsverhältnis.

Art. 5 I 2 GG gewährleistet den Medien ein umfassendes Recht auf Beobachtung und Recherche. Von diesem Schutz umfasst sind auch die freie Verarbeitung und der Austausch der dabei erlangten Daten. Diese Gewährleistung kollidiert bei personenbezogenen Daten mit dem Interesse des Betroffenen, selbst über Preisgabe und Verwendung der persönlichen Daten zu bestimmen.

Ziel der Untersuchung

Ziel der Untersuchung ist, eine systematische Darstellung des Umfangs und der Grenzen der Pressefreiheit bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Medien. Dabei wird das Problem sowohl aus deutscher als auch europäischer Perspektive dargestellt. Insbesondere wird auf die neuen Entwicklungen der Rechtsprechung im Bereich der Online-Bewertungsplattformen eingegangen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung: Pressefreiheit und Datenschutz

1. Ein grundsätzliches Spannungsverhältnis zwischen Pressefreiheit und Datenschutz

2. Die Wahrnehmung der Pressefreiheit erfordert Ausnahmen im Bereich Datenschutz

3. Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie begründet zusätzlichen Handlungsbedarf des Gesetzgebers

4. Konvergenz der Medien bringt zusätzliche Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich

5. Ziel der Untersuchung

II. Datenschutz als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

1. Automatisierte Datenverarbeitung und ihre Gefahren

2. Volkszählungsurteil des BVerfG: Verfassungsrechtliche Verankerung des Datenschutzes

3. Regelungsbereich des BDSG

a) Personenbezogene Daten

b) Normadressaten

c) Präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, § 4 I BDSG

d) Präventive Ausrichtung des Datenschutzes

III. „Medienprivileg“ des § 41 I BDSG als notwendige Voraussetzung freier Presse

1. Journalistische Arbeit ist in erster Linie Datenverarbeitung

2. Gefährdung des investigativen Journalismus

3. „Medienprivileg“ des § 41 I BDSG ist verfassungsrechtlich geboten

4. EG-Datenschutzrichtlinie und ihre Anforderungen

IV. Regulierung des Datenschutzes in der Presse

1. Normative Säule

a) Gesetzliche Regelung des „Presseprivilegs“

aa) § 41 I BDSG

bb) Landespressegesetze

cc) Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und Telemediengesetz (TMG)

b) Regelungsumfang

aa) Kein Einwilligungserfordernis

bb) Die Datenerhebung muss nicht rechtsmäßig sein

cc) Kein Auskunftsanspruch und keine Datenschutzkontrolle

dd) Pflicht zur Speicherung von Gegendarstellungen nur für „elektronische Presse“

2. Selbstregulierungssäule

a) Freiwillige Selbstkontrolle

b) Regelungsumfang

aa) Rechte des Betroffenen

bb) Datenschutzkontrolle

cc) Unverbindlichkeit der Selbstverpflichtung

3. Kritik an der Umsetzung der EG-DSRL

a) Bedenklichkeit der Selbstregulierung aus europäischer Sicht

b) Gegenauffassung: Ausreichende Schutz der Privatsphäre durch deutsche Gesetze

c) Stellungnahme

V. Reichweite des Medienprivilegs aus deutscher und europäischer Sicht

1. Herausforderungen an die Auslegung

2. Reichweite des Medienprivilegs in § 41 I BDSG aus deutscher Sicht – „Presse“ i. S. d. Art. 5 I 2 GG

a) Ausgangspunkt: Formaler Pressebegriff

b) Schutz der Online-Publikationen im Art. 5 I 2 GG

aa) Schutz der Online-Publikationen als Annex zu Presse

bb) Kriterium der Stofflichkeit

cc) „Elektronische Presse“ als Rundfunk?

dd) Einheitliches Grundrecht der Medienfreiheit?

ee) Zwischenergebnis

c) Kriterien der Zuordnung zur Presse

aa) Journalistisch-redaktionelle Gestaltung

(1) Formelle Auffassung: Fortlaufende Moderation

(2) Funktionelle Auffassung: Massenkommunikative Ausrichtung plus redaktionelle Bearbeitung

d) Aktuelle Entwicklungen: Spickmich.de

aa) Die Rechtsprechung

bb) Literatur

cc) Bewertung und Stellungnahme

(1) Programmierung des Dienstes kann „redaktionelle Gestaltung“ sein

(2) Funktion des Kriteriums „redaktioneller Gestaltung“

(3) Das Plattform „Spickmich.de“ wurde redaktionell gestaltet

(4) Das Plattform „Spickmich.de“ ist auf Massenkommunikation ausgerichtet

(5) Zwischenergebnis

f) Ergebnis: Reichweite des § 41 I BDSG aus deutscher Sicht

3. Die Reichweite der Privilegierung aus europäischer Sicht

a) Auslegung anhand der Grundrechte der Gemeinschaft

b) Ausgleich zwischen Meinungsfreiheit und Schutz der Privatsphäre ist Sache der Rechtsanwender

c) Der weite Begriff des „Journalismus“

d) Bewertung und Stellungnahme

aa) Zu journalistisch-redaktioneller Bearbeitung

bb) Zu Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR

VI. Zusammenfassende Thesen

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit untersucht systematisch den Umfang und die Grenzen der Pressefreiheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Medien. Dabei wird analysiert, wie ein angemessener Ausgleich zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der grundrechtlich geschützten Medienfreiheit im Kontext nationaler und europäischer Vorgaben – insbesondere unter Berücksichtigung moderner Online-Publikationen – erreicht werden kann.

  • Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Datenschutzrecht.
  • Rechtliche Einordnung des „Medienprivilegs“ nach § 41 I BDSG.
  • Auswirkungen der EG-Datenschutzrichtlinie auf die Medienberichterstattung.
  • Herausforderungen der digitalen Medienkonvergenz für den Pressebegriff.
  • Anforderungen an die journalistisch-redaktionelle Gestaltung von Online-Angeboten.

Auszug aus dem Buch

3. „Medienprivileg“ des § 41 I BDSG ist verfassungsrechtlich geboten

Um diese Gefahr zu beseitigen und die Tätigkeit der Presse zu sichern enthielt bereits das erste BDSG das sog. „Medienprivileg“ (§ 1 III BDSG 1977). Im BDSG 1990 wurde dieses im § 41 I S.1 BDSG geregelt, im BDSG 2001 im § 41 I BDSG. Genau genommen handelt es sich dabei um gar kein Privileg, sondern um eine unmittelbar durch Art. 5 I 2 GG gebotene Regelung. Ohne die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten auch ohne Einwilligung der jeweils Betroffenen wäre die Wahrnehmung des Grundrechts aus Art. 5 I 2 GG nicht möglich. Aus diesem Grunde sind spezielle Regeln für den redaktionellen Datenschutz in den Medien zwingend erforderlich und von Verfassung wegen geboten.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Pressefreiheit und Datenschutz: Diese Einleitung beleuchtet das grundlegende Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und der Pressefreiheit und erläutert das Ziel der Untersuchung.

II. Datenschutz als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Das Kapitel definiert den Datenschutz als Schutzinstrument gegen automatisierte Datenverarbeitung und verankert diesen verfassungsrechtlich durch das Volkszählungsurteil.

III. „Medienprivileg“ des § 41 I BDSG als notwendige Voraussetzung freier Presse: Hier wird begründet, warum ein Medienprivileg zur Sicherung der investigativen Pressearbeit verfassungsrechtlich unabdingbar ist.

IV. Regulierung des Datenschutzes in der Presse: Es wird die zweisäulige Regulierung durch staatliche Gesetze und die freiwillige Selbstkontrolle des Presserats sowie deren europarechtliche Konformität untersucht.

V. Reichweite des Medienprivilegs aus deutscher und europäischer Sicht: Dieser Hauptteil widmet sich der Auslegung des Pressebegriffs bei Online-Medien und untersucht die europarechtliche Auslegung des Journalismusbegriffs.

VI. Zusammenfassende Thesen: Die Arbeit schließt mit zentralen Thesen zur technologieunabhängigen Geltung des Medienprivilegs und den Anforderungen an die journalistische Gestaltung.

Schlüsselwörter

Pressefreiheit, Datenschutz, Medienprivileg, informationelle Selbstbestimmung, BDSG, EG-Datenschutzrichtlinie, Online-Publikationen, journalistisch-redaktionelle Gestaltung, Spickmich.de, elektronische Presse, Meinungsbildung, Grundrechte, EMRK, Selbstregulierung, Medienkonvergenz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt das komplexe Rechtsverhältnis zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Presse.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zu den Schwerpunkten gehören das sogenannte Medienprivileg, die Auswirkungen europarechtlicher Richtlinien auf das deutsche Datenschutzrecht sowie die Einordnung digitaler Online-Angebote unter den Pressebegriff.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist eine systematische Darstellung der Reichweite und Grenzen der Pressefreiheit bei der Datenverarbeitung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung zu Online-Plattformen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit verfolgt einen rechtswissenschaftlichen Analyseansatz, der Gesetzesauslegungen, verfassungsrechtliche Grundsätze und die Auswertung einschlägiger Rechtsprechung (BGH, EuGH, EGMR) kombiniert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die normative Regulierung, das System der Selbstkontrolle durch den Presserat und die Herausforderungen, die die digitale Transformation (Konvergenz) an klassische Rechtsbegriffe stellt.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe sind Pressefreiheit, Datenschutz, Medienprivileg, Online-Publikationen sowie die journalistisch-redaktionelle Gestaltung.

Wie bewertet der Autor das „Medienprivileg“?

Der Autor argumentiert, dass es sich hierbei nicht um ein echtes Privileg handelt, sondern um eine verfassungsrechtlich gebotene Regelung, ohne die eine freie journalistische Berichterstattung praktisch unmöglich wäre.

Wie steht der Autor zur Einordnung von „Spickmich.de“?

Der Autor kritisiert die restriktive Haltung des BGH und plädiert dafür, dass auch Bewertungsplattformen, die eine massenkommunikative und meinungsbildende Funktion erfüllen, vom Medienprivileg profitieren sollten.

Warum spielt die europäische Sicht eine wichtige Rolle?

Da das BDSG durch die EG-Datenschutzrichtlinie maßgeblich geprägt ist, müssen deutsche Gerichte bei der Auslegung der Medienprivilegierung stets die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen und die Rechtsprechung des EuGH und EGMR berücksichtigen.

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Details

Title
Datenschutz und Pressefreiheit
Subtitle
Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch Medien aus nationaler und europäischer Sicht
College
University of Göttingen  (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Multimedia- und Telekommunikationsrecht)
Course
Seminar zum Medienrecht (Universität Göttingen/Google Germany)
Grade
10
Author
Artjom Pestov (Author)
Publication Year
2010
Pages
32
Catalog Number
V188252
ISBN (eBook)
9783656120254
ISBN (Book)
9783656119944
Language
German
Tags
pressefreiheit datenschutz erhebung verarbeitung daten medien sicht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Artjom Pestov (Author), 2010, Datenschutz und Pressefreiheit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/188252
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